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Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb karlyman:

Angabe des Erwerbstages, ja

Der Erwerbstag ist nicht anzugeben, nur das hier:

 

"die folgenden Daten des Magazins, das Gegenstand der Anzeige ist: a) Kapazität des Magazins, b) kleinste verwendbare Munition und c) dauerhafte Beschriftung des Magazins, sofern vorhanden;"

Geschrieben
vor 58 Minuten schrieb Josef Maier:

Noch spannender finde ich die Frage der Aufbewahrung der dann doch verbotenen Gegenstände. Könnte man ja vollständigkeitshalber auch gleich mit regeln!

 

Was soll da geregelt werden? Verbotene Gegenstände gehören in nen 0er-Schrank.

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Raiden:

Verbotene Gegenstände gehören in nen 0er-Schrank.

Ganz genau. Da habe ich auch meine Butterfly Messer, den Schießstock und die serbischen Handgranaten liegen. Bis auf den Unterschied das ich nen 1er Schrank habe. Der ist nur leider zu klein für meine AGM-114 Hellfire, die liegt deswegen noch Übergangsweise in der Garage bei meinen RPGs..

Geschrieben
vor 21 Minuten schrieb Alex:

Klack

BKA

Klack 

Verfassungsschutz

Klack 

LKA

Na, lass die Kirche mal im Dorf...

 

Ganz blöd sind die Jungs dort auch nicht. Die können sehr wohl zwischen Ironie und tatsächlichen Straftaten unterscheiden...

 

Da stehen manche Blitzbirnen wegen vermeintlich harmloserer Kommentare bei Fratzenbuch & Co.  schneller mit dem Rücken zur Wand...

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb Wauwi:

Vermutlich wird es reichen, wenn man glaubhaft macht, dass die entsprechenden Magazine zeitgleich mit der Referenzwaffe erworben wurden (das Erwerbsdatum kann ja leicht nachvollzogen werden)

 

20er und 30er AR15 (M16) Magazine oder auch G3 Magazine konnte und kann man schon seit vielen Jahren auf jedem besseren Flohmarkt für kleines Geld erwerben.

Und da hat man ja mit Sicherheit dann eine Kaufquittung dafür. :chrisgrinst:

 

Interessant wird das erst richtig für die Waffensammler:

Die Problematik hinsichtlich z.B. 08-Trommelmagazine wurde hier noch gar nicht angesprochen, dagegen sind ein paar Blech- oder Plastikmagazine doch nur Peanuts.:bad_15:

Bearbeitet von thomas.h
Schreibfehler
Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb Raiden:

Was soll da geregelt werden? Verbotene Gegenstände gehören in nen 0er-Schrank.

Du, ich, wir wissen das schon. Aber zahlreiche A/B/C../D.. usw. Alt - Nutzer könnten da noch schreckhaft erwachen wenn es für sie zu spät ist. Aber ist ganz bestimmt nicht gewollt.

Geschrieben

Wichtige Infos https://german-rifle-association.de/degunban-umsetzung-der-eu-feuerwaffenrichtlinie/ Beim Punkt Unterhebler fehlt in der Aufzählung die .44 Magnum. Ich besitze einen Marlin Unterhebler in .44 Magnum mit Fassungsvermögen 10 Schuss. Ich habe es nicht ausprobiert, aber die kleinste Patrone die man damit verschiessen kann, wäre die .44 Russian und da gehen garantiert mehr als 10 Schuss rein. In .44 Special passen schon 11 Schuss. Bei den Pumpen sieht es je nach Fassungsvermögen auch ähnlich blöd aus.

Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb mühli:

Marlin Unterhebler

Hast Du die zum Gasdrucklader oder zum Rückstoßlader mit langem Rohrrücklauf umgebaut?

 

Zeig doch bitte mal Bilder, würde mich aus technischer Sicht interessieren.

Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb rwlturtle:

Hast Du die zum Gasdrucklader oder zum Rückstoßlader mit langem Rohrrücklauf umgebaut?

 

 

Nein ist ein normaler 1894er. Ich beziehe mich nur darauf, was auf der Seite des von mir geposteten Links steht. :rolleyes: Für die Richtigkeit des Berichtes kann ich natürlich nicht garantieren.

Geschrieben

Nein, betroffen sind nur Körper von Wechselmagazinen. Dieser werden als Magazingehäuse definiert.

Ein Röhrenmagazin wird bestimmungsgemäß zum Befüllen nicht von der Waffe getrennt.

Die Kasper von der GRA können auch ruhig mal den Rand halten, wenn sie keine Ahnung haben.

Geschrieben

Es wurde nach der Magazin-Verlängerung gefragt; ob diese künftig ein verbotener Gegenstand sei.

Dass Halbautoflinten als solche mit Magazinen >10 Schuss verboten sein werden, ist unstrittig.

Geschrieben (bearbeitet)
Am 22.6.2019 um 22:56 schrieb Raiden:

Was soll da geregelt werden? Verbotene Gegenstände gehören in nen 0er-Schrank.

Geiler Gedanke:

Jeder (auch Hinz und Kunz) kann den Magazin-Altbesitz kostenfrei bei der Behörde anmelden.

 

Und 1 Jahr später wird die Aufbewahrung geprüft....

?

 

 

P.S.: Ich denke schon, dass in diesem Fall die erforderliche Aufbewahrung abweichend geregelt werden sollte.

Ein 0er-Tresor ist für einen Flohmarktartikel unverhältnismäßig.

Bearbeitet von Sindbad
Geschrieben
Am 22.6.2019 um 23:50 schrieb thomas.h:

Interessant wird das erst richtig für die Waffensammler:

Die Problematik hinsichtlich z.B. 08-Trommelmagazine wurde hier noch gar nicht angesprochen, dagegen sind ein paar Blech- oder Plastikmagazine doch nur Peanuts.:bad_15:

<ironie>Ja, da muss dann eine 32-stellige EU Registrationsnummer in Schriftgrösse 14 eingraviert werden, wobei die einzelnen Buchstaben mindestens eine Vertiefung von 0.2mm aufweisen müssen. Die Schriftgrösse und Vertiefung wird bei der periodischen Kontrolle alle 12 Monate geprüft, ebenfalls die sichere Aufbewahrung.</ironie>

 

Ernsthaft: auch bei Plastik und Blech-Magazinen kann eine allfällige Markierung ins Geld gehen. Zudem wird wohl pro Magazin eine Registrationsgebühr fällig, denn irgendjemand muss die Nummern ja verwalten und vergeben.

Geschrieben
vor 36 Minuten schrieb Sindbad:

Ein 0er-Tresor ist für einen Flohmarktartikel unverhältnismäßig.

Das ist er auch für die Aufbewahrung der Waffen selbst. Sinn und Verstand sind aber nie Maxime des Handelns in der Politik.

 

Ich bin auch mal gespannt was auf mich mit meiner Thommy zu kommt. Das Verbot von zu Halbautomaten umgebauten Vollautomaten scheint ja draußen zu sein, zumindest habe ich es im Entwurf nicht mehr gefunden. Da käme es dann zu der (dunkel)witzigen Situation, daß ich die ehemalige Maschinenpistole in einem besseren Spind (A-Schrank) aufbewahre, aber für die Magazine extra einen 0-er kaufen muß.

Geschrieben
vor 38 Minuten schrieb Fyodor:

Das Verbot von zu Halbautomaten umgebauten Vollautomaten scheint ja draußen zu sein, zumindest habe ich es im Entwurf nicht mehr gefunden.

Eigl. war es ja nie drin. Die deutschen Umbau -Halbautomaten waren immer waffenrechtliche Neukonstruktionen im Gegensatz zum PE90 Halbauto. 

Gibts für die 1928 eigl. originäre 10er?

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