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IGNORED

Referenten Entwurf Änderung Waffg. ?


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Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb karlyman:

 

2er und 5er-Mags für den M1 Carbine sind aber für diverse schießsportliche Disziplinen (und somit Verwendung) auch keine Lösung.

Es müssten schon echte 10er sein. 

"Echte" 10er gibt es nicht für den M1...

 

Möglicherweise ein 15er Magazin nehmen, Sperre rein und die Bodenplatte mittels Schweißpunkt dauerhaft mit dem Gehäuse verbinden. Keine Ahnung, ob so etwas ausreichen würde...

Das wäre aber Sache der Verbände gewesen, genau so etwas mal anzusprechen...

Wäre dann als Antwort gekommen "... ist uns egal, euer Problem..." wäre das zwar doof, aber zumindest eine ehrliche Aussage. Diesen Rattenschwanz an Ärger kann doch niemand ernsthaft wollen...

Geschrieben
vor 17 Minuten schrieb karlyman:

 

2er und 5er-Mags für den M1 Carbine sind aber für diverse schießsportliche Disziplinen (und somit Verwendung) auch keine Lösung.

Es müssten schon echte 10er sein. 

Es gibt einen Händler in der Oberpfalz, der verkauft neue 10er Mags.

Geschrieben

Für MP5 gibts auch echre 10er.

Natürlich trotzdem S******e.

 

UZI nach Stichtag kannst du in die Tonne hauen. 

1928 und BD 38 wird dann schon jmd. Echte 10er bauen. Für 89.90Euro.

Geschrieben
vor 19 Minuten schrieb kulli:

UZI nach Stichtag kannst du in die Tonne hauen. 

 Auch vor dem Stichtag nützt das nix...

 

Die originalen Magazine darfst Du zwar weiterhin besitzen, wenn Du sie meldest, aber nicht mehr reinstecken...

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Wauwi:

Die originalen Magazine darfst Du zwar weiterhin besitzen, wenn Du sie meldest, aber nicht mehr reinstecken...

Ohne reinstecken fand ich schon immer doof!

 

Vll. ne BKA-Ausnahmegenehmigung. Aber vermutlich nein. Hast du recht. 

Geschrieben (bearbeitet)

Man betrachte einfach mal folgende Konstellation:

 

Ich selbst besitze ein 10-Schuss Magazin von Oberland Arms/Cerberus, Produktionsdatum lt. Stempel 05/2009 insoweit alles o.k.

Das Magazin, was Oberland Arms mit Ihren Waffen zusammen massenweise an Sportschützen verkauft haben.

 

Die Hülle hat die Länge eines 20er Magazins, innendrin jedoch einen Begrenzer auf 10 Schuss und wurde von vornherein so als 10er Magazin verkauft .

 

Und nun ? Was haben wir hier ? (wohlgemerkt in zusammengebautem Zustand)

 

Ein verbotenes 20er Magazin ? Nein, da nur 10 Schuss reingehen...

Ein verbotenes Magazingehäuse ? Nein, da es sich um eine in sich geschlossene Funktionseinheit und nicht um ein Solo-Gehäuse handelt...

 

Mache ich mich u.U. bei jedem Reinigen/Zerlegen strafbar, da dann ja das "verbotene" Gehäuse als Einzelnes zu Tage tritt ?

Wird das vorliegende Magazin beurteilt, oder etwa möglicherweise einfach zu bewerkstelligende illegale Manipulationen daran...? Kennen wir ja... 

 

Präventiv anmelden werde ich das Teil mit diesen Fragen und meine Behörde kann sich jetzt schon mal gute Begründungen in die eine oder andere Richtung überlegen.

Wahrscheinlich werden die es aber genauso wenig wissen, woher auch. Das kann man ihnen nicht mal zum Vorwurf machen.

 

Ich vermute, da wird es in Zukunft wieder sehr viele unterschiedliche Rechtsauffassungen geben, Aber davon lebt ja schließlich ein ganzer Berufsstand...

Bearbeitet von Wauwi
Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb Wauwi:

Man betrachte einfach mal folgende Konstellation:

 

Ich selbst besitze ein 10-Schuss Magazin von Oberland Arms/Cerberus, Produktionsdatum lt. Stempel 05/2009 insoweit alles o.k.

Das Magazin, was Oberland Arms mit Ihren Waffen zusammen massenweise an Sportschützen verkauft haben.

 

 

Entschuldige die blöde Frage, aber steht aussen (sorry habe nur ein originales Blech AR 15 20-Schuss Magazin) auf deinen Magazin drauf, es passen nur 10 Schuss rein? Bei manchen AR 15 Magazinen ist ja die Magazinkapazität aufgedruckt oder eingestempelt. Ich habe nebenbei ein AR 15 Magazin, wo auf der Rückseite ein Patronenzähler eingebaut ist. Das mit den AR 15 Magazine ist sowieso ein Witz, sind doch 20/30 Schussmagazine der Standard und 10-Schussmagazine dafür eher exotisch in 223er Remington.

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb mühli:

Entschuldige die blöde Frage, aber steht aussen (sorry habe nur ein originales Blech AR 15 20-Schuss Magazin) auf deinen Magazin drauf, es passen nur 10 Schuss rein? Bei manchen AR 15 Magazinen ist ja die Magazinkapazität aufgedruckt oder eingestempelt. Ich habe nebenbei ein AR 15 Magazin, wo auf der Rückseite ein Patronenzähler eingebaut ist. Das mit den AR 15 Magazine ist sowieso ein Witz, sind doch 20/30 Schussmagazine der Standard und 10-Schussmagazine dafür eher exotisch in 223er Remington.

Aussen steht "G-MAG 20" (logisch, bezieht sich auf die Außenhaut), unten ist ein roter Nippel zum reindrücken und zerlegen, der mit einer "10" gekennzeichnet ist. Dieses Teil bestimmt letztendlich die Kapazität. 

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb cartridgemaster:

20er P-MAG mit -10 ROUND-Limiter

 

DSC00174.JPG

 

CM

Exakt genau so sieht meines auch aus... nur das der "Knopf" eben rot ist.

 

Aber mal völlig vom Thema ab: Was hat es mit diesem rotem Rundumstreifen auf sich ? Habe so etwas auch schon oft bei z.B. SEK's gesehen, die damit aus irgendwelchen Gründen die Magazine ihrer MP5 kennzeichnen.

Wozu dient so etwas ?  

Sorry, scheine da echt ne Bildungslücke zu haben...

Geschrieben (bearbeitet)
vor 8 Minuten schrieb Wauwi:

Was hat es mit diesem rotem Rundumstreifen auf sich?

Damit kennzeichne ich MEINE Magazine, damit es bei Ausleihen nicht zu "versehentlichen Verwechslungen" kommt. :acute:

 

CM

... btw: bitte keine überflüssigen Vollzitate mit Bildanhang!

Bearbeitet von cartridgemaster
Textkorrektur
Geschrieben
vor 48 Minuten schrieb Wauwi:

Aber mal völlig vom Thema ab: Was hat es mit diesem rotem Rundumstreifen auf sich ? Habe so etwas auch schon oft bei z.B. SEK's gesehen, die damit aus irgendwelchen Gründen die Magazine ihrer MP5 kennzeichnen.

Wozu dient so etwas ?  

Sorry, scheine da echt ne Bildungslücke zu haben... 

Im behördlichen Bereich kann man damit z.B. Magazine mit verschiedenen Munitionssorten kennzeichnen, damit man die auseinanderhalten kann. Oder Trainingsmagazine von Einsatzmagazinen unterscheiden. Oder, oder, oder... ;)

 

Geschrieben

Es wird die Antwort auf diese Frage sein:

vor 2 Stunden schrieb mühli:

Entschuldige die blöde Frage, aber steht aussen (sorry habe nur ein originales Blech AR 15 20-Schuss Magazin) auf deinen Magazin drauf, es passen nur 10 Schuss rein?

Achte mal auf das, was auf der Verriegelung in der Mitte des Magazinbodens steht.

Geschrieben
Am 8.6.2019 um 21:00 schrieb EzLord:

Mein Gott Schwarzwälder, werd wach! Es bringt nichts irgendwelche Petitionen zu zeichnen. Auch das Tara von irgendwelchen alten, fetten Funktionären bringt nichts. Das hat es schon 2003 nicht, das wird es in 2019 nicht und in 2021 wenn Habeck den Thron besteigt auch nicht. Schau dir doch an wie das mit der Petition zum Migrationspakt lief. Es gibt Dinge, die wollen die durchsetzen. Da lassen die sich nicht von abbringen und dazu gehört die Entwaffnung der Deutschen.

Und wenn schon - wenn es nichts bring wirds auch nicht schaden, sich die 2 Min zu nehmen! Grundsätzlich aber gebe ich Dir Recht! Die Diktatur feiert demnächst "Richtfest" in Deutschland! Damals aus der DDR abgehauen, heut hats mich wieder eingeholt - sone S******e!

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Geschrieben

Sollte Habeck den Thron besteigen sind wir unsere Waffen los, das ist klar. Aber es gibt ja den Spruch "Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren". Deswegen

finde ich die Petition richtig, und hab auch gezeichnet. Obs was bringt oder nicht steht auf einem anderen Blatt.

Geschrieben
vor 20 Stunden schrieb Direwolf:

Das ist der große Irrtum. Es geht schon lange nicht mehr um ein Hobby, es geht um Freiheit.

Mehr noch. Es geht um Grundrechte. Deshalb ist das im Grundgesetz extra geschützt.

Durch Umschreibung versucht man das zu marginalisieren.

Zitat

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 2 

 

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.


 

Geschrieben
vor 40 Minuten schrieb Jack_Oneill:

Sollte Habeck den Thron besteigen sind wir unsere Waffen los, das ist klar. Aber es gibt ja den Spruch "Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren". Deswegen

finde ich die Petition richtig, und hab auch gezeichnet. Obs was bringt oder nicht steht auf einem anderen Blatt.

Die lachen uns aus.

 

 

Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb sonnyboy:

Es gibt einen Händler in der Oberpfalz, der verkauft neue 10er Mags.

Funktionieren die auch im Carbine?

Ich habe auf 5 und 10 Schuss gekürzte ehemalige 15er, als auch 5er und 10er Neufertigungen; keins davon funktioniert störungsfrei. Die 15er tun das.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb JuergenG:

Funktionieren die auch im Carbine?

Ich habe auf 5 und 10 Schuss gekürzte ehemalige 15er, als auch 5er und 10er Neufertigungen; keins davon funktioniert störungsfrei. Die 15er tun das.

Die Mags sind eine Neufertigung siehe hier:http://www.cdsehrenreich.de/zubehoer/magg.htm

Ich habe 10 Stück 10 er und 10 Stück 5er. Bisher (6Jahre) noch keinerlei Beanstandungen.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Stunden schrieb Jack_Oneill:

Sollte Habeck den Thron besteigen sind wir unsere Waffen los, das ist klar. Aber es gibt ja den Spruch "Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren". Deswegen

finde ich die Petition richtig, und hab auch gezeichnet. Obs was bringt oder nicht steht auf einem anderen Blatt.

 

Zunächst mal: Besser ist es immer, wenn irgend möglich, solche regulatorischen Eingriffe im Vorfeld politisch zu verhindern.

 

Aber, im genannten schlimmsten Fall: Das einzige, was dann m.E. noch etwas bringen könnte, wäre die (via Interessenvereinigung + potenter juristischer Unterstützung geführte) Klage gegen die gesetzliche Verbots-Regelung - wenn diese (in üblicher Weise gestaltet, ohne Bestandsschutz, mit Abgabe-/Überlassungspflicht) einen enteignungsgleichen Eingriff darstellen würde. 

 

Das hat bislang m.W. noch niemand ernsthaft versucht, bzw. bis zum Ende (d.h. inkl. einer möglichen Normenkonrtrollklage) durchgefochten. In dem Fall würde es sich aber, angesichts der insgesamten Werte, welche da vernichtet würden, lohnen. 

 

 

Bearbeitet von karlyman
Geschrieben

Ich hoffe, die Verbände bereiten da bereits etwas vor...wäre ja auch in deren Interesse (besonders bei denen, die dem Mitglied eine Rechtsschutzversicherung in Sachen Erlaubniswiderruf etc. versprechen), wenn nicht jeder einzeln klagen müsste und es dann hunderte Einzelverfahren mit vermutlich unterschiedlichen Ausgängen gäbe.

Geschrieben

Wenn euere Sachen nicht auffindbar sind, kann auch nichts abgeholt werden. Nichts gilt ewig. Auch nicht die damalige Todesstrafe auf Waffenbesitz in Berlin.  Ins Gefängnis stecken können die nur die ersten. Wo sollen denn die anderen alle untergebracht werden?  Geldstrafe kann gleich mit der GEZ nicht bezahlt werden. Aufmucken kann der Staat nur, wenn man es sich gefallen lässt. Da hat er es bei Waffenlosen natürlich leicht. Man sollte anders denkende nicht einfach als Spinner abtun. Könnte sein, dass die als Letzte lachen.  Nun ist genug Frust von der Seele geschrieben. Soll jeder machen, wie er denkt oder sich traut.

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