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IGNORED

Hygiene in den Schützenhäusern - Coronavirus auch auf Wettkämpfen in Schach halten


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Was mich ein wenig wundert: Es wird immer nur darüber diskutiert, ob man nun noch eine Meisterschaft abhält oder nicht. Ob man noch trainieren darf oder nicht. On-off. 

Unter welchen Schutzmassnahmen man genau ggf. beschränkten Wettkampf- oder auch Schießstättenbetrieb ermöglichen könnte, wird kaum diskutiert.

 

Nur mal ein paar Diskussionspunkte:

Coronavirus-Schnelltests - schon jetzt billiger als manche Startgebühr, minutenschnell

Hier wird derzeit irrsinnig viel entwickelt.

Ein Kombinationstest ist minutenschnell wie ein Blutzuckertest von Laien (oder Sanitätern, Krankenschwestern) durchführbar und 

in D bereits verfügbar und kostet 39,95 EUR: https://www.doccheckshop.de/2019-ncov/coronavirus-schnelltest/11808/pharmact-cov-2-rapid-test

Dieser testet auf IgM Antikörper (= frühe Phase der Infektion, nach 3-4 Tagen positiv)  und IgG AK (spätere Phase ab 10-14 Tage).

In den nächsten Wochen werden noch weitere Testkits auf den Markt kommen, teils ähnlich wie ein Schwangerschaftstest, d.h. komplett für Laien gemacht, minutenschnelles Ergebnis, noch genauer/früher detektierbar.

==> Man könnte auf den DM der großen Verbände wie z.B. in Philippsburg einfach eine weitere Bude "Schützenkontrolle" aufstellen, 2 Sanis rein und diese Schnelltests durchführen. Wer clean ist, bekommt einen Passierschein und darf sich damit Startkarten abholen und zu Waffenkontrollen und Starts gehen. Wer den Test nicht besteht, muss sofort wieder heim.

==> Mit den ganz neuen Schnelltests im "drive-thru" Verfahren wäre ggf. schon ein Nasenabstrich am Einfahrtstor von jedem Insassen möglich. Die Leute fahren dann links ran in eine Wartezone, bis die Schnelltests nach 10 min oder so fertig sind. Dann bekommen alle Insassen einen Passagierschein - oder müssen (ohne Aussteigen!) sofort wieder rausfahren.

 

Desinfektion und H2O2-Vernebler in die Schützenhäuser

Schon die alten Russen wußten anno 1977, wie gut H2O2/Wasserstoffperoxid (3%) gegen Coronaviren und viele anderen Viren hilft: https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/203115

Ein deutsches Team hat in einer Metaanalyse dargestellt, welche Desinfektionsmittel ab welcher Konzentration wie gut gegen Coronaviren u.ä. helfen und dieses Jahr publiziert: https://www.journalofhospitalinfection.com/article/S0195-6701(20)30046-3/pdf

Dabei fiel wieder H2O2 positiv auf, sogar mit nur 0,5% Konzentration.

H2O2 gibt es derzeit noch reichlich und günstig bei Ebay, Amazon und Co., 10 Liter kosten inkl. Versand 20-30 EUR und zwar in Konzentrationen von 12 %!https://www.amazon.de/Wasserstoffperoxid-GRADE-PZN-16569707-Herrlan-Germany/dp/B083QFMCLK?ref_=ast_bbp_dp D.h. man kann noch ordentlich mit dest. Wasser runterverdünnen und bekommt viel Desinfektion für wenig Geld.

Der Clou: Man kann das auch in Räumen in Schützenhäusern z.B. am Vortag über 2-3 h vernebeln lassen, um eine ordentliche Raumdesinfektion hinzubekommen. Siehe https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0195670114000590 statt einem Profigerät: https://www.bioquell.com/life-sciences/systems-and-services/l-4/?lang=de gibt es hier auch was bei ebay für 249 EUR: https://www.ebay.de/itm/222229181657 oder das von Sanosil: https://www.rakuten.de/produkt/sanosil-nebelsystem-kaltnebelgeraet-855862871 (Sanosil = 7,5% H2O2 + etwas Silber)

 

Sonstige Maßnahmen

  • Händedesinfektionen - an jedem Schützenstand-Eingang Spender;
  • Putzkolonnen, die den ganzen Tag reihum auf dem Platz alle Berührflächen (Türklinken, Armaturen auf den WCs/Waschbecken, ggf. Bedienknöpfe zwischen den Starts (für Seilzuganlagen), freie Tisch- und Sitzflächen etc.) desinfizieren
  • ggf. Mundschutzpflicht und Einmalhandschuhe 
  • ggf. weitergehende Schutzausrüstungen für die Schiessleiter
  • nur persönliche Kugelschreiber
  • ggf. Einschränkung des Gastronomiebereichs
  • regelmäßige "Zwischendesinfektionen" des Schützenbereichs der Schiessplätze, zumindest in der Mittagspause
  • "Spacing", z.B. konsequent immer ein Schiessplatz zwischendrin frei lassen.
  • Meisterschaft in mehrere Kleinevents teilen/splitten

 

Fazit: M.E. gibt es Alternativen zu totalem Einstellen des (Trainings-)Schießbetriebes und aller Wettkämpfe. Und selbst wenn die Behörden einen Stopp bis z.B. 30.06. oder 30.09. vorschreiben, ist es ja nicht so, dass ab 01.07. oder 01.10. dann wieder alles sauber ist in Deutschland und das Virus sich in Luft aufgelöst hat. Es wird eine Übergangszeit geben - und einige der o.g. Maßnahmen könnten nützlich sein.

 

 

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Geschrieben (bearbeitet)

In der jetzigen Zeit gibt es nur eine Option: Alle unwichtigen und überflüssigen Massenveranstaltungen wie z.B. Herumtanzen, betreutes Gruppensaufen und gezieltes Rumgeballere konsequent zu unterlassen und abzusagen.

 

Das man sich angesichts der derzeitigen sehr ernsten Lage auch nur ansatzweise ernsthaft Gedanken macht, wie man solche öffentlichen Spaßveranstaltungen trotzdem auf Krampf abhalten muß, ist mir unbegreiflich.

Bearbeitet von highlower
Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Schwarzwälder:

Was mich ein wenig wundert: Es wird immer nur darüber diskutiert, ob man nun noch eine Meisterschaft abhält oder nicht. Ob man noch trainieren darf oder nicht. On-off. 

Unter welchen Schutzmassnahmen man genau ggf. beschränkten Wettkampf- oder auch Schießstättenbetrieb ermöglichen könnte, wird kaum diskutiert.

 

.....

Sonstige Maßnahmen

  • Händedesinfektionen - an jedem Schützenstand-Eingang Spender;
  • Putzkolonnen, die den ganzen Tag reihum auf dem Platz alle Berührflächen (Türklinken, Armaturen auf den WCs/Waschbecken, ggf. Bedienknöpfe zwischen den Starts (für Seilzuganlagen), freie Tisch- und Sitzflächen etc.) desinfizieren
  • ggf. Mundschutzpflicht und Einmalhandschuhe 
  • ggf. weitergehende Schutzausrüstungen für die Schiessleiter
  • nur persönliche Kugelschreiber
  • ggf. Einschränkung des Gastronomiebereichs
  • regelmäßige "Zwischendesinfektionen" des Schützenbereichs der Schiessplätze, zumindest in der Mittagspause
  • "Spacing", z.B. konsequent immer ein Schiessplatz zwischendrin frei lassen.
  • Meisterschaft in mehrere Kleinevents teilen/splitten

 

Fazit: M.E. gibt es Alternativen zu totalem Einstellen des (Trainings-)Schießbetriebes und aller Wettkämpfe. Und selbst wenn die Behörden einen Stopp bis z.B. 30.06. oder 30.09. vorschreiben, ist es ja nicht so, dass ab 01.07. oder 01.10. dann wieder alles sauber ist in Deutschland und das Virus sich in Luft aufgelöst hat. Es wird eine Übergangszeit geben - und einige der o.g. Maßnahmen könnten nützlich sein.

 

 

 

Auf die Schnelltests will ich nicht weiter eingehen. Wenn man möchte, dass die Bevölkerung breitgefächert überprüft werden soll, ob und wer sich infiziert hat, dann soll die Regierung zusammen mit den Krankenkassen die Tests allen Bürgern kostenfrei zur Verfügung stellen.

 

Was die Maßnahmen betrifft, naja ich versuche das mal so zu erklären:

 

Auf meiner Arbeit wird genau das gemacht!

Es werden mehrmals am Tag die Türgriffe und sonstige Kontaktflächen, die viel angefasst werden, mit Desinfektionsmittel abgewischt. Nur kann sich kaum eine Firma die Anzahl Reinigungspersonal leisten, die erforderlich wäre, um alles tatsächlich sauber zu halten.

Wir sind angewiesen Körperkontakt nach Möglichkeit zu unterlassen. Wir testen derzeit auch den Lockdown, also das gesamte Personal Arbeitet im HomeOffice (nicht überall möglich).

etc.

 

Auf einem Ballerevent ist das aber nicht realisierbar. Dazu sind zu viele Personen anwesend und wuseln zu viel herum. Wer aus dem Schießstand soll die Reinigungsarbeiten durchführen?

Kann sich ein kleiner Verein, wo ggf. eine Bezirksmeisterschaft abgehalten wird, eine Putzkolone leisten, die von morgens bis Abends nur am Schrubben ist, damit andere ihren Spaß haben können?

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb highlower:

[...] Herumtanzen, betreutes Gruppensaufen und gezieltes Rumgeballere konsequent zu unterlassen

Es gibt aber schon einen Unterschied zwischen einer Großraumdisco, in der hunderte Leute eng gedrängt schnaufen und vielleicht auch knutschen, und z.B. einem Wettbewerb, bei dem Squads von zehn Leuten im Freien von Stage zu Stage ziehen und auf die Umarmung eines Freundes nach der Winterpause halt verzichten. Wo die sinnvolle Grenze ist, kann ich Dir nicht sagen. Üben ist bei mir kein Problem, weil mein Stand eh im Freien und geräumig ist, so dass ich meistens meine Bahn für mich alleine habe oder sie mit ein paar Leuten teile, die in erheblichem Abstand sind. Wettbewerbe (bei uns eh alles im Freien und mit Platz) werden bisher auch nicht abgesagt.

Geschrieben

Ihr braucht euch darüber keine Gedanken mehr machen.

Nach und nach gehen die Schützenhäuser in Standby Modus

Genauso wird es bei den anderen Sportvereinen sowie bei

Den Musikkapellen usw gehen.

Was bleibt ist nur die Hoffnung auf baldige wieder bessere Zeiten.

Mfg      der Waldlaeufer

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb waldlaeufer55:

Was bleibt ist nur die Hoffnung auf baldige wieder bessere Zeiten.

Man wird sich vielleicht schon Gedanken machen, wie man auf eine gewisse Zeit damit umgeht. Das hauptsächliche Ziel der Maßnahmen ist ja gerade eine Verlangsamung der Ausbreitung, so dass es nicht unplausibel ist, dass wir für einige Monate oder auch für ein Jahr mit der Situation umgehen müssen.

Geschrieben

Eigentlich am Thema vorbei, aber trotzdem mMn interessant bei diesem Punkt:

 

vor 4 Stunden schrieb Schwarzwälder:

Nur mal ein paar Diskussionspunkte:

Coronavirus-Schnelltests - schon jetzt billiger als manche Startgebühr, minutenschnell

Hier wird derzeit irrsinnig viel entwickelt.

 

Das ist aus Sicht der Signalverarbeiter ein typisches ausgedünntes Problem (engl. sparse) bei dem man sehr effiziente Methoden verwenden kann. Hierzu gibt es ein fast historisches Beispiel beim Massentest von Soldaten auf Syphilis im 2. WK. bei dem "compressed sensing" eingesetzt wurde. Hier galt es eine große Anzahl an Personen auf Syphilis zu Testen. Ziel war ein 100%-Test der Personen bei gleichzeitiger nur geringer Zahl an Testmöglichkeiten. Mit dem Wissen, dass nur ein geringer Prozentsatz infiziert sein wird, wurden zufällig größere Personengruppen gebildet und deren Blutproben durchmischt. Der Syphilistest wurde dann auf das Blutgemisch angewendet. Wenn der Test negativ war, war zu 100% sicher, dass niemand in der Gruppe infiziert war und man hatte eine große Gruppe mit nur einer Untersuchung getestet. War der Test positiv, wurde die Gruppe geteilt und der Test erneut durchgeführt.

 

Den Transfer auf den obigen Vorschlag und die Situation in Schützenheimen überlasse ich jetzt jedem selber 😜

 

Grüße

Hobbes

 

Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb hobbes_am_stand:

Eigentlich am Thema vorbei, aber trotzdem mMn interessant bei diesem Punkt:

 

 

Das ist aus Sicht der Signalverarbeiter ein typisches ausgedünntes Problem (engl. sparse) bei dem man sehr effiziente Methoden verwenden kann. Hierzu gibt es ein fast historisches Beispiel beim Massentest von Soldaten auf Syphilis im 2. WK. bei dem "compressed sensing" eingesetzt wurde. Hier galt es eine große Anzahl an Personen auf Syphilis zu Testen. Ziel war ein 100%-Test der Personen bei gleichzeitiger nur geringer Zahl an Testmöglichkeiten. Mit dem Wissen, dass nur ein geringer Prozentsatz infiziert sein wird, wurden zufällig größere Personengruppen gebildet und deren Blutproben durchmischt. Der Syphilistest wurde dann auf das Blutgemisch angewendet. Wenn der Test negativ war, war zu 100% sicher, dass niemand in der Gruppe infiziert war und man hatte eine große Gruppe mit nur einer Untersuchung getestet. War der Test positiv, wurde die Gruppe geteilt und der Test erneut durchgeführt.

 

Den Transfer auf den obigen Vorschlag und die Situation in Schützenheimen überlasse ich jetzt jedem selber 😜

 

Grüße

Hobbes

 

Dein Vorschlag ist in Bezug auf das Durchführen von problemlos verzichtbaren Spaßaktivitäten wie dem Sportschießen in Schützenheimen völliger Blödsinn.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb Proud NRA Member:

Es gibt aber schon einen Unterschied zwischen einer Großraumdisco, in der hunderte Leute eng gedrängt schnaufen und vielleicht auch knutschen, und z.B. einem Wettbewerb, bei dem Squads von zehn Leuten im Freien von Stage zu Stage ziehen und auf die Umarmung eines Freundes nach der Winterpause halt verzichten. Wo die sinnvolle Grenze ist, kann ich Dir nicht sagen.

Die sinnvolle Grenze ist derzeit genau da, konsequent alle Gruppenbildungen zu unterlassen, welche nicht zwingend für einen funktionieren Alltag erforderlich sind. Derzeit überflüssige Spaßveranstaltungen wie das Sportschießen auf Wettbewerben oder in Vereinsheimen gehören ebenfalls dazu.

 

So schwer kann das doch nicht sein, das als angeblich mündiger und verantwortungsvoller Bürger, der deshalb auch Waffen besitzen darf, praktisch umzusetzen.

 

Bearbeitet von highlower
Geschrieben

Hier ist der Erlass von Schleswig-Holstein, da kann man noch so viel Putzen und bei den ganzen Forderungen die man erfüllen muss, wer macht das ?

 

Erlass    von    Allgemeinverfügungen    zum    Verbot    und    zur    Beschränkung    von    Kontakten    in    besonderen    öffentlichen    Bereichen Erlass    der    Landesregierung    zur    weiteren    Eindämmung    der    Ausbreitung    des    Coronavirus    SARS-CoV-2. Gemäß    §    3    Absatz    2    Satz    2    des    Gesetzes    über    den    Öffentlichen    Gesundheitsdienst    (Gesundheitsdienst-Gesetz    –    GDG)    vom    14.    Dezember    2001    zuletzt    geändert    durch    Gesetz    vom    2.    Mai    2018,    wird    angewiesen: Durch    Allgemeinverfügungen    auf    der    Grundlage    des    §    28    Absatz    1    Infektionsschutzgesetz    nach    dem    bereitgestellten    Muster    (ANLAGE)    sind    folgende    Maßnahmen    umzusetzen: 1.                Für    Reiserückkehrer    aus    Risikogebieten    und    besonders    betroffenen    Gebieten    sind    für    den    Zeitraum    von    14    Tagen    nach    Aufenthalt    Betretungsverbote    für    folgende    Bereiche    zu    erlassen: a)            Gemeinschaftseinrichtungen    (Kindertageseinrichtungen    und    Kinderhorte,    erlaubnispflichtige    Kindertagespflegestellen,    Schulen    und    Heime,    in    denen    überwiegende    minderjährige    Personen    betreut    werden)    sowie    betriebserlaubte    Einrichtungen    nach    §    45    SGB    VIII    (stationäre    Erziehungshilfe)); b)            Krankenhäuser,    Vorsorge-    und    Rehabilitationseinrichtungen,    in    denen    eine    den    Krankenhäusern    vergleichbare    medizinische    Versorgung    erfolgt,    Dialyseeinrichtungen,    Tageskliniken; c)            stationäre    Einrichtungen    der    Pflege    und    der    Eingliederungshilfe    nach    dem    Selbstbestimmungsstärkungsgesetz    (SbStG) d)            Berufsschulen e)            Hochschulen f)                Alle    öffentlichen    Einrichtungen    Für    alle    anderen    Reiserückkehrer    aus    alpinen    Skigebieten    ist    den    Betroffenen    ein    gleiches    Verhalten    dringend    zu    empfehlen. 2.                Mit    Geltung    ab    dem    16.    März    sind    Betretungsverbote    sowie    Verbote    von    schulischen    Veranstaltungen    für    Schülerinnen    und    Schüler    ab    der    7.    Klasse    in    allgemeinbildenden    Schulen,    Förderzentren,    Berufs-    und    Ersatzschulen    sowie    in    Schulen    und    Einrichtungen    der    dänischen    Minderheit    zu    erlassen.    Die    Regelungen    gelten    auch    für    die    Schülerinnen    und    Schüler    der    Pflege-    und    Gesundheitsfachschulen    sowie    Einrichtungen    der    überbetrieblichen    Lehrlingsunterweisung. Von    diesem    Betretungsverbot    ausgenommen    sind    diejenigen    Schülerinnen    und    Schüler,    die    einen    täglichen,    hohen    Pflege-    und    Betreuungsaufwand    benötigen,    dem    im    häuslichen    Rahmen    nicht    entsprochen    werden    kann.    Für    diese    Schülerinnen    und    Schüler    wird    ein    schulischer    Notbetrieb    (Betreuung)    auf    Elternwunsch    nach    Entscheidung    der    Schulleitung    sichergestellt.    Da    diese    Schülerschaft    zur    besonderen    vulnerablen    Bevölkerungsgruppe    gehört,    sind    entsprechende    Schutzmaßnahmen    zu    beachten. 3.                Mit    Geltung    ab    dem    16.    März    sind    Betretungsverbote    sowie    Verbote    von    schulischen    Veranstaltungen    für    Schülerinnen    und    Schüler    für    die    in    
allgemeinbildenden    Schulen,    Förderzentren,    Ersatzschulen    sowie    in    Schulen    und    Einrichtungen    der    dänischen    Minderheit    betreuten    Kinder    bis    zur    6.    Klasse    zu    erlassen.    Diese    Regelung    ist    vorläufig    bis    einschließlich    18.    März.2020    zu    befristen    und    wird    im    Nachgang    durch    eine    geeignete    Regelung    ersetzt. Ausgenommen    sind    Kinder    von    Personen,    die    als    in    Bereichen    der    kritischen    Infrastrukturen    Beschäftige    zur    Aufrechterhaltung    dieser    Strukturen    und    Leistungen    erforderlich    sind.    Zu    den    kritischen    Infrastrukturen    zählen    folgende    Bereiche: Energie    –    Strom,    Gas,    Kraftstoffversorgung    etc., Ernährung,    Hygiene    (Produktion,    Groß-und    Einzelhandel)    –    inkl.    Zulieferung,    Logistik, Finanzen    -    ggf.    Bargeldversorgung,    Sozialtransfers, Gesundheit    -    Krankenhäuser,    Rettungsdienst,    Pflege,    ggf.    Niedergelassener    Bereich,    Medizinproduktehersteller,    Arzneimittelhersteller,    Apotheken,    Labore Informationstechnik    und    Telekommunikation    –    insb.    Einrichtung    zur    Entstörung    und    Aufrechterhaltung    der    Netze, Medien    und    Kultur    -    Risiko-    und    Krisenkommunikation, Transport    und    Verkehr    –    Logistik    für    die    KRITIS,    ÖPNV, Wasser    und    Entsorgung, Staat    und    Verwaltung    –    Kernaufgaben    der    öffentlichen    Verwaltung,    Polizei,    Feuerwehr,    Katastrophenschutz,    Justiz,    Veterinärwesen,    Küstenschutz    sowie Grundschullehrkräfte,    Sonderpädagoginnen    an    Förderzentren    mit    Internatsbetrieb    und    in    Kindertageseinrichtungen    Tätige. Von    diesem    Betretungsverbot    ausgenommen    sind    ebenfalls    diejenigen    Schülerinnen    und    Schüler,    die    einen    täglichen,    hohen    Pflege-    und    Betreuungsaufwand    benötigen,    dem    im    häuslichen    Rahmen    nicht    entsprochen    werden    kann.    Für    diese    Schülerinnen    und    Schüler    wird    ein    schulischer    Notbetrieb    (Betreuung)    auf    Elternwunsch    nach    Entscheidung    der    Schulleitung    sichergestellt.    Da    diese    Schülerschaft    zur    besonderen    vulnerablen    Bevölkerungsgruppe    gehört,    sind    entsprechende    Schutzmaßnahmen    zu    beachten. 4.                Es    sind    Betretungsverbote    für    Kindertagesstätten    (inkl.    Krippen),    Kinderhorte,    entsprechende    schulische    Betreuungsangebote    wie    offene    Ganztagsschulen    und    ähnliche    Betreuungsangebote    für    Kinder    zu    erlassen.    Diese    Regelung    gilt    vorläufig    bis    einschließlich    20.    März    2020    und    wird    durch    eine    geeignete    Regelung    ersetzt. Ausgenommen    sind    Angebote    der    erlaubnispflichtigen    Kindertagespflege    bis    maximal    5    Kinder;    ebenso    nicht    erfasst    sind    die    sonstigen    Angebote    der    Kindertagespflege    bis    maximal    5    Kinder.    Neuaufnahmen    sind    im    Geltungszeitraum    des    Erlasses    nicht    zu    gestatten. Ausgenommen    von    den    Verboten    sind    Kinder    von    Personen,    die    als    Beschäftigte    in    Bereichen    der    kritischen    Infrastrukturen    zur    Aufrechterhaltung    dringend    tätig    sein    müssen    (s.    Ziffer    3.).    Für    Kinder    und    Jugendliche    in    schulischen    Ganztagsangeboten    oder    Horten    ab    der    7.    Schulklasse    gilt    diese    Ausnahme    nicht.    5.                Es    sind    Betretungsverbote    für    Werkstätten    für    behinderte    Menschen    und    Verbote    für    Angebote    für    diejenigen    Menschen    mit    Behinderung    zu    erlassen, die    sich    im    stationären    Wohnen    befinden,
die    bei    Erziehungsberechtigen    oder    ihren    Eltern    wohnen    und    deren    Betreuung    sichergestellt    ist, die    alleine    oder    in    Wohngruppen    wohnen    und    sich    selbst    versorgen    können    oder    eine    Betreuung    erhalten. Von    diesem    Betretungsverbot    ausgenommen    sind    diejenigen    Menschen    mit    Behinderung,    die    den    Besuch    der    Werkstatt    als    eine    tagesstrukturierende    Maßnahme    benötigen. 6.                Für    Krankenhäuser,    Vorsorge-    und    Rehabilitationseinrichtungen    sowie    für    stationäre    Einrichtungen    der    Pflege    und    der    Eingliederungshilfe    nach    dem    Selbstbestimmungsstärkungsgesetz    (SbStG)    sind    nachstehende    Maßnahmen    anzuordnen: Diese    Einrichtungen    haben    Maßnahmen    zu    ergreifen,    um    den    Eintrag    von    Corona-Viren    zu    erschweren,    Patienten    und    Personal    zu    schützen    und    persönliche    Schutzausrüstung    einzusparen. Sie    haben    Besuchsverbote    oder    restriktive    Einschränkungen    der    Besuche    auszusprechen;    maximal    ist    aber    ein    registrierter    Besucher    pro    Bewohner/    Patient    pro    Tag    mit    Schutzmaßnahmen    und    mit    Hygieneunterweisung    zuzulassen.    Ausgenommen    davon    sind    medizinisch    oder    ethisch-sozial    angezeigte    Besuche    (z.    B.    Kinderstationen,    Palliativpatienten). Kantinen,    Cafeterien    oder    andere    der    Öffentlichkeit    zugängliche    Einrichtungen    für    Patienten    und    Besucher    sind    zu    schließen. Sämtliche    öffentliche    Veranstaltungen    wie    Vorträge,    Lesungen,    Informationsveranstaltungen    etc.    sind    zu    unterlassen. 7.                Die    allgemeinversorgenden    Krankenhäuser    (Krankenhäuser    mit    einem    Versorgungsauftrag    als    Maximalversorger,    Schwerpunktversorger    oder    Grund-    und    Regelversorger)    haben    folgende    weitere    Maßnahmen    umzusetzen: Aktivierung    der    Krankenhauseinsatzleitung    nach    dem    Krankenhausalarmplan    und    tägliche    Analyse    der    Versorgungssituation    mindestens    in    Bezug    auf    die    Notfallversorgung    und    COVID-19. Planbare    Aufnahmen    sind    ab    sofort    so    zu    reduzieren    oder    auszusetzen,    dass    zeitnah    die    Aufnahmekapazitäten    für    COVID-19    Patienten    bereitstehen;    das    gilt    insbesondere    für    die    Kapazitäten    in    der    Intensivmedizin. Die    allgemeinversorgenden    Krankenhäuser    mit    einer    Intensivstation    unternehmen    alles    Notwendige,    um    ihre    Beatmungskapazitäten    zu    erhöhen    und    die    Funktionsfähigkeit    der    Intensivstationen    zu    sichern. In    den    geriatrischen    Kliniken    und    Abteilungen    sind    die    Aufnahmen    zu    reduzieren.    Es    finden    keine    Aufnahmen    mehr    statt,    die    aufgrund    von    Einweisungen    durch    Vertragsärzte    erfolgen.    Es    sei    denn,    eine    Krankenhausbehandlung    ist    medizinisch    dringend    geboten. Für    geriatrische    Tageskliniken    gilt    ein    Aufnahmestopp.    Die    frei    werdenden    Ressourcen    (Personal,    Räume)    sind    für    die    stationäre    Versorgung    einzusetzen. Quarantäneersatzmaßnahmen. 8.                Alle    öffentlichen    Veranstaltungen    sind    zu    untersagen. Das    schließt    grundsätzlich    auch    Verbote    für    Versammlungen    unter    freiem    Himmel    wie    Demonstrationen    ein,    die    nach    Durchführung    einer    individuellen    Verhältnismäßigkeitsprüfung    zugelassen    werden    können. Ausgenommen    sind    Veranstaltungen,    die    der    Aufrechterhaltung    der    öffentlichen    Sicherheit    und    Ordnung    oder    der    Daseinsfür-    und    –vorsorge    zu    dienen    bestimmt    sind    oder    der    Versorgung    der    Bevölkerung    dienen    (z.B.    Wochenmärkte).
    9.                Folgende    Einrichtungen    und    Angebote    sind    zu    schließen    beziehungsweise    einzustellen: Alle    Bars,    Clubs,    Diskotheken,    Theater,    Kino    und    Museen    unabhängig    von    der    jeweiligen    Trägerschaft    oder    von    Eigentumsverhältnissen; alle    Fitness-Studios,    Schwimmbäder    und    sogenannte    „Spaßbäder“,    Saunen; alle    Angebote    in    Volkshochschulen,    in    Musikschulen,    in    sonstiger    öffentlicher    und    privater    Bildungseinrichtungen, Zusammenkünfte    in    Sportvereine,    sonstige    Sport-    und    Freizeiteinrichtungen    sowie    Spielhallen, Prostitutionsbetriebe. 10.    Der    Zugang    zu    Angeboten    der    nachstehenden    Einrichtungen    ist    zu    beschränken    und    nur    unter    Auflagen    (Besucherregistrierung    mit    Kontaktdaten,    bestimmte    Besuchergrößen,    Vorgaben    für    Mindestabstände    zwischen    Tischen    von    2    Metern    etc.)    zu    gestatten: Bibliotheken    außer    Bibliotheken    an    Hochschulen    und Restaurants    und    Hotels    für    die    Bewirtung    von    Übernachtungsgästen. Zu    den    Auflagen    zählen    je    nach    Einrichtung    und    besonderen    örtlichen    Verhältnissen    u.a.    vorgegebene    Abstände    von    Tischen,    Reglementierung    der    Besucherzahl,    Aushänge    mit    Hinweisen    zur    Hygiene    (zum    „richtigen“    Händewaschen“). Auch    zu    Einrichtungshäusern    und    Einkaufszentren,    „shopping-malls“    oder    „factory-outlets“    und    vergleichbaren    Einrichtungen,    die    mehr    als    15    einzelne    Geschäftsbetriebe    umfassen,    ist    der    Zugang    zu    beschränken    und    nur    unter    Auflagen    zu    erlauben. Zu    den    Auflagen    zählen    die    Beschränkung    von    Besucherzahlen    und    weitere    Maßnahmen.    Beschränkungen    gelten    nicht    für    Einzelhandelsbetriebe    für    Lebens-    und    Futtermittel,    Apotheken    und    Drogerien. 11.    Private    Veranstaltungen Private    Veranstaltungen    wie    zum    Beispiel    Hochzeiten,    Trauerfeiern    und    vergleichbare    Veranstaltungen    sind    unabhängig    von    der    Zahl    der    Teilnehmenden    nicht    zu    untersagen.    Es    ist    zu    empfehlen,    diese    Veranstaltungen    zu    verschieben    oder    abzusagen. 12.        Hochschulen In    allen    staatlichen    und    staatlich    anerkannten    Hochschulen    des    Landes    nach    §    1    Hochschulgesetz    ist    die    Durchführung    von    Lehrveranstaltungen    (Präsenzveranstaltungen    wie    Vorlesungen,    Seminare    und    vergleichbare    Veranstaltungen)    zu    untersagen. Die    Mensen    und    Hochschulbibliotheken    sind    zu    schließen. Prüfungen    sollten,    wo    immer    es    möglich    und    zumutbar    ist,    verschoben    werden.    Kann    das    aus    zwingenden    Gründen    nicht    umgesetzt    werden    (z.    B.    Staatsexamina),    muss    gewährleistet    sein,    dass    zwischen    den    Prüfungsteilnehmerinnen    und    -teilnehmern    ausreichend    Abstand    gehalten    werden    kann.    Prüfungen,    die    nach    diesem    strengen    Maßstab    nicht    stattfinden    können,    müssen    zu    geeigneter    Zeit    nachgeholt    werden. Nicht    beschränkt    werden    die    Forschung    sowie    allgemeine    Verwaltungs-    und    sonstige    Tätigkeiten,    die    nicht    im    unmittelbaren    Zusammenhang    mit    der    Durchführung    der    Lehrveranstaltungen    stehen.
Dieser    Erlass    gilt    bis    zum    19.    April    2020. Die    Allgemeinverfügungen    nach    §    28    Absatz    1    IfSG    sind    zu    befristen    bis    zum

Geschrieben

 

vor 5 Stunden schrieb Schwarzwälder:

Fazit: M.E. gibt es Alternativen zu totalem Einstellen des (Trainings-)Schießbetriebes und aller Wettkämpfe.

Nein.

 

1. Die meisten Sportschützen sind aufgrund ihres Alters Risikogruppe.

2. Es geht nicht darum, dass sich ein paar Lebensmüde auf den Events anstecken, sondern darum, dass diese dann wiederum 14 - 22 Tage die Seuche weitergeben.

3. All diese Events lassen sich nachholen.

 

Ich habe das bereits in einem anderen Thema dazu gesagt: Nur, weil jemand seinen eigenen Spaß an solchen Events höher wertet als die Volksgesundheit, sucht er überhaupt nach solchen "Auswegen". Ihr würdet diese Events nicht mit eurer Familie zusammen abhalten und dort mal alle Verwandten aus ganz Deutschland ankarren, damit ihr schießen könnt. Denkt hier bitte wieder daran, dass es etwas Größeres gibt als euch selbst, die ihr natürlich nur als Individuum an solchen Veranstaltungen teilnehmt.

Das gilt erst Recht für junge Leute, die oft nicht einmal Symptome haben, aber Träger sind. Dieses Idiotenpack ist bereits derart desozialisiert, die gingen auch vor Inkrafttreten des Shutdowns von Bars und Discotheken in Berlin noch einmal kräftig andere infizieren aka feiern.

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 11 Minuten schrieb BlackBull:

Gab's nicht schon in der Vergangenheit unter manchen Regierungsformen sowas wie Versammlungsverbote etc.?

 

Kann unter bestimmten Vorzeichen ganz praktisch sein...

Deswegen haben wir alle Alufolie die wir in den örtlichen Geschäften noch ergattern konnten aufgekauft.

Bearbeitet von Joseg
Geschrieben

Man kann über die Durchführung von Schießveranstaltungen unter Covid-19 denken, wie man möchte. Ich jedenfalls meide das Schützenhaus vorerst.

 

ABER die im Thread von Schwarzwälder enthaltenen Informationen sind super (hiermit meine ich Schnelltests, Desinfektionsmittel, Hygienemaßnahmen, usw.). Daher in meinen Augen Mal wieder ein "technisch" sehr guter Artikel dieses Users, der von mir ein Like bekommt.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb highlower:

In der jetzigen Zeit gibt es nur eine Option: Alle unwichtigen und überflüssigen Massenveranstaltungen wie z.B. Herumtanzen, betreutes Gruppensaufen und gezieltes Rumgeballere konsequent zu unterlassen und abzusagen.

Das man sich angesichts der derzeitigen sehr ernsten Lage auch nur ansatzweise ernsthaft Gedanken macht, wie man solche öffentlichen Spaßveranstaltungen trotzdem auf Krampf abhalten muß, ist mir unbegreiflich.

Eben. Es gibt schon einen Unterschied, ob jemand die aufgezählten Ressourcen braucht, weil er damit einen wichtige Einrichtung / einen wichtigen Betrieb am Laufen halten muss oder ob man die für eine Spaßaktion abziehen soll. Wir haben schon nicht genug Masken und Schutzanzüge für das medizinische Personal. Da wird niemand über Schutzausrüstung für Schießleiter diskutieren.

 

Wir sind längst über die Situation hinaus, in der man sich in Details verlieren kann. Wir müssen jetzt den groben Keil auf den groben Klotz los lassen. Da ist keine Zeit für irgendwelche Fantasien von Putzkolonnen.

 

Geschrieben
vor 56 Minuten schrieb EzLord:

für junge Leute, die oft nicht einmal Symptome haben, aber Träger sind.

Wir ja immer wieder in Nebensätzen erwähnt. Wie groß ist diese Gruppe wohl zu den erkannt infizierten?

 

Und: kann man eigentlich eine überstandenen Infektion nachweisen?

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb Schwarzwälder:

 

 

 

Nur mal ein paar Diskussionspunkte:

Coronavirus-Schnelltests - schon jetzt billiger als manche Startgebühr, minutenschnell

Hier wird derzeit irrsinnig viel entwickelt.

Ein Kombinationstest ist minutenschnell wie ein Blutzuckertest von Laien (oder Sanitätern, Krankenschwestern) durchführbar und 

in D bereits verfügbar und kostet 39,95 EUR: https://www.doccheckshop.de/2019-ncov/coronavirus-schnelltest/11808/pharmact-cov-2-rapid-test

 

 

Zitat
Dr. Yuriko Stiegler

Leider ist die Information irreführend. Der "Schnelltest" weist nicht das Virus nach, sondern Antikörper, die als Reaktion auf die Infektion mit SARS-CoV-2 gebildet werden. Die Antikörperbildung dauert einige Tage, so dass i.d.R. frühestens 7-10 Tage nach einer Infektion Antikörper nachweisbar sind. Die Aussage des Herstellers auf seiner Homepage "Unser SARS-CoV-2 Schnelltest zeigte bei der Kreuzprobe mit dem PCR-Abstrichstest in 126 Fällen eine 100prozentige Übereinstimmung bei der Erkennung nicht Erkrankter." ist wissenschaftlich zweifelhaft formuliert und unseriös. Insbesondere nach durchgemachter Infektion mit dem SARS-CoV-2 wird dieser Schnelltest positiv bleiben, während das PCR Ergebnis negativ wird. Die Diagnostik und Bewertung gehört in die Hände von Fachleuten.https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/Schnelltest-auf-SARS-CoV-2-verfuegbar-407285.html

Dieser Kommentar zum Artikel  zu dem Schnelltest deckt sich mit der Aussage meiner Frau, die im Labor einer großen Uniklinik arbeitet! Derzeit gibt es KEINEN zuverlässigen Schnelltest!

 

LG:Steam

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Geschrieben (bearbeitet)

Wie ich abschließend geschrieben habe:

Zitat

wenn die Behörden einen Stopp bis z.B. 30.06. oder 30.09. vorschreiben, ist es ja nicht so, dass ab 01.07. oder 01.10. dann wieder alles sauber ist in Deutschland und das Virus sich in Luft aufgelöst hat. Es wird eine Übergangszeit geben - und einige der o.g. Maßnahmen könnten nützlich sein.

Ich verstehe vollkommen, dass in der akuten Phase jetzt erstmal komplett dicht gemacht wird.

Wichtig ist allerdings, dass man sich in den "Übergangszeiten" auch mal Gedanken über Hygiene am Schützenstand macht.

Die Lösungen sind nicht alle soo wahnsinnig teuer.

Auf einer BDS LM oder erst recht DM oder IPSC lassen vielen ein dreistelliges Startgeld liegen - mit einem "Hygieneaufschlag" könnte der Veranstalter einiges finanzieren.

Da ist definitiv vieles drin!

Man kann nicht warten, bis in 18 Monaten ein Impfstoff verfügbar und alle Risikogruppen durchgeimpft sind.

Auch wenn highlower den gesamten Schießstandbetrieb in D als "Spaßveranstaltung" abqualifiziert, ist das ja nicht so:

Ich sprach von DM - da ist für manchen auch mehr als nur "etwas Spaß" a la Disco dabei.

Jäger müssen ihre Waffen auch mal gut einschiessen können.

Viele Behörden teilen sich Schießstände mit den Vereinen - wer beruflich trainieren muss, sollte dies nicht "im Dreck" tun müssen.

Auch Personenschützer und Kursgruppen müssen die Schießstände beruflich bedingt weiter nutzen können.

Ggf. auch Händler usw.

 

Man muss sich - ggf. nach einer Pause von 2-3 Monaten - mal ein paar grundsätzliche Gedanken um Hygiene etc. machen.

Scheint für manche unangenehm, ist aber äußerst ratsam!

 

@Steam: Dass es ein Test auf Antikörper ist, schrieb ich doch. Der Test ist nur eingeschränkt zuverlässig. Ich schrieb auch, dass in Kürze bessere Schnelltests rauskommen werden.

Da ist viel in Bewegung! Letztlich müssen die Tests hoch sensitiv sein. Die Spezifität ist nicht ganz so wichtig. Heißt: Der Schnelltest muss hochempflindlich ALLE mit Covid-19 Infizierten

rausfischen können. Wenn er ein paar nicht Infizierte zusätzlich als infiziert anzeigt, ist das hingegen nicht ganz so schlimm. Positiv getetstete Personen werden dann eh noch einem

PCR-basierten Test zugeführt werden.

 

Bearbeitet von Schwarzwälder
Geschrieben
vor 19 Minuten schrieb Steam:

Derzeit gibt es KEINEN zuverlässigen Schnelltest!

Nein, aber es haben eben viele windige Geschäftemacher Morgenluft gewittert.

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