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IGNORED

Aufbewahren von Tresorschlüssel


Josef.S

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Hallo, da ich hier und da unterschiedliche Meinungen hören wollte ich mal hier schauen was Ihr so Schreibt.

(Geht um Altbesitz A - B Schranke)

 

1) Schlüssel von Tresor, es würde doch reichen wenn man da einen kleinen B Tresor nimmt um die Schlüssel aufzubewahren, Zahlenschloss sonst hat man ja wieder einen Schlüssel.

 

2) Wohin mit den Ersatzschlüssel, im gleichen Tresor aufbewahren wo die anderen  auch liegen? Ohne Zahlencode kämme ja keiner ran.

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vor 11 Minuten schrieb Josef.S:

Hallo, da ich hier und da unterschiedliche Meinungen hören wollte ich mal hier schauen was Ihr so Schreibt.

(Geht um Altbesitz A - B Schranke)

 

1) Schlüssel von Tresor, es würde doch reichen wenn man da einen kleinen B Tresor nimmt um die Schlüssel aufzubewahren, Zahlenschloss sonst hat man ja wieder einen Schlüssel.

 

2) Wohin mit den Ersatzschlüssel, im gleichen Tresor aufbewahren wo die anderen  auch liegen? Ohne Zahlencode kämme ja keiner ran.

Lieber Josef, Du darfst den Schlüssel frei verstecken, wo Du möchtest. Es sollte nur nicht für Andere offensichtlicht sein. Bei einer Kontrolle wäre es z.B. extrem schlecht, wenn Du nicht da bist, aber Deine Frau (ohne WBK) bereitwillig sagt, wo Du den Schlüssel verstecktst. Damit sollte alles gesagt sein. NUR SO. Alles andre ist Stammtisch-Müll. LG Rock

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Die Frage treibt ja doch immer wieder die Leute um . An der Suche hier können auch Leute verzweifeln die sich mit Forensoftware auskennen . Leute die mit dem Netz nix am Hut haben tun sich da schwer. 

 

vor einer Stunde schrieb Josef.S:

1) Schlüssel von Tresor, es würde doch reichen wenn man da einen kleinen B Tresor nimmt um die Schlüssel aufzubewahren, Zahlenschloss sonst hat man ja wieder einen Schlüssel.

Eine gute Lösung.

 

vor einer Stunde schrieb Josef.S:

2) Wohin mit den Ersatzschlüssel, im gleichen Tresor aufbewahren wo die anderen  auch liegen? Ohne Zahlencode kämme ja keiner ran.

Eine schlechte Lösung. Geht der kleine B Schrank nicht mehr auf sind erst mal alle Schränke zu. Meine Ersatzschlüssel sind ausser Haus deponiert.

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vor 3 Stunden schrieb Josef.S:

War auf der suche nach aktuelle Beiträge und habe nur ältere gefunden.

Keine Angst, sollte sich daran irgendetwas ändern wird es hier schneller durchgekaut als es die Grünen abwinken können.

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Zuerst mal zur Klärung der Begrifflichkeiten.

 

Keiner von euch hat einen WaffenTRESOR, na ja, vermutlich fast keiner von euch, denn 99% dürften "nur" WaffenSCHRÄNKE diverser Klassifikationen haben, A, B, 0 oder 1. Und damit geht das Problem eigentlich schon los, denn alles war hier gepostet wird zeigt nur daß die Mehrheit hier postet und babbelt ohne wiklich eine Ahnung zu haben.

 

Positiv, auch und gerade, die korrekt Benennung ist ein wesentlicher Bestandteil der Problemlösung.

 

Was 99% der Schützen besitzen sind Waffenschränke, keine Tresore.

 

Positiv, das ist wichtig, sehr wichtig, denn Waffen- (und Wertschutz)schränke sind Bauartgeprüft, und das ist eine  zerstörende Prüfung, das ist mit Tresoren so einfach nicht möglich, eben so wenig wie mit Waffenräumen, und auch wenn die Werbung einer Firma einen "Schrank" als "Tresor" anbietet, so mutiert er deswegen noch lange nicht vom Schrank zum Tresor.

 

Doch zurück zum Ausgangspunkt.

 

Grundsätzlich, nur damit auch das endlich mal KLAR wird: In dem Schrank X in dem sich all die Schlüssel all der anderen Schränke befinden (Schrank 01 bis Schrank XY) befindet sich de facto und de jure alles (alle Waffen und alle Muniton, ALLES) was sich in den anderen Schränken befindet), so einfach ist das.

 

Und deswegen muss ein Schrank nur für die Schlüssel der Maximalforderung für alle anderen Schränke ZUSAMMEN (ZUSAMMEN!!) entsprechen, so einfach ist das.

 

Also:

 

Schütze Egon hat Z (Z=X+Y) "alte" Waffenschränke der Klassifizierung A (X=2xA) und/oder B (Y=3xB), und zwar welche NUR mit Schlüssel, nix "Elektronisches Schloß".

 

Wohin nun mit den Schlüsseln? Das Problem kenne ich von mir selbst, ich habe 15 solcher Schlüssel, weil, ich hab in Summe derzeit 15 Stück A+B Waffenschränke, alle randvoll mit Waffen und Munition. Selbstverständlich ist der Inhalt aller Schränke jeweils so gewählt, aufgeteilt, daß sich niemals

Munition im Schrank befindet die auch für die Waffen im Schrank genutzt werden kann, und JA, das ist möglich, ihr müsst halt "nachdenken".

 

Die Originalschlüssel (Schlüssel 01) hatte und habe ich, die Ersatzschlüssel (Schlüssel 02) hat ein Freund (Kollege) mit WBK, auch mt 10+ Schränken, aber dazu reicht "de jure" eine bliebige WBK, nur ne WBK muss es sein, und die darf (nach WaffG) auch "gelb" sein.

 

So weit so gut.

 

Nun wollte ich aber trotzdem nicht weiter dauernd einen Schlüsselbund mit 15 Schlüsseln mit mir rumtragen, hab ich jahrelang gemacht, ist aber irgendwie ein bischen lästig, auch den Schlüsseln tut das nicht gut.

 

Wohin also mit den Schlüsseln?

 

Die Schlüssel will ich ALLE ZUSAMMEN in einem (1) Waffenschrank unterbringem, was aber de facto und de jure bedeutet, daß sich alle Waffen (KW + LW und die Munition) aller (ALLER!) A und B Schränke dann in einem Schrank befinden würden, also muss der zu wählende Schrank dafür spezifiziert sein die komplette Menge an Waffen und Munition aufzunehmen (ALLES) - das ist de jure so.

 

Also, eine unbegrenzte Menge an LW und KW incl. Munitionslagerung in nur einem (1) Schrank, das kingt verdammt teuer und verdammt schwer.

 

Dies geht nur mit einem Schrank der Klassifikation 1 UND (UND Verknüpfung!) mit einem Gewicht von mehr als 200kg, und die 200kg sind hier das Minimum.   

 

Denn:

Widerstandsgrad 1 für mehr als 10 KW (Ohne Höchstmenge) + Munition offen
Widerstandsgrad 0 für mehr als 10 KW (Ohne Höchstmenge) + Munition offen, mehr als 200kg
Widerstandsgrad 0 für mehr als 10 LW (Ohne Höchstmenge) + Munition nicht offen


Lösung 01:

 

Ankauf eines Waffenschrankes mit dem Widerstandsgrad 1 UND (UND Verknüpfung!) einem Gewicht von mehr als 200kg und dann alle Schlüssel, bis auf den Schlüssel für den 1ér Schrank, in diesen Schrank.

 

Das ist zwar ne Lösung, aber wer will schon einen (teuren) 1er Schrank mit mehr als 200kg kaufen, und in die Wohnung transportieren, nur um darin einen Schlüsselbund zu platzieren? Letztlich sollen ja auch die alten A und B Schränke weiter verwendet werden.


Lösung 02:

 

So haben wir es gemacht, mein Freund(Kollege) und ich. Wir haben uns mit unserem Sachbearbeiter (SB) verständigt (gefragt), und dann jeweils einen kleinen KW-Schrank der Klassifikation 1 erworben, Gewicht deutlich weniger als 200kg, und diesen dann jeweils mit einem Abreißgewicht von mehr als 200kg an der

Wand oder dem Fußboden befestigt. In diesem kleinen 1er Schrank darf nun jeder von uns all seine restlichen Schlüssel platzieren, und dies mit dem Segen des OA.

 

SB: "wenn da einer einbricht und den Schrank sieht, dann muss er erst mal den Schrank von der Wand losbringen (mehr als 200kg Abreißgewicht), und selbst dann hat er nur den Schrank, zum öffnen muss er den Schrank mitnehmen und später öffnen, und dann hat er immer noch weder Waffen noch Mun, sondern nur nen Schlüsselbund. Außerdem stehen in der Wohnung ja noch all diese A und B Schränke herum, warum sollte sich ein Einbrecher an einem 1er Schrank verausgaben wenn es auch A und B Schränke gibt - und die sind schließlich nach WaffG auch alle noch legal."

 

Ja, auch solche SB (und Ämter) gibt es - noch.

 

Das ist aber sicher nur eine (1) Lösung oder Empfehlung, und Kritiker werden sicher viel bessere Lösungen präsentieren - zumindest theoretische.

 

Gruß

Gordy

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vor 4 Stunden schrieb Gordy:

Wand oder dem Fußboden befestigt. In diesem kleinen 1er Schrank darf nun jeder von uns all seine restlichen Schlüssel platzieren, und dies mit dem Segen des OA.

Und wo tut Ihr den Schlüssel dieses Schranks hin?

 

 

 

(Psst, verratet es ihm nicht......Die Antwort lautet: "42")

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vor 4 Stunden schrieb Gordy:

Die Schlüssel will ich ALLE ZUSAMMEN in einem (1) Waffenschrank unterbringem, was aber de facto und de jure bedeutet, daß ... die komplette Menge an Waffen und Munition aufzunehmen (ALLES) - das ist de jure so.

Gordy, wie verläuft dein Restleben denn so? Auch auf dieser Sicherheitsstufe? Jedem seine Sache ...

 

Beim "zentralen" 1er mit Elektronikschloss bin ich bei dir. Hab auch fast ne zweistellige Anzahl an Schränken/Schlüsseln und wollte einfach Ruhe mit dem Thema - obwohl ich einer sehr entspannten Waffenbehörde unterliege.

Also hab ich mir einen 1er/Elektronik für schlechte und ganz schlechte Zeiten gekauft, und da sind alle Erst-Schlüssel drin. Außerdem immer "Reste" vom gerade erlebten Schießtraining.

 

vor 4 Stunden schrieb Gordy:

... warum sollte sich ein Einbrecher an einem 1er Schrank verausgaben wenn es auch A und B Schränke gibt ...

Der ist geil. Wahrscheinlich können die meisten osteuropäischen Einbrecher nicht mal lesen oder schreiben ... aber A und 1 unterscheiden 😎

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vor 27 Minuten schrieb MAHRS:

A und 1 unterscheiden

Die Schränke mit der Alt-Klassifizierung A/B und Schränke mit neuer Bezeichnung 0/1 unterscheiden sich in zwei wesentlichen Details:

- auf dem Typenschild auf der Innenseite der Tür wurde die Klassifizierung gem. VDMA durch die Klassifizierung gem. Euro-Norm (EN) ersetzt und

- auf der Rechnung hat sich der Anschaffungspreis für den selben Schrott verdoppelt, Lex Hartmann sei Dank.

 

Zur Richtigstellung des inhaltlich ausgemachten Unfugs des Beitrags des Users @Gordy wurde ja bereits das Wesentliche gesagt.

 

 

 

Bearbeitet von cartridgemaster
Textkorrektur
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vor 5 Stunden schrieb Gordy:

denn alles war hier gepostet wird zeigt nur daß die Mehrheit hier postet und babbelt ohne wiklich eine Ahnung zu haben.

 

:rofl:

Jedenfalls mangelt es dir nicht an selbstbewusstem Auftreten bei völliger Ahnungslosigkeit.

 

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vor 7 Stunden schrieb Gordy:

Wohin also mit den Schlüsseln?

Geschützt vor dem einfachen Zugriff Dritter aufbewahren.

vor 7 Stunden schrieb Gordy:

Lösung 02:

 

So haben wir es gemacht, mein Freund(Kollege) und ich. Wir haben uns mit unserem Sachbearbeiter (SB) verständigt (gefragt), und dann jeweils einen kleinen KW-Schrank der Klassifikation 1 erworben, Gewicht deutlich weniger als 200kg, und diesen dann jeweils mit einem Abreißgewicht von mehr als 200kg an der

Wand oder dem Fußboden befestigt. In diesem kleinen 1er Schrank darf nun jeder von uns all seine restlichen Schlüssel platzieren, und dies mit dem Segen des OA.

 

Ach du schaizze….

vor 7 Stunden schrieb Gordy:

 

SB: "wenn da einer einbricht und den Schrank sieht, dann muss er erst mal den Schrank von der Wand losbringen (mehr als 200kg Abreißgewicht), und selbst dann hat er nur den Schrank, zum öffnen muss er den Schrank mitnehmen und später öffnen, und dann hat er immer noch weder Waffen noch Mun, sondern nur nen Schlüsselbund. Außerdem stehen in der Wohnung ja noch all diese A und B Schränke herum, warum sollte sich ein Einbrecher an einem 1er Schrank verausgaben wenn es auch A und B Schränke gibt - und die sind schließlich nach WaffG auch alle noch legal."

 

Ohne Worte.

 

Im Übrigen ist das wenigste deiner Ausführungen „de jure“.

 

Merke: Die Anzahl der besessenen Waffen nebst Munition korreliert nicht mit dem Wissen um deren Aufbewahrung.

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Das Wichtigste wurde bisher vergessen:

 

Deutschland ist ja ein föderaler Staat und die Ordnungsämter bei den Kreisverwaltungen oder bei Kreisfreien Städten bei der Stadtverwaltung zugehörig sind, ist die Aufbewahrung ja Ländersache.

 

In RLP und im östlichen Teil des Saarlandes ist vorgeschrieben, das man die Schlüssel immer dabei haben und auf Verlangen der Behörde vorzeigen muss.

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vor 8 Stunden schrieb Gordy:

Zuerst mal zur Klärung der Begrifflichkeiten.

Keiner von euch hat einen WaffenTRESOR, na ja, vermutlich fast keiner von euch, denn 99% dürften "nur" WaffenSCHRÄNKE diverser Klassifikationen haben, A, B, 0 oder 1. 

 

Das ist völlig irrelevant, und wirklich reine Begriffsklitterei.

 

Denn der Begriff "Tresor" ist überhaupt nicht normiert und fassbar.

So werden hierzulande (z.B. im Hotel-/Gastronomiebereich) verschließbare Behältnisse als "Tresor" bezeichnet, gegen die ist jeder B- oder 0-Waffenschrank schon ein Hochsicherheitsbehältnis.

 

Fakt ist, dass Waffenbehältnisse heutiger Normen in der Lage sind, dem "Otto Normaleinbrecher", also dem, der nicht ganz gezielt und mit Spezialequipment anrückt, ausreichend zu widerstehen.

Und das ist es, was Gesetzgeber und Behörden als Anforderung haben und wollen. Nicht weniger, aber auch nicht mehr. 

 

 

Bearbeitet von karlyman
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