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Training als Nichtgespritzer > reopen ? Begründung im Post


fw114

Empfohlene Beiträge

vor 2 Stunden schrieb weyland:

 

Meines Wissens hatten sich die Bundesländer auf "Geimpft, Genesen und PCR-Getestet" als Mindestanforderung bei höchster Infektionsstufe geeinigt.

... 

Bei uns ist man nicht glücklich über die Einschränkungen und versucht mit viel Aufwand den Sportbetrieb aufrecht zu erhalten. Angesichts dessen hat aber keiner Lust darauf, daß einige wenige noch zusätzliche Probleme erzeugen.

IN der Tat sehen die Corona Verordnungen div. Abstufungen vor. 3G+ für Ungeimpfte bedeutet: nur mit PCR-Test. 2G lässt nur noch gültig Geimpfte oder Genesen im gültigen Zeitfenster rein und 2G+ bedeutet für Geimpfte ohne Booster oder Durchbruchinfekt ebenfalls nur mit PCR-Test oder Schnelltest. 

 

So gesehen verstehe ich nicht, warum ein Schiessstandbetreiber ausgerechnet mit der simplen Kontrolle eines PCR-Nachweises bei Ungeimpften überfordert sein soll, aber denselben Nachweis bei Geimpften nebst zahlreichen anderen Dingen kontrollieren kann. 

Die Aussperrung von Ungeimpften bei 3G+ hat wohl eher den Hintergrund, dass man meint "mit den Wölfen heulen" zu müssen - d. h. Hand in Hand mit Lauterbach und Co. den Druck auf die Ungeimpften erhöhen zu müssen. Nur vergisst man dabei, dass man selber eher zu den LWB-Schafen gehört, deren Geblök bestenfalls die Fresslust der Wölfe fördert. 

 

Noch sind fast 30% ungeimpft und in Zukunft wird es viele nicht mehr ausreichend Geimpfte geben. Warum sich LWBs an der Ausgrenzerei und Hetzerei beteiligen? Wenn 30% Schützen wegfallen, wird die Gesamtsituation für den Legalwaffenbesitz in Deutschland nicht besser! 

3G+ ermöglicht es vielen Schützen mit 2 PCR Gurgeltests für je 49,99 Euro im Jahr die 4 Mindesttrainings im Jahr (1 pro Quartal) binnen je 48 Stunden zu absolvieren: am 31.03./01.04. und 30.09./01.10. Warum Ungeimpfte bei 3G+ ohne gesetzliche Not aussperren? 

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vor 19 Minuten schrieb Schwarzwälder:

3G+ ermöglicht es vielen Schützen mit 2 PCR Gurgeltests für je 49,99 Euro im Jahr die 4 Mindesttrainings im Jahr (1 pro Quartal) binnen je 48 Stunden zu absolvieren: am 31.03./01.04. und 30.09./01.10. Warum Ungeimpfte bei 3G+ ohne gesetzliche Not aussperren? 

Ok, ich erinnere mich wieder warum ich hier, vor einem Jahr, aus  diesem Thema ausgestiegen war    ... 

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@CZM52 Nur um Deinem Leseverständnis auf die Sprünge zu helfen :

 

Je nach Corona Alarmstufe gibt es unterschiedliche Maßnahmen für unterschiedliche Stände. Bei Raumschiessanlagen hast du höhere Hürden als bei offenen Schiesständen wie z. B. Tontauben. 

Da ist nix mit "wünsch Dir was"!  

Allerdings kann ein Verein oder Verband oder sonstiger Schiessstandbetreiber natürlich schärfere Regeln treffen und z. B. dann, wenn gerade mal 3G oder 3G+ gelten würde und somit Ungeimpften das Training ermöglichen würde, selbige trotzdem ausschließen. So hörte sich das im Thread an und genau gegen diese nicht gesetzlich erforderliche Ausgrenzung habe ich argumentiert. 

 

 

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vor 6 Stunden schrieb Commerzgandalf:

Jeder berechtigte hat nen Schlüssel und gut ist.

Für unsere Anlage unter einer Sporthalle der Stadt gibt es genau SIEBEN Schlüssel für den Verein. Bei Verlust eines Schlüssels der Schliessanlage stehen 15.000 Euro im Raum. Was denkst du wie gerne die " Schlüsselbevollmächtigten " diese Schlüssel aus der Hand geben? 

 

Bei meinem Verein ist auch 2G+, aber nur bis zum 13.12.21. Dann wird die Anlage bis 17.01.22 geschlossen. Erstens wegen zu wenigen Schützen die sie nutzen und 2. wegen umbauarbeiten an der Lüftung. Endlich wurde der Ausbau unserer beiden noch freien 25m Bunker beschlossen. 

 

In meinem anderen Verein, der Zählt hier als offener STand , gilt noch 2 G. Mal schauen für wie lange noch. 

 

Ich gehe morgen noch einmal Schiessen in meinem Hauptverein, zwischen den Tagen dann halt in den anderen. Irgendeine Möglichkeit findet sich fast immer, wenn man will und Mobil ist. Muss dann jeder für sich selber Wissen......selbst als " alles " zu war gab es möglichkeiten. Waren dann zwar etwas teurer und ein paar km weg, aber schiessen konnte man , zumindest hier, immer..................

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vor 2 Minuten schrieb PetMan:

Bei Verlust eines Schlüssels der Schliessanlage stehen 15.000 Euro im Raum. Was denkst du wie gerne die " Schlüsselbevollmächtigten " diese Schlüssel aus der Hand geben? 

Nachweis einer HP- Versicherung die das abdeckt und gut ist.

 

Aber Schlüssel werden nur ungern aus der Hand gegeben!

Ich war mal eine Zeit sehr ehrgeizig (LuPi und SpoPi), die festen Trainingszeiten reichten mir nicht.

Da bin ich jedesmal zum 1.Vs gedackelt und habe den Schlüssel geholt....und wehe ich habe 20 Minuten länger trainiert.

Der hat schon wie ein Wachhund auf mich gewartet😂

 

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vor 50 Minuten schrieb P 8X:

erzähl das doch bitte mal unserem Ersten.

Alternativ kannst du es den anderen im Verein erzählen, dann könnt ihr euch vor der nächsten Wahl auf einen anderen ersten Verständigen... 

 

vor 10 Minuten schrieb PetMan:

In meinem anderen Verein, der Zählt hier als offener STand , gilt noch 2 G. Mal schauen für wie lange noch

Hier in Bayern ist auf allen Ständen 2Gplus ohne Ausnahme... 

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vor 15 Minuten schrieb Micha176:

Da bin ich jedesmal zum 1.Vs gedackelt und habe den Schlüssel geholt..

Hab ich auch schon des öftren gemacht. Geht aber nicht das das jeder macht, jedenfalls nicht bei 350 Mitgliedern. Und ja, meine PHV deckt den Verlust " privat genutzter fremder Schlüssel " bis 50.000 Euro ab. Aber frag mal rum wer  sowas auch hat bzw es überhaupt weiss.........wie soll das dann ein 1 Vorsitzender Wissen?Meine deckt das erst seit, ich glaube, 2 Tarifgenerationen ab. Frag nicht wieviele meiner Kunden noch in älteren Tarifen stecken und NICHT umstellen wollen. SO wird das Bundesweit sein. Muss man sich wirklich schlau machen.......oder ins Risiko gehen. Und es gibt Schliessanlagen wo das teurer wird als 15 K. Bei den neuen, kartenbasierten Schliessanlagen kostet das glaub 15 Euro oder so. Aber verliere mal so einen Scheiss Schlüssel.....................................Hatte so einen Fall mal bei einer Realschullehrerin, die einen Genralschlüssel ihrer Schule verloren hatte, bzw im Handschufach ihres Autos das gestohlen wurde......................................da wurde es mit den 50K der Dienstschlüsselversicherung schon eng......Und die Zeiten wo Behörden sowas nicht Einforderten  sind seit Jahrzehnten vorbei..........

Bearbeitet von PetMan
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vor 10 Stunden schrieb Commerzgandalf:

Ich werde das weiterhin aussitzen. Zum Bedürfniserhalt reicht ...mir die reine Mitgliedschaft.

Mir würde die auch reichen, aber ich will ja kein "Sportmitglied " sein, sondern "Sportschütze". Also will ich auch schiessen. Und das tue ich. Morgen wird für 2021 mein 42er Schiesstermin Stattfinden, in 2020 waren es nur 32 . In den Jahren davor war ich oft 3 stellig. Ich behaupte, wer will der kann. Auch wenn das mal heisst weiter fahren zu müssen...........

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vor 7 Stunden schrieb PetMan:

.wie soll das dann ein 1 Vorsitzender Wissen?

Seitdem ein Mitglied bei uns das Auto aufgebrochen bekommen hatte und der Vereinsschlüssel samt Tresorschlüssel weg war, wird gefragt und auf die Problematik hingewiesen.

 

Wie immer: Erst muss was passieren!

 

Aber generell werden Schlüssel nicht gerne aus der Hand gegeben!

Meine PHV deckt das ab.

Meine HP vom Hartmann-Bund übernimmt Schlüsselverlust von der Arbeit.

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vor 7 Stunden schrieb PetMan:

da wurde es mit den 50K der Dienstschlüsselversicherung schon eng

Was als Sicherheit pro Geld im Grunde Geldverschwendung ist. Übliche Schlüssel von Zylinderschlössern entsprechen vom Informationsgehalt her einem sehr kurzen bis ziemlich kurzen Passwort. Kaum wo, von wirklich sensiblen Anlagen abgesehen, werden die vernünftig gegen Betrachten, Abdrücke oder Abphotographieren geschützt. Da wegen eines zufällig abhandengekommenen Schlüssels die Anlage auszutauschen scheint mir wenig effizient. Streng genommen ist der Schlüssel ja schon weg, wenn ihn nur einmal jemand kurz verliehen oder offen liegen hat lassen.

Bearbeitet von Proud NRA Member
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vor 21 Stunden schrieb fw114:

..., warum man als Einzelschütze, sofern man einen Stand hat wo das möglich ist, nicht trotz 2G schießen können soll.

Es wäre wirklich toll, wenn man sich nicht wieder in die Haare bekommt und solche Fragen mal sachlich geklärt werden könnten, zum Nutzen aller.

@fw114 und @AmericanDad

Das zentrale Problem war ja, ob man als Ungeimpfter oder nicht ausreichend Geimpfter sein Bedürfnis  als Legalwaffenbesitzer verliert und damit die Waffen abgeben muss.

Hier hilft ein Blick in die Verwaltungsvorschriften zum Waffengesetz, namentlich Punkt 45.3.1 weiter:

Zitat

45.3.1 Ob der Wegfall eines Bedürfnisses nur vorübergehender Natur ist, bemisst sich zum einen nach dem Zeitraum, in dem das Bedürfnis tatsächlich entfällt, und zum anderen nach der Wahrscheinlichkeit des zu erwartenden Wiederauflebens des Bedürfnisses. So kann ausnahmsweise in einem Fall, in dem das Bedürfnis für einen längeren definierten Zeitraum wegfällt – etwa über mehrere Jahre hinweg –, von einem lediglich vorübergehenden Wegfall gesprochen werden, wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit abzusehen ist, dass nach diesem Zeitraum das Bedürfnis wieder aufleben wird (z.B. bei einem vorübergehenden Aufenthalt im Ausland, vorübergehendes Aussetzen aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen, aus Gründen der Schwangerschaft oder der Kinderbetreuung, etc.). Ein Widerruf wegen vorübergehenden Wegfalls des Bedürfnisses kommt in diesen Fällen in der Regel nicht in Betracht, sofern es sich nicht um eine Erlaubnis zum Führen einer Waffe handelt.

Es dürfte ziemlich unstrittig sein, dass ein Wegfall wegen einer Pandemie-Regelung ("2G+" auf dem Schießplatz oder ähnliches) als NICHT dauerhaft anzusehen ist. Eine Pandemie ist per se nicht dauerhaft und es wäre eine Bankrotterklärung der Politik, wenn sie argumentieren müsste, dass all die Maßnahmen dauerhaft seien, weil man die Pandemie nie mehr in den Griff bekommt (dann würde man ja im Umkehrschluss zugeben müssen, dass die Maßnahmen wie 2G, 2G+ nix bringen...).

 

Nun war das andere Argument, dass man es ja selber in der Hand habe, sich impfen zu lassen oder nicht ( von @CZM52), es also in der eigenen Person und Verantwortung liege, ob man das Bedürfnis erfüllen kann oder nicht.

Auch dieses greift nicht ohne weiteres, denn Auslandsaufenthalte, berufliche Planungen, Häuslebau etc. wurden alle schon zum Bedürfniserhalt anerkannt und liegen ja auch in der persönlichen Entscheidungsfreiheit des Schützen.

 

Ich bin jetzt kein Anwalt, sondern Mediziner. Als solcher würde ich raten, eine ganz persönliche, individuelle Risiko-/Nutzenabwägung zur "Corona-Impfung" zu machen. Wenn Du dabei für Dich selber zum Schluss kommst, dass Du persönlich (das gilt dann nicht für andere/allgemein!) durch diese medizinische Maßnahme mehr Nachteile als Vorteile hättest, dann kann man das ggf. der Behörde oder ggf. dem Gericht darlegen und wird dann sehr viel mehr Verständnis ernten. Niemand kann Dich zwingen, Deinem Körper Schaden zuzufügen, nur um ein Bedürfnis auch vorübergehend aufrechtzuerhalten. Auch die Schwangere braucht für die Dauer ihrer Schwangerschaft vorübergehend nicht schiessen, weil dies für sie bzw. ihr Ungeborenes absolut schädlich wäre.

 

Wie könnte so eine individuelle Risiko-/Nutzenabwägung aussehen? Mal ein paar unverbindliche Anregungen dazu:

  1. Man finde das individuelle Risiko für einen schweren oder tödlichen Covid-Verlauf heraus. Helfen kann dabei z.B. so Kalkulationstools wie hier von Oxford: https://qcovid.org/Home/Licence?licencedUrl=%2FCalculation&licencedAction=Index&licencedController=Calculation oder div. Studien, die die Risiken nach bestimmten Kriterien (ganz entscheidend: Alter, Gewicht, Vorerkrankungen etc.) gegliedert haben.
  2. Man berücksichtige nun das eigene Ansteckungsrisiko. Aktuelle Studien zur Durchseuchung zeigen, dass z.B. in den USA 44% der Bevölkerung Corona seit 2020 durchgemacht haben (Hochrechnung CDC), bei uns liegt das eher bei 14%. Wenn man für sich persönlich von 10%/Jahr Ansteckungsrisiko ausgeht, ist das unter 1 ermittelte Risiko z.B. nur ein Zehntel. Kommt eben auch darauf an wie "risikofreudig" man seinen Alltag im Blick auf Ansteckung gestaltet/gestalten kann (je nach Beruf und Freizeitverhalten).
  3. Man berücksichtige ferner evtl. Maßnahmen zur Prophylaxe und individuelle Verfügbarkeit einer frühen Therapie. Hier werden laufen Studien zu Medikamenten zusammengetragen (derzeit 1187 Studien) und man kann sich mal angucken, was welches Maßnahme/Medikament bringen könnte: https://c19early.com/ Wichtig: Mit dem Hausarzt besprechen, was für einen persönlich sinnvoll sein könnte und was nicht, zumal längst nicht alles rezeptfrei u./o. in D zugelassen ist. Vitamine, Zink, Quercetin (angeblich 92% Effektivität laut der Seite) wären aber rezeptfrei.
  4. Last not least kann man auch seine "Hintergrundimmunität" bezüglich durchgemachter Infektionen mit anderen humanpathogenen Coronaviren testen lassen. Gerade "Omikron" soll der 229-Variante ähneln, sodass das individuelle Infektionsrisiko bzw. Risiko für einen schweren oder gar tödlichen Verlauf dann deutlich geringer ausfallen könnte (und umgekehrt höher, wenn man noch keine Infektion bzw. keine AK-Titer gegen verwandte Coronaviren hat): https://www.imd-berlin.de/fileadmin/user_upload/Diag_Info/347_Corona-IgG-Blot.pdf (für Selbstzahler 46 EUR)

==> Im Ergebnis könnte man so sein persönliches Risiko recht gut erfassen.

 

Nun muss man das Risiko der Impfung einerseits (auch hier gibt es individuelle Gesichtspunkte!) und den jeweiligen Nutzen der Impfung andererseits noch "dagegen rechnen".

Genaues Lesen der Beipackzettel, beschäftigen mit div. Überwachungsinstrumenten (Eudravigilance, VAERS usw.) und ein Beschäftigen mit der aktuellen epidemischen Lage (welche Virusmutation dominiert gerade, wieviele Durchbruchinfektionen gibt es nach welcher Impfsituation, siehe auch RKI) helfen. 

Tipp hierzu: Wenn Omikron kommt, dann mal den Post von joker_ch lesen und verstehen: https://forum.waffen-online.de/topic/461248-der-aufstand-gegen-corona-merkel-begonnen-er-hat/page/921/

2-fach Biontech Geimpfte werden da mit 0% ausgewiesen...

 

Die plumpe Darstellung von @Bounty und Co., wonach ungeimpft mit Legalwaffenbesitz unvereinbar wäre, ist so nicht richtig. An den Kriterien für LWB wie zuverlässig, geeignet usw. hat sich nichts geändert. Eine Impfung ist *noch* keine Voraussetzung für Legalwaffenbesitz. Man muss sich als "Ungeimpfter" nur möglicherweise ein paar Gedanken mehr machen. Wer mainstreammäßig im demnächst 3-Monats-Takt seine Ärmel devot hochkrempelt, hat es vorerst leichter, geht aber auch Risiken ein, wenn mal was schief läuft dabei.  Wenn sich ein großer Teil der Bevölkerung quasi unkritisch und blind in immer kürzeren Intervallen alles Mögliche in den Arm reinjagen lässt, ist das auch eine Rieseneinladung zum Missbrauch. Dessen sollte man sich schon bewusst sein. Leute, die kritisch hinterfragen, zwingen Impfstoffentwickler und Hersteller zu mehr Disziplin und die Politik zu maßvollem Agieren und nützen damit im Endeffekt allen 😉 

 

 

 

 

 

 

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vor 15 Stunden schrieb karlyman:

Im Hinblick auf den Infektionsschutz wiederum gelten sie als geschlossene  Anlage; wiederum mit den damit verbundenen, höheren Anforderungen bzw. Beschränkungen.

 

Das ist aber keine allgemeine Auslegung sondern scheint nur hier und da lokal vertreten zu werden.

Aus der Praxis kenne ich sehr unterschiedliche teilgedeckte Stände, von leichtem Witterungsschutz , also bis auf Regenschutz der Witterung ausgesetzt, bis hin zu Halle mit einseitiger Öffnung und viel Platz für Zuschauer, Standaufsichten, Arbeiten an den Waffen etc.

Strömungsdynamisch und damit infektiologisch macht das einen erheblichen Unterschied, vor allem wenn hinzukommt, daß die Entlüftungsanlage wegen Lautstärke, Zugluft oder sogar Betriebskosten abgeschaltet wird. Das Argument Lautstärke und Zugluft höre ich beispielsweise öfter auf dem 100 m-Stand in Philippsburg.

 

vor 15 Stunden schrieb Commerzgandalf:

Jeder berechtigte hat nen Schlüssel und gut ist.

 

Womit der Betreiber in der Pflicht ist, die Berechtigung dieser "Berechtigten" zu prüfen.

Über die waffenrechtliche Berechtigung hinaus ist das nun die infektionsrechtliche.

 

vor 14 Stunden schrieb erstezw:

Öffentlicher Arbeitgeber setzt für die Tätigkeit 2G voraus. Mitarbeiter ist offiziell anerkannt genesen. Das halbe Jahr läuft ab und nun beginnen die Probleme. Er bekommt keinen Impftermin, weil vorher der Titer bestimmt werden soll. Gleichzeitig gilt aber der Status "genesen" nicht mehr, weil 6 Monate um sind. ...

 

Der Mitarbeiter hatte einiges an Zeit, sich um einen rechtzeitigen Impftermin zu bemühen, um seinen Infektionsschutz wiederherzustellen. Daß einmal genesen dauerhaft nicht ausreichen würde ist seit dem Bekanntwerden von Delta auch in der Breite bekannt.

Eine Vorschrift zur verpflichtenden Titerbestimmung für eine Impfung nach 5-6 Monaten ist mir nicht bekannt; sowas wird eher bei kürzeren Zeiträumen empfohlen.

Ob öffentlicher oder privater Arbeitgeber einen Unterschied macht kann ich nicht beurteilen. Bei uns (Privatwirtschaft) benötigt jeder ein Tagesticket zum Betreten der Gebäude.

 

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vor 6 Minuten schrieb weyland:

Ob öffentlicher oder privater Arbeitgeber einen Unterschied macht kann ich nicht beurteilen.

Hier im Saarland hat es unsere Gesundheitsministerin versucht. Die wollte die ungeimpften einer Behörde " auslagern " in einem eigenen Gebäude.....hat sie ganz schnell zurück gezogen...................

 

https://breaking-news-saarland.de/gesundheitsministerin-bachmann-wollte-geimpfte-und-ungeimpfte-mitarbeiter-auseinandersetzen/

 

Ein Unternehmen der Privatwirtschaft hier hatte alle ungeimpfte in den "Unbezahlten Urlaub " geschickt, die haben auch wieder zurück gerudert. 

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vor 16 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Wenn Du dabei für Dich selber zum Schluss kommst, dass Du persönlich (das gilt dann nicht für andere/allgemein!) durch diese medizinische Maßnahme mehr Nachteile als Vorteile hättest, dann kann man das ggf. der Behörde oder ggf. dem Gericht darlegen und wird dann sehr viel mehr Verständnis ernten.

DAS glaube ich mittlerweile nicht mehr....................

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