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IGNORED

Transport von Waffen


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Geschrieben

Hallo,

 

stimmt es, daß man den Waffenkoffer/Tasche nicht mehr mit einem Kabelbinder verschließen darf. Gilt dies dann nicht mehr als verschlossen im Sinne des Waffengesetzes? Ein Bekannter macht gerade seine Sachkunde und dort wurde explizit erwähnt, daß das Behältnis zwingend mit einem Schloss gesichert sein muß und Kabelbinder nicht mehr erlaubt sind. Hab da nichts mitbekommen. Nutze zwar immer ein Schloss, doch hatte ich auch Kabelbinder im Koffer, falls mal ein defekt bei einem Schloss auf dem Stand auftreten sollte. Wenn dies jetzt aber geändert wurde, dann werde ich mir lieber noch 1-2 Ersatzschlösser zulegen.

 

Grüße

Geschrieben

Es braucht eigentlich weder Kabelbinder noch Schloss.

Man weiß natürlich nicht was tatsächlich gesagt und was verstanden wurde ;)

 

Die Waffe ist nicht zugriffsbereit wenn man sie nicht in etwa 3 Sekundenmit 3 Handgriffen in Anschlag bringen könnte.

Man kann sich aber au7ch einfach das mit dem Schloss merken.

 

Bleib bei deinen Kabelbindern. Wieder öffenbare mindern den Müll.

Geschrieben

Seh ich auch wie Tony. Mich würde interessieren, ob es JEMALS ein Problem bei einer Kontrolle war, dass die Waffe definitiv nicht zugriffsbereit aber ohne Schloss transportiert wurde. So oft wird über das "Schloss" diskutiert. Das Schloss ist nicht erforderlich, belegt aber eindrucksvoll "nicht zugriffsbereit".  Wie der Kabelbinder.

Geschrieben

Die 3 Sekunden sind die Auslegung der Gerichte und

die sind mittlerweile als herrschende Meinung (also

gesicherte Rechtsprechung) zu verstehen.

Dein Zitat ist verkürzt. Vollständig heißt es:

Im Sinne dieses Gesetzes ... ist eine Schusswaffe zugriffsbereit,

wenn sie unmittelbar in Anschlag gebracht werden kann; sie ist

nicht zugriffsbereit, wenn sie in einem verschlossenen Behältnis

mitgeführt wird;

Und ein Kabelbinder verschließt ein Behältnis zweifelsfrei.

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Geschrieben

@schmitz75 @WOF Es gibt da noch diese Bedienungsanleitung für das WaffG, AWaffV u.a. für die Zielgruppe öffentlicher Dienst als Hilfsmittel. Daraus:

Soweit Waffen in unverschlossenen Behältnissen transportiert werden, sind sie nur dann „nicht zugriffsbereit“, wenn sie nicht innerhalb von drei Sekunden und mit weniger als drei Handgriffen unmittelbar in Anschlag gebracht werden können, ...

Geschrieben

@Waffen Tony hat es korrekt beschrieben. Auch ein Futteral mit einem geschlossenen Reißverschluss gilt als verschlossen. Die Munition darf in der Packung auch darin transportiert werden; ist räumlich getrennt.

 

Aber da in dem Bereich nicht alle Polizisten fit sind, empfehle ich folgendes:

Waffe in Futeral, dieses in den Rucksack / die Tasche, Munition mit rein aber außerhalb des Waffenfuterals, das entsprechende Fach vom Rucksack / der Tasche mit einem einfachen Kofferzahlenschloss verschließen. Das gibt keine Diskussionsgrundlage.

Geschrieben

Die Reißverschluß Zipper meiner Futterale habe ich mit Schlüsselringen versehen, so daß ich das zur Hausschließanlage gehörige Hangschloß anbringen kann. Damit ist Schlüsselvergessen ausgeschlossen. (pun intended) 😉

Geschrieben (bearbeitet)
vor 23 Minuten schrieb schmitz75:

Es gibt nur eine Definition im Waffengesetz von nicht zugriffsbereit und darin kommen 3 Griffe nicht vor:

"sie ist nicht zugriffsbereit, wenn sie in einem verschlossenen Behältnis mitgeführt"

Richtig. Wie aber bekannt ist, ist das nur einer von mehreren legalen Zuständen ;)

Unschwer an der Spanne zwischen den beiden definierten Zuständen erkennbar ist.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

@Waffen Tony hat es korrekt beschrieben. Auch ein Futteral mit einem geschlossenen Reißverschluss gilt als verschlossen.

Soweit würde ich nicht gehen. Das könnte durchaus schief gehen. So auf dem Beifahrersitz?

Geschrieben
vor 29 Minuten schrieb schmitz75:

Es gibt nur eine Definition im Waffengesetz von nicht zugriffsbereit und darin kommen 3 Griffe nicht vor:

"sie ist nicht zugriffsbereit, wenn sie in einem verschlossenen Behältnis mitgeführt"

Aber in der Verwaltungsvorschrift!!!

 

Für die Fahrt zum Schießstand oder Büchsenmacher folgt daraus, dass die Schusswaffe im Fahrzeug am besten in einem (mit einem Zahlen- oder Vorhängeschloss) verschlossenen Futteral oder Waffenkoffer transportiert wird, da die Waffe dann auf jeden Fall „nicht zugriffsbereit“ im Sinne der Vorschrift ist.

 

Soweit Waffen in unverschlossenen Behältnissen transportiert werden, sind sie nur dann „nicht zugriffsbereit“, wenn sie nicht innerhalb von drei Sekunden und mit weniger als drei Handgriffen unmittelbar in Anschlag gebracht werden können, vgl. BT-Drs. 16/8224, S. 32 f. (weil sie sich während der Fahrt im Kofferraum eines Fahrzeugs befindet).

 

 

Geschrieben
vor 42 Minuten schrieb Waffen Tony:

Soweit würde ich nicht gehen. Das könnte durchaus schief gehen. So auf dem Beifahrersitz?

Ich transportiere für gewöhnlich im Kofferraum; nur wenn so lange Gewehre dabei sind, wird die Rückbank umgeklappt.

 

Auf dem Beifahrersitz würde man glaube ich die omminöse 3 Sekunden Regel nicht halten können.

Geschrieben

Darf man den Threadersteller fragen, warum auch immer jemand seinen Waffenkoffer mit einem Kabelbinder verschließen möchte?

 

Legal ist es definitiv, nur...warum???

 

Ich persönlich nehme ja lieber Epoxidkleber, am Anfang den Endfest von Uhu, aber da war mir die stundenlange Warterei vor der Fahrt ins Schützenhaus dann zu lange und ich bin auf den 5-min- Schnellfest umgestiegern.....

Geschrieben
vor 22 Minuten schrieb Cannon Balls:

Kofferraum wäre mir zu unsicher, der ist ja während der Fahrt offen. Auch vor einer roten Ampel oder Bahnschranke

modernen fzg-kofferaum kannst du bei eingeschalteter zündung/motor laufend (wie vor einer roten ampel üblich) gar nicht öffnen!

Geschrieben
vor 37 Minuten schrieb Cannon Balls:

Kofferraum wäre mir zu unsicher, der ist ja während der Fahrt offen. Auch vor einer roten Ampel oder Bahnschranke. 

Was hast Du denn für ein Auto?

 

Pickup??

 

🤣😂

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb Slaytanic:

Wenn dies jetzt aber geändert wurde, dann werde ich mir lieber noch 1-2 Ersatzschlösser zulegen.

Bei den Amis gibt es eine ähnliche Regel für den Transport von Waffen zwischen Bundesstaaten. (Wenn sie entladen und verschlossen transportiert werden, dann sind Verbote auf dem Weg der Reise unwirksam wenn man die Waffe an Start- und Zielort legal haben darf.) Kofferraum ist OK, Gepäckteil eines Kombis oder SUVs aber nicht. Meine Lösung: Von Amazon ein Set mit zehn dreistelligen Zahlenschlössern mit dem TSA-Entriegelungsmechanismus gekauft, für praktisch umsonst. Fertig. Die müssen ja nicht sicher sein, sondern lediglich in den normalen Sprachgebrauch des Wortes "Schloss" fallen. Sollte mich die Polizei anhalten nimmt das auch die Rechtfertigung zum mal Reingucken weil ich direkten Zugriff haben könnte.

Bearbeitet von Proud NRA Member

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