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IGNORED

Verankerung Waffenschrank


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Geschrieben

Hallo an Euch,

 

Dies ist mein erster Post, da mein Waffenschrank nun doch schon deutlich schneller als gedacht nächste Woche geliefert wird wollte ich kurz eine Frage zu dessen Verankerung stellen.

Es handelt sich um einen Klasse 1 Schrank mit 199 Kg. Theoretisch müsste er also gar nicht verankert werden.

Aufgrund der Mietwohnung muss ich leider die Sockelleisten (2cm) am Aufstellort belassen und habe mir eine 40x40x2cm Multiplex Platte für die Lücke die durch die Sockelleisten zwischen Wand und Schrank entsteht besorgt. Diese Multiplex Platte würde ich an der Stelle der Wandbohrung zur Verankerung platzieren und damit den Schrank fest an die Wand anzubringen zu können. Die Wand ist normales Mauerwerk und hätte entsprechend wahrscheinlich nicht die erforderliche Abrissfestigkeit für vollen Versicherungsschutz (65000€). Der Boden ist durch Parkett und Fussboden Heizung nicht für die Verankerung geeignet.

Ist dies soweit für die Behörde ausreichend, also auch im Falle eines Diebstahls?

Mir ist klar das dadurch vorerst ein Spalt zwischen Schrank und Wand entsteht der mit z.B. einem Brecheisen genutzt werden könnte. Langfristig könnte ich dies allerdings noch nach verkleiden, sodass Schrank mit Wand über die Verkleidung einen bündigen Abschluss bildet.

Geschrieben

Hallo, Wollmops. 
 

Die Verankerung ist nicht vorgeschrieben, mach Dir keinen Stress.

 

Wenn Du den Tresor in die Mitte des Raumes stellst, damit Du außen rum tanzen kannst, ist das ok.

 

Anders sieht es mit dem Versicherungsschutz aus: Da musst Du nachlesen, was in Deiner Hausratsversicherung steht.

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb Wollmops:

Ist dies soweit für die Behörde ausreichend,

 

Wenn bereits gar keine Verankerung gesetzlich notwendig ist, was wäre dann die Konsequenz, wenn man den Schrank - mehr oder weniger gut - befestigt?

 

vor 8 Minuten schrieb Wollmops:

also auch im Falle eines Diebstahls?


Das kannst du vorab nur durch eine „Freigabe“ der Behörde klären. Wäre ja nicht selten so, dass Behörden vom Gesetz abweichende Dinge fordern.

 

Geht es dir um den vollen Versicherungsschutz und/oder nur der Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen?

Geschrieben

Da mach' dir mal nun gar keine Platte - der Versicherungsschutz interessiert die Behörde überhaupt nicht. Auch nicht für den Fall eines "Diebstahls". Einzig die Anzahl der aufzubewahrenden Waffen ist definiert, und die hängt von Klasse und Gewicht ab, nicht von der Verankerung.

Geschrieben

Nachtrag, weil hier schon wieder irgendwelche Absprachen mit der Behörde ins Spiel gebracht werden:

 

Hier ist der Link zum Gesetz:

 

https://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/BJNR212300003.html

 

In §13, Absatz 2, Punkt 5 ist folgendes geregelt:

 

Zitat

(2) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat diese ungeladen und unter Beachtung der folgenden Sicherheitsvorkehrungen und zahlenmäßigen Beschränkungen aufzubewahren:

[...]


5. in einem Sicherheitsbehältnis, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad I (Stand Mai 1997, Oktober 2002, Februar 2006, Januar 2010, Juli 2012 oder Juli 2019 )5 entspricht:

a) eine unbegrenzte Anzahl von Lang- und Kurzwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 2.5 des Waffengesetzes), für deren Erwerb und Besitz es ihrer Art nach einer Erlaubnis bedarf,
b) eine unbegrenzte Anzahl nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.1 bis 1.4.4 des Waffengesetzes verbotener Waffen sowie
c) Munition.


Voilà. Keine Verankerung, keine Befestigung, nada. Wenn Widerstandsgrad I - dann kannst du den einfach auf den Boden stellen und gut ist. Alles andere dient eher dem eigenen Gewissen - und ggf. der Standfestigkeit, damit einem der Schrank nicht entgegenfällt, wenn man die Tür aufmacht (weil die Tür in der Regel schwerer ist, als der restliche Schrank, da könnte es bei 199 kg schon wacklig werden - aber da reicht eine einfache Wandbefestigung völlig aus).

 
Geschrieben
Gerade eben schrieb erstezw:

Nicht dass das gute Stück mal kippt.

Wenn ein Waffenschrank kippt sind einfach zu wenig Waffen drin.

 

Ansonsten reicht es aus die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Zumindest was die Lagerung von Waffen und Munition betrifft. Soll da noch Bargeld , Schmuck und andere Wertsachen rein ( wo deine Frau falls unberechtigt im Sinne des Waffengesetzes nicht dran darf) musst du das mit deiner Hausratversicherung klären, nicht mit deiner Waffenbehörde.

Geschrieben
Gerade eben schrieb erstezw:

Nicht dass das gute Stück mal kippt.

Exakt, deswegen habe ich meinen auch verankert, obwohl es nicht vorgeschrieben war. Bei offener Tür war der (damals leere) Schrank sehr instabil.

 

Falls es sich um eine Außenwand handelt solltest du aber den Abstandshalter zwischen Schrank und Wand klein halten und einen Spalt zur Wand lassen. Nicht das sich dahinter Schimmel bildet.

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Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb PetMan:

Wenn ein Waffenschrank kippt sind einfach zu wenig Waffen drin.

 

So siehts aus! :good: :grin:

Im Zweifelsfall die Lücken zwischen den Waffen mit Munitionspäckchen füllen ( TETRIS Prinzip ) :grin:

Geschrieben

Oh Wow ihr seid der absolute Wahnsinn!

Vielen herzlichen Dank für die unglaublich schnellen und informativen Antworten!

Ich werde den Schrank dann ganz normal an der Wand wie gedacht befestigen um eventuelles umkippen zu vermeiden!

 

Ich wünsche Euch allen wunderschöne Weihnachten!

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb steven:

bau dir ein kleines Gestell

So & nicht anders.

Einfach beliebige, vollflächige miteinander verschraubte / vernagelte Holzplatten drunter & die Kanten in der Optik der Sockelleisten verblenden / gestalten.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Wollmops:

Ist dies soweit für die Behörde ausreichend, also auch im Falle eines Diebstahls?

Deswegen must du ja jetzt so einen Trümmer in die Wohnung stellen. Den klemmt man sich nicht mal eben unter den Arm.

Ich würde mir eher sorgen machen ob die Decke die Last aushält. Normale Decken sind für 1,5 - 2 KN/m² ausgelegt. Wenn du die Last von dem Trümmer auf 1m² verteiltst bist du schon meist an der Grenze. Und das ohne Inhalt und dein Gewicht. Aber vielleicht kann man so ein Krontrolle der Behörde untersagen. Aus statischen Gründen...

 

Geschrieben

Warum kannst du die Sockelleiste nicht ganz oder teilweise entfernen. Die Leisten kann man doch einfach mit einer Vibrationssäge trennen, das störende Stück entfernen und wenn man irgendwann auszieht - wird das Leistenstück mit Acryl wieder angeklebt. Einmal drüber lackiert, fertig. 

Den Schrank dann mit Klebeankern, spreizdruckfrei, im Mauerwerk befestigen. 

Völlig egal, ob versicherungstechnisch oder für den Widerstandsgrad erforderlich - ich befestige nach jedem Umzug neu. 

Das Trennen der Sockelleisten ist noch nie bemerkt worden. 

Geschrieben

Hallo Wollmops.

Aufstellen und fertig.Mit der Hausratversicherung kannst du ja 

reden,was die dazu meint.Sie soll dir sagen,wie viel Summe im Einzelfall 

gedeckt ist.Zum Thema Standfestigkeit:Ein 200 Kg Schrank ist an den Außenwänden

mit Beton verfüllt,die Türe ist nur massiveres Blech,aber sonst bis auf den Verriegelungsmechanismus

leer.Das heiß,wie tissi schreibt,er kann und darf nicht kippen.

 

        Mfg.   Der Waldlaeufer

 

 

 

 

 

 

 

Geschrieben (bearbeitet)

@Tatonka hat recht, Multitool ist dein freund.

 

 

@waldlaeufer55 ne obacht: Gerade größere Schränke neigen zum kippen, wenn die Tür offen steht, da diese schwerer ist als eine eine Tresorwand und beim Öffnen den Schwepunkt des Kastens verlagert. Schreiben die meisten Hersteller auch rein, dass man verankern muss aufgrund der Kippgefahr.

Bearbeitet von ASE
Geschrieben

Wie gesagt hole dir ne Holzplatte so dick wie die Sockelleiste hoch ist, Maße vom Tresor aber in der Tiefe minus Sockelleistentiefe.

 

Wenn du an eine Außenwand stellen musst am besten Luft lassen. Wenn eine Innenwand kein Ding - Schraube ihn lieber fest. Wenn 199kg kippen, dann kippen sie. Oder packe genug Waffen und Munition rein. Bedenke, dass die Tür oft schwerer als der Korpus ist. 

Geschrieben

Feste Wand suchen, Schwerlastanker/ Injektionskleber mit Gewindestange M14/M16 nehmen.Hier

 

Den Schrank von der Wand reissen, dauert und macht krach.

 

Für Profis sind 200Kg  nicht viel .

 

Geschrieben (bearbeitet)

Kein normaler Einbrecher wird einen 200kg Schrank plus x Kilo Inhalt von der Wand hebeln. Was soll er damit, unter den Arm klemmen? Dümmstenfalls fällt das Teil auf die Tür, was absolut kontraproduktiv wäre. Die „Kostengünstigen“ Klasse 0 und 1 Schränke sind ein Konstrukt für die Waffenbehörde, echte Sicherheit sieht anders aus. Für hohe Bargeldsummen brauchst Du mindestens Klasse 2 oder 3, dann reden wir über 400 kg. In Klasse 1 kannst Du Bargeld und Schmuck nicht unbegrenzt stapeln, hier musst Du in die Police und Bedingungen Deiner Hausratversicherung schauen, wonach das versicherte Bargeld (in Abhängigkeit des Aufbewahrungsortes) zu x % Deiner Versicherungssumme versichert ist. Ggf. musst Du diese erhöhen.

Alle Infos von einem Deutschen Tresor-Hersteller und einer Versicherung.

Bearbeitet von Hagen
Ergänzung
Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb G17X:

Für Profis sind 200Kg  nicht viel .

Kein normaler " Einrecherprofi " wird sich an einem Waffenschrank aufhalten. Die leute die wegen der Waffen Einbrechen stören sich an gar nix....Und Auf bekommt man jeden Tresor. Deswegen haben die ja "Wiederstandsgrade "  die definieren, wie lange sie Wiederstand leisten. Auf gehen die alle irgendwann......................

Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Stunden schrieb Pastis:

Deswegen musst Du ja jetzt so einen Trümmer in die Wohnung stellen.

Das Gewicht verteile ich auf 1,2m² über eine unterliegende Kamin-Bodenplatte. Durch die zusätzliche Parkett Oberschicht sollte das Gewicht (dadurch daß er an der Wand steht kann sich das Gewicht nur halbkreisförmig und nicht vollkreisförmig verteilen) insgesamt auf den Estrich nur auf unter 100kg pro m² kommen, von daher denke ich das sollte soweit passen.

 

Bearbeitet von cartridgemaster

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