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IGNORED

Auslegung neues Waffengesetz - viel Spaß!


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Geschrieben (bearbeitet)

@speedjunky

Warum soll ich meine Waffen abgeben? Und Vganer interessieren mich auch nicht. Wenn ich mir die Arbeit mache und Politiker kontaktiere werde ich garantiert keine lächerlichen Drohungen machen die nur dazu führen das der Schrieb im Müll landet.

Bearbeitet von Hunter375
Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Hunter375:

[...] Wenn ich mir die Arbeit mache und Politiker kontaktiere werde ich garantiert keine lächerlichen Drohungen [...]

Wie lauten denn Deine ernstzunehmenden Drohungen?

Ich bin wirklich intereesiert!

Geschrieben (bearbeitet)

Das mit den Reservisten ist eine gut Idee. Warum sollte sich ein Bürger in Uniform  als potentiellen Terroristen  behandeln lassen, wenn er die Uniform nicht trägt, ergo im Privatleben mit Waffen dem Sport nachgehen möchte. Solche Heuchelei verdient bestraft zu werden.

 

Prinzipien vor Prestige.

 

 

Erinnert mich an den Piloten der Landshut, der sein BVK zurückgegeben hat, weil er eine Auszeichnung eines Staates nicht mehr tragen wollte, der einen ungeläuterten kommunistischen Mörder, der seine Taten als Wegbereiter eines genauso verbrecherischen kommunistischen Regimes sah und sieht,  in die Freiheit entlässt.

Bearbeitet von ASE
Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb steven:

Hallo

 

es wird zum Großangriff geblasen. Unsere Angestellten lehnen sich gegen uns auf.

Und es gibt hier genug, die mich, Als AfD-Fanboy, zutiefst verachten.

Wählt weiter eure Metzger, ihr Schafe.

 

Steven

Junge du hast einfach nur Recht! Man muss die AfD nicht mögen. Aber es ist neben vielleicht noch der FDP, die aber gerade unter ferner liefen zu finden ist, KEINER auf unserer Seite!

Ich hoffe das in Thüringen viele LWB wohnen und es jetzt begriffen haben!

 

https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7395402&fbclid=IwAR0Nw6_VXfnzRrhEf300TmxeN45gsHwUinDejSsx7y5AoOC0ZrDqRODEEBw#url=bWVkaWF0aGVrb3ZlcmxheT92aWRlb2lkPTczOTU0MDImdmlkZW9pZD03Mzk1NDAyJnZpZGVvaWQ9NzM5NTQwMiZmYmNsaWQ9SXdBUjBOdzZfVlhmbnpScmhFZjMwMFRteGVONDVnc0h3VWluRGVqU3N4N3k1QW9PQzBackRxUk9ERUVCdyZ2aWRlb2lkPTczOTU0MDImZmJjbGlkPUl3QVIwTnc2X1ZYZm56UnJoRWYzMDBUbXhlTjQ1Z3NId1VpbkRlalNzeDd5NUFvT0MwWnJEcVJPREVFQnc=&mod=mediathek

Bearbeitet von callahan44er
Geschrieben (bearbeitet)
vor 10 Minuten schrieb ASE:

Bürger in Uniform

Alle Beamte und Angestellten des öffentlichen Dienst (inkl Politiker) gehören vom Verfassungsschutz durchleutet - wer dort erkennbar auffällig (also "unzuverlässig") ist wird "freigestellt".

 

Jeder der ein Studium angeht und somit eine höhere Laufbahn einschlagen könnte - ebenso.

 

Ach wenn wir doch schon dabei sind, lassen wir doch alle regelmäßig vom Verfassungsschutz durchleuchten - Schutz klingt auch a bissle wie Sicherheit - und Verfassung hat ein Staat, quasi Staatsschutz oder Verfassungsicherheit - klingt fast wie Staatssicherheit. Lustig 😉

 

Naja, aber bei Waffenbesitzer ist das ja nachvollziehbar. Da kann man das machen, aber wenn wir das da machen, evtl könnte man es dann doch auch noch bei irgendwelch ähnlich gefhährlichen ..... Ach ich spinne ja schon wieder.

 

Schließlich ist DEUTSCHLAND ein FREIHEITLICHER RECHTSSTAAT

Bearbeitet von Kanne81
Geschrieben

Ich kann den Fatalismus und Tendenzen zur Kapitulation nicht verstehen!

 

Ja, es war lange Zeit seit dem wir den ersten Entwurf der EU zu Gesicht bekamen, aber es ist ja nun auch nicht so, dass in dieser Zeit NICHTS passiert wäre. Aber man hat sich eben, warum auch immer,

in Diplomatie geübt, versucht mit Sachargumenten zu überzeugen, aufzuklären. Ich hatte die Hoffnung bis zum Schluss nicht aufgegeben, dass diese Argumente doch noch verfangen (ja nennt mich naiv und blauäugig…).

Wie man nun sieht wurden wir, offensichtlich insbesondere von CSU-Politikern, hinter die Fichte geführt.

 

Was ist so falsch daran, in den kommenden 12 Tagen nochmal aktiv zu werden und zumindest zu versuchen die schlimmsten Ausprägungen zu verhindern?

 

Die Zeit und das Porto sollte es jedem wert sein!

 

Sollte es dann doch zum Gesetz, wie es momentan im Raum steht, kommen hat sich jeder der sich auf den letzten Metern nochmal engagiert hat, zumindest keinen Vorwurf zu machen.

 

Ich weiß, dass viele es leid sind, dass einige müde sind, weil Sie bereits in der Vergangenheit sehr aktiv waren und nun enttäuscht sind, das dieser Einsatz offensichtlich ergebnislos war.

Trotzdem bitte ich euch – rafft euch auf, schreibt telefoniert aber vor allem macht den Kameraden in eurem Umfeld, die bisher nicht aktiv waren, vielleicht auch gar nicht wissen was auf sie zukommt, klar dass Sie handeln müssen,

JETZT!

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Geschrieben (bearbeitet)

@ASE zumindest das hab ich mir jetzt mal auf die schnelle durchgelesen:

 

Auszug:

 

Begründung: Das „waffenrechtliche Bedürfnis“ ist zentraler Bestandteil des deutschen Waffenrechts und unverzichtbar, um der ordnungsrechtlichen Funktion des Waffenrechts, so wenig wie möglich und soviel wie nötig Waffen im privaten Besitz zu halten, gerecht zu wer- den. Dies findet seinen Ausdruck darin, dass sowohl das aktuelle Waffengesetz als auch die Entwurfsfassung des 3. WaffRÄndG davon ausgehen, dass das waffenrechtliche Bedürfnis fortlaufend überprüfbar ist. Der Entwurf des 3. WaffRÄndG sieht in Umset- zung der EU-Feuerwaffenrichtlinie sogar eine Verschärfung der Bedürfniswiederho- lungsprüfung in § 4 Absatz 4 Satz 3 WaffG-E vor („soll“ statt „kann“ und der Ergän- zung „in regelmäßigen Abständen“). Vor diesem Hintergrund ist es ein nicht nachvoll- ziehbarer Wertungswiderspruch, nach zehnjähriger regelmäßiger Schießsportausübung völlig auf einen Bedürfnisnachweis in Form einer fortdauernden schießsportlichen Be- tätigung zu verzichten. Selbst anlassbezogenen Überprüfungen des Bedürfnisses für eine Schusswaffe, wie derzeit möglich, wäre damit die Grundlage entzogen. Die vorge- sehene Regelung läuft damit auf eine völlige Aushöhlung des Bedürfnisprinzips für Sportschützen hinaus. Denn allein die Mitgliedschaft in einem Schießsportverein be- gründet kein Bedürfnis für den Besitz einer Schusswaffe. Am Nachweis des Bedürfnisses durch regelmäßiges Betreiben des Schießsports muss daher festgehalten werden. Es sollte gesetzlich definiert werden, welches Mindestmaß erforderlich ist. Es bietet sich eine Regelung an, die ein Höchstmaß an Flexibilität auf- weist. 18-maliges Schießen mit der Waffe innerhalb von drei Jahren dürfte hier den Interessen der Sportschützen auch im fortgeschrittenen Alter entgegenkommen und zu- gleich der ordnungs- und sicherheitspolitischen Intention des Waffenrechts noch ge- recht werden.

Bearbeitet von pegasus
Geschrieben

Die Behauptung des BDS-Präsidenten Gepperth:

Zitat

Die Waffenbehörden „sollen“ (derzeit „können“) die Berechtigung zum weiteren Besitz der als Sportschütze erworbenen Waffen „in regelmäßigen Abständen“ (neu aufgenommen) prüfen.

Um die als Sportschütze erworbenen Waffen behalten zu dürfen, muss man in Rahmen einer solchen Überprüfung nachweisen, dass man in den zwölf Monaten vor der Überprüfung mit jeder Waffe – es sind wirklich alle gemeint – den Schießsport regelmäßig betrieben hat!

Das Wort regelmäßig ist zwar ein unbestimmter Rechtsbegriff, im Bereich des Waffenrechts aber eindeutig festgelegt: er bedeutet 18-mal im Jahr oder jeden Monat einmal.

finde ich so im Gesetzesentwurf nicht. Eine Überinterpretation ("jede Waffe") durch Gepperth ?

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/138/1913839.pdf

Geschrieben

Momentan bin ich auch dabei, Briefe zu entwerfen. Was mir allerdings noch fehlt ist der konkrete Gesetzesentwurf, auf den ich mich hinsichtlich der Bedürfnisverschärfungen beziehen kann.

Denn aus dem öffentlich zugänglichen Gesetzesentwurf vom 9.10.2019 kann man die von den Vertretern des Bundesinnenministeriums angekündigten Verschärfungen nicht ableiten.

Gibt es noch einen weiteren Entwurf oder soll ich mich auf das Gespräch mit dem BDS berufen?

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb cartridgemaster:

Ich könnte auch k*tzen, aber hauptsächlich wegen unserer sog. "Verbandsvertreter".

Die hatten 1 Jahr, ein Jahr!, Zeit sich gegen diese Politikschikane zur Wehr zu setzen, den gebündelten Widerstand von mehr als 1,5 Mio. organisierter Sportschützen aller anerkannten Schützenverbände zu mobilisieren und mit geballter Kraft den BMI-Fuzzis zu erklären: "Mit uns nicht!"

 

Das wurde ja zigfach 'erklärt' - bloß bringt es nichts.

 

Wenn in klassischem Dezisionismus unsere Staatsgrenzen im Herbst 2015 geöffnet werden und damit der Rechtsstaat außer Kraft gesetzt, gibt's zum Dank die Wiederwahl.

Wenn durch den Atomausstieg, dafür aber die Atomarisierung der Autobranche Systemparameter außer Kraft gesetzt werden ohne Rücksicht auf Verluste, was, was sollen dann Hobbyschützen durchsetzen können oder deren Verbände, die ohnehin nur durch staatliche Duldung existieren dürfen?

Nichts.

 

Vorschlag 1: Demo.

Bin ich sofort dafür. Bloß betrifft es nur das Hobby bei den meisten, nicht die Lebensgrundlage wie 2015 in NRW bei den Jägern oder jetzt aktuell bei den Bauern. Die konnten sich wenigstens eindrucksvoll zur Schau stellen mit ihren Traktoren. 

Wir LWB könnten ja mit Dauerfeuer in die Luft vor dem Bundestag protestieren, das würde zumindest nicht ohne Reaktion der Gegenseite bleiben...

Oder zumindest in Warnwesten auflaufen, ist aber seit Frankreich 'politisch verbrannt', diese Einheitskleidung.

Insgesamt, realistisch, würden vielleicht 15.000 Mann (1 aus 100) einem Demoaufruf folgen. Das ist kein politisches Verhandlungsgewicht.

Trotzdem: nur Briefe schreiben und Unmut erklären reicht nicht.

 

+

 

Vorschlag 2: die Verbände müssen 'zivilen Ungehorsam' ankündigen und der Politik gegenüber offen erklären, dass zu den drohenden Bedingungen keine einzige Bedürfnisprüfung zum Fortbestehen bearbeitet wird. Es wäre irre, wenn die Verbände Beihilfe leisten müssten um die eigenen Schützen mangels 'geschafftem' Bedürfnisnachweis zu kriminalisieren und damit zu enteignen.

Also: Unwillen beweisen, Verwaltung lahmlegen. (Das geht spätestens dann, wenn seitens der Verbände geprüft werden soll, ob die Waffen für die jew. Sportordnung des Verbandes zugelassen und erforderlich sind - den rein zahlenmäßigen Schießnachweis könnten die Behörden notfalls noch selbst kontrollieren)

 

+

 

Vorschlag 3: Unverständnis überleiten in gemeinsame Klage der Verbände, anhängig zigtausend Klagen von Einzelpersonen/LWBs. Durch alle Instanzen, notfalls mehrfach und bei Abbügeln erneut.

 

+

 

Vorschlag 4: Unbehagen beibehalten, LWBs bei allen kommenden Wahlgängen, Verbände durch Wahlempfehlungen (single issue voting), und der Konsequenz, künftig aktiv an andere Parteien heranzutreten und endlich die Scheuklappen abzulegen. Fördergelder etc. würde es auch von anderen Parteien geben, und welcher Politiker bei einer Schützenhauseröffnung spricht, ist im Endeffekt völlig beliebig.

 

Weitere Vorschläge können gerne ergänzt werden

Geschrieben

Zitat FG:

"am vergangenen Freitag den 18. Oktober fand eine Besprechung mit den Vertretern des Bundesinnenministeriums statt. Dort kam es zu definitiven Klarstellungen über die Auslegung des vorliegenden Regierungsentwurfs zum Waffengesetz."

 

Ich denke schon, dass Herr Gepperth im Gesprächsverlauf nachgefragt hat und sich dies hat erläutern lassen, er ist ein recht kommunikativer Mensch...., ich habe jetzt erstmal keinen zweifel daran, dass ihm die "AUSLEGUNG" so bestätigt wurde.

 

 

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Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb OsiLu:

Hat man eine Waffe zehn Jahre lang als Sportschütze, so muss für diese Waffe nur noch eine Bescheinigung seines Vereins erbracht werden, wonach weiterhin Mitgliedschaft besteht.

Auch hier wieder sehr geschicktes Teile und herrsche.

Gerade bei den Ü50 LWB kenne ich einige, die haben ihr Kontingent voll aber alles schon vor über 10 Jahren gekauft. Da hat man dann automatisch wieder einen Teil mit "betrifft mich ja nicht" draußen. Noch zusätzlich zum allgemeinen Desinteresse, was das Thema angeht.

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Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb David K:

Wird jeder so viele Waffen wie möglich zum Training schleppen und ein Magazin mit jeder verschiessen zum "Stempeln", wer soll da den Überblick behalten?

Da muss der Verein erst einmal einen Blöden finden, der nach Trainingende, sagen wir z.B mal um 21.30, noch bereit ist, die prall gefüllten Heftchen abzustempeln...

So eine Scheisse!

Geschrieben

Es rettet uns kein höh'res Wesen,
kein Gott, kein Kaiser noch Tribun
Uns aus dem Elend zu erlösen
können wir nur selber tun!
Leeres Wort: des Bürgers Rechte,
Leeres Wort: der Politik Pflicht!
Unmündig nennt man uns und Knechte,
duldet die Schmach nun länger nicht!

Schützen, hört die Signale!
Auf zum letzten Gefecht!

Geschrieben (bearbeitet)

"man müsste mal ..." - vielleicht doch mal Geld in die Hand nehmen!!!! Geld regiert und Wiederwahlgeilheit bestimmt Politikerhandeln. 

 

Warum gibt es überstürzte und unüberlegte 180-Grad-Wendungen (z. B. Atomkraft, Diesel) wenn die politischen Lemminge ziehen oder die Stimmung zu kippen droht? Warum wohl werden die Wünsche von Pharmalobbyisten bisweilen 1:1 zum Gesetzeswortlaut? Persönliche Kontaktpflege zur Sympathiegenerierung, Schaffung positiver Aufklärungsatmosphäre kosten! Effektive Lobbyarbeit ohne richtig viel Geld ist nicht möglich!
 

Die unwissenden politischen Entscheider sind m.E. nach nur teilweise unwillig, böswillig oder ideologisch verblendet; sie haben schlicht keine Ahnung und geben auch nichts auf Sachverstand und Fachwissen. "Heut stimm ich für Dich, morgen du für mich." Wen ich nicht kenne, unterstütze ich nicht, denn der kann mir nichts nützen. 

 

Die Masse der Betroffenen aus unserem Themenbereich scheint das Betroffensein noch nicht erkannt zu haben oder erschient mir als "Jammernde Sparbrötchen", die nicht bereit sind, zur Sicherung des Fortbestandes ihres Hobbies auch mal aus der Masse hervorzutreten, auf Annehmlichkeiten zu verzichten oder Geld für etwas auszugeben, was nicht haptisch verifizierbar ist.

 

"man müsste mal"

sich hoffentlich nicht über ein anderes Hobby Gedanken machen ....

 

>> wie wärs mit der Bewegung "Fridays for Hubraum" als Vorbild? Die hatten innerhalb von 1 Woche 500.000 Mitglieder in der FB-Gruppe und werden jetzt in Berlin bereits "für voll" genommen, wenn nicht sogar bereits hofiert. Wenn jetzt der ADAC aufspringt, heisst der nächste Kanzler viellicht "Auto".

Bearbeitet von webnotar
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Geschrieben

Sollte das Gesetz so durchgehen und ich deshalb meine Waffen verliere, sehe ich keinen Grund mehr für ein gesetzeskonformes Verhalten meinerseits.

Dieser Staat hat mir nichts mehr zu bieten um mich "bei der Stange zu halten"!

Also sofort die Arbeit niederlegen, auf Staatskosten leben und das System schädigen wo es nur geht!

Außerdem in die AfD und den 3.Weg eintreten und diesen Staat bekämpfen wo es nur geht!

Um meine Zuverlässigkeit muss ich mich dann ja nicht mehr scheren!

 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb ASE:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/138/1913839.pdf

 

 Speziell den "mit allen Waffen trainieren"-Blödsinn. Ausführungen hierzu findet man genug, ggf einfach mal nachsehen was tatsächlich im Entwurf steht, was vom Verband beim Bedürfnisnachweis für den Besitz zu bescheinigen ist. Spoiler-Alarm: Training mit jeder Waffe ist es nicht. Aber heutzutage ist Emotion wichtiger als Leseverstehen...

 

Ich würde es ja gerne so optimistisch sehen wie Du aber wenn ich im Änderungsvorschlag lese:

 

"

Der derzeitige § 14 Absatz 2 trifft klare Regelungen, welche Voraussetzungen Sportschützen für den Erwerb einer Waffe erfüllen müssen. Für den weiteren Besitz dieser Waffen sind die Vorgaben weniger klar gefasst. Aufgrund der Änderungen des § 4 zur periodischen Überprüfung des waffenrechtlichen Bedürfnisses besteht ein Bedarf, die Regelungen eindeutiger zu fassen, um einen einheitlichen Vollzug des Waffenrechts zu ermöglichen.

Zu Buchstabe a

Absatz 2 regelt künftig die Anforderungen an das Bedürfnis sowohl für Erwerb als auch für den Fortbesitz von Schusswaffen durch Sportschützen.

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 3

Absatz 3 ergänzt Absatz 2 für den Fall des Erwerbs. Für die Annahme des Bedürfnisses für den Erwerb von Schusswaffen durch Sportschützen gelten die Voraussetzungen, die bislang in Absatz 2 Satz 2 und 3 geregelt sind.

Zu Absatz 4

Absatz 4 ergänzt Absatz 2 für den Fall des Fortbesitzes von Schusswaffen durch Sportschützen. In den ersten zehn Jahren nach Erwerb der Waffe ist das Fortbestehen des Bedürfnisses durch regelmäßige Schießtrainings mit der Waffe nachzuweisen. Danach soll der bloße Nachweis der Mitgliedschaft in einem Schießsportverein nach Absatz 2 ausreichen. Dies ist erforderlich, um Sportschützen, die z.B. aufgrund fortgeschrittenen Alters den Schießsport nicht mehr so intensiv ausüben können wie zuvor, weiterhin eine aktive Teilnahme am Vereinsleben zu ermöglichen. Die Regelung steht im Einklang mit der Richtlinie 91/477/EWG, da der Inhalt des Bedürfnisses dort nicht definiert wird."

 

 

 

Und erst wenn diese Hürde genommen wurde kommen die 10Jahre mit 18 auf 36Monate. Anmerkung, im ursprünglichen Entwurf war bei Besitz >10J nur Verbandsmitgliedschaft ausreichen, die 18 Termine in 36monate sind vorletzte Woche zusätzlich hinzu gekommen.

Geschrieben (bearbeitet)

Zitat Axel Müller, CDU/CSU

 

Rede zu Protokoll am 17.10.2019

"...

Ein Kernthema des Waffenrechts ist, dass derjenige, der mit Waffen Umgang hat, der Erlaubnis bedarf. Denn der Umgang mit Waffen ist wegen der Gefahren, die von ihnen ausgehen, grundsätzlich verboten. Man spricht von einem Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Das scheint mir bei der Diskussion – wer sich eventuell durch die Novellie-rung gegängelt fühlt oder eine unberechtigte Einschrän-kung verspürt – ein bisschen in den Hintergrund geraten zu sein...

 

Ich verkenne nicht, dass dabei auch denjenigen, die grundsätzlich die Zuverlässigkeit erfüllen dürften, mehr abverlangt wird; beispielsweise beim Schießsport und bei dem Nachweis von dessen Ausübung: 18 Schießtage in drei Jahren, also 6 pro Jahr oder alle zwei Monate einen je besessene Waffe...

 

Das mir in Zuschriften geschilderte Beispiel des Sport-schützen mit 10 Waffen, der dadurch 60 Tage gebunden würde, erscheint mir bei insgesamt circa 5,4 Millionen Schusswaffen und circa 1 Million (Verhältnis 1:5) waf-fenrechtlicher Erlaubnisinhaber dann doch recht kon-struiert.
Dass der Entwurf aufgrund der notwendigen Allge-meingültigkeit auch die eine oder andere Erschwernis mit sich bringt, ist mir wohl bewusst....

"

 

 

 

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019#url=L2Rva3VtZW50ZS90ZXh0YXJjaGl2LzIwMTkva3c0Mi1kZS13YWZmZW5yZWNodC02NTk4MjQ=&mod=mod584378

 

 

@ASE noch Fragen?

 

Bearbeitet von Kanne81
Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb tumbleweed:

Gibt es schon irgendwelche Pläne/Bemühungen in Richtung Ausschöpfung des Rechtswegs?

Tja, das ist jetzt eine gaaaanz kniffelige Angelegenheit. International ist Deutschland nicht als Rechtsstaat anerkannt, weswegen auch keine internationalen Haftbefehle mehr ausgestellt werden können.
Der Hintergrund dafür ist die Tatsache, dass die BRD Judikative und Exekutive der Legislative unterstellt ist. (Richter und Polizei muss der Regierung, Anweisung folgeleisten.)
........ und jetzt sollte Dich und allen anderen Lesern, Schüttelfrost befallen! Jedwede Bemühung den Rechtsweg innerhalb der BRD zu diesem Sachverhalt zu beschreiten ist ein Lachkrampf.

Der einzige Ausweg aus dieser Situation und ähnlich gelagerte Einschnitte in Freiheits- und Bürgerrechte, sind internationale Gerichte und Rechtsstaaten, wie die USA und Russland.

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