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IGNORED

Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an


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Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Pikolomini:

 

P.S. Ende der 60 er Jahre haben die Verbande der Jäger Alles daran gesetzt, den Sportschützen...

 

Das ist doch schon ewig nicht mehr Stand der Dinge. 

Und Ende der 1960er, das ist jetzt 55 Jahre her.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Pikolomini:

Jäger eine gesellschaftliche und politisch elitäre Kaste, welche neben pol. Einfluß

 

Alter.....klar,  sind alle blaublütig und elitär.... was ein Schwachsinn! Hast mal geguckt wie viele Jäger es gibt?!

vor 1 Stunde schrieb Pikolomini:

haben die Verbande der Jäger Alles daran gesetzt, den Sportschützen den Gebrauch großkalibriger Waffen und Munition nicht erlauben zu lassen. Die Jagdtverbande hielten das für ein Privileg der Jäger.

Da das nicht in meine Zeit fällt, hast du da diesmal zufällig irgendwie sowas wie nen kleinen Hinweis der so eine Aussage zumindest marginal untermauern könnte? Oder ist das auch nur Gequatsche, um zu spalten?

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Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Hunter375:

Was will der Jäger mit der Befähigung zur Standaufsicht?

Wenn er auf einem Schießstand schießt, kann er sich selbst, sofern allein auf dem Stand,  oder mehrere Jäger sich gegenseitig beaufsichtigen.  Mit dem Generationswechsel und neuen Verantwortlichen auch auf jagdlich genutzten Ständen, kommt das Konzept "Standaufsicht' als gesetzlich geforderte Institution immer mehr in Mode.

Geschrieben
1 hour ago, Pikolomini said:

... Jäger eine gesellschaftliche und politisch elitäre Kaste, welche neben pol. Einfluß auch - oftmals - kriegswaffenähnliche Halbautomaten besitzt.

Haha :D   Wenn du mit einem AR15, AR10, halb-auto Ak74 oder MKE T41 bei einer Gesellschaftsjagd aufkreuzt, würde dich die Mehrheit der Jäger wohl am liebsten direkt vor Beginn heimschicken :D

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb s_f:

Wenn du mit einem AR15, AR10, halb-auto Ak74 oder MKE T41 bei einer Gesellschaftsjagd aufkreuzt,

99,99% der Jäger wissen wo man mit welchen Waffen aufkreuzt und die wenigen die das nicht wissen lernen es sehr schnell.

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Geschrieben
7 minutes ago, s_f said:

Haha :D   Wenn du mit einem AR15, AR10, halb-auto Ak74 oder MKE T41 bei einer Gesellschaftsjagd aufkreuzt, würde dich die Mehrheit der Jäger wohl am liebsten direkt vor Beginn heimschicken :D

Insbesondere wenn man den Stand mit dem meisten Anlauf angeboten bekommt.

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb Josef Maier:

Afaik gab es den Sportschlächterschein mal völlig ohne Prüfung, wie übrigens die WHL auch. Aber die sind alle >90 und ich kenne keinen Lebenden mehr.

Nun, ich bin noch lange keine >90 und ich lebe auch noch. :rolleyes:

Meine erste WBK (Revolver .22lfB und .357 Mag.) bekam ich als Sportschütze ohne Sachkundeprüfung (ca. 1975, da gab es noch gar keine Sachkundelehrgänge oder -prüfungen).

Damals genügte die Bestätigung des Vereinsvorstandes auf dem Antrag, daß ich erfolgreich am Schießtraining teilgenommen habe.

Erst ein paar Jahre später habe ich dann die Jägerprüfung bestanden und somit eine offizielle Sachkundeprüfung nachgeholt.

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Pikolomini:

Wie ich hier schon vorher wiederholt geschrieben habe, sind die Jäger eine gesellschaftliche und politisch elitäre Kaste, welche neben pol. Einfluß auch - oftmals - kriegswaffenähnliche Halbautomaten besitzt.

 

 

Glaubst du den Dummfug, den du schreibst, tatsächlich?  :gaga:

 

Kleiner Tipp: Magazinbeschränkung auf 2 Schuß bei der Jagdausübung.

 

"Kriegswaffenähnliche" Halbautomaten spielen daher im realen Jagdbetrieb ausserhalb deiner skurilen Fantasie kaum eine Rolle.

 

 

 

 

 

 

Geschrieben (bearbeitet)

So, nun fast 3 Seiten darüber, wer mehr Defizite im Umgang mit Schusswaffen hat…

 

Jawohl nämlich, so muss Forum sein !

 

Denn auf gar keinen Fall kann und darf es sein, dass es sowohl im Umgang mit Schusswaffen unversierte wie auch sehr versierte Sportschützen gibt.

Und erst Recht nämlich jawohl bei Jägern darf, kann und soll es nicht so sein, dass da möglicherweise sehr versierte Jäger am werkeln sind und genauso auch welche, denen Lauterbach‘s Cannabislegalisierung richtig nach vorne helfen würde…

 

Nein, nein, nein, Differenzierung gehört auf den Digitalscheiterhaufen der Nullundeinsneuzeit !

 

So, und jetzt bitte nicht auf den Irrsinn einschwenken, dass Gemeinsamkeit eine Stärke sein könnte 

sondern bitte weiter abarbeiten an den anderen Fraktionen, die Schusswaffenumgang pflegen:

Sammler   Sicherheits-und Wachdienste   Polizisten   Soldaten

- Bitte genau in der Reihenfolge -

 

Holla die Waldfee, ich flieg jetzt mal bei Sonne und erwarte klare Ergebnisse mit noch mehr Heldenexpertise !

Bearbeitet von MB69
Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb Varminter:

Kleiner Tipp: Magazinbeschränkung auf 2 Schuß bei der Jagdausübung.

Keine Magazinbeschränkung.

Zur Jagd dürfen in den meisten Bundesländern in HA nur 3 Schuss geladen werden (in BW z.B. 5), Repetierer unterligen übrigens keinen Beschränkungen.

Auch bestätigte Nachsucheführer dürfen bei der Nachsuche das Magazin voll machen.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb MB69:

So, nun fast 3 Seiten darüber, wer mehr Defizite im Umgang mit Schusswaffen hat…

 

 

Und das, wo es eigentlich um die Faeser'schen Verschärfungspläne geht.

Gegen die wir uns alle gemeinsam wehren sollten.

Geschrieben
vor 17 Stunden schrieb Josef Maier:

Darf man fragen, wo das so gelehrt wurde UND dann auch noch Prüfungskompatibel war?

Ist in BY immer noch aktuell. Immer bei Sicherheitsüberprüfung in den Lauf schauen "Lauf ist frei" sagen. Beim Revolver sogar von vorne......;-)

 

Geschrieben
vor 17 Stunden schrieb Josef Maier:

Ein gewisser Herr Grafe, selbst ernannter Autor und Sachverständiger, sieht das anders. Vielleicht doch keine gute Diskussion?

Ja klasse Referenz. Merkste selber, gell....

Geschrieben (bearbeitet)
vor 9 Stunden schrieb Varminter:

 

"Kriegswaffenähnliche" Halbautomaten spielen daher im realen Jagdbetrieb ausserhalb deiner skurilen Fantasie kaum eine Rolle.

 

Beim Sportschießen auch nicht, weil die meisten da gar nicht in kriegswaffenähnlicher Grundausstattung verwendet werden.

 

Halte das in Nancys Entwurf ohnehin für eine Ablenkungsmanöver, auf welche die VDB-Blase aber vortrefflich hereinfällt. Läuft für Nancy.

 

Der Entwurf enthält ganz andere Klopper, "tatsächliche Annahmen"  statt "Tatsachen welche die Annahme rechtfertigen"  sage ich nur.

 

 

 

 

Bearbeitet von ASE
Geschrieben
vor 22 Minuten schrieb ASE:

Beim Sportschießen auch nicht, weil die meisten da gar nicht in kriegswaffenähnlicher Grundausstattung verwendet werden.

Warum haben dann so viele einen feststellungsbescheid? Bei diesen Waffen ist es wohl doch nicht so ganz klar und wenn die Regelungen dahingehend geändert werden das diese Bescheide neu überdacht werden müssen und mit strengeren Maßstäben bewertete werden müssen...

Ich sag mal so aus dem Bauch heraus: Die Bewertungen sind immer "lockerer" geworden, meine CZ Scorpion Evo 3 hat einen Vorderschaft mit Kühlungslöchern und ist trotzdem als "nicht kriegswaffenähnlich" und sportlich zugelassen eingestuft. Bei vielen anderen Waffen die Jahre davor sind gerade die "Kühlung Bohrungen" als eindeutiges Kriegswaffenmerkmal definiert worden. Wer sagt denn das diese Einstufung mit einer Verschärfung so bleibt? Wer sagt denn das es nicht geplant ist den alten Anscheinsparagrafen wieder zu reaktiveren und damit ist dann jedes AR15 ohne Holzschaft wieder eine Kriegswaffe und muss rosa angemalt werden wenn sie nicht gleich ganz verboten wird

 

vor 22 Minuten schrieb ASE:

Der Entwurf enthält ganz andere Klopper, "tatsächliche Annahmen"  statt "Tatsachen welche die Annahme rechtfertigen"  sage ich nur.

In dem Entwurf den ich gesehen habe wurde im §5 und §6 "Tatsachen welche die Annahme rechtfertigen" in "Tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen" geändert und nicht in "tatsächliche Annahmen". Ist das nun wirklich ein Klopper?

Was wäre den eine Tatsache welche eine Annahme rechtfertigt? Nehmen wir an das eine Zigarettenmarke sehr selten in Deutschland verkauft wird, Karl-Heinz ist ein ortsbekannter klein krimineller welcher schon mehrere Einbruchsdiebstähle auf dem Konto hat und diese seltene Zigarettenmarke ist seine Lieblings Marke und bei einem Einbruch wird ein Stumpen dieser Zigarettenmarke gefunden die vermutlich der Einbrecher hinterlassen hat. Der gefundene Stumpen ist nun eine Tatsache und diese Tatsache rechtfertigt die Annahme das Karl-Heinz am Tatort war und den Einbruch begangen haben könnte. Dies ist aber noch kein "tatsächlicher Anhaltspunkt".

Ein tatsächlicher Anhaltspunkt wäre es wenn dieser Stumpen Karl-Heinz z.B. durch DNA Spuren zugeordnet werden könnte. Auch das wäre natürlich noch kein Beweis das er den Einbruch begangen hat, aber eben ein tatsächlicher Anhaltspunkt das er am Tatort war und damit "mehr" als nur eine Tatsache die eine Annahme rechtfertigt!

 

Oder auf unsere Thematik zu überführen: 

Das Auto vom Seppl wurde auf einem Parkplatz mit Naziaufmarsch gesehen und es wird angenommen das Seppl damit zu dem Aufmarsch gefahren ist = Tatsache welche die Annahme rechtfertigt

Seppl wurde gesehen wie er mit seinem Auto auf einen Parkplatz mit Naziaufmarsch gefahren ist = Tatsächlicher Anhaltspunkt

 

Also wenn ich mit meiner Deutung nicht ganz falsch liege, dann wäre der "tatsächlicher Anhaltspunkt" eine Entschärfung für den Angeklagten gegenüber den "Tatsachen die eine Annahme rechtfertigen". Ein Tatsächlicher Anhaltspunkt ist eine belegbare Tatsache während eine gerechtfertigte Annahme eben nur eine Annahme/Vermutung ist die sich auf indizien stützt.

Geschrieben
vor 59 Minuten schrieb ASE:

 

Der Entwurf enthält ganz andere Klopper, "tatsächliche Annahmen"  statt "Tatsachen welche die Annahme rechtfertigen"  sage ich nur.

 

 

Was soll eine tatsächliche Annahme überhaupt sein?

Wenn jetzt Sachbearbeiter Dosenkohl zuviel Fantasie hat und laut ausspricht, dass Waffenbesitzer Müller-Meier-Schulze bestimmt Dreck am Stecken hat, soll das für weitere Maßnahmen ausreichend sein?

Geschrieben (bearbeitet)
vor 8 Minuten schrieb BlackFly:

Warum haben dann so viele einen feststellungsbescheid? Bei diesen Waffen ist es wohl doch nicht so ganz klar und wenn die Regelungen dahingehend geändert werden das diese Bescheide neu überdacht werden müssen und mit strengeren Maßstäben bewertete werden müssen...

 

 

Das Gros der Sportschützen, die erlaubnispflichtige Waffen besitzen, hat immer noch einen .22er Einzellader und vielleicht ne SpoPi mit der Anmutung eines Backsteins.

Bearbeitet von Raiden
Geschrieben

So sagt man, ja...

Gehe ich dann auf Vereins-Sportschießstände unserer Umgebung (halbländlich, Kleinstädte, zentrales/nordwestl. Ba.-Wü.), sehe ich da neben ein paaar KK-EL und SpoPis eine Menge anderer Sachen.

Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb BlackFly:

Warum haben dann so viele einen feststellungsbescheid? ...

So viele sind es nicht und bei denen, die ihn haben, sind es oft Marketing-Gründe. Wenn es staatlich abgestempelt ist, dann wird das von vielen potentielle Käufer als sicherer empfunden. Gerade bei der Markteinführung eines neuen Modells kann das Sinn machen, den Käufer auf einen Bescheid hinzuweisen, dass es

  1. nicht eine Kriegswaffe und
  2. vom sportlichen Schießen nicht ausgeschlossen ist.

Dass dieser Bedarf nur durch rechtliche Hirnfürze im WaffR entstanden ist, düfte hier in WO jedem klar sein. Aber er ist da und wird befriedigt.

 

Dein

Mausebaer

Geschrieben

westfalen-blatt.de, 11.07.2024:

 

https://www.westfalen-blatt.de/owl/kreis-minden-luebbecke/rahden/herbert-reul-cdu-jubilare-ehrung-tonnenheide-3029216?pid=true

 

Zitat:

 

CDU Rahden ehrt zahlreiche Jubilare – Minister ist Ehrengast
Herbert Reul: „Politik muss Vertrauen zurückgewinnen“

...

 

Der Rest ist hinter Bezahlschranke.
Reul soll auch das Waffengesetz angesprochen haben - kennt jemand den kompletten Artikel?

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