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IGNORED

Auslegung neues Waffengesetz - viel Spaß!


OsiLu

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vor 30 Minuten schrieb ASE:

 

  Zitat

(4) Für das Bedürfnis zum Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition 
ist durch
eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes
 glaubhaft
zu machen, dass
1. das Mitglied in den letzten zwölf Monaten vor Prüfung des Bedürfnisses den Schießsport 
in einem
Verein regelmäßig als Sportschütze betrieben hat und
2. die Waffe, die das Mitglied besitzt, für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des
 Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.


Sind seit der Eintragung einer Schusswaffe in die Waffenbesitzkarte oder der Ausstellung 
einer Munitionserwerbserlaubnis zehn Jahre vergangen,
 genügt für das Fortbestehen des
 Bedürfnisses die Mitgliedschaft in einem Schießsportverein nach Absatz 2; die 
Mitgliedschaft ist im Rahmen der Folgeprüfungen nach § 4 Absatz 4 Satz 2 durch eine
 Bescheinigung des Schießsportvereins nachzuweisen.“ 

 

vor 30 Minuten schrieb ASE:

10 Jahre nach Eintragung einer Schusswaffe genügt für den Nachweis des Bedürfnisses zum Besitz von Schusswaffen (Plural verdammtnochmal! Leseverstehen!) eine Bescheinigung des Schießsportvereins usw...

 

Schon bisher verlangt die WaffVwV in 14.2.1 für das Bedürfnis jeder Waffe eine erneute Glaubhaftmachung, entsprechend war auch eine separate Bedürfnisbescheinigung zu erbringen für jede Waffe, die eintragungspflichtig auf der Grünen WBK ist - obwohl auch im bisherigen § 14 (2) im Plural von Schusswaffen zu lesen ist. 

 

Der 14 (2) wird jetzt aufgegliedert in Anforderungen

Für das Bedürfnis zum Erwerb von Schusswaffen

und

Für das Bedürfnis zum Besitz von Schusswaffen

 

Beide Passagen zielen aber auf jede Waffe ab.

 

Die Verbände haben stets moniert, dass hier Klarstellung dahingehend benötigt wird, dass die Besitzanforderungen ab "Eintragung der ersten Schusswaffe" gelten müssen.

Darauf wurde aber bewusst nicht eingegangen. 

Es bleibt bei der "Eintragung einer Schusswaffe"

 

Die Verbände, mit deren Arbeit hierzu ich mich befasst habe (v.a. BSSB) gingen kürzlich dazu über, als Kompromiss vorzuschlagen,

dass die Anforderungen an ein noch definierendes Schießpensum je im Besitz befindlicher Waffenart (Kurzwaffe/Langwaffe) zu absolvieren sei.

 

Das wird nicht ohne Grund geschehen sein.

Keiner der Verbände hätte Nutzen davon, unseriös Panik zu schüren.

 

Ich füge den § 14 in der geplanten neuen Fassung mal in Gänze ein.

 

image.png.c8a8fb5b04d0c987012667d964ed3c9b.png

 

 

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vor 10 Minuten schrieb ASE:

Nein. nur für SL. Das ist ja das Problem.

Nein, es heißt:

 

„1.2.4.3 
Wechselmagazine für Kurzwaffen für Zentralfeuermunition sind, die mehr als 
20 Patronen des kleinsten bestimmungsgemäß verwendbaren Kalibers auf-
nehmen können; 
1.2.4.4 
Wechselmagazine für Langwaffen für Zentralfeuermunition sind, die mehr als 
zehn Patronen des kleinsten bestimmungsgemäß verwendbaren Kalibers 
aufnehmen können; ein Wechselmagazin, das sowohl in Kurz- als auch in 
Langwaffen verwendbar ist, gilt als Magazin für Kurzwaffen, wenn nicht der 
Besitzer gleichzeitig über eine Erlaubnis zum Besitz einer Langwaffe verfügt, 
in der das Magazin verwendet werden kann; 
1.2.4.5 
Magazingehäuse für Wechselmagazine nach den Nummern 1.2.4.3 und 
1.2.4.4 sind;“

 

Eine Einschränkung auf HA findet sich nicht.

Exaktes Lesen und so.

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Deiner Interpretation nach sind also aktuell "1.2.4.1 Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren);" nur für Vollautomaten verboten?

Abgesehen davon werden die halbautomatischen Schusswaffen auch unter 1.2 eingefügt.

Bearbeitet von schmitz75
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http://www.bdsnet.de/aktuelles/nachrichten.html

 

Zitat: Hat man eine Waffe zehn Jahre lang als Sportschütze, so muss für diese Waffe nur noch eine Bescheinigung seines Vereins erbracht werden, wonach weiterhin Mitgliedschaft besteht. Dies gilt auch wieder jeweils nur immer für jede einzelne Waffe. Für die erste Waffe also nach zehn Jahren und wenn er beispielsweise eine weitere Waffe nach neun Jahren gekauft hat, reicht eine Bescheinigung der Mitgliedschaft für das Weiterbestehen des Bedürfnisses an diese Waffe erst nach weiteren zehn Jahren – also erst 19 Jahre, nachdem die erste dieser beiden Waffen erworben wurde, kann die dauernde Aufzeichnung der schießsportlichen Aktivitäten aufhören.

 

http://www.augsburger-allgemeine.de/landsberg/sport/Jakob-Stainer-zu-Gast-beim-Innenminister-id54158051.html

 

vom 27.04.2019

 

Jakob Stainer zu Gast beim Innenminister Zitat: Eine Änderung hatte beispielsweise vorgesehen, dass Schützen lebenslang eine regelmäßige Teilnahme am Schießbetrieb nachweisen sollten, wollen sie weiterhin mit Munition schießen. „Unsere Senioren, die vielleicht noch ein Mal im Jahr am Königsschießen teilnehmen, hätten wir so verloren“, sagt Stainer. Denn die Waffen hätten sie zwar behalten dürfen, aber sie hätten keine Munition mehr erwerben dürfen. Dazu wird es nicht kommen: Nur wenn eine Waffe neu erworben wird, ist der Nachweis zu erbringen (wie jetzt auch), dass sie genutzt wird. Nach fünf Jahren findet eine Überprüfung und nach zehn Jahren eine weitere statt. Und „damit hat sich das mit allen, die ihre Waffen schon jahrzehntelang haben, erledigt“, sagt Stainer.

 

 

Die ganze Sache ist doch schon seit längerem bekannt. Wurde auch mal hier auf WO aus der Augsburger Allgemeinen gepostet.

Und nun so ein 😲😭

 

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Ahja und die unter

 

1.2.4.1
Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren);
1.2.4.2
Nachtsichtgeräte und Nachtzielgeräte mit Montagevorrichtung für Schusswaffen sowie Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (z. B. Zielfernrohre) sind, sofern die Gegenstände einen Bildwandler oder eine

 

 

verbotenen Lampen, Laser und Nachtzielgeräte sind also nur für Vollautomaten etc. bestimmt.

 

Die Nummern 1.2.4.3, 1.2.4.4 und 1.2.4.5 beziehen sich auf 1.2.4: für Schusswaffen bestimmte

 

Wenn klugscheißen, dann schon richtig.

Bearbeitet von Raiden
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vor 36 Minuten schrieb schmitz75:

Deiner Interpretation nach sind also aktuell "1.2.4.1 Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren);" nur für Vollautomaten verboten?

Abgesehen davon werden die halbautomatischen Schusswaffen auch unter 1.2 eingefügt.

 

 

Nope,

 

es sind tatsächlich pauschal alle Zentralfeuerlangwaffen betroffen, also auch Repetierer.  Dürfte hier nicht viele betroffene Magazine geben die nicht von SL-Magazinen abgeleitet sind.

Zitat

Schusswaffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1 nach den Nummern 1.2.1 bis 1.2.3 und deren Zubehör(bezieht sich auf alle Schusswaffen) nach Nummer 1.2.4, die
 

 

Nichtbetroffen sind Repetierwaffen mit eingebautem Magazin, da die Norm 1.2.7 nur halbautomatische Waffe mit internem Magazin >10 betrifft.

 

Vor dem Hintergrund halte ich es für einen redaktionellen Fehler, das bei den Wechselmagazinen auch die Repetierer erschlagen wurden. Betroffene Modelle dürfte es wohl nicht so viele geben. Quatsch bleibt das Magazinthema dennoch.

 

 

Bearbeitet von ASE
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Ich hab’s weiter oben schon mehrfach geschrieben, aber offensichtlich interessiert das hier keine Sau. Wo im Info-Brief des BDS oder nun auch in der heutigen Info des DSB wird auf die Stellungnahme der Verbände vom 15.10. verwiesen bzw. vielmehr darauf, ob das BMI diese möglicherweise nicht erhalten hat oder falls doch, warum seitens des BMI darauf nicht eingegangen wurde im Termin am 18.10. ? Als hätte es diese Stellungnahme nie gegeben.

 

Ich habe heute Mittag den BDS deswegen mal angeschrieben, nicht daß ich unbedingt mit einer Antwort rechne, eine Mail an den DSB spare ich mir genauso wie eine an unsere Landesverbände BDS und DSB. Weil das Luschen sind. Obwohl unser LV-Präsident DSB Vizepräsident Recht ist, seine Einstellung zu Feuerwaffen ist mir allerdings bekannt. Für den zählt nur Bogen und da nur olympisch.

 

Freitag bin ich in Philippsburg, vielleicht läuft mir da Fritz Gepperth übern Weg und kann etwas Licht ins Dunkle bringen.

 

ich gehe nicht so weit ihm FakeNews unterstellen zu wollen. Allerdings finde ich es schon merkwürdig, dass die Stellungnahme keinerlei Erwähnung mehr findet.

 

Ich kann mir auch nur schwer vorstellen, dass unsere Vertreter, wer immer auch anwesend war im BMI, sich kollektiv haben abkochen lassen und dies ohne Begründung nur mit „Isso“. Irgendwas passt da nicht und ich wüsste gerne was das ist.

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vor 3 Minuten schrieb swh006:

ob das BMI diese möglicherweise nicht erhalten hat oder falls doch, warum seitens des BMI darauf nicht eingegangen wurde im Termin am 18.10. ? Als hätte es diese Stellungnahme nie gegeben.

Ist dir irgendwie ansatzweise schon einmal der Gedanke gekommen, dass die Handlungen eines Ministeriums nicht von Fakten beeinflusst werden?

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vor 2 Minuten schrieb swh006:

 

Ich kann mir auch nur schwer vorstellen

Tja, wie in der Vergangenheit die Mehrzahl der LWB

 

vor 2 Minuten schrieb swh006:

, dass unsere Vertreter, wer immer auch anwesend war im BMI, sich kollektiv haben abkochen lassen und dies ohne Begründung nur mit „Isso“.

Ok, was war denn bei den letzten Verschärfungen anders?

vor 2 Minuten schrieb swh006:

 

Irgendwas passt da nicht und ich wüsste gerne was das ist.

Wenn du das immer noch nicht kapiert hast, hat das eh keinen Sinn mehr.

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vor 2 Minuten schrieb ZaphodBeeblebrox:

@swh006 denk doch mal an 2017 zurück bezüglich der Aufbewahrung. Da wurden ebenfalls alle IG's überhört, als es um die Tresorklassen ging. Es wurde kein sinnvolles Argument im Ansatz beachtet.

Und die Tresorindustrie mit S1/S2 über den Tisch gezogen.

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vor 3 Minuten schrieb Valdez:

Wenn du das immer noch nicht kapiert hast, hat das eh keinen Sinn mehr.

Damit meinte ich explizit, warum die Stellungnahme der Verbände nicht erwähnt wurde. Wenn einer missverstehen will, hat das auch keinen Sinn weiter auszuführen. Kompetente Stellen könnten das aufklären. Deswegen meine Mail an den BDS. 

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vor 7 Minuten schrieb ZaphodBeeblebrox:

@swh006 denk doch mal an 2017 zurück bezüglich der Aufbewahrung. Da wurden ebenfalls alle IG's überhört, als es um die Tresorklassen ging. Es wurde kein sinnvolles Argument im Ansatz beachtet.

Ich hatte vor 2 Wochen eine Aufbewahrungskontrolle. Die erste in meinem seit 1988 andauernden Sportschützendasein. Mein „B“-Schrank stammt noch von damals ebenso wie ein „A“-Schrank, beide ohne formelle Klassifizierung. Und es gab keinerlei Beanstandungen.

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vor 1 Minute schrieb Glockeroo:

@swh006

 

Ich denke das die Tatsache, dass eben die Stellungnahme für KEINE Reaktion gesorgt hatte, sprich ignoriert wurde,

eben bei FG und den Verbänden zu dieser Stimmung geführt hat - Frustration und Erschütterung aber eben auch zu

dem Entschluss jetzt die Basis zu aktivieren.

Ja aber das könnte man seinen Mitgliedern doch mitteilen, sollte das so sein.

 

nettes Avatar übrigens...

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Was regt ihr euch auf? Alles ist gut!

Wer braucht schon große Magazine?

Und wer schon 10 Jahre im Schützenverein ist, also über 60 ist (sic) braucht eh kein Bedürfnis nachzuweisen.

Und alle haben zugestimmt, selbst die Büchsenmacher!!

 

 

 

 

Ergo:

Macht es wie die Sonnenuhr, zählt die schönen Stunden nur!

 

Oder besser:

Verkloppt eure Knarren solange es noch geht und spendet den Erlös an die AfD!

 

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vor 40 Minuten schrieb swh006:

 

Ich habe heute Mittag den BDS deswegen mal angeschrieben, nicht daß ich unbedingt mit einer Antwort rechne, eine Mail an den DSB spare ich mir genauso wie eine an unsere Landesverbände BDS und DSB. Weil das Luschen sind. Obwohl unser LV-Präsident DSB Vizepräsident Recht ist, seine Einstellung zu Feuerwaffen ist mir allerdings bekannt. Für den zählt nur Bogen und da nur olympisch.

 

 

Dann schreib doch einfach andere LVs an  😉

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