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tecnolli

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  1. Das Eine ist eine Einstufung nach § 2 Abs. 5 WaffG, das Andere eine Beurteilung nach § 6 AWaffV. Einfach mal den gesunden Menschenverstand ausschalten, dann tut der ganze Schwachsinn nicht mehr so weh.
  2. Auf die Nicht-Übertragbarkeit der Beurteilung weist das BKA hin, weitere gesetzliche oder behördliche Regelungen sind mir nicht bekannt. Wenn's MEINE Waffe wäre, würde ich sie vor dem Verkauf zurückbauen oder im Kaufvertrag ausdrücklich auf die Beurteilung und das BKA verweisen. Also etwa so wie bei meiner Harley mit Mapping und anderer Nockenwelle. 😅
  3. Pschhhhhd, sei doch still. Am Ende kommt noch die Zehennagelpolizei und hebt mein Zehennagellager aus.
  4. Und selbst das hilft mir nix, wenn ich eine 16"-Waffe (auf BDS-Bedürfnis erworben) mit nachträglich verklebter Mündungsbremse beim DSB-Landesverband PSSB einsetzen möchte. Dort gilt neben 16,75" auch das Verbot jeglicher Mündungskomponenten. Weltfremder Unfug.
  5. Dann wirst Du den gleichen Weg gehen müssen wie alle Anderen, die gerne abweichende/mehr Anscheinsmerkmale als die im Feststellungsbescheid genannten haben möchten: BKA, ca. 250€, Danke. Nur so bist Du auf der sicheren Seite. Die Beurteilung trägt dann auch Deinen Namen und ist ausdrücklich nicht übertragbar an Dritte. Generell sollte ein Zweibein allerdings kein Problem sein, wenn man sich die Waffen anschaut, die das BKA in letzter Zeit so durchwinkt. Nimm gleich noch 'ne Mündungsbremse mit dazu, ändert nix am Preis. 😎
  6. Meine einzigen Schrankleichen sind zwei geerbte Luftgewehre. Meine EWB-Waffen werden sofort aussortiert und verkauft, wenn sie mich nicht mehr "fesseln". Ich brauche schließlich Platz für neue Fehler. 😅
  7. @icegregor, alles klar, Danke für die Bilder. Ich habe beide Versionen, Deine ist die neuere. Eigentlich wollte ich etwas Kompatibles zur alten Version, aber egal, ich nehme es trotzdem. Rest per PN.
  8. @icegregor, auf dem Bild schwer zu erkennen, ist es die Variante mit der "gezackten" Verzahnung zwischen den beiden Montageteilen und dem seitlichen Entriegelungschieber? Falls ja, dann würde ich ihn gerne nehmen.
  9. Die Troy PAR in .223 hatte ich vor zwei Jahren mal für 2-3 Wochen, dann ging sie an den Händler zurück. Das Ding war um's Verrecken nicht zum Funktionieren zu bekommen, der Bolt Stop und die korrespondierende Ausfräsung im Verschluss haben sich quasi ab dem ersten Schuss gegenseitig demoliert. Mangelhafte Härtung der beiden Bauteile? Keine Ahnung, ich bin kein Metallurge. Von Troy bin ich jedenfalls kuriert.
  10. Ende Januar, wenn mein Lieblingsdealer seinen Umzug (hoffentlich) erfolgreich bewältigt hat, werde ich mal 1000 Schuss holen. Schlechter als die"alte" Geco Target wird sie schon nicht sein. Die Zeit bis dahin werde ich aber ganz sicher NICHT mit sinnfreien Hochrechnungen verplempern.
  11. Ja, das ist Gen.1. Die Gen.2 hat oben die geriffelte Druckfläche statt dem eingeformten Magpul-Logo.
  12. Nicht alles was hinkt, ist ein Vergleich.
  13. Ähm... ja, vielleicht. Aber wenn ich so drüber nachdenke, vielleicht eher doch nicht.
  14. Ist Rock River Arms unter Deinem Radar? Habe ich diesen Sommer bei Waffen Miller gekauft und neulich noch ein Wechselsystem dazu. Top Abwicklung, nix zu meckern
  15. Also ich habe ja selbst ein schlichtes Gemüt. Aber doch irgendwie... anders.
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