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IGNORED

Geplante Gesetzesänderung zur Aufbewahrung - Bestandsschutz


chris1605

Empfohlene Beiträge

Wenn im bayerischen Grenzgebiet 5 Jäger eine Waffe haben, dann ist das in dem Dorf eine Quote von 5%. Ähnliches Verhältnis gilt fürs Saarland.

 

Die Waffendichte im "weißen Fleck" Berlin wird nicht unbedingt kleiner sein. Steht vielleicht nicht alles auf WBK, aber cest la vie

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vor 17 Stunden schrieb Tyr13:

Aber wenn ich das gegenrechne, dann muss es von meiner Sorte mindestens noch 1-3Tausend Andere geben, damit von 1 Million auch jeder 35. eine Kanone kriegt. (Breiter Daumen...)

Hab mal nachgerechnet, bei mir im Ort ist es jeder 3. :)

 

Gruß

SJ

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vor 3 Stunden schrieb Gruger:

 

Wenn im bayerischen Grenzgebiet 5 Jäger eine Waffe haben, dann ist das in dem Dorf eine Quote von 5%. Ähnliches Verhältnis gilt fürs Saarland.

 

Da in der Statistik die Anzahl der Waffen auf 1000 Einwohner gewertet wird passt dein beispiel nicht. Und da die nicht auf " Waffenbesitzer " abgestellt ist sondern nur auf die Waffen hat bei uns vielleicht auch nur jeder mehr im Schrank als sonstwo :unknw:   :ninja: Komm wir spielen Quartett : Ich biete 13 plus 2 WS................( werde ich aber Gnadenlos verlieren hier oder wenn ich mich in meinem Umfeld umschaue...............)

Bearbeitet von PetMan
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vor 1 Stunde schrieb P22:

Praktisch wird das durchgewunken. 

 

Eben so wie immer.

Das war ja auch beim EU-Feuerwaffenbann-Hirnkrampf nicht anders.

Keiner von denen, die zustimmend die Hand heben, hat auch nur geringste, rudimentäre Kenntnis von dem, was er/sie da gerade beschliesst und die Millionen, welche von solchen Fehlentscheidungen betroffen sind, müssen später diese Idiotie ausbaden.

 

CM :mad:

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Am 19.5.2017 um 13:02 schrieb schmitz75:

Das Plenarprotokoll ist veröffentlich, darin finden sich die eingereichten Reden zu dem Tagesordnungspunkt:

https://www.bundestag.de/blob/507474/2ceddd006311bd9e7c4f209b72125e53/18234-data.txt

Hier ein paar highlights:

"....

Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): "Waffenschränke, die keinen hinreichenden Schutz gegen Aufhebeln oder Aufbrechen bieten, weil sie noch einem Standard entsprechen, der schon seit 14 Jahren nicht mehr gilt, können nach Ihrem Gesetzentwurf sogar noch an die Enkelgeneration weitervererbt werden... "

 

Oh - eine geradezu bestechende Logik...

Formal außer kraft gesetzter Standard = automatische Unsicherheit.

Beleg dafür = Null. 

 

Wieder mal ein leuchtendes Beispiel für den Satz "Keine Ahnung, aber davon ganz viel". 

Von solchen Leuten müssen wir uns Eingriffe in Freiheit und Eigentum gefallen lassen...

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vor 6 Stunden schrieb Elektronengehirn:

Bin etwas nervös, weil ich mir noch einen B-Minitresor vor 2 Wochen bestellt habe und der ist bei DHL verschwunden...

 

Keine Sorge. Du wirst eine Bestellbestätigung bekommen haben, dort wird auch ein Datum genannt sein. DAS ist das Kaufdatum, das bei späteren Fragen zählt. Der Liefertermin ist nicht relevant.

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vor 3 Stunden schrieb tecnolli:

 

Keine Sorge. Du wirst eine Bestellbestätigung bekommen haben, dort wird auch ein Datum genannt sein. DAS ist das Kaufdatum, das bei späteren Fragen zählt. Der Liefertermin ist nicht relevant.

Woher kommt die Erkenntnis? 

Das Gesetz spricht von einer aufrecht erhaltenen Nutzung bis zum Inkrafttreten des Gesetzes - nicht vom Abschluß des schuldrechtlichen Geschäfts über den Tresor. 

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Habe bis jetzt 2 langwaffen und einen a schrank. Wenn ich mir jetzt einen b Würfel hole um dort die Verschlüsse der gewehre zu lagern dann nutze ich ihn ja jetzt bereits und könnte theoretisch nach der gesetzesänderung noch ne kw darin lagern. Was denkt ihr? 

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Habe gerade den 3ten Schrank "angemeldet" das bekannt ist, das ich ihn habe.... werde wohl noch ein paar kaufen da ich mehrere Wohnorte haben werde .... schwer zu sagen wie viele man  brauch....

 

Bei einem A-Schrank, reden wir von 2500€ Versicherungssumme , muss ja die Waffen verteilen :D:D:D

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vor 2 Stunden schrieb Der_Fuchs:

Habe bis jetzt 2 langwaffen und einen a schrank. Wenn ich mir jetzt einen b Würfel hole um dort die Verschlüsse der gewehre zu lagern dann nutze ich ihn ja jetzt bereits und könnte theoretisch nach der gesetzesänderung noch ne kw darin lagern. Was denkt ihr? 

Wenn der B-Schrank noch vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung von Dir genutzt wird, dann ja, eine Bestellung reicht nicht.

 

vor 7 Stunden schrieb tecnolli:

Keine Sorge. Du wirst eine Bestellbestätigung bekommen haben, dort wird auch ein Datum genannt sein. DAS ist das Kaufdatum, das bei späteren Fragen zählt. Der Liefertermin ist nicht relevant.

Wie kommst Du darauf? In der Gesetzesänderung geht es um Bestandsschutz für aktuell genutzte Schränke und nicht um Schränke, die ungenutzt im Keller oder wo auch immer (z.B. beim Hersteller, beim Händler oder beim Transporteur) stehen. Daher macht es ja auch Sinn dem Sachbearbeiter alle verwendeten Schränke (zumindest die A, B bzw. S1, etc.) zu melden (von der Verpflichtung der Meldung ganz abgesehen).

 

vor 1 Stunde schrieb heletz:

Die Spanne geht von zwei Tagen bis sechs Wochen.

Oder auch noch länger, kürzer eher nicht. ;-)

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vor 21 Minuten schrieb HBM:

...Daher macht es ja auch Sinn dem Sachbearbeiter alle verwendeten Schränke (zumindest die A, B bzw. S1, etc.) zu melden (von der Verpflichtung der Meldung ganz abgesehen).

 

...

Wo kann ich den Passus mit der Verpflichtung nachlesen?

Ich wurde 2010 von meiner Behörde aufgefordert die sichere Aufbewahrung meiner Waffen nachzuweisen. Also schoss ich ein paar Bilder meiner Schränke (war damals nur ein B-Würfel und ein A-Schrank) und sendete sie per mail an meine SBine.

Als Antwort kam: "Vielen dank, die sichere Aufbewahrung Ihrer Waffen gilt hiermit als nachgewiesen".

 

Seitdem wurde das Thema Aufbewahrung nie wieder von meinem SBs (inzwischen 2x gewechselt) angesprochen.

 

MT

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vor 6 Minuten schrieb MT80:

Wo kann ich den Passus mit der Verpflichtung nachlesen?

 

Paragraph 36 Abs. 3 WaffG

"Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt oder die Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz beantragt hat, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen."

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vor 31 Minuten schrieb HBM:

Wenn der B-Schrank noch vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung von Dir genutzt wird, dann ja, eine Bestellung reicht nicht.

 

Wie kommst Du darauf? In der Gesetzesänderung geht es um Bestandsschutz für aktuell genutzte Schränke und nicht um Schränke, die ungenutzt im Keller oder wo auch immer (z.B. beim Hersteller, beim Händler oder beim Transporteur) stehen. Daher macht es ja auch Sinn dem Sachbearbeiter alle verwendeten Schränke (zumindest die A, B bzw. S1, etc.) zu melden (von der Verpflichtung der Meldung ganz abgesehen).

 

Oder auch noch länger, kürzer eher nicht. ;-)

 

Ja aber die Frage ist ob als Nutzen auch die Aufbewahrung eines lw verschlusses durchgeht den ich ja eigentlich in meinem a schrank in der waffe lagern kann. Habe nämlich keine kw aber möchte später die Möglichkeit haben eine im b schrank zu lagern.

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