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IGNORED

Aufbewahrungskontrolle


Paddy85

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Am 19.11.2018 um 16:57 schrieb Flohbändiger:

... immer wieder die selben ausgelutschten Gründe.

Die vom Gesetzgeber selbst eingebrachte Anmerkung "Die verdachtsunabhängigen Kontrollen liegen im öffentlichen Interesse, es sollten deswegen keine Gebühren erhoben werden."  (vergl. WaffVwV, Ziff. 36.7) halte ich durchaus nicht für einen "ausgelutschten Grund".

Auch dass insbesondere die Verwaltungsgerichtsinstanzen sehr gern völlig konträr zur geltenden Rechtslage urteilen, ist keine nennenswert neue Erkenntnis.

Ich möchte hier nur mal an die Entscheidung des BVerwG zur 3-Schuss-Regelung für jagdlich genutzte SL-Büchsen erinnern.

 

CM

Bearbeitet von cartridgemaster
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vor 8 Stunden schrieb Vincenzo:

Oder wie viele "erweiterte Selbstmorde" gab es schon von Kindern, der Väter auf schwarze WBK besitzen?

Wieviele Fälle gab es den schon mit LWB-Kindern? Rechtfertigt das wirklich den ganzen Aufruhr? Immerhin sterben ja auch etwa 10 Menschen pro Tag auf der Straße, ohne dass es die Bevölkerung wirklich aufregt. Vermeidbare Tote durch Krankenhauskeime oder rituelle Herzinfakte mal ganz außen vor.

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vor 10 Stunden schrieb uwewittenburg:

Na, immer schön präzise bleiben.

Zwei Jahre sind ja schon mal für den Einbruch, aus dem ein Teil des Waffenbestandes stammte.

Ausserdem hat er nicht nur gegen das Waffengesetz, sondern vor allem mal gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen. Und war vorbestraft.

 

Also müsste die Schlagzeile eigentlich lauten: „Vorbestrafter Einbrecher hortet in Deutschland nicht erlaubte Kriegswaffen und Munition „

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Eigentlich nein, ich war Kind eines LWB in den 70er und wußte in welcher unverschloßenen Nachtischschublade das Pistölchen, welche jetzt in meinem Besitz ist, gleichzeitig sicher und vor dem Zugriff der Kinder aufbewahrt wurde. Das war aber eine Frage der Autorität und der Konsequenzen, die evtl. zu erwarten gewesen wären, wenn man ohne Erlaubnis die Schublade inspiziert hätte....

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vor 16 Stunden schrieb cartridgemaster:

Die vom Gesetzgeber selbst eingebrachte Anmerkung, dass "... die Kontrollen im öffentlichen Interesse liegen und deshalb keine Gebühren erhoben werden soll(t)en"  halte ich durchaus nicht für einen "ausgelutschten Grund".

Ich würde mal behaupten, dass jeder, der bisher vor Gericht gezogen ist, dieses Argument angeführt hat. Und, hat es irgendwas gebracht? Nein, nicht mal über vier Instanzen hinweg. Aber wenn jetzt der Nächste klagt und wieder mit dem Passus aus der WaffVwV ankommt, na dann werden sich die Richter wahrscheinlich alle an den Kopf fassen und fragen, wie sie das nur übersehen konnten. Ganz bestimmt ...

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Mich erstaunt dass es regional so große Unterschiede in der Besetzung der Waffenbehörden gibt, in meinem Landkreis haben die vier Sachbearbeiter gar nicht die personelle Ausstattung um verdachtsunabhängige Kontrollen durchzuführen, tatsächlich wird nur kontrolliert wenn der WBK Inhaber auf Schreiben nicht reagiert oder anderweitig aufgefallen ist.

 

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vor 20 Stunden schrieb PPC Sniper:

Wir haben genügend Feinde im eigenen Lager. Da sind nicht die Behörden das größte Problem....

Das stimmt. Unsere eigenen Leute mit angeborener, unkritischer und konfliktscheuer Demutshaltung sind mindestens genauso ein Problem wie Waffengegner. 

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vor 16 Minuten schrieb CiscoDisco:

Mich erstaunt dass es regional so große Unterschiede in der Besetzung der Waffenbehörden gibt, in meinem Landkreis haben die vier Sachbearbeiter gar nicht die personelle Ausstattung um verdachtsunabhängige Kontrollen durchzuführen,

Die sind halt auch personell unterschiedlich ausgestattet. Bei uns im lkr (knapp über 110 000 EW) gibt es nur einen SB. Nur er und sein Abteilungsleiter können ins NWR.

Wenn beide krank sind, dann gibt es auch keinen Eintrag in die WBK.

Hatte ich auch schon. Dann wurde in der Woche darauf kostenlos eingetragen, da man ja einmal umsonst da war ?

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vor 55 Minuten schrieb CiscoDisco:

in meinem Landkreis haben die vier Sachbearbeiter gar nicht die personelle Ausstattung

Genau dafür wurden bei uns extra zwei neue Stellen geschaffen.

 

Und um die zu bezahlen, wurden die Gebühren drastisch angehoben (Vor- und Fertigeintrag Sportschützenwaffe mit Mun-EWB auf grün plus EFP: Früher 80,-€, heute 220,-€)

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vor 38 Minuten schrieb Fyodor:

Und um die zu bezahlen, wurden die Gebühren drastisch angehoben (Vor- und Fertigeintrag Sportschützenwaffe mit Mun-EWB auf grün plus EFP: Früher 80,-€, heute 220,-€)

Krass.........hat bei euch jede Behörde ihre eigenen Preise? Im Saarland gibt es eine Kostenverordnung die für alle Behörden gilt. Glaube vor 2 Jahren oder so wurde die neu aufgelegt. Die alte war noch in umgerechneten DM Preisen und die eine oder andere Behörde ,achte auch da ihre Preise selber. Aber mittlerweile sollte das mit der einheitlichen Verordnung, die natürlich alles etwas teurer gemacht hat, bei allen gleich sein. 

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vor 51 Minuten schrieb Fyodor:

Das kann jede Behörde machen wie sie will.

Wo findet das statt? In Takatuka-Land?

Hier gibt es eine Landesverwaltungsordnung mit anliegendem Gebührenkatalog, damit gelten zumindest innerhalb des Bundeslandes einheitliche Gebührensätze.

btw: für die anlasslosen Aufbewahrungskontrollen werden hier keine Gebühren erhoben, wenn es keine Beanstandungen gibt.

Wenn nach einer Mängelfeststellung eine Kontrolle zur Mängelabstellung wiederholt werden muss, dann kostet es, der Gebührenrahmen liegt dann zwischen 60,00 und 300,00 EUR.

 

CM

Bearbeitet von cartridgemaster
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vor 23 Stunden schrieb Flohbändiger:

Eben, jeder wie er möchte. Du hast Dich entschieden, Schusswaffen besitzen zu wollen? Dann leb damit, dass das Geld kostet....

 

Klar, der Erwerb einer (zumal guten) Schusswaffe kostet Geld. Der Waffenschran dafür kostet Geld. Munition kostet, ob fertig oder "selbstgefertigt", Geld. Pflege- und Putzmittel kosten Geld. Sollte der BüMa erforderlich sein, der kostet auch Geld... Das ist soweit notwendig.

 

Dem LWB für die Aufbewahrungskontrolle Gebühren abzuknöpfen - nein, das ist definitiv nicht notwendig.

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vor 3 Minuten schrieb karlyman:

 

Klar, der Erwerb einer (zumal guten) Schusswaffe kostet Geld. Der Waffenschran dafür kostet Geld. Munition kostet, ob fertig oder "selbstgefertigt", Geld. Pflege- und Putzmittel kosten Geld. Sollte der BüMa erforderlich sein, der kostet auch Geld... Das ist soweit notwendig.

 

Dem LWB für die Aufbewahrungskontrolle Gebühren abzuknöpfen - nein, das ist definitiv nicht notwendig.

Oder um es für den Flohbändiger verständlicher zu beschreiben.

Der Erwerb eines Autos kostet Geld. Der nächtliche Stellplatz (Garage, Carport, Mietparkplatz) kostet Geld. Kraftstoff kostet Geld. Pflege und Reinigung kostet Geld. Der Besuch in Werkstatt oder die eigen Reparatur kosten Geld. Der Verbandkasten kostet Geld. Das ist soweit notwendig.

 

Dem Autofahrer aber für die allgemeine Verkehrskontrolle Geld abzuknöpfen ist definitiv nicht notwendig.

Auch wird bei der allgemeinen Verkehrskontrolle nicht das Schlafzimmer betreten.

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schreiben nur des Schreibens und Meckerns willen.

Reist DU Deine Klappe auch so weit auf wenn Du vor Deinem Sachbearbeiter stehst ?

Oder bist Du dann ganz ganz ganz ganz klein und bettelst um einen Voreintrag ?

Ich halte das für denkbar, die meisten die hier große Fresse haben sind zu Hause dann doch ganz lieb ?

 

Frank

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vor 21 Minuten schrieb MP%:

Reist DU Deine Klappe auch so weit auf wenn Du vor Deinem Sachbearbeiter stehst ?

Mit dem derzeitigen habe ich keine Probleme. Dem letzten hat das Verwaltungsgericht erklärt, wo seine Grenzen sind. Hab ich übrigens ganz ohne Anwalt hinbekommen. Und danach war er viel kooperativer. 

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vor 15 Minuten schrieb MP%:

schreiben nur des Schreibens und Meckerns willen.

Reist DU Deine Klappe auch so weit auf wenn Du vor Deinem Sachbearbeiter stehst ?

Oder bist Du dann ganz ganz ganz ganz klein und bettelst um einen Voreintrag ?

Ich halte das für denkbar, die meisten die hier große Fresse haben sind zu Hause dann doch ganz lieb ?

 

Frank

Interessante Argumentation. Also betteln braucht wohl niemand. Ich hatte bisher keine Probleme, meine Waffen eingetragen zu bekommen. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, gibt es da auch keine Schwierigkeiten. Und tatsächlich habe ich in meinem damaligen Widerspruch klar und deutlich, natürlich in vernünftigem, sachlichen Ton, meine Bedenken und auch was ich von den Kontrollen, wie sie bei uns durchgeführt werden, halte, zum Ausdruck gebracht. Auch im persönlichen Gespräch bei der Kontrolle habe ich meinen Unmut darüber geäußert. Als unser OvG der Waffenbehörde Recht gegeben hat, war es natürlich sinnvoll, den Widerspruch zurück zu nehmen, weil es sonst wieder nur gekostet hätte, ohne einen weiter zu bringen. Hilft also nichts, wenn der rechtliche Rahmen ausgeschöpft ist, und man sich unterwerfen muss. Aber mit Kritik an den Kontrollen werde ich weiter nicht sparen, ich weiß, dass ich auch mir etwas Kleingeld nehmen, und eine Parkuhr vollquatschen könnte, dürfte hinreichend genau so wenig bringen. Aber ich bringe es lieber an diejenigen, die dafür zuständig sind.

 

Ich habe daraus die Konsequenz gezogen, und zum Glück erlaubt es mir meine Wohnsituation, dass zur Kontrolle das Behördenpersonal meinen Wohnbereich nicht betreten braucht. Das war vorher anders, aber da gab es eben noch keine regelmäßigen Kontrollen. Und wenn die Kritik nur dadurch hilfreich ist, bei mir/ uns die Kontrollen nicht jährlich, sondern in längeren Zeiträumen stattfinden zu lassen, ist es für mich schon mehr als nur das gesparte Geld.

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vor 7 Minuten schrieb Fyodor:

BW

thx.

Das "Takatuka-Land"  sollte nicht abwertend oder gar beleidigend rüberkommen, aber ich bin ein erklärter Gegner des föderalen Systems, so wie es in DE praktiziert wird, bei dem jeder Ortsvorsteher seine eigenen Regeln machen kann, so, wie es ihm beliebt.

Da bleibt in Oberhintertupfingen eine Verwaltungshandlung gebührenfrei und im 3 km entfernten Unterhintertupfingen kostet die gleiche Verwaltungshandlung dann 100,00 EUR. Wahnsinn.

 

CM

 

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vor 4 Minuten schrieb cartridgemaster:

Das "Takatuka-Land"  sollte nicht abwertend oder gar beleidigend rüberkommen, aber ich bin ein erklärter Gegner des föderalen Systems, so wie es in DE praktiziert wird, bei dem jeder Ortsvorsteher seine eigenen Regeln machen kann, so, wie es ihm beliebt.

Man muss immer aufpassen mit dem was man wünscht, es könnte in Erfüllung gehen. Wenn ich mir die Stuttgarter Verhälnisse betrachte und vor Augen halte was das liebe waffenbesitzfeindliche Bundesverwaltungsgericht so zu Gebühren urteilt, dann bin ich ganz froh, das wir Föderalismus haben.

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vor 7 Stunden schrieb CiscoDisco:

Mich erstaunt dass es regional so große Unterschiede in der Besetzung der Waffenbehörden gibt, in meinem Landkreis haben die vier Sachbearbeiter gar nicht die personelle Ausstattung um verdachtsunabhängige Kontrollen durchzuführen

In Brandenburg ist die Polizei als Waffenbehörde eingesetzt. Für die waffenrechtlichen Schreibtischtätigkeiten sind auch nur sehr wenige (zu wenige) Mitarbeiter abgestellt, aber für die Aufbewahrungskontrollen werden einfach die lokalen Reviere eingespannt. Ganz toll ist dann, wenn Polizisten in Uniform mit dem Streifenwagen vorfahren, oder zwar in zivil ankommen, aber für alle Nachbarn hörbar "Guten Tag, Polizei ..." übers Grundstück rufen. Es soll auch schon vorgekommen sein, dass die beauftragten Polizisten gar nicht wussten, was sie genau kontrollieren sollten, also keinen Registerauszug dabei hatten und nur eine Frageliste abgearbeitet haben, ohne selbst fachkundig zu sein.

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