Zum Inhalt springen
IGNORED

Auslegung neues Waffengesetz - viel Spaß!


OsiLu

Empfohlene Beiträge

vor 7 Stunden schrieb Kanne81:

@Friedrich Gepperth

P.S.:

Zu den Magazinen und der Trainingsintensität: Geschenkt, sind ohnehin nur weitere nicht durchsetzbare realitätsfremde Vorschriften. Realpolitik ist oldschool

 

Die Umsetzung ist in der Tat, und nett ausgedrückt, "realitätsfern".  Die Behörden werden absehbar (gerade beim Thema scharfe Bedürfnispüfung) vorn und hinten nicht hinterherkommen, vor allem nicht flächendeckend.

 

Was nichts daran ändert, dass es in vielen, vielen Einzelfällen für die LWB verdammt ärgerlich werden kann. Und die Masse der LWB dauerhaft unter Druck setzt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 23 Minuten schrieb erstezw:

Die blaue Schrift am Rand ist dir auch aufgefallen?

Offenbar glaubst du auch bis zum Untergang an die Güte und Weisheit der Politik.

Wie kommst darauf ?

 

2. Screenshot nicht gelesen ? 
 

ich schon...

Bearbeitet von swh006
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 9 Minuten schrieb erstezw:

Verstanden auch? Das ist der gedruckte ENTWURF und im Gespräch letzte Woche Freitag hat man den Verbänden erläutert,  was man damit bezwecken will und wie man es umsetzt.

Nichts für ungut, wünsche süße Träume.

Du hast aber schon gesehen, daß ich den 2. Screenshot in dem die nun geforderten Verschärfungen gelistet sind, beigefügt habe UND daß diese aus dem gleichen Dokument stammen ? Offenbar nicht oder Du willst nicht. Und das nenne ich dann selektive Wahrnehmung bzw. Realitätsverdrängung.

 

Und Tschüß ...

Bearbeitet von swh006
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich denke:

Der derzeitige Entwurf ist genau und zielgerichtet so konzipiert, wie er gewollt ist. Es ist weder Murks noch schlechte Arbeit. 

Glaubt doch bitte nicht, dass der Gesetzesentwurf aus dem BMI aufgrund Dummheit so viele Mißverständnismöglichkeiten eröffnet und Unklarheiten durch Schusseligkeit produziert. In den Ministerien sitzen in den verantwortlichen Positionen Top-Juristen und Vollprofis, die mit allen Formulierungswassern gewaschen sind. Deren Aufgabe ist es, die Weisung und Meinung des Ministers zu Papier zu bringen; und das können die! Hier geht es um die aus meiner Sicht bewusste und gewollte Schaffung von Interpretationsspielräumen des Gesetzestextes. (Das hat nichts damit zu tun, dass viele Gesetze letztlich materiell fehlerhaft und dadurch verfassungswidrig sind.)

 

1. Die Interpretationsspielräume für Auslegungen (vgl. BVerwG in der Sache der 2-Schuss.Magazine, wo wohl vor der Auslegung sogar der Wortlaut der ausgelegten Norm "uminterpretiert" wurde) unbestimmter Rechtsbegriffe sind weit.

2. Dass waffenrechtlichen Verwaltungsvorschriften durch manche Behörden schlicht nicht oder entgegen ihres Wortlautes angewendet bzw. interpretiert werden, ist bekannt. Sie vermitteln dem Bürger auch keinen unmittelbaren Anspruch. Was dort steht, ist im Ernstfall zu Gunsten des Erlaubnisinhabers nichts wert.

3. In diesem Thread werden u.a. die Auslegungsmöglichkeiten des neuen 14 Abs. 2 Satz 2 WaffG diskutiert, insbesondere auch der Punkt

"(4) Für das Bedürfnis ....

"Sind seit der Eintragung einer Schusswaffe in die Waffenbesitzkarte ..."


Denkanstoß:

Soweit in der Diskussion ersichtlich, ist bislang niemand auf die Idee gekommen, dass ein Böswilliger (und solche gibts genug!) das auch auf den JEWEILS LETZTEN Eintrag und in der Zeitfolge dann auf alle - auch die zuvor eingetragenen - Waffen beziehen könnte. Rein vom Wortsinn ist das m.E. nach nicht auszuschließen, solange es nicht heißt "Sind seit der erstmaligen Eintragung einer Erlaubnis" oder besser noch "Sind seit der erstmaligen Ausstellung einer Waffenbesitzkarte".

Nur dann, wenn nicht an den Tatbestand "Eintragung einer Waffe" angeknüpft wird, wäre der Beginn der Zeitrechnung und auch der Munitionsbesitz zuverlässig mit erfasst. 

 

Merke: Schlimmer geht immer!

 

Bearbeitet von webnotar
  • Gefällt mir 9
  • Wichtig 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 25 Minuten schrieb erstezw:

Ich hab eh beschlossen einen U1300 zu kaufen.  Der ist dann ganz praktisch.

Problematisch könnte es mit der Munition werden,  hoffentlich reicht die Freimenge.

Gute Wahl....ich nehme ein BV206 der alten Zeiten wegen. Da paßt in den Hinterwagen alles rein, bissel Tetris spielen und gut ist.

Für einen ausgiebigen Trainingstag wäre GGVS Schein/Transport nicht schlecht.

 

Wobei die Kosten für die Mun schon ordentliche Löcher in den Geldbeutel reißen würden.

Ich muß das mal ausrechnen was ich zu berappen hätte, wenn ich für jede Waffe 18*50Schuss ansetze......

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 3 Minuten schrieb Micha176:

...ich nehme ein BV206 der alten Zeiten wegen. Da paßt in den Hinterwagen alles rein, bissel Tetris spielen und gut ist.

Für einen ausgiebigen Trainingstag wäre GGVS Schein/Transport nicht schlecht.

 

 

Und an den paar verfügbaren Trainingstagen des Standes stehen dann jeweils -zig Leute mit ihren Transportern und dortigen "Arsenalen" auf dem SV-Parkplatz.

Wie viele von denen kommen wohl in den Öffnungs-Stunden tatsächlich auf den Stand und zum Schießen... wird das ausgelost...?

Solche (Gedanken-)Spielchen sind nett, aber in der Praxis zum Vergessen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Beim Punkt der Überprüfung wird es dann lustig, wenn jemand z.B. zwei Glock 17 hat. Muss derjenige, der abstempelt auch noch Seriennummern kontrollieren. 

 

Die Frage nach dem Transport ergibt sich ja nur, wenn es keine separaten Termine sein müssen.

Bearbeitet von David K
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 9 Stunden schrieb Friedrich Gepperth:

Somit wird klar, dass diese Bescheinigung für jede Waffe zu erbringen ist. Genau das haben die Vertreter des BMI auf meinen Hinweis, dass es doch wohl die Waffen und nicht die Waffe heißen müsste, ausdrücklich bestätigt. Verlangt werden soll der Nachweis für jede Waffe!

Danke für diese Erläuterung! Wenn das die intendierte Lesart der Regierung ist und das so Gesetz werden sollte, dann schaut es für viele Sportschützen in der Tat düster aus. 🤮

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 23 Minuten schrieb webnotar:

[...], solange es nicht heißt "Sind seit der erstmaligen Eintragung einer Erlaubnis" oder besser noch "Sind seit der erstmaligen Ausstellung einer Waffenbesitzkarte".

Das wird nun auf gar keinen Fall intendiert sein. Aus meiner Sicht sind zwei Fälle möglich:

 

1) So, wie der BDS-Präsident Friedrich Gepperth es vermutet hat, ist das Bedürfnis individuell für jede Waffe zehn Jahre nach ihrer Eintragung gemeint.

 

2) So, wie Du es in den Raum stellst, ist tatsächlich gemeint, dass ein Schütze, solange er noch aktiv "Waffenbeschaffung" betreibt, das Bedürfnis durch regelmäßige Tainings nachzuweisen hat. Erst, wenn zehn Jahre kein Neuerwerb mehr stattgefunden hat und in diesen zehn Jahren mit dem Bestand ordentlich trainiert wurde, dann reicht der vereinfachte Nachweis für den Fortbestand des (gesamten) Besitzes aus.

 

Aus meiner Sicht sind beide Varianten durchaus plausible Annahmen.

Bearbeitet von Sgt.Tackleberry
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 12 Minuten schrieb karlyman:

 

Und an den paar verfügbaren Trainingstagen des Standes stehen dann jeweils -zig Leute mit ihren Transportern und dortigen "Arsenalen" auf dem SV-Parkplatz.

Wie viele von denen kommen wohl in den Öffnungs-Stunden tatsächlich auf den Stand und zum Schießen... wird das ausgelost...?

Solche (Gedanken-)Spielchen sind nett, aber in der Praxis zum Vergessen.

Du hast es erfasst!

Könnte also eng werden.....

 

Mein SB meinte auch mal, daß ich bald ein Arsenal hätte, wenn das so weitergingen....

Ich erklärte Ihm, daß ich von einem Arsenal weit entfernt wäre....

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 12 Minuten schrieb Sgt.Tackleberry:

Das wird nun auf gar keinen Fall intendiert sein. Aus meiner Sicht sind zwei Fälle möglich:

 

1) So, wie der BDS-Präsident Friedrich Gepperth es vermutet hat, ist das Bedürfnis individuell für jede Waffe zehn Jahre nach ihrer Eintragung gemeint.

 

2) So, wie Du es in den Raum stellst, ist tatsächlich gemeint, dass ein Schütze, solange er noch aktiv "Waffenbeschaffung" betreibt, das Bedürfnis durch regelmäßige Tainings nachzuweisen hat. Erst, wenn zehn Jahre kein Neuerwerb mehr stattgefunden hat und in diesen zehn Jahren mit dem Bestand ordentlich trainiert wurde, dann reicht der vereinfachte Nachweis für den Fortbestand des (gesamten) Besitzes aus.

 

Aus meiner Sicht sind beide Varianten durchaus plausible Annahmen.

 

Bei dem Personal das momentan in Berlin hockt kannst die zweite Variante ausschließen, die spinnen komplett alle.

Die haben Angst, sehen uns als gefährlich an, würden am liebsten das Internet abschalten.....

Da hockt seit 2005 seit Schröder, Schily und Stoiber nix mehr zu sagen haben keiner mehr der einigermaßen normal denkt.

 

Alleine der Fall Maasen letztes Jahr zeigt was da rumhockt, denen braucht man nicht mehr mit rationalen Argumenten kommen.

 

Schon alleine wenn man so Sauiblöd ist und in eine Krise der Autoindustrie noch brachial harte Abgasgrenzwerte und eine Co2 Steuer draufzusetzen weil man zu feige ist sich den Ökos mit Argumenten zu stellen zeigt das man dort in Berlin keinen mehr ernst nehmen kann.

  • Gefällt mir 11
  • Wichtig 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.