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IGNORED

Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger


EkelAlfred

Empfohlene Beiträge

PSM Pistolen und kurze VRF (<45cm Lauflänge und <90cm Gesamtlänge) wurden 2008 verboten. Für die VRF wurden (ich glaube) 3 oder 6 Monate Umbauzeit gewährt, PSM-Pistolen waren sofort weg, da es keine Umbaumöglichkeiten gab.

VFR mit Pistolengriff und Klappschaft wurden nach Erfurt (also 2002) verboten, aber die Umrüstung war ja technisch kein Problem.

Danke, ich hatte die Pumpflintengeschichte als ein einzelnes Verbot im Kopf. Mea culpa.

Beste Grüße

Empty8sh

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... PSM-Pistolen waren sofort weg, da es keine Umbaumöglichkeiten gab...

Nicht ganz, da es zunächst offenbar zu Gerichtsverfahren kam.

Die Gerichte erkannten das aber als Enteignung nicht an.

Dies ist jedoch der einzige Fall, den man in meinen Augen dennoch als Enteignung ansehen kann.

Wenn man schon in einem Faden über ein Urteil - also einen juristischen Vorgnag - postet, dann sollten auch die Begriffsbestimmungen und -definitionen stimmen.

Enteignung ist nunmal definiert.

Und in allen anderen Fällen wurden die Besitzer angeschrieben und ihnen Zeit zum Umbau gegeben.

Reicht die Zeit nicht (Lieferschwierigkeiten etc), kann Fristverlängerung beantragt werden.

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PSM Pistolen und kurze VRF (<45cm Lauflänge und <90cm Gesamtlänge) wurden 2008 verboten. Für die VRF wurden (ich glaube) 3 oder 6 Monate Umbauzeit gewährt, PSM-Pistolen waren sofort weg, da es keine Umbaumöglichkeiten gab.

PSM-Pistolen wurden z.T. auf WBK rot umgetragen. Ein WO-User berichtete davon ausführlich bei WO (m.W. User Benzin).

"Sofort weg" stimmt auch nicht, d.h. es gab schon Fristen und die Chance, an Berechtigte zu veräussern.

Schliesslich existierte gerüchteweise auch noch eine Umbaumöglichkeit in das Kaliber 6,35 Browning.

Dass diejenigen, die weder eine WBK rot, noch eine Veräußerungsmöglichkeit oder Umbaumöglichkeit sahen, dann ggf. vom Forum Waffenrecht gedrängt wurden, bloß nicht zu prozessieren - nun, das wissen wir ja jetzt dank diesem Thread.

Das wird sich auch jetzt nicht ändern:

Im aktuellen FWR-Newsletter wird klar gesagt:

...

Mit dem Bundesverwaltungsgericht hat die Revisionsinstanz entschieden und der Rechtsweg ist damit beendet. Allein eine Verletzung spezifischen Verfassungsrechts könnte vor dem Bundesverfassungsgericht gerügt werden.

Jäger, die einen Halbautomaten mit Wechselmagazin besitzen, müssen damit rechnen, dass die Behörden in Zukunft das Bedürfnis zum Besitz dieser Waffen in Frage stellen werden. Sollte man nicht durch Auslandsjagd oder Schießsport ein solches glaubhaft machen können, können Entzugsverfügungen drohen. Zwar steht hiergegen der Rechtsweg offen, doch dieser endet ironischer Weise vor dem Bundesverwaltungsgericht.

Auch Händler dürfen nach diesem Urteil Jägern Selbstlader mit Wechselmagazinen nicht mehr verkaufen.

Ihr Problem ist unser Auftrag

Das Forum Waffenrecht und seine Mitglieds- und assoziierten Verbände arbeiten mit Hochdruck an einer Lösung dieser misslichen Situation. Nach unserer Auffassung kann hier nur eine Klarstellung des Gesetzgebers Abhilfe im Sinne einer effizienten und waidmännischen Jagd und zur Besitzstandswahrung vieler gutgläubiger Halbautomatenbesitzer schaffen. Wir versuchen schnellstmöglich die Entscheidungsträger zu kontaktieren und arbeiten derzeit intensiv und proaktiv an entsprechenden Lösungsvorschlägen.

Hervorhebungen z.T. durch mich. Kurzum: Jetzt hilft nur noch Geheimdiplomatie! Prozesse unterstützen sieht das FWR offenbar weiterhin als nicht nützlich an. Dies ist ein seit 20 Jahren begangener strategischer Fehler; dass hier - mit sehr viel Erfolg (und nicht nur wegen dem 2nd amendment) - als Lobbyorganisation anders agiert werden kann, beweist die NRA (USA) ständig!

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Mir wurde vom großen Vorsitzenden einer Lobbyvereinigung dringend abgeraten zu klagen.

Aber manche Fehler macht man nur einmal, schon deswegen, weil es keine Chance auf einen zweiten gibt.

Ob es andere Kläger gibt, keine Ahnung. In den Urteilsdatenbanken scheint nichts aufzufinden zu sein.

Hattest Du einen ablehnenden Bescheid bzw. mit unzumutbaren Auflagen? Oder kam es gar nicht dazu?

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PSM-Pistolen wurden z.T. auf WBK rot umgetragen. Ein WO-User berichtete davon ausführlich bei WO (m.W. User Benzin).

Die Umtragung auf eine rote WBK ändert doch nichts am Verbotstatbestand. Auch Sammler, die eine solche Waffe hatten, mussten beim BKA eine Ausnahmegenehmigung beantragen (und haben diese meines Wissens nach auch bekommen).

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Stückzahlen von Selbstladebüchsen in Jägerhand ? Ich tippe mal mindestens 50% von den knapp 700.000.

Eins wollte ich noch loswerden - PERSÖNLICHE MEINUNG:

Unterstützt die GRA. Die sind modern und haben Bock. Ich hoffe die haben bald Fachanwälte an Bord. Damit was vorwärts geht.

Denen trau icht echt was zu. Katja Triebel und die GRA haben in der kurzen Zeit mehr Informationen bezglich Recht/Unrecht, Lösungsansätze an uns Schützen herangetragen, als ALLE selbsternanten Heilsbringer und Verbände zusammen.

Bleiibt zu hoffen, das Sie Gehör finden und Einfluß gewinnen. Die falschen Propheten sind unser Untergang !

Eine gute Lobby kostet das dürfte jedem klar sein. Die GRA sollte mal eine Zahl in den Raum stellen 20€ - 50€ das sollte die Sache einem wert sein.

Auf die Jungs und Mädels halt ich größe Stücke!

Grüße

Bearbeitet von südwest
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Abgesehen davon das es eine Katastrophe für die Jäger ist, zeigt dieser Fall was passiert wenn Waffenbesitz nicht ein Recht sondern ein Privileg ist. Das Privileg der Jäger sich HA zu kaufen wurde gerade gekippt und so kann der ganze Waffenbesitz Scheibchenweise erledigt werden.

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....

Unterstützt die GRA. Die sind modern und haben Bock. Ich hoffe die haben bald Fachanwälte an Bord. Damit was vorwärts geht.

Denen trau icht echt was zu. Katja Triebel und die GRA haben in der kurzen Zeit mehr Informationen bezglich Recht/Unrecht, Lösungsansätze an uns Schützen herangetragen, als ALLE selbsternanten Heilsbringer und Verbände zusammen.

....

Die GRA bringt die Jäger da nicht weiter weil sie keinen Einfluß hat.. es bleiben nur die Jagdverbände, nur diese können in diesem Fall etwas bewirken und eine Gesetzesänderung herbei führen.

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Ich war im Waffengeschäft und mir wurde auf Nachfrage mitgeteilt, das kein HA mit austauschfähigem Magazin mehr an Jäger verkauft werden darf. Es gab eine Anweisung vom zuständigen Amt. Der Ladenbesitzer stönnte, weil er bis unter die Decke voll ist.

Aber obwohl (meines Wissens), das Urteil noch nicht rechtskräftig ist (weil das erfolgt soweit ich weiß 1 Monat nach der Verhandlung) wird also schon komplett umgesetzt.

Auf der LM wo ich danach war, war dann die Stimmung sehr durchwachsen. Es wurde diskutiert über Schuld, Wie das Urteil zustande gekommen ist. ABER, keiner dort dachte mal an Brüssel oder Lösungen. So ist der Weg natürlich klar und das Ende auch.

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647.584 Halbautomaten in D

Stückzahlen von Selbstladebüchsen in Jägerhand ? Ich tippe mal mindestens 50% von den knapp 700.000.

Die oben genannte Zahl erfasst alle Selbstladewaffen, also auch die Kurzwaffen (Selbstladepistolen) einschl. jeder KK-Sportpistole.

Der Anteil von Selbstladelangwaffen liegt dabei unter 20%, woran Selbstlader in jagdlicher Nutzung wiederum nur einen verschwindend geringen Anteil haben.

CM

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Ich frage mich immer, wenn im Waffenrecht (wo ich mich noch am ehesten auskenne) solche Böcke gebaut werden, was machen die dann in wirklich lebenswichtigen Bereichen für Stuss. Arbeitsrecht, Gesundheitswesen, Infrastruktur, Sicherheit etc.

(...)

Im Bereich des privaten Baurechts kann ich dir eine Antwort aus erster Hand auf deine Frage geben. Hatte dort einmal einen Anwalt mandatiert, der mir unter der Hand erzählte, dass eine Richterin ihn einmal in einem Prozess gefragt hat, ob man Estrich wie Teppichboden verlegt.

Pikanterweise war die Richterin seit mehr als 20 Jahren mit dem Schwerpunkt Baurecht befasst.

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Trotzdem geht es hier um mehr waffen als bei den PSM und den Pumpen.

Und für die gab es auch logischerweise keine Feststellungsbescheide.

So einfach dürfte das diesmal nicht gehen.

Denke schon das es eine positive politische Entscheidung geben wird.

Die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt...

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Ich war im Waffengeschäft und mir wurde auf Nachfrage mitgeteilt, das kein HA mit austauschfähigem Magazin mehr an Jäger verkauft werden darf. Es gab eine Anweisung vom zuständigen Amt. Der Ladenbesitzer stönnte, weil er bis unter die Decke voll ist.

Aber obwohl (meines Wissens), das Urteil noch nicht rechtskräftig ist (weil das erfolgt soweit ich weiß 1 Monat nach der Verhandlung) wird also schon komplett umgesetzt.

Auf der LM wo ich danach war, war dann die Stimmung sehr durchwachsen. Es wurde diskutiert über Schuld, Wie das Urteil zustande gekommen ist. ABER, keiner dort dachte mal an Brüssel oder Lösungen. So ist der Weg natürlich klar und das Ende auch.

Und wir haben 2 M4 gekauft und eintragen lassen. Kein Problem.

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Eins wollte ich noch loswerden - PERSÖNLICHE MEINUNG:

Unterstützt die GRA.

Solange die GRA keine begründete Kritik vertragen kann oder möchte ist sie für mich (persönliche Meinung ) indiskutabel.

Abgesehen davon- dürfen die überhaupt Geld nehmen? Ich dachte die haben da Schwierigkeiten mit wegen Ron, den Rechtsradikalen und den Steuern?

Bearbeitet von chapmen
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Schade. Weil ich es hier mehrfach so herausgegeben habe: Mir dürfte im Zweifel mein Schweißhund die SLB retten. Die Befreiung von Auflagen des Paragraph 19 trifft nur auf KW zu. Da hilft mir nicht mal die Bestätigung zum Nachsucheführer.

Vielleicht noch eine Frage an die Rechtsexperten hier: Wenn ich also für die vor einem Jahr neu gekaufte Waffe defacto ohne Erwerbsberechtigung erworben habe, inwiefern kann man in dem Falle der Enteignung den (gewerblichen) Verkäufer dafür in Regress nehmen?

Verdammtes Handy. Es sollte heissen "herausgelesen" und "nicht retten".

Verdammtes Handy. Es sollte heissen "herausgelesen" und "nicht retten".

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Schade. Weil ich es hier mehrfach so herausgegeben habe: Mir dürfte im Zweifel mein Schweißhund die SLB retten. Die Befreiung von Auflagen des Paragraph 19 trifft nur auf KW zu. Da hilft mir nicht mal die Bestätigung zum Nachsucheführer.

Vielleicht noch eine Frage an die Rechtsexperten hier: Wenn ich also für die vor einem Jahr neu gekaufte Waffe defacto ohne Erwerbsberechtigung erworben habe, inwiefern kann man in dem Falle der Enteignung den (gewerblichen) Verkäufer dafür in Regress nehmen?

Verdammtes Handy. Es sollte heissen "herausgelesen" und "nicht retten".

Verdammtes Handy. Es sollte heissen "herausgelesen" und "nicht retten".

Aha, dann erkläre mal warum 19 und kurzwaffe

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(...)

Vielleicht noch eine Frage an die Rechtsexperten hier: Wenn ich also für die vor einem Jahr neu gekaufte Waffe defacto ohne Erwerbsberechtigung erworben habe, inwiefern kann man in dem Falle der Enteignung den (gewerblichen) Verkäufer dafür in Regress nehmen?

(...)

Schon die Voraussetzung deines konstruierten Falls ist falsch. Vor einem Jahr hattet du definitiv eine EWB für die Waffe. Wie sonst hätte sie in deine WBK eingetragen werden können?

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