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IGNORED

Aufbewahren von Tresorschlüssel


Josef.S

Empfohlene Beiträge

Hallo, da ich hier und da unterschiedliche Meinungen hören wollte ich mal hier schauen was Ihr so Schreibt.

(Geht um Altbesitz A - B Schranke)

 

1) Schlüssel von Tresor, es würde doch reichen wenn man da einen kleinen B Tresor nimmt um die Schlüssel aufzubewahren, Zahlenschloss sonst hat man ja wieder einen Schlüssel.

 

2) Wohin mit den Ersatzschlüssel, im gleichen Tresor aufbewahren wo die anderen  auch liegen? Ohne Zahlencode kämme ja keiner ran.

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vor 11 Minuten schrieb Josef.S:

Hallo, da ich hier und da unterschiedliche Meinungen hören wollte ich mal hier schauen was Ihr so Schreibt.

(Geht um Altbesitz A - B Schranke)

 

1) Schlüssel von Tresor, es würde doch reichen wenn man da einen kleinen B Tresor nimmt um die Schlüssel aufzubewahren, Zahlenschloss sonst hat man ja wieder einen Schlüssel.

 

2) Wohin mit den Ersatzschlüssel, im gleichen Tresor aufbewahren wo die anderen  auch liegen? Ohne Zahlencode kämme ja keiner ran.

Lieber Josef, Du darfst den Schlüssel frei verstecken, wo Du möchtest. Es sollte nur nicht für Andere offensichtlicht sein. Bei einer Kontrolle wäre es z.B. extrem schlecht, wenn Du nicht da bist, aber Deine Frau (ohne WBK) bereitwillig sagt, wo Du den Schlüssel verstecktst. Damit sollte alles gesagt sein. NUR SO. Alles andre ist Stammtisch-Müll. LG Rock

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Die Frage treibt ja doch immer wieder die Leute um . An der Suche hier können auch Leute verzweifeln die sich mit Forensoftware auskennen . Leute die mit dem Netz nix am Hut haben tun sich da schwer. 

 

vor einer Stunde schrieb Josef.S:

1) Schlüssel von Tresor, es würde doch reichen wenn man da einen kleinen B Tresor nimmt um die Schlüssel aufzubewahren, Zahlenschloss sonst hat man ja wieder einen Schlüssel.

Eine gute Lösung.

 

vor einer Stunde schrieb Josef.S:

2) Wohin mit den Ersatzschlüssel, im gleichen Tresor aufbewahren wo die anderen  auch liegen? Ohne Zahlencode kämme ja keiner ran.

Eine schlechte Lösung. Geht der kleine B Schrank nicht mehr auf sind erst mal alle Schränke zu. Meine Ersatzschlüssel sind ausser Haus deponiert.

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vor 3 Stunden schrieb Josef.S:

War auf der suche nach aktuelle Beiträge und habe nur ältere gefunden.

Keine Angst, sollte sich daran irgendetwas ändern wird es hier schneller durchgekaut als es die Grünen abwinken können.

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vor 4 Stunden schrieb Gordy:

Wand oder dem Fußboden befestigt. In diesem kleinen 1er Schrank darf nun jeder von uns all seine restlichen Schlüssel platzieren, und dies mit dem Segen des OA.

Und wo tut Ihr den Schlüssel dieses Schranks hin?

 

 

 

(Psst, verratet es ihm nicht......Die Antwort lautet: "42")

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vor 4 Stunden schrieb Gordy:

Die Schlüssel will ich ALLE ZUSAMMEN in einem (1) Waffenschrank unterbringem, was aber de facto und de jure bedeutet, daß ... die komplette Menge an Waffen und Munition aufzunehmen (ALLES) - das ist de jure so.

Gordy, wie verläuft dein Restleben denn so? Auch auf dieser Sicherheitsstufe? Jedem seine Sache ...

 

Beim "zentralen" 1er mit Elektronikschloss bin ich bei dir. Hab auch fast ne zweistellige Anzahl an Schränken/Schlüsseln und wollte einfach Ruhe mit dem Thema - obwohl ich einer sehr entspannten Waffenbehörde unterliege.

Also hab ich mir einen 1er/Elektronik für schlechte und ganz schlechte Zeiten gekauft, und da sind alle Erst-Schlüssel drin. Außerdem immer "Reste" vom gerade erlebten Schießtraining.

 

vor 4 Stunden schrieb Gordy:

... warum sollte sich ein Einbrecher an einem 1er Schrank verausgaben wenn es auch A und B Schränke gibt ...

Der ist geil. Wahrscheinlich können die meisten osteuropäischen Einbrecher nicht mal lesen oder schreiben ... aber A und 1 unterscheiden 😎

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vor 27 Minuten schrieb MAHRS:

A und 1 unterscheiden

Die Schränke mit der Alt-Klassifizierung A/B und Schränke mit neuer Bezeichnung 0/1 unterscheiden sich in zwei wesentlichen Details:

- auf dem Typenschild auf der Innenseite der Tür wurde die Klassifizierung gem. VDMA durch die Klassifizierung gem. Euro-Norm (EN) ersetzt und

- auf der Rechnung hat sich der Anschaffungspreis für den selben Schrott verdoppelt, Lex Hartmann sei Dank.

 

Zur Richtigstellung des inhaltlich ausgemachten Unfugs des Beitrags des Users @Gordy wurde ja bereits das Wesentliche gesagt.

 

 

 

Bearbeitet von cartridgemaster
Textkorrektur
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vor 5 Stunden schrieb Gordy:

denn alles war hier gepostet wird zeigt nur daß die Mehrheit hier postet und babbelt ohne wiklich eine Ahnung zu haben.

 

:rofl:

Jedenfalls mangelt es dir nicht an selbstbewusstem Auftreten bei völliger Ahnungslosigkeit.

 

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vor 7 Stunden schrieb Gordy:

Wohin also mit den Schlüsseln?

Geschützt vor dem einfachen Zugriff Dritter aufbewahren.

vor 7 Stunden schrieb Gordy:

Lösung 02:

 

So haben wir es gemacht, mein Freund(Kollege) und ich. Wir haben uns mit unserem Sachbearbeiter (SB) verständigt (gefragt), und dann jeweils einen kleinen KW-Schrank der Klassifikation 1 erworben, Gewicht deutlich weniger als 200kg, und diesen dann jeweils mit einem Abreißgewicht von mehr als 200kg an der

Wand oder dem Fußboden befestigt. In diesem kleinen 1er Schrank darf nun jeder von uns all seine restlichen Schlüssel platzieren, und dies mit dem Segen des OA.

 

Ach du schaizze….

vor 7 Stunden schrieb Gordy:

 

SB: "wenn da einer einbricht und den Schrank sieht, dann muss er erst mal den Schrank von der Wand losbringen (mehr als 200kg Abreißgewicht), und selbst dann hat er nur den Schrank, zum öffnen muss er den Schrank mitnehmen und später öffnen, und dann hat er immer noch weder Waffen noch Mun, sondern nur nen Schlüsselbund. Außerdem stehen in der Wohnung ja noch all diese A und B Schränke herum, warum sollte sich ein Einbrecher an einem 1er Schrank verausgaben wenn es auch A und B Schränke gibt - und die sind schließlich nach WaffG auch alle noch legal."

 

Ohne Worte.

 

Im Übrigen ist das wenigste deiner Ausführungen „de jure“.

 

Merke: Die Anzahl der besessenen Waffen nebst Munition korreliert nicht mit dem Wissen um deren Aufbewahrung.

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Das Wichtigste wurde bisher vergessen:

 

Deutschland ist ja ein föderaler Staat und die Ordnungsämter bei den Kreisverwaltungen oder bei Kreisfreien Städten bei der Stadtverwaltung zugehörig sind, ist die Aufbewahrung ja Ländersache.

 

In RLP und im östlichen Teil des Saarlandes ist vorgeschrieben, das man die Schlüssel immer dabei haben und auf Verlangen der Behörde vorzeigen muss.

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vor 8 Stunden schrieb Gordy:

Zuerst mal zur Klärung der Begrifflichkeiten.

Keiner von euch hat einen WaffenTRESOR, na ja, vermutlich fast keiner von euch, denn 99% dürften "nur" WaffenSCHRÄNKE diverser Klassifikationen haben, A, B, 0 oder 1. 

 

Das ist völlig irrelevant, und wirklich reine Begriffsklitterei.

 

Denn der Begriff "Tresor" ist überhaupt nicht normiert und fassbar.

So werden hierzulande (z.B. im Hotel-/Gastronomiebereich) verschließbare Behältnisse als "Tresor" bezeichnet, gegen die ist jeder B- oder 0-Waffenschrank schon ein Hochsicherheitsbehältnis.

 

Fakt ist, dass Waffenbehältnisse heutiger Normen in der Lage sind, dem "Otto Normaleinbrecher", also dem, der nicht ganz gezielt und mit Spezialequipment anrückt, ausreichend zu widerstehen.

Und das ist es, was Gesetzgeber und Behörden als Anforderung haben und wollen. Nicht weniger, aber auch nicht mehr. 

 

 

Bearbeitet von karlyman
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vor einer Stunde schrieb EkelAlfred:

In RLP und im östlichen Teil des Saarlandes ist vorgeschrieben, das man die Schlüssel immer dabei haben und auf Verlangen der Behörde vorzeigen muss.

Das würde ich gerne irgendwo lesen wo es sowas wie Vorschriftscharakter hat..........Ich bin viel in Saunen und Wellnessbereichen unterwegs, grade in dem genannten Bereich. Dann dürfte ich dort noch nie einem Waffenbesitzer begegnet sein. Hab noch keinen nackten mit Schlüsselkette um den Hals da getroffen. Oder in irgendeinem Schwimmbad. Das " immer am Mann " ist genau so lächerlich wie das was @Gordy hier gepostet hat . Es gibt defacto keine gesetzliche Vorschrift die den ORT einer Schlüsselaufbewahrung konkret regelt. Er muss " nur " den Zugriff unberechtigter " Verhindern ". Ob die eigene Lösung ausreichend war wird einem ein Richter im Fall der Fälle erklären...................................

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