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IGNORED

"Schlamperei bei Waffenkontrolle"


Josef Maier

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Eine neue Front wird eröffnet:

Zitat

 

Rechnungshof kritisiert Schlamperei bei Waffenkontrolle 

Die Bundesregierung hat das Waffenrecht im Laufe der Jahre mehrfach verschärft - zuletzt im vergangenen Jahr. Doch viele bayerischen Kommunen setzen die Vorschriften offenbar eher nachlässig um.

München (dpa/lby) - Der Oberste Rechnungshof (ORH) wirft den bayerischen Behörden mangelnde Kontrolle der Waffenbesitzer im Freistaat vor. Die Behörde beanstandet in ihrem am Dienstag veröffentlichten Jahresbericht in mehrfacher Hinsicht Mängel in den kommunalen Kreisverwaltungsbehörden. In Bayern waren demnach Ende 2019 über 250 000 legale Waffen registriert. Die Kritik wird nun ein Thema für den Landtag in München, an den der ORH den Jahresbericht überreicht - erstmals nur in elektronischer Form. 

Das Waffenrecht werde «nicht immer ausreichend vollzogen», heißt es in dem Bericht. So wird laut ORH vielfach nicht kontrolliert, ob die Waffenbesitzer Pistolen und Gewehre ordnungsgemäß unter Verschluss halten. Der ORH untersuchte 26 der 96 bayerischen Kreisverwaltungsbehörden, die eigentlich knapp 15 400 Aufbewahrungskontrollen hätten durchführen sollen. Tatsächlich waren es nur knapp 10 800, 30 Prozent zu wenig.

Weitere Mängel: «Das Personal ist im Umgang mit Waffen und Munition teilweise nicht sachkundig», schreiben die ORH-Prüfer. «Die Aufbewahrung von Waffen und Munition wird nur unzureichend dokumentiert.» Denn laut ORH wurde in 18 der 26 Kreisverwaltungsbehörden nicht erfasst, wieviel Munition entgegengenommen oder abgegeben wurde. Der ORH legt dem Innenministerium Verbesserungen nahe - unter anderem die Überprüfung, ob den Waffenbehörden Personal fehlt. Das Ministerium hat die Kritik in seiner Stellungnahme in Teilen zurückgewiesen, in Teilen Verbesserungen zugesagt.

 

Quelle: dpa, Auszug, Hervorhebung durch mich. Hört hört, Munitionsverbrauch!

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vor 25 Minuten schrieb Josef Maier:

Rechnungshof kritisiert Schlamperei bei Waffenkontrolle 

Die Bundesregierung hat das Waffenrecht im Laufe der Jahre mehrfach verschärft - zuletzt im vergangenen Jahr. Doch viele bayerischen Kommunen setzen die Vorschriften offenbar eher nachlässig um.

 

Frage:

 

1. Was geht das den ORH an?

 

2. Der Bayerische Innenminister hat immer wieder betont, man werde LWB nur dann kontrollieren, wenn es dazu Anlaß gebe. Das bewegt sich doch innerhalb der rechtlichen Ausgestaltungsmöglichkeiten?

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vor 10 Minuten schrieb heletz:

 

Frage:

 

1. Was geht das den ORH an?

 

....

Die ohne besonderen Anlass durchgeführten Waffenkontrollen spülen Geld in leere Kassen.
Anders gesagt, die Büttel sollen sich gefälligst in Bewegung setzen, damit ihre Existenz begründen und sich auch noch selber amortisieren!

:)

 

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Man kann sich schon wundern, was einen Rechnungshof der Verwaltungsvollzug angeht. In Bayern ist das ja nicht zwingend an gebühren geknüpft und Kontrollen kosten eben auch die Verwaltung.
Das sind politische Vorgaben an die Verwaltung und kann weniger restriktiv bestimmt sein.

Irgendwann steht dann die Frage im Raum, kann die Verwaltung die an sie gerichteten Vorgaben erfüllen?

Ist ein ev. erforderlicher Personalaufwuchs finanzierbar?

Bearbeitet von Gast
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Es geht hier um Finanzzuweisungen, die die Kreisverwaltungsbehörden (in Bayern erfüllen diese die Aufgaben der Waffenbehörden) im Rahmen eines Finanzausgleichs zur Erledigung staatlicher Aufgaben erhalten.

 

Keineswegs geht es um Generierung von Gebühren zu Lasten des Bürgers, eher um die Mittelverwendung. Der Bericht des Rechnungshof ist öffentlich. Lest doch mal den entsprechenden Teil des Berichts, ab Seite 145. Recht interessant unter so einigen Gesichtspunkten.

 

Und was die Munition betrifft, geht es tatsächlich um die von Waffenbehörden entgegengenommenen Waffen und Munition. Hier werden mangelnde Qualifikation und Aufbewahrung bemängelt.

 

Die Zusammenfassung der dpa ist für sich gesehen eher mißverständlich, zumindest wenn man sie mit unserem kritischen Auge betrachtet.

Bearbeitet von lrn
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Offensichtlich reichen die Mittel also nicht, um den dazu gedachten zweck zu erreichen.

Damit könnte man auch einfach Mittel und Durchführung streichen.

Alles wäre im Lot.

Selbstgemachtes Leid.

Mehr Personal lässt sich leider von den Mitteln nicht einstellen und kostenneutral betreiben.

Im Grunde kippt damit die Maßnahme als nicht durchführbar.

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In Ba.-Wü. werden für die Aufbewahrungskontrollen noch immer in etlichen (oft den etwas "ländlicheren") Kreisen keine Verwaltungsgebühren verlangt.

Und eigentlich dachte ich, dass dies erst recht in BY auch so sei.

 

Im Übrigen, da ist die Frage von @heletz voll berechtigt, geht die Thematik als solche  den Rechnungshof nichts an.

Wie "sachkundig" oder detailliert, oder umfangreich die Kontrollen gestaltet werden, ist schlicht nicht dessen "Bier".

 

 

Bearbeitet von karlyman
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vor 1 Stunde schrieb gipflzipfla:

Die ohne besonderen Anlass durchgeführten Waffenkontrollen spülen Geld in leere Kassen.

 

Ja, sicher.

 

Aber das hier wäre da auch nicht aufgedeckt worden (leider wohl ein LWB).

 

 


 

Zitat

 

Riesiges Waffenarsenal entdeckt


 23. März 2021  Cityreporter Blaulicht, Bundesland Baden-Württemberg, Bundesländer, Deutschland, News, Zoll
#Stuttgart (ots)

 

Riesiges Waffenarsenal bei Jäger entdeckt Zollfahndung findet 270 Zivil- und Kriegswaffen sowie 8000 Schuss Munition Ellwangen.

Stuttgart. Landkreis Main-Tauber

 

Die Staatsanwaltschaft Ellwangen führt zusammen mit der Zollfahndung Stuttgart Ermittlungen gegen einen 69-Jährigen Rentner aus einer Gemeinde im Main-Tauber-Kreis. Gegenstand der Ermittlungen war zunächst der Verdacht einer zurückliegenden illegalen Einfuhr eines Sturmgewehrs und von Munition aus der Schweiz.

 

Die Staatsanwaltschaft Ellwangen erwirkte dann beim Ermittlungsrichter einen Durchsuchungsbeschluss. Dieser Beschluss wurde Ende der vergangenen Woche bei dem Beschuldigten vollstreckt. Als die Durchsuchung begann ahnten die Beamten noch nicht, was sie in dem Haus des Beschuldigten erwarten sollte. Der Beschuldigte besaß einen erschwert zugänglichen Geheimraum, der bis unter die Decke mit illegalen Gegenständen gefüllt war. Es handelt sich um insgesamt rund 60 Kriegswaffen, 140 Kurzwaffen, 70 Langwaffen, 8000 Schuss Munition und 6 Kilogramm Treibladungspulver für die Munitionsherstellung. [...]

 

 

 

https://cityreport.pnr24-online.de/riesiges-waffenarsenal-entdeckt/

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vor 40 Minuten schrieb heletz:

 

Ja, sicher.

Ganz sicher... ein Reichsbürger!

Die ja auch, zuerst einmal, legale Waffenbesitzer waren!

 

vor 40 Minuten schrieb heletz:

 

Aber das hier wäre da auch nicht aufgedeckt worden (leider wohl ein LWB).

.......

  Richtig... Richterlicher Durchsuchungsbeschuss.

 

Also mitnichten n i c h t Anlassfallbezogen! Da gab es wohl eine Veranlassung dazu!

Unsereins wird ja mit verdachtsunabhägigen Waffenkrontrollen schikaniert!

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vor 4 Stunden schrieb MAHRS:

Nicht in diesem Zusammenhang ... aber trotzdem: ich liebe Waffenhändler, wo ich einfach Kohle (und WBK zur Sichtkontrolle) auf den Tisch lege, und Munition mitnehme.

Jetzt habe ich mal nach dem Originalbeitrag gesucht und gefunden, vielleicht habe ich die DPA Meldung, die Denknotwendigerweise viel kürzer ist als das Original, zu sensibel interpretiert da ich ein Optimist mit Lebenserfahrung bin. Es könnte auch nur um die Buchführung zu bei den besuchten unteren Waffenrechtsbehörden von Bürgern abgegebener Munition gehen. Scheint ja ein mega Problem zu sein.

Und: D´accord. Eine Wiedereinführung des Munitionshandelsbuches durch die Hintertüre (huch ...) sollte niemand unterstützen. Der Gesetzgeber hat sich mit der Abschaffung schon was gedacht.

vor 3 Stunden schrieb heletz:

1. Was geht das den ORH an?

2. Der Bayerische Innenminister hat immer wieder betont, man werde LWB nur dann kontrollieren, wenn es dazu Anlaß gebe. Das bewegt sich doch innerhalb der rechtlichen Ausgestaltungsmöglichkeiten?

ad 1. Dies dürfte die Begründung sein: 

Zitat

Der ORH hat 2019/2020 zusammen mit dem Staatlichen Rechnungsprüfungsamt Augsburg bei 26 von insgesamt 96 Kreisverwaltungsbehörden (KVB) den Vollzug des Waffenrechts in den Jahren 2016 bis 2019 geprüft. Wesentliche Prüfungsmaßstäbe waren Ordnungsmäßigkeit und Rechtmäßigkeit entsprechend der gesetzlichen Vorgaben sowie die Effizienz des Personaleinsatzes.

Quelle: https://www.orh.bayern.de/berichte/jahresberichte/aktuell/jahresbericht-2021/staatsministerium-des-innern-fuer-sport-und-integration/1180-tnr-45-vollzug-des-waffenrechts.html

ad 2. Eine Antwort in prosa hätte dem Herrn Innenminister gut zu Gesicht gestanden. Der ORH hängt das nach meinem Verständnis daran auf, daß die SBs gefälligst mehr schaffen sollen? Auch dazu: Eine Antwort in prosa  ...

 

Edith sagt, @alziwar schneller.

Bearbeitet von Josef Maier
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Auszugsweise sagte Domenicus: " in BW... nach der erstmaligen Ausstellung WBK ...und Waffenerwerb ... Aufbewahrungskontrolle, gebührenfrei sogar."

 

Die Erhebung von Gebühren (und die Anzahl sowie Häufigkeit der Überprüfungen) liegt zumindest in BW ganz im Ermessen der Kreisstadt oder des jeweiligen Landratsamtes. Manche behaupten: Je grüner desto teurer!

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In Bayern ist -zumindest die mir bekannte- Praxis wohl so, daß

 

a) wie gesetzlich vorgesehen der Antragsteller die Aufbewahrungsmöglichkeit bei Antragstellung nachweist (Rechnung, Foto, wie auch immer), sie aber nicht unmittelbar kontrolliert wird; dazu gibt es auch keine Vorschrift

b) für periodische Routinekontrollen vor Ort keine Gebühren erhoben werden sollen, wenn nichts beanstandet wird (ich glaube mich an eine Weisung des Innenministeriums an die Waffenbehörden zu erinnern, die irgendwo mal veröffentlicht war)

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vor 9 Stunden schrieb Domenicus:

...
Hier in BW stand nach der erstmaligen Auststellung einer WBK und Waffenerwerb im Januar gestern das Ordnungsamt zur Aufbewahrungskontrolle bei mir vor der Tür, gebührenfrei sogar.
...

Auch wenn hierzu einige wohl etwas Anderes schreiben werden, bei erstmaligem Waffenerwerb Anfang dieses Jahres hätte ich die Mitarbeiter des OA nett hereingebeten und ihnen meine vorschriftsmäßige Lagerung dargelegt.

 

Kann mächtig Streß vermeiden, und da auch noch gebührenfrei, wo ist das Problem. Wahrscheinlich hast Du dann die nächsten fünf Jahre erstmal Deine Ruhe.

 

mfg

Harry

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3 minutes ago, Dynamite Harry said:

Auch wenn hierzu einige wohl etwas Anderes schreiben werden, bei erstmaligem Waffenerwerb Anfang dieses Jahres hätte ich die Mitarbeiter des OA nett hereingebeten und ihnen meine vorschriftsmäßige Lagerung dargelegt.

Nix anderes ist geschehen, nach nichtmal zehn Minuten waren die beiden Herren wieder unterwegs.

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19 hours ago, heletz said:

Aber das hier wäre da auch nicht aufgedeckt worden (leider wohl ein LWB).

https://cityreport.pnr24-online.de/riesiges-waffenarsenal-entdeckt/

Mal ganz ketzerisch gefragt....wo ist das Problem, wenn das für den Typen legal möglich gewesen wäre....? Welche Rechte von Andern (im Sinne der persönlichen Freiheit nach GG) hätte der Mensch eingeschränkt?

 

bj68

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vor einer Stunde schrieb Fussel_Dussel:

Smalltalk mit der SB und alles war geritzt und man hat erstmal seine Ruhe.

4 Wochen nach der Meldung meiner großen Magazine tickerte ich meinen (wohlbekannten und geschätzten) SB an und fragte, wann ich die Bestätigung bekomme, schließlich will ich ja bei einer Kontrolle nicht "nackt" dastehen. Er sagte, er sei jetzt im Homeoffice und werde einen Teufel tun, irgend jemand zu kontrollieren. 

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