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Neuer Referentenentwurf: Gesundheitsämter prüfen Eignung?


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Geschrieben
Am 22.5.2021 um 02:44 schrieb schmitz75:

nur für den Waffenschein wiederholt sie sich alle 3 Jahre.

Kennt ihr Catch-22? Den Waffenschein soll jedenfalls theoretisch nur bekommen, wer über alle Maßen gefährdet ist, und nicht etwa verwaltungs- und politiknahe Bonzen. Wenn jemand wirklich über alle Maßen gefährdet und mit dieser Situation alleine ist, dann wären irgendwelche Symptome in Richtung einer Angststörung eigentlich ziemlich normal. Zeigt man sie, dann ist man ungeeignet. Zeigt man sie nicht, dann ist man nicht gefährdet. 

Geschrieben (bearbeitet)

Dem DSB sollte bewußt sein, kommt das mit dem ärztlich / psychologischen Test, wird der DSB besonders hart leiden. Das hohe Durchschnittsalter wird zu besonders vielen Durchfallern führen. Die Generation ist auch nicht im Internet unterwegs etc um sich zu informieren. Klagen werden viele von denen auch nicht, mit dem Alter wird man gleichmütiger. Also gibt man ab und spart sich auch den Vereinsbeitrag. Dem DSB und auch allen anderen sollte klar sein, dass dies ein Verbandssterben iniitieren würde. Nicht wenige würden das Hobby aufgeben, neuen Schützen könnte man kaum begeistern.

Bearbeitet von Thrawn
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Geschrieben (bearbeitet)
vor 26 Minuten schrieb Thrawn:

Dem DSB sollte bewußt sein, kommt das mit dem ärztlich / psychologischen Test, wird der DSB besonders hart leiden. Das hohe Durchschnittsalter wird zu besonders vielen Durchfallern führen.

Dem DSB ist schon sehr klar und bewusst, was er da macht und vor allem, was er nicht macht.

 

Ich bin immer wieder überrascht, dass viele hier denken, dass sämtliche "geheimdiplomatischen Aktivitäten" der Schützenverbände ausschließlich zum Wohle und Vorteil aller Mitglieder und nicht primär der höheren Funktionärsebene auf Kosten der "Basis" dienen sollen.

 

Sei Dir versichert, dass die Funktionäre diejenigen sein werden, die als allerletztes in irgendeiner Form benachteiligt werden.

 

Ganz im Gegensatz zur vielgeschätzten "Basis".

 

Und wenn man ganz ehrlich ist: Warum sollte es ausgerechnet bei den Schützenverbänden anders sein als in der gehobenen Politik?

Bearbeitet von highlower
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Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Proud NRA Member:

Den Waffenschein soll jedenfalls theoretisch nur bekommen, wer über alle Maßen gefährdet ist, und nicht etwa verwaltungs- und politiknahe Bonzen.

Waffenschein? Viel zu aufwendig! Sachkunde, evtl. Schießfähigkeiten, Gefährdungsanalyse durch LKA (?), Tresorpflicht, Aufbewahrungskontrolle, Gebühren, Haftpflichtversicherung., alle 3 Jahre von vorne, Diskussion über öffentliche Veranstaltungen, Zug fahren. Was vergessen? § 55 WaffG ist der Königsweg und Goldstandard. WS kann man oben drauf packen aus Gaudi. Q.e.d.

vor 1 Stunde schrieb highlower:

Sei Dir versichert, dass die Funktionäre diejenigen sein werden, die als allerletztes in irgendeiner Form benachteiligt werden.

Für GST Funktionäre gab es auch Waffenscheine. Beweis: Corpus delicti in der Sammlung Schützenmuseum Coburg hinter Glas.

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Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Thrawn:

Dem DSB sollte bewußt sein, kommt das mit dem ärztlich / psychologischen Test, wird der DSB besonders hart leiden. Das hohe Durchschnittsalter wird zu besonders vielen Durchfallern führen. Die Generation ist auch nicht im Internet unterwegs etc um sich zu informieren. Klagen werden viele von denen auch nicht, mit dem Alter wird man gleichmütiger. Also gibt man ab und spart sich auch den Vereinsbeitrag. Dem DSB und auch allen anderen sollte klar sein, dass dies ein Verbandssterben iniitieren würde. Nicht wenige würden das Hobby aufgeben, neuen Schützen könnte man kaum begeistern.

Da kann ich Dir zustimmen , unser Verein ist stark überaltert, Schnitt geschätzt 58-60, ich kenne etliche die ein Sicherheitsrisiko sind und schonmal ne Erbse abgedrückt haben, aber ich scheisse Keinen an, wie bin ich denn drauf in dem Alter, bin vielleicht auch auf Toleranz meiner Schützenfreunde angewiesen, obwohl, da gibts keine mehr, mit fast 53 sind vielleicht 15 Jüngere da, schiessen stirbt ohne wenn und Aber.

Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb Steinpilz:

Verlängert werden muss auch z.B. die §27 Sprengstofferlaubnis.

Sportschützen, die gleichzeitig auch Wiederlader sind, wären also auch betroffen.

Sprengstoffrecht ist ein eigener Rechtsbereich und hat mit dem Waffenrecht bis auf in vielen Bundesländern Bearbeitung durch die gleiche Behörde, aber nicht in allen, nichts zu tun. Änderungen im Waffenrecht betreffen also nicht das Sprengstoffrecht. 

Geschrieben (bearbeitet)

Ich bin mir da nicht so sicher. Die Erlaubnisse werden, wie du schon sagst, von der selben Behörde ausgestellt.

Und  die Argumentation, daß Sprengstoff schließlich den selben Anforderungen an geistige und körperliche Eignung unterliegt, ist auch nicht weit hergeholt.

 

Ich denke, wenn man die Gelegenheit hat, wird man sie auch nutzen um noch mehr Menschen "prüfen" und aussortieren zu können.

Bearbeitet von Steinpilz
Geschrieben

Das verstehe ich nicht.

Zitat

bb) Nach Satz 3 wird folgender Satz eingefügt:

„Ergänzend kann sie auch die Stellungnahme der für den Wohnsitz der betroffenen Person zuständigen Staatsanwaltschaft einholen.“

Das staatsanwaltliche Verfahrensregister wird im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung abgefragt (§5 Abs 5 Nr 2 WaffG).

Wird das Register nicht gepflegt?

Geschrieben
Am 23.5.2021 um 14:51 schrieb Steinpilz:

Ich bin mir da nicht so sicher. Die Erlaubnisse werden, wie du schon sagst, von der selben Behörde ausgestellt.

Und  die Argumentation, daß Sprengstoff schließlich den selben Anforderungen an geistige und körperliche Eignung unterliegt, ist auch nicht weit hergeholt.

 

Ich denke, wenn man die Gelegenheit hat, wird man sie auch nutzen um noch mehr Menschen "prüfen" und aussortieren zu können.

Argumentation hin oder her. Es sind 2 verschiedene Gesetze. Die Büros der Führerscheinstelle liegen in meiner Behörde direkt neben den Büros der Waffenbehörde. Auch beim Führen eines KFZs gibt es theoretisch die gleichen Anforderungen an die geistige und körperliche Eignung. Trotzdem kann mit der Argumentation nicht einfach die Überprüfung entgegen der Gesetze erweitert werden weil die SB´s dies für angebracht halten. Bei meiner Verlängerung des Pulverscheins konnte die Dame nicht einmal die letzte Regelüberprüfung welche einen Monat vorher nach Waffenrecht angefallen war einfach kopieren und in den Nachbarordner für das Sprengstoffrecht einheften. Musste Sie neu machen, obwohl alles benötigte vorhanden gewesen wäre, weil zwei verschiedene Rechtsgebiete. Außerdem ist es auch nicht in jedem Bundesland die gleiche Behörde.   

Geschrieben
Am 23.5.2021 um 06:40 schrieb lastunas:

ich kenne etliche die ein Sicherheitsrisiko sind und schonmal ne Erbse abgedrückt haben, aber ich scheisse Keinen an [...] schiessen stirbt ohne wenn und Aber.

Je nach Methode früher oder später... 

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb Rene2109:

Auch beim Führen eines KFZs gibt es theoretisch die gleichen Anforderungen an die geistige und körperliche Eignung

Nein, das stimmt ja mal definitiv nicht. Auch wenn man es erwarten sollte. 

 

vor 6 Stunden schrieb Rene2109:

Bei meiner Verlängerung des Pulverscheins konnte die Dame nicht einmal die letzte Regelüberprüfung welche einen Monat vorher nach Waffenrecht angefallen war einfach kopieren und in den Nachbarordner für das Sprengstoffrecht einheften. Musste Sie neu machen, obwohl alles benötigte vorhanden gewesen wäre, weil zwei verschiedene Rechtsgebiete.

Schreib besser "wollte". Oder beleg es mit einer entsprechenden Stelle aus der jeweiligen Verwaltungsverordnung.  

 

Denke immer daran, dass es nicht im eigenen Interesse einer Behörde sein kann, Vorgänge effizienter zu gestalten. Je komplexer die Vorgänge, je mehr Aufwand, desto mehr mehr und höher qualifizierte Mitarbeiter kann man bekommen. 

Verfahrenskosten wegen Bürgern die sich gegen falsche Entscheidungen wehren, werden billigend in Kauf genommen. Zahlt ja auch der Bürger. 

Geschrieben

Der unsägliche §6b bleibt damit aber bestehen (Mitteilungspflichten anderer Behörden). Bin mal gespannt, ob das verfassungsgemäß ist. In der Ausschussempfehlung wird ja genau das kritisiert.

 

O-Ton: "Die vorgesehenen Änderungen sind jedoch nicht sachgerecht, sondern unpraktikabel, unverhältnismäßig und stigmatisierend."

Geschrieben
Am 31.5.2021 um 06:44 schrieb erstezw:

Nein, das stimmt ja mal definitiv nicht. Auch wenn man es erwarten sollte. 

 

Schreib besser "wollte". Oder beleg es mit einer entsprechenden Stelle aus der jeweiligen Verwaltungsverordnung.  

 

Denke immer daran, dass es nicht im eigenen Interesse einer Behörde sein kann, Vorgänge effizienter zu gestalten. Je komplexer die Vorgänge, je mehr Aufwand, desto mehr mehr und höher qualifizierte Mitarbeiter kann man bekommen. 

Verfahrenskosten wegen Bürgern die sich gegen falsche Entscheidungen wehren, werden billigend in Kauf genommen. Zahlt ja auch der Bürger. 

Was ist daran so schwer zu verstehen das es zwei komplett verschiedene Gesetze sind und bis auf in manchen Fällen Bearbeitung durch die gleiche Behörde völlig unabhängig voneinander zu handhaben sind. Wie Steuer und Familienrecht und viele andere Gesetze. Es gibt zwar immer wieder Überschneidungen aber jedes steht für sich alleine. Jedes hat seine eigene Paragraphen und Verordnungen und nur diese zählen im jeweiligen Bereich. Das versteht sogar meine Tochter und die geht in die Grundschule. Als ich nach der Geburt meiner Tochter vom Standesamt die Geburtsurkunden bekommen habe mit dem jeweilige Aufdruck für welche Behörde diese als Nachweis zu nutzen sind konnte ich diese auch nicht abgeben wo ich wollte. Gleicher Inhalt aber jede für einen anderen Bereich (extra in der Kopfzeile aufgedruckt) ausgestellt. Genauso ist es mit den Überprüfungen. Diese wurden für eine Anfrage für einen gewissen Rechtsbereich ausgestellt und können obwohl gleicher Inhalt in der Regel nicht für einen anderen Rechtsbereich genutzt werden, auch wenn sich manche SB´s in diesem Graubereich bewegen. 

Und natürlich stimmt es definitiv, das beim KFZ die gleichen Anforderungen gelten. Und täglich sehe ich auf der Straße das viele diese nicht erfüllen und eine große Gefahr für sich und andere darstellen.

Weniger bei Telegramm informieren, mehr in der Realität leben. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb Rene2109:

... habe mit dem jeweilige Aufdruck für welche Behörde diese als Nachweis zu nutzen sind konnte ich diese auch nicht abgeben wo ich wollte. Gleicher Inhalt aber jede für einen anderen Bereich (extra in der Kopfzeile aufgedruckt) ausgestellt. Genauso ist es mit den Überprüfungen. Diese wurden für eine Anfrage für einen gewissen Rechtsbereich ausgestellt und können obwohl gleicher Inhalt in der Regel nicht für einen anderen Rechtsbereich genutzt werden,

Dass das schon ein klein wenig verrückt ist, dürfte dir sicher klar sein?

Bearbeitet von Sal-Peter
Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb switty:

O-Ton: "Die vorgesehenen Änderungen sind jedoch nicht sachgerecht, sondern unpraktikabel, unverhältnismäßig und stigmatisierend."

 

Hört, hört...

Geschrieben
vor 15 Stunden schrieb Sal-Peter:

Dass das schon ein klein wenig verrückt ist, dürfte dir sicher klar sein?

Der Hintergrund ist ja nur, dass die Kopien für diese Zwecke kostenfrei von der Behörde mitgegeben werden und nicht extra vom Bürger bezahlt werden müssen. 

Geschrieben
Am 2.6.2021 um 00:12 schrieb Sal-Peter:

Dass das schon ein klein wenig verrückt ist, dürfte dir sicher klar sein?

Das wir hier im überbürokratisierten Deutschland leben voller verrückter Regeln und Gesetzen dürfte Dir sicher klar sein.

 

Ich habe beides miterlebt.

Das Amt, in Hessen sowohl für Jagdrecht, Waffenrecht und Sprengstoffrecht in einer Behörde, die Ordner Waffen- und Sprengstoffrecht zu meiner Person im Archiv direkt nebeneinander, die Überprüfung laut Waffenrecht kurz vorher durchgeführt. Bei Verlängerung des Pulverscheins war ein Kopieren und umheften wie von mir vorgeschlagen nicht möglich da zwei unterschiedliche Rechtsgebiete und die Abfragen nicht im Bezug auf das Sprengstoffrecht durchgeführt wurden, obwohl in den benötigten Bereichen inhaltlich identisch.

Zur Anmeldung meines Sohnes beim Einwohnermeldeamt, was leider nicht automatisch bei der Geburt und Erfassung beim Standesamt passiert, bekam ich die Geburtsurkunden, inhaltlich identisch mit den verschiedenen Aufdrucken "zur Vorlage bei xxx". Leider hatte ich beim Einwohnermeldeamt die Version mit dem Aufdruck "Krankenkasse" dabei. Ich durfte nach Hause fahren und mich später, mit der richtig bedruckten Version, noch einmal ganz hinten in der Warteschlange einreihen. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 7 Stunden schrieb Rene2109:

Leider hatte ich beim Einwohnermeldeamt die Version mit dem Aufdruck "Krankenkasse" dabei. Ich durfte nach Hause fahren und mich später, mit der richtig bedruckten Version, noch einmal ganz hinten in der Warteschlange einreihen. 

Ja, das ist einfach und ganz klar bürokratischer Wahnsinn. Dass das in Deutschland (und vielen anderen Teilen der Welt) Gang und Gäbe ist, ändert nichts, aber überhaupt nichts an dieser Diagnose. Die Aufgabe eines normal und klar Denkenden ist, dies, wo es möglich ist, anzuprangern und nicht einfach als "gottgegeben" hinzunehmen. Denn das ist nicht gottgegeben, sondern eine Ausgeburt extrem kranker menschlicher Hirne. Ob wir das sofort ändern können, wage ich nicht zu glauben. Aber ...

 

 ... Aber gerade die sogenannten Progressiven, die wir belächeln mit ihrem Genderwahn und Ökofuzzigelaber - die haben es geschafft, die Gesellschaft Stück für Stück nach ihrer Fasson umzukrempeln. Warum tun wir, die geistig Gesunden, das nicht auch? Stück für Stück und ganz im Kleinen.

Bearbeitet von Sal-Peter
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Geschrieben

Das funktioniert bei uns nicht! Weil wir jeden Tag ins Gschäft gehen damit wir unsere Familie ernähren können. Somit haben wir keine Zeit für Geschwätzwissenschaften und den ganzen Kladaradatsch!

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Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Sal-Peter:

die haben es geschafft, die Gesellschaft Stück für Stück nach ihrer Fasson umzukrempeln. Warum tun wir, die geistig Gesunden, das nicht auch?

Bevor man etwas umkrempeln kann, muss man erst einmal in der Lage sein, sich vorzustellen, dass es auch anders sein könnte, als es ist.

 

Es fehlt Deutschland an einer lebendigen freiheitlichen Tradition. Natürlich meckert der Deutsche, wenn die Bürokratie allzu lächerlich und kleinlich wird, aber durfte man innerhalb von Grenzen sogar als überzeugtes SED-Mitglied in der Zone. Es gibt aber in Deutschland kaum jemanden, der freiheitliche Position mit Inbrunst vertreten würde. Deswegen kennen viele Bürger, die nicht gerade politische Klassiker im Bücherschrank stehen haben, auch kaum die Argumente für die freiheitliche Position.

 

Um das Thema dieses Forums als Beispiel zu nehmen: Kaum jemand in Deutschland hat (jedenfalls aus dem Mund eines Deutschen, wenn er nicht gerade ausländische Quellen bemüht) auch nur die Argument für ein freiheitliches Waffenrecht je gehört. Die Argumente für ein staatsmonopolistisches Waffenrecht werden dagegen von ihren Verfechtern dauernd heruntergebetet. Auch die Waffenbesitzer, die sich von den besonders großen Dummheiten des Waffenrechts belästigt fühlen, akzeptieren im Grunde mehrheitlich die Position der Gegner und wollen es lediglich für sich selbst etwas erleichtert haben. Das tun sie normalerweise eher im Ton der Entschuldigung, während die andere Seite auf den lauteren Registern von Empörung, Selbstverständlichkeit, Zukunftsvision einer Gesellschaft ohne Gewalt usw. spielt. Man muss ja gar nicht der Ansicht sein, dass ein Waffenrecht, das im Wesentlich aus der Garantie des Waffenbesitzes besteht, wünschenswert sei. Aber ohne Frage wünschenswert wäre doch wohl, wenn die durchaus triftigen Argumente dafür immerhin Gegenstand des politischen Diskurses wären. So lange sie das nicht sind, bleibt es ein reines Rückzugsgefecht ein reiner Rückzug.

 

Bei anderen Dingen sieht es nicht anders aus. In Deutschland traut sich doch kaum jemand, ohne sich zu entschuldigen z.B. die Argumente für freie Märkte vorzutragen. Auch nicht die Argumente für Redefreiheit, dafür, ein Verhalten erst einmal nicht zu regulieren und zu sehen, ob es die Gesellschaft nicht selber regeln wird, usw.

 

Die Amis haben auch Linke, in vielerlei Hinsicht sogar härtere als in Deutschland. Aber es gibt immerhin eine Balance, denn sie haben auch Rechte im Sinne von kleiner Staat, die ihre Meinung nicht verstecken. Amis wissen, egal ob sie dem zustimmen oder nicht, dass es intelligente Leute gibt, die allgemeinen Waffenbesitz für gut und wünschenswert halten, Preiskontrollen für schädlich und ungerecht, und die es für besser halten, wenn jemand den Holocaust leugnet als wenn Gerichte oder Gesetzgeber anfangen, historische Tatsachen strafrechtlich zu normieren. Egal ob man dem zustimmt oder nicht, es gibt jedenfalls Argumente dafür. In Deutschland merkt jemand, der nicht allzu viele Bücher liest, gar nicht, dass solche Argumente überhaupt existieren könnten.

 

Radikalisiert wurde diese Fehlentwicklung dadurch, dass das einzige wirkliche Sammelbecken (sehr gemäßigt und unideologisch) konservativer und liberaler Inhalte der Nachkriegs-Bundesrepublik, die CDU, gekapert und in eine linke Partei umgewandelt wurde. Damit einher ging auch eine Verengung des Korridors der veröffentlichten Meinung.

 

 

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Geschrieben
vor 20 Stunden schrieb Rene2109:

Jagdrecht, Waffenrecht und Sprengstoffrecht in einer Behörde, die Ordner Waffen- und Sprengstoffrecht zu meiner Person im Archiv direkt nebeneinander, die Überprüfung laut Waffenrecht kurz vorher durchgeführt. 

Es geht offenbar auch anders:

 

Meine Behörde in Baden-Württemberg nahm im Mai 2021 bei der Verlängerung meiner 27er-Erlaubnis die Zuverlässigkeitsprüfung nach Waffenrecht, die im Dezember 2020 erneuert wurde (Regelüberprüfung), als Grundlage.

Ich hatte den 27er-Schein nach Absprache am Mittwoch dort eingeworfen und ihn am Freitag als Einwurfeinschreiben nebst Kostenrechnung zurück. 

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