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IGNORED

Auslegung neues Waffengesetz - viel Spaß!


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Geschrieben
vor 22 Stunden schrieb munich-shooter:

zur Info, habe gerade folgende Antwortmail bekommen:

 

 

 

Sehr geehrter Herr XXX,

 

vielen Dank für Ihr Schreiben zum Dritten Waffenrechtsänderungsgesetz.

 

Zu Beginn möchte ich Ihnen recht herzlich zum Erreichen der diesjährigen Deutschen Meisterschaft gratulieren!

 

Es ist nicht das Ziel der CSU, die Waffenbesitzer zu vergrämen oder alle Sportschützen oder Jäger unter Generalverdacht zu stellen. Ganz im Gegenteil, es ist uns wichtig den Schießsport, als Teil des bayerischen Kulturgutes zu erhalten und zu fördern.

 

Ich bin Ihnen für Ihre offenen und kritischen Worte sehr dankbar. Aus diesem Grund habe ich mich persönlich mit Herrn Staatssekretär Stephan Mayer in Verbindung gesetzt und ihn auf die zahlreichen Anfragen aufmerksam gemacht, die uns Tag für Tag zu diesem Thema erreichen.

 

 

Die Änderungen dienen hauptsächlich drei Zielen: Der Zugang zu illegalen Schusswaffen soll erschwert werden. Sämtliche Schusswaffen und ihre wesentlichen Teile sollen über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg, das heißt von der Herstellung oder dem Verbringen nach Deutschland bis zur Vernichtung oder der Verbringung aus Deutschland, behördlich rückverfolgt werden können. Und drittens soll die Nutzung von legalen Schusswaffen zur Begehung terroristischer Anschläge erschwert werden, was insbesondere durch eine Begrenzung der Magazinkapazität halbautomatischer Schusswaffen erreicht werden soll.

 

Gemeinsam mit unseren Kolleginnen und Kollegen aus der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament und dem Bundesminister des Innern konnten wir erreichen, dass etliche der ursprünglich von der Europäischen Kommission geplanten Regelungen entweder gestrichen oder zumindest wesentlich geändert wurden. So sollen die ursprünglich vorgesehenen flächendeckenden medizinischen Untersuchungen für Waffenbesitzer, die generellen zeitlichen Befristungen von waffenrechtlichen Erlaubnissen und das generelle Verbot von halbautomatischen Waffen nicht weiterverfolgt werden. Darüber hinaus können Museen und Sammler auch in Zukunft Waffen der Kategorien B und C problemlos sammeln und ausstellen.

Gewisse Regelungen der EU-Feuerwaffenrichtlinie müssen jedoch als geltendes europäisches Recht umgesetzt werden.

 

Insbesondere schreibt die EU-Feuerwaffenrichtlinie eine regelmäßige Überprüfung des Bedürfnisses für den Erwerb und den Besitz von Waffen vor. Die waffenrechtliche Erlaubnis soll alle fünf Jahre überprüft werden müssen und nur dann verlängert werden dürfen, wenn die Erteilungsvoraussetzungen weiterhin erfüllt sind.

 

Die geplanten Änderungen im Dritten Waffenrechtsänderungsgesetz sehen aktuell nun folgende Regelungen vor: Statt einer festen Frist, nach der das Bedürfnis spätestens überprüft werden muss, enthält der Entwurf lediglich eine Vorgabe, dass das Bedürfnis in regelmäßigen Abständen überprüft werden soll. Damit erhalten die Waffenbehörden den nötigen Spielraum im Rahmen der Bedürfnisprüfung.

Die Anforderungen an den Nachweis des Bedürfnisses für Sportschützen sollen zudem dahingehend geändert werden, dass nach 10-jähriger aktiver Nutzung einer Sportwaffe für den Nachweis des Bedürfnisses für den Besitz der Waffe die bloße Mitgliedschaft in einem Schießsportverein, der einem anerkannten Schießsportverband angehört, ausreicht.

Änderungen bei Anforderungen an den Nachweis des Bedürfnisses bei Jägern und Brauchtumsschützen sind nicht geplant und auch nicht erforderlich. Bei Jägern genügt für den Fortbestand des Bedürfnisses für den Besitz von Schusswaffen regelmäßig das Lösen eines Jahresjagdscheins. Für Brauchtumsschützen ist eine Glaubhaftmachung des Bedürfnisses durch Bescheinigung der Brauchtumsschützenvereinigung ausreichend.

 

Die von Ihnen angesprochene Regelung zum waffenrechtlichen Bedürfnis ist somit aktuell nicht im Gesetzentwurf enthalten, sondern stellt (nur) eine auf Vorschlag des Landes Hessen vom Bundesrat geforderte Verschärfung der von uns erreichten Regelung dar, da die Mehrheit der Länder die aktuelle Regelung teilweise scharf kritisiert haben.

 

Uns ist bewusst, dass es viele Sportschützen gibt, die über eine größere Zahl an Waffen verfügen. Wir werden uns daher selbstverständlich dafür einsetzen, dass die aktuelle Regelung im Gesetzentwurf enthalten bleibt und keine weitere Verschärfung erfolgt. Da das Gesetz der Zustimmung des Bundesrates bedarf, werden wir allerdings wahrscheinlich leider auch keine weiteren Lockerungen erreichen können. Insbesondere kann keine Abkopplung des Bedürfnisses von der jeweiligen Waffe geschaffen werden, da schon nach der bislang geltenden Rechtslage Privatpersonen grundsätzlich nur in dem Umfang über Schusswaffen verfügen dürfen, wie sie diese auch tatsächlich aktiv nutzen können. Insofern muss auch bislang der Nachweis tatsächlicher Nutzung erbracht werden. Bayern hatte diese Entkoppelung im Übrigen auch im Bundesrat bereits vorgeschlagen, der Antrag wurde aber mehrheitlich abgelehnt.

 

Ich hoffe, dass ich mit meinen obigen Ausführungen zur Erläuterung des Hintergrunds beitragen konnte. Abschließend darf ich Ihnen nochmals versichern, dass sich die CSU im Bundestag für einen maßvollen Umgang mit den Besitzern legaler Waffen in unserem Land einsetzen und sich auch in diesem Sinne in die noch anstehenden Beratungen einbringen wird. Über Ihre Unterstützung unserer Politik würde ich mich freuen!

 

Freundliche Grüße

 

email von mir an den BDS:    Schreiben zum Dritten Waffenrechtsänderungsgesetz

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Hallo

Dies habe ich gerade gelesen. Halte das für sehr fragwürdig !

Eine kurze Antwort wäre nett.

 

Mit freundlichen Grüßen       xxxxxxx xxxx

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Antwort:  Vom BDS

 

Hallo xxxxxx xxxx,

 

ich auch, da die Ausführungen mehrfach widersprüchlich sind:

Die EU fordert Bedürfnisüberprüfung im 5-Jahres-Rhythmus, Deutschland hat gegenwärtig 3 Jahre und erfüllt die Anforderungen der EU bereits. Dennoch soll nach dem Entwurf auf „regelmäßig“ umgestellt werden, was auch jährlich meinen kann oder sogar noch kürzer. Wer darin keine Verschärfung erkennt, versteht ist juristisch auf unsicherem Grund.

Auch beim Waffenbezug geht die Antwort fehl: Bislang ist eben nicht erforderlich, dass mit jeder Waffe „regelmäßig“ geschossen werden muss und das wurde bis zu diesem Jahr auch von keinem einzigen Bundesland gefordert, schon gar nicht von Bayern. Künftig soll jede Waffe 10 Jahre Jang monatlich oder 18 Mal im Jahr geschossen werden. So etwas verlangt die EU nicht und soweit ersichtlich verlangt kein einziges Land der EU, dass mit einer Waffe einen bestimmte Anzahl von Schießterminen gemacht werden muss.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ulrixx xxxx

 

---

 

Bund Deutscher Sportschützen 1975 e.V.

Syndikusrechtsanwalt Ulrxxx xxxx

Geschäftsführer

 

Birkenring 5 | 16356 Ahrensfelde

Telefon: 030 / 501 844 xx | Telefax: 030 / 97 99 23 xx

xxxx@bdsnet.de | http://www.bdsnet.de/

 

BDS – Ihr attraktiver Schießsportverband

 

Von: xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
Gesendet: Dienstag, 29. Oktober 2019 19:34
An: info@bdsnet.de
Betreff: Schreiben zum Dritten Waffenrechtsänderungsgesetz

 

                                                                                                   

 

Geschrieben
vor 41 Minuten schrieb knight:

Das ist und bleibt Murks.

 

Erklär mal einer...

 

Erklär mal einem...

 

Ich weiß, dass die beim DSB viel fortschrittlicher denken, als es ihnen hier oft unterstellt wird. Aber diese Strategie ständig mit eigenen "damit es nicht so schlimm kommt" Formulierungen den Murks abzufedern, die halte ich für falsch.

 

Das ist und bleibt Murks. Und das ist sachlich auch nicht so schwer zu beweisen.

Der § 4 Abs. 4 WaffG, der unverändert bleiben wird, bietet bereits jetzt genügend Besitzstandsschutz - sofern angewendet wie in der WaffVwV ausgeführt:

 

"Die schießsportliche Betätigung unterliegt als Freizeitsport – wie im Übrigen in jeder Sportart – zeitlichen Schwankungen hinsichtlich der ausgeübten Intensität. Dabei muss berücksichtigt werden, dass es sich beim Sportschießen nicht nur um spitzensportliche Betätigung handelt, sondern vor allem auch um breitensportliches Schießen. Im Rahmen der Überprüfung hat die Behörde daher auch die Gründe zu berücksichtigen, aus denen der Sportschütze bei fortbestehender Mitgliedschaft nachvollziehbar gehindert war, den Schießsport auszuüben (z.B. bei einem vorübergehenden Aufenthalt im Ausland, einem vorübergehenden Aussetzen insbesondere aus beruflichen, gesundheitlichen Gründen oder familiären Gründen). Dies gilt entsprechend auch für eine Überprüfung des Bedürfnisses bei Jägern."

 

 

Natürlich ist alles Murks. Wenn die Verbände aber keinen Kompromiss einbringen damit es nicht so schlimm kommt, dann kommt es eben noch schlimmer.

Das ist ja das ewige Problem bei jeder Verschärfungsrunde. 

 

 

Geschrieben
Zitat

Da das Gesetz der Zustimmung des Bundesrates bedarf, werden wir allerdings wahrscheinlich leider auch keine weiteren Lockerungen erreichen können.

Das wäre mir neu, dass das WaffG zustimmungspflichtig ist. Das war doch Teil der Grundgesetzreform, dass der Bund alleine zuständig ist. Der Bundesrat kann zustimmen. Dann treten die Änderungen sofort in Kraft. Und wenn er es nicht tut, dann erst in sechs Monaten.

Geschrieben

Interessant! Und wieder behauptet Seehofer er persönlich habe dafür gesorgt, daß in den Gesetzentwurf aufgenommen wird, daß nach 10jähriger Zugehörigkeit zu einem Sportschützenverband keine weitere Bedürfnisprüfung erfolgt.

Wo bitte finde ich diesen Passus??? Hat den irgendwer mal irgendwo gesehen?

Geschrieben

Also was ich von  Hr. Seehofern Statements raushöre: "Ich ändere daran nichts" - Ich geb ihm Recht, was die Extremisten betrifft, da muss was getan werden.

 

Es wird nicht viel Hilfe von der CDU/CSU kommen, aus dem BMI erst recht nicht.

 

Ansonsten sind einige Antworten  zu den Fragen nicht wirklich stimmig. Der Reporter hat übrigens die richtigen Fragen gestellt, leider nicht die richtigen Antworten zu der Fragestellung bekommen.

 

Geschrieben

Stimmt, die Fragen waren soweit gut. Aber Politikertypisch wurde die Antwort verwaschen und in Bezug auf Ereignisse wie Halle beantwortet. Also gar nicht. 

Und es gibt sicherlich Tausende, die ihm direkt ins Gesicht sagen würden, WARUM Sportschützen Magazine von "20, äh, 30...äh 25 Schuss" im Sport benötigen und im Gegenzug IHN fragen möchten, was ein Verbot dieser auch nur einem Menschen bringen wird!

Aber lieber rede ich mit einem Fünfjährigen, der kann zumindest nichts für seine Unwissenheit.

Geschrieben
vor 56 Minuten schrieb Jack_Oneill:

Horst Seehofer: Antwort zum Waffengesetz

Hoffnungslos! Da hilft wohl nur noch Mikro abschalten, Konferenzraum verlassen, liebevoll auf Möglichkeit der kurzfristigen Pensionierung hinweisen.

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Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb snarrow:

Hoffnungslos! Da hilft wohl nur noch Mikro abschalten, Konferenzraum verlassen, liebevoll auf Möglichkeit der kurzfristigen Pensionierung hinweisen.

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Der Typ ist völlig überfordert. Schmeisst alles wild durcheinander und ärgert sich dann auch noch, wenn von Journalisten die richtigen Fragen zu diesem Chaos gestellt werden.

Geschrieben

Es war absehbar, dass "Schrankwaffen", d.h. auf Sportschützenbedürfnis erworbene Schusswaffen, die nie schiesssportlich eingesetzt werden, vom Gesetzgeber nicht dauerhaft akzeptiert werden. 

Das strenge Bedürfnisprinzip steht dem einfach entgegen: wer seine Waffe nur kauft, um sie im Schrank konservieren zu können, hat kein schiesssportliches Bedürfnis dafür. Fertig.

Wem das nicht passt, der muss halt für die Abschaffung des Bedürfnisprinzips eintreten - oder mit weniger Trainingszwang behaftete Bedürfnisse wie "zum Schutz in den eigenen 4 Wänden" als anerkennenswert fordern.

 

Auf der anderen Seite ist es natürlich WEIT überzogen und absolut nicht sachgerecht, zu verlangen, dass mit jeder Waffe stur 18mal jährlich intensiv trainiert wird. Man kann sich eine spezielle Waffe kaufen, die man für einen ganz speziellen Wettkampf einmal im Jahr ausführt. Dann hat man genauso ein sportliches Bedürfnis für diese eine Waffe, wie wenn man ständig als Trainingswaffe damit übt.

 

M.E. ist der Weg des BSSB daher schon richtig: Möglichst klar definierte und möglichst moderate Vorschriften zum erforderlichen Training einfordern.

Die Regierung/Bundeskabinett und selbst die CSU-Abgerdneten wie oben zitiert wollen ein Training zum Bedürfniserhalt PRO Waffe. Der VGH Hessen will es auch. An diesen Vorstellungen unserer Legislative, Exekutive und Judikative kommt man nicht mehr vorbei.

Daher hatte ich vorgeschlagen: 12/18 pauschal, dabei muss jede selbst besessene Waffe einmal jährlich "bewegt" worden sein (also 1x Training oder 1x Wettkampf mit jeder eigenen Waffe).

Das ist wirklich machbar - wer 20 Waffen auf Sportbedürfnis hat, muss dann halt 20 Trainings absolvieren, geht noch. 

Somit ist dem Bedürfnisprinzip Genüge getan und wir Sportschützen würden nicht überfordert. Diejenigen, die das nicht wollen, müssen sich halt eine andere Bedürfnisgrundlage suchen: Jagdschein machen, Handelslizenz, Sammlerschein...

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 5 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Auf der anderen Seite ist es natürlich WEIT überzogen und absolut nicht sachgerecht, zu verlangen, dass mit jeder Waffe stur 18mal jährlich intensiv trainiert wird. Man kann sich eine spezielle Waffe kaufen, die man für einen ganz speziellen Wettkampf einmal im Jahr ausführt. Dann hat man genauso ein sportliches Bedürfnis für diese eine Waffe, wie wenn man ständig als Trainingswaffe damit übt.


 

Also ist die logische Konsequenz jede Waffe 2 mal in der WBK einzutragen. Eine reine Trainingswaffe und eine Wettkampfwaffe, wie wir wissen hält die Präzision einer Waffe nur wenige tausend Schuss. Bei manchen Waffen gar nur wenige hundert.

Bearbeitet von Elfredo
Geschrieben
vor 21 Minuten schrieb 08/15:

Ich geb ihm Recht, was die Extremisten betrifft, da muss was getan werden.

Nein. Denn die besorgen sich ihre Waffen nicht im Schützenverein.

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Geschrieben
vor 20 Minuten schrieb Gruger:

Kabinettsentwurf

"Sind seit der Eintragung einer Schusswaffe in die Waffenbesitzkarte oder der Ausstellung einer Munitionserwerbserlaubnis zehn Jahre vergangen, genügt für das Fortbestehen des Bedürfnisses die Mitgliedschaft in einem Schießsportverein nach Absatz 2; die Mitgliedschaft ist im Rahmen der Folgeprüfungen nach §4 Absatz 4 Satz 2 durch eine Bescheinigung des Schießsportvereins nachzuweisen.

 

Ich kann aus diesem Entwurfstext beim besten Willen keine Verknüpfung des Bedürfnisprüfungswegfalls mit der Dauer der Verbandszugehörigkeit herauslesen, von dem Seehofer immer öffentlich fabuliert!

 

"Details.. langweilen sie mich nicht mit Details"

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Schwarzwälder:

 

Das ist wirklich machbar - wer 20 Waffen auf Sportbedürfnis hat, muss dann halt 20 Trainings absolvieren, geht noch. 

Somit ist dem Bedürfnisprinzip Genüge getan und wir Sportschützen würden nicht überfordert. Diejenigen, die das nicht wollen, müssen sich halt eine andere Bedürfnisgrundlage suchen: Jagdschein machen, Handelslizenz, Sammlerschein...

 

 

Keinmal oder einmal. Toll !

Eine wirkliche Bereicherung für die innere Sicherheit !

Ich muss irgendwie dringend in Ärztliche Behandlung 

 

Gruß

Geschrieben

Tja, wenn die Sportschützen Mal den Arsch hochbekommen hätten, nicht nur auf "Geheimdiplomatie" gesetzt und nur gekuscht hätten ,sondern die Abschaffung des Bedürfnissprinzips gefordert.....ach so wir wollen ja keine "amerikanischen Verhältnisse"

Geschrieben

@444 marlin Der CSU-Bundestagsabgeordnete hates doch glasklar gesagt:

Zitat

Insbesondere kann keine Abkopplung des Bedürfnisses von der jeweiligen Waffe geschaffen werden, da schon nach der bislang geltenden Rechtslage Privatpersonen grundsätzlich nur in dem Umfang über Schusswaffen verfügen dürfen, wie sie diese auch tatsächlich aktiv nutzen können. Insofern muss auch bislang der Nachweis tatsächlicher Nutzung erbracht werden.

... damit ist klar, dass wir künftig einen Bedürfniserhaltsnachweis für JEDE Waffe erbringen müssen, d.h., dass jede Sportwaffe auch sportlich genutzt werden muss. Irgendwie. Das ist unisono die Sicht. Und die CSU ist da schon auf der ganz liberalen Seite der Regierung.

 

"einmal jährlich sportlich nutzen" und dann nach 10 Jahren Ruhe haben - das wäre m.E. das Maximum, was man noch rausholen kann.

Das Bedürfnisprinzip wurde bei Einführung in den 70er Jahren halt mittels "Gelber WBK" und sehr lockerer Prüfung bei Bedürfniserhalt etc. schmackhaft gemacht

und im Laufe der Jahrzehnte angezogen. Diese Entwicklung war absehbar - und wer sie nicht möchte, muss eben eine Abschaffung des Bedürfnisprinzips fordern. Genau dies wird unsere Lobby aber niemals mitmachen.

Geschrieben (bearbeitet)

Seehofer auf der heutigen Konferenz:

"Und es gibt einen einzigen Punkt, den ich nicht bereit bin zu akzeptieren, weil er für die Sportschützen auch nicht notwendig ist, nämlich: Magazine mit 20 oder mehr Schuss....oder 25 und mehr Schuss.

Das sind halbautomatische Waffen. Und da bin ich nicht bereit, weil das wäre eine erhebliche Sicherheitsveränderung in Deutschland, Magazine äh äh äh für für automatische Waffen zuzulassen. Im Sportbereich. Dazu stehe ich. Und dann soll mir jemand öffentlich sagen, nicht so im Hintergrund Ihnen gegenüber, dass er das anders sieht."

 

Ab ca. Minute 25.

 

 

Bearbeitet von Raiden
Geschrieben

Das heisst zukünftig quasi 20 Schussmagazine und 20 plus Schussmagazine ganz böse = Terrorist oder wie darf man das verstehen? :unsure: Also so wie ich Seehofer verstanden habe, sind dann solche von ihm erwähnten Magazine verboten!

Geschrieben

Der Mann hat keine Ahnung von dem, was er redet. 

"Magazine für Automaten" sind seit zig Jahrzehnten frei erhältlich. Die Sicherheitslage ändert sich kein Stück, da diese Magazine keinerlei Einfluss darauf haben.

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Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb mühli:

Also so wie ich Seehofer verstanden habe, sind dann solche von ihm erwähnten Magazine verboten!

Das siehst du richtig ! Aber dabei wird es wohl nicht bleiben, bald kommen noch die Halbautomatik dran das wird überall betont.

Geschrieben
Zitat

...und ich hab mit denen gesprochen, ich war bei ihrer Mitgliederversammlung, und da bin ich gelobt worden, ausgezeichnet worden, dass ich die Sportschützen unterstütze bei ihren Anliegen"

Horst Seehofer in o.g. Pressekonferenz 28min 30 sec.

Horst Seehofer hat auch klargemacht, dass er von Anfang an den Entwurf zum neuen Waffengesetz eng begleitet hat.

 

Offenbar gab es Mißverständnisse:

- mit den neuen Trainingvorschriften zum  Bedürfniserhalt unterstützt er keinen einzigen Sportschützen - und die folgende Bürokratie auch in Vereinen und Verbänden wird dem Schützentum weithin die Luft abdrücken, ohne dabei eine einzige Terrortat zu verhindern

- mit den Magazinregelungen, die für Rechtsunsicherheiten sorgen werden, ja viele Schützen kriminalisieren werden, unterstützt er uns Sportschützen auch in keinster Weise

- die künftigen massenhaften Verfassungsschutzabfragen, die in dieser Häufigkeit personell nicht mehr so bearbeitet werden können, dass sie jedem Einzelfall gerecht werden können, gräbt er noch weiter am Grab des Schützentums

- die Armbrust zu verbieten (oder WBK-pflichtig zu machen mit allen Folgen) ist ein weiterer Dolchstoß für Sportschützen, auch in der Jugendarbeit. Welche Terrorakte und Amokläufe möchte er damit genau verhindern?

 

Mich würde schon interessieren, welche Vereine ihn da loben und auszeichnen... sind die Auswirkungen seines Waffenrechts denn diesen Vereinen bewußt gewesen?

 

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