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Referenten Entwurf Änderung Waffg. ?


Gast

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vor 6 Minuten schrieb karlyman:

 

Möglicherweise haben dann auf einmal viele Leute "keine".

„Viele Leute“ werden dann gar nicht wissen, was für Vorrausetzungen für den Besitz des „Alteisens“ gelten. Aber der Deutsche ist eben nicht so gepolt, wie unsere direkten Nachbarn, also große Proteste wird man hier kaum erwarten dürfen, wo doch Waffen so Pfui sind. Bleibt die Frage, wie man Druck erzeugt, denn mit guten Argumenten sind wohl die politischen Stellen und Behörden nicht mehr erreichbar. Der liebevolle Brief an den örtlichen Politiker? Also wo kann man sich das abgucken, wie so etwas funktioniert? Soziale Medien, Webseiten, Foren, Messangerdienste, wer steuert das, wer kommt für die Kosten auf, und und und.

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Fakt - in dem Fall trauriger Umstand - ist, dass die allermeisten Salut-Besitzer in keiner Weise organisiert und auch nicht entsprechend vernetzt sein dürften.

 

D.h., da "bruddelt" ggf. jeder so vor sich hin (wenn er von der Sache überhaupt erfährt!) und zieht einsam für sich seine Konsequenzen.

Welche da, im Fall des Nicht-LWB wären: Zur Verschrottung abgeben. Oder einfach "Schnauze halten" und dezent behalten.

 

Bei denjenigen unter uns LWB, die aus Liebhaberei nebenbei noch ein paar Salutwaffen haben, sieht die Sache dann noch leicht "abgewandelt" aus.

Auch wir LWB würden für die Salut-Knaller absehbar kein Bedürfnis anerkannt bekommen (welches auch? Sport und Jagd?).

Aber LWB könnten natürlich "gerade zum Trotz" eine andere Konsequenz ziehen... das hatte ich im Thread ja schon beschrieben.

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vor 58 Minuten schrieb karlyman:

Ich halte das Ganze, gerade wenn der Bestand betroffen sein und kein Altbestandsschutz gelten sollte, für rechtlich fragwürdig, evtl. auch juristisch angreifbar.

Aber Fakt ist (und das wissen die Schöpfer der Rechtsnorm: wegen der Salut-Umbauten wird wohl niemand den Weg durch die Gerichtsbarkeit gehen.

Wenn ich Dich erinnern darf, 2008 wurden bis dato bedürfnis- bzw. erlaubnisfreie umgebaute 4mm M20- und LEP-Waffen rechtlich genau so eingestuft. Da war auch nichts juristisch angreifbar. Also wieso sollte es diesmal anders sein? Die wenigsten werden ein Bedürfnis glaubhaft machen können, ein großer Teil wird die Gesetzesänderung gar nicht mitbekommen, der andere große Teil, der von vorneherein weiß, dass er keine WBK bekommen wird, wird gar nichts machen und ein paar Verzweifelte von denen werden ihr Glück mit einem WBK-Antrag trotzdem probieren und voraussichtlich spätestens beim VG scheitern.

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vor 3 Stunden schrieb Flohbändiger:

Hauptsächliche Nutzer dieser Waffen sind Theater, in geringerem Umfang Filmproduktionen (hier werden Schussknall und Mündungsfeuer zumeist durch digitale Nachbearbeitung erzeugt).

Dann werden wir ab 2020 den Täter im Tatort wohl nur noch Pengsagen hören;sowie bei der Bundeswehr,wenn die Munition mal wieder zu teuer/knapp wird.

Konnte jemand im Entwurf irgendetwas von Lauflängenbegrenzung von Jagdlangwaffen finden?

Ich sehe schon den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr.

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vor 13 Minuten schrieb Axel Junghans:

Konnte jemand im Entwurf irgendetwas von Lauflängenbegrenzung von Jagdlangwaffen finden?

Lauflänge bei Jagdlangwaffen? Da ändert sich m.E. nichts. Die einzige Änderung betrifft § 6 AWaffV und der gilt ja bekanntermaßen nur für Sportschützen:

Zitat

Die für das sportliche Schießen minimal zulässige Lauflänge von derzeit 42 cm wird um zwei Zentimeter abgesenkt, um international übliche Sportwaffen, die häufig eine Lauflänge von 16 Zoll (40,64 cm) haben, auch in Deutschland zum sportlichen Schießen zulassen zu können.

 

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vor einer Stunde schrieb karlyman:

Auch wir LWB würden für die Salut-Knaller absehbar kein Bedürfnis anerkannt bekommen (welches auch? Sport und Jagd?).

Aber LWB könnten natürlich "gerade zum Trotz" eine andere Konsequenz ziehen... das hatte ich im Thread ja schon beschrieben.

Genau so sehe ich das auch. Kann kein Bedürfnis nachgewiesen bzw. glaubhaft gemacht werden, heisst es dann wohl abgeben. Wahrscheinlich wird es dann irgendeine Frist geben, in dessen Zeitraum dann mögliche Bedürfnisse bei Salutwaffen und/oder Dekowaffen den Behörden vorgelegt werden müssen. Nach Ablauf der Frist, wird es dann wohl empfindliche Strafen bei zu späten Bedürfnisanträgen etc. geben.

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vor 2 Stunden schrieb karlyman:

Möglicherweise haben dann auf einmal viele Leute "keine".

Wie in Österreich die Pumpen? Ne ne: Bahnsteigkarte, Rasen nicht betreten, Revolution beim Ordnungsamt während der Parteiverkehrszeiten anmelden!

vor einer Stunde schrieb karlyman:

Bedürfnis ... Sport 

Vielleicht Sommerbiathlon ohne schießen als neue Disziplin? 

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vor 4 Minuten schrieb mühli:

Kann kein Bedürfnis nachgewiesen bzw. glaubhaft gemacht werden, heisst es dann wohl abgeben.

 

Vor dem Hintergrund macht übrigens auch die hier genannte, "großzügige" Freistellung der Salut-Waffen von der Aufbewahrungsanforderungen analog zu den "scharfen"/erlaubnispflichtigen Feuerwaffen Sinn.

 

Außer bei Theatertruppen, Filmproduktionen und Traditionsschützen wird es aufgrund der Bedürfnisregelungen ohnehin keine (wenigstens keine offiziellen) Salutwaffen-Besitzer mehr geben.

Bei dem kleinen Rest-Häufchen kann man dann ruhig großzügig sein...

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vor 1 Stunde schrieb karlyman:

Auch wir LWB würden für die Salut-Knaller absehbar kein Bedürfnis anerkannt bekommen (welches auch? Sport und Jagd?).

Doch, mit meiner Salutflinte mach ich auf dem Stand immer Trockentraining für die nächste DM, wurde aber leider bisher nie nominiert ... *Duckunwech*

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Die Version mit einer Energie unter 7.5J mit F im Fünfeck wäre frei, die andere ist schon jetzt WBK pflichtig.

 

Wenn man die Waffen für Foto- oder Filmaufnahmen braucht, hat man ein Bedürfnis. Ne Handykamera werden wohl die meisten haben. Machen wir hier halt ein Album auf "Meine schönste Salutwaffe."

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Habt ihr eigentlich das hier gelesen:

 

Zitat

Der Verstoß gegen das in Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.4.3 bis 1.2.4.5 geregelte Umgangsverbot mit großen Magazinen wird nicht sanktioniert.  Die EU-Feuerwaffenrichtlinie soll hierdurch möglichst schonend für die Betroffenen umgesetzt werden, da aus polizeifachlicher Sicht von derartigen Magazinen keine besondere Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht. 

 

Heißt im Klartext, jeder der keine Zuverlässigkeit braucht, kann die Magazine weiterhin besitzen oder verkaufen.

 

Zitat

Insgesamt bleibt es den Waffenbehörden trotz des Verzichts auf Sanktionen unbenommen, bei Bekanntwerden eines entsprechenden Verstoßes Rückschlüsse auf die Zuverlässigkeit des Betroffenen zu ziehen, sofern waffenrechtliche Erlaubnisse vorhanden sind.

 

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vor einer Stunde schrieb VP70Z:

Wie in Österreich die Pumpen? .........

Von den Pumpen haben sich anno 1995 ca. 50.000 Stück in Luft aufgelöst. Ruckzuck...........

Denkt nur mal an das WaffG von 1972/76,...........auf 5 Jahre befristete WBK (usw.),.........mit der Folge,......um die 85% (so laut meiner Info) wurde 1972/76 deswegen nicht angemeldet. Nur 3 Mio. von geschätzten 20 Mio!!!!

So etwas passiert in dieser Art nur, wenn man den Leuten keine richtige "Wahlmöglichkeit" einräumt und völlig unüberlegte und sinnfreie Gesetze fabriziert.

 

Vom Ergebnis her kurbelt so ein Gesetz nur die Illegalität an, so oder so.

Bearbeitet von Christian 555
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vor 2 Stunden schrieb VP70Z:

Wie in Österreich die Pumpen? Ne ne: Bahnsteigkarte, Rasen nicht betreten, Revolution beim Ordnungsamt während der Parteiverkehrszeiten anmelden!

Vielleicht Sommerbiathlon ohne schießen als neue Disziplin? 

Man könnte auch Wettputzen von Salutwaffen oder Trachtenmärsche damit organisieren..... ok, dumme Idee.

vor 1 Stunde schrieb ZaphodBeeblebrox:

Das zählt unter freie Waffen ab 18 mit F im Fünfeck weil unter 7,5J. Das ist wie Luftgewehr, Airsoft und Paintball. "Sollte" noch frei sein. Was an dem Ding aber heimverteidigungsfähig sein soll, wird wohl für immer ein Rätsel bleiben.

Werfen oder damit schlagen? Aber nur soweit, dass sich das kriminelle Gegenüber keine ernsthaften Verletzungen dabei zuzieht...

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vor 14 Stunden schrieb Christian 555:

Von den Pumpen haben sich anno 1995 ca. 50.000 Stück in Luft aufgelöst. Ruckzuck...........

Unter Umständen haben der aggressive Feinstaub und die Stickoxide aus den Dieselabgasen sie restlos weggeätzt... ?

Die Problematik bestand ja damals schon, wurde eben nur nicht so beachtet.

Heute sind wir ja Dank unserer fähigen Politiker mehr für dieses Thema sensibilisiert, so dass so etwas heute nicht mehr passieren könnte.

 

Vielleicht haben sie sich auch bloß nicht mehr bei Ihren Besitzern wohlgefühlt und sind einfach weggelaufen...? ?

 

Ich will ja unseren Nachbarn hier nichts Böses unterstellen... 

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vor 20 Minuten schrieb steven:

...KG-Rohre....

 

Zumindest was die hier diskutierte, faktische Salut-Waffen-Enteignung angeht:

Einem Salut-Waffen-Eigner, der das Ding nicht mehr länger haben darf,  brächte ein Verbergen im KG-Rohr im Grunde gar nichts....

Denn die Dinger wurden im Regelfalll aus Liebhaberei (Besitzen, Sammeln) angeschafft.

D.h., er hätte dann ggf. eine illegale, verborgene Waffe, die ihren Zweck (das sichtbare bzw. dekorative Besitzen) nicht mehr erfüllt.

Sinnlos.

 

 

Bearbeitet von karlyman
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vor 6 Minuten schrieb steven:

Dann evtl. lieber auf eine vernünftige Gesetzgebung warten.

Auf andere Zeiten.

 

Denkt daran, das selbst das dunkelste Kapitel der Deutschen Geschichte nur 12 Jahre angedauert hat. Angela Merkel ist zwar länger Kanzlerin als es der Gröfaz war, aber auch das geht vorbei. Wenn wir jetzt entdecken, daß unser Grundgesetz nur mit Bleistift geschrieben ist, und fleißig herumradiert wird, dann wird die Notwendigkeit von Veränderungen doch endlich deutlich.

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