Zum Inhalt springen
IGNORED

Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger


EkelAlfred

Empfohlene Beiträge

Ist das sicher oder wahrscheinlich, dass das BMI sich in dieser Sache äußern wird?

Falls hochgestellte Persönlichkeiten wie Seine Durchlauscht Fürst von Oettingen-Oettingen und Oettingen-Wallerstein oder Seine Durchlaucht der Fürst zu Löwenstein-Rosenstein-Wertheim ("Sagens's einfach 'Fürst zu Löwenstein" zu mir!") in der Vergangenheit geruhten, eine Selbstladebüchse zum Zwecke der allerhöchsten Jagd zu erwerben und dahero jetzt indigniert wären, zum Telephon griffen und also den subalternen Beamten des Innenministeriums ihre Verwunderung ob des ergangenen Urteils ausdrückten, verbunden mit der Sorge, es möchten die Bestände des fürstlichen Hauses unrechtmäßiuger Verwendung geziehen werden, so rückte eine Äußerung des Innenministerium durchaus in greifbare Nähe!

;)

Oder kurz: Je mehr großkopferte Jäger davon betroffen sind, umso schneller geht's. Rundschreiben und Gesetz.

Bearbeitet von heletz
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ein "echtes Jagdgewehr" muss ja mit Holz verarbeitet sein. Höre ich leider noch zu oft in dieser oder eine ähnlichen Form und bis dahin sind nicht einmal 20% der Jäger gegen weitere Verbote.

Hast Du leider recht....viele Jäger finden IKEA Gewehre gut..........bei mir kommt sowas nicht in den Schrank

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn wir nur "Besitzer" unserer Waffen sind, wer ist dann "Eigentümer" ?

Und könnte man denjenigen nicht dazu auffordern, die Waffen bitte auf seine Kosten in den rechtmäßigen Zustand zu versetzen ?

Der Eigentümer müßte doch eigentlich der Staat sein, also bitte soll der auch die Kosten der Änderungen tragen.

So würde es jedenfalls gehandhabt, wenn es um eine Mietwohnung oder sowas geht, da zahlt auch der Eigentümer für Sanierungen etc.

Wenn der Staat sich dann damit rausredet, das wir doch Eigentümer sind, könnten wir im Falle einer faktischen Enteignung auf Schadenersatz klagen, was ja im Falle des reinen "Besitzes" nicht geht.

Der Staat hat uns doch bewußt nur den Besitz zugestanden, um unsere Rechte besser einschränken zu können.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Oder kurz: Je mehr großkopferte Jäger davon betroffen sind, umso schneller geht's. Rundschreiben und Gesetz.

Bei der zu erwartenden großen Anzahl betroffener Jäger dürfte das dann ja nur wenige µS dauern ;)

DAS ist exakt das, was mir Hoffnung gibt. Verbunden mit der Tatsache, dass sich jetzt schon der ein oder andere Sachbearbeiter in Behörden oder Innenministerium davor graust, wie eine Einsammlung von hunderttausend Jagdbüchsen problemlos über die Bühne gehen soll.

Da muss der Sachbearbeiter, der sonst friedlich die WBK stempelt, nun plötzlich:

Recherchieren im NWR, Briefe schreiben, Klagen und Widersprüche zu Kenntnis nehmen, sportliche Bedürfnisbescheinigungen entgegennehmen und prüfen, im NWR die entsprechenden Klicks machen, dann bei den verbleibenden mit Polizei die Waffen einsammeln, in die Asservatenkammer stellen, evtl. zur Vernichtung freigeben...und das alles dokumentiert in dreifacher Abschrift mit Stempel. Während zeitgleich die Telefone heißlaufen, weil besorgte und angepisste Jäger ihren Frust an dir auslassen. Prost.

Ich finde, wir sollten eine Art Aktionsplan aufstellen, um die Initiative zu behalten, z.B. spontan gesagt:

1) Politiker in den Innen/Landwirtschaftsausschüssen von Bund und Ländern anschreiben und Rechtssicherheit fordern

2) Verbände anschreiben und Druck ausüben ?

3) Sachbearbeiter anrufen und nerven ?

4) BMI und StMi anschreiben und um Klarstellung bitten ?

etc etc.

Mögiichst viel Briefmüll bevor überhaupt einer im Ministerium oder den Behörden eine Strategie ausgearbeitet hat.

Was meinst ihr?

Beste Grüße

Empty8sh

Bearbeitet von Empty8sh
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ja, der schützt Dich vielleicht bei der Frage nach der Strafbarkeit, aber nicht bei der Frage, ob Du weiterhin ein Bedürfnis für den Besitz der Waffe hast.

Seine Aufgabe wäre es eher die sofortige Vollstreckung anzufechten ;)

Sodann kann er sich Gedanken über einen "Enteignunsggleichen Eingriff", "Bestandsgarantie" etc. machen.

Das ist natürlich wacklig, aber man sollte versuchen das Preisschild erst einmal recht hoch zu hängen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Darf halt nicht jeder.

Nein, das war als Szenario für den Sachbearbeiter gemeint. Der sitzt da friedlich und muss normalerweise seiner Jägerschaft die Stempel in die WBk hauen oder den Jagdschein verlängern. Und plötzlich rollt da eine Lawine an neuen Anweisungen und Telefonaten auf ihn zu...und das heißt MEHR ARBEIT. Und ÄNDERUNGEN im normalen Arbeitsablauf.

Das mag kein Sachbearbeiter.

Beste Grüße

Empty8sh

EDIT: Hab es im vorherigen Post nochmal klarer formuliert, war vielleicht zweideutig. Sorry!

Bearbeitet von Empty8sh
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Und plötzlich rollt da eine Lawine an neuen Anweisungen und Telefonaten auf ihn zu...und das heißt MEHR ARBEIT. Und ÄNDERUNGEN im normalen Arbeitsablauf.

Das mag kein Sachbearbeiter.

Deshalb ja die goldrichtige "Marschrichtung", wie von Schiiter genannt.

"Preisschild hochhängen". Signalisieren, dass Widerrufe nicht "einfach so" hingenommen werden, und dass mit "einfach und schnell" hier gar nichts gehen wird.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nein, das war als Szenario für den Sachbearbeiter gemeint. Der sitzt da friedlich und muss normalerweise seiner Jägerschaft die Stempel in die WBk hauen oder den Jagdschein verlängern. Und plötzlich rollt da eine Lawine an neuen Anweisungen und Telefonaten auf ihn zu...und das heißt MEHR ARBEIT. Und ÄNDERUNGEN im normalen Arbeitsablauf.

Das mag kein Sachbearbeiter.

Beste Grüße

Empty8sh

EDIT: Hab es im vorherigen Post nochmal klarer formuliert, war vielleicht zweideutig. Sorry!

Das gibt eine Zitterpartie - ohne Bundesjagdgesetzänderung droht wohl Kernschmelze !

Habe die Info von einem Funktionär bekommen - möchte aber nicht weiter verifizieren !

Grüße

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es wird wieder einmal genau DAS FALSCHE getan und beschwatzt. Hektischer Aktionismus auf der lokalen Ebene, und das energische Aufwecken auch des letzten schlafenden Hundchens in der letzten Kreisverwaltung, der sonst einfach abgewartet hätte, bis irgendwann einmal eine Weisung kommt, *kopfschüttel*
Ich kann Fritz gut verstehen....

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das gibt eine Zitterpartie - ohne Bundesjagdgesetzänderung droht wohl Kernschmelze !

Habe die Info von einem Funktionär bekommen - möchte aber nicht weiter verifizieren !

Grüße

Und an eine Änderung glaube ich nicht wirklich...

Soweit ich weiß, war Mitte März die Frist für die Eingabe von Änderungen.

Bearbeitet von HogHunter
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das gibt eine Zitterpartie - ohne Bundesjagdgesetzänderung droht wohl Kernschmelze !

Habe die Info von einem Funktionär bekommen - möchte aber nicht weiter verifizieren !

Grüße

Hallo,

also das waffg. und bjagdg ist doch ganz eindeutig

§ 13 WaffG – Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Jäger, Führen und Schießen zu Jagdzwecken

(1) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Personen anerkannt, die Inhaber eines gültigen Jagdscheines im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes sind (Jäger), wenn

  1. 1.
    glaubhaft gemacht wird, dass sie die Schusswaffen und die Munition zur Jagdausübung oder zum Training im jagdlichen Schießen einschließlich jagdlicher Schießwettkämpfe benötigen, und
  2. 2.
    die zu erwerbende Schusswaffe und Munition nach dem Bundesjagdgesetz in der zum Zeitpunkt des Erwerbs geltenden Fassung nicht verboten ist (Jagdwaffen und -munition).
§ 19 BJagdG – Sachliche Verbote

(1) Verboten ist

  1. 1.

    mit Schrot, Posten, gehacktem Blei, Bolzen oder Pfeilen, auch als Fangschuss, auf Schalenwild und Seehunde zu schießen;

  2. 2.
    1. a)

      auf Rehwild und Seehunde mit Büchsenpatronen zu schießen, deren Auftreffenergie auf 100 m (E 100) weniger als 1.000 Joule beträgt;

    2. b)

      auf alles Übrige Schalenwild mit Büchsenpatronen unter einem Kaliber von 6,5 mm zu schießen; im Kaliber 6,5 mm und darüber müssen die Büchsenpatronen eine Auftreffenergie auf 100 m (E 100) von mindestens 2.000 Joule haben;

    3. c)

      auf Wild mit halbautomatischen oder automatischen Waffen, die mehr als zwei Patronen in das Magazin aufnehmen können, zu schießen;

ist doch eigentlich vom Gesetz her ganz eindeutig! oder.?

die behörden bräuchten sich doch nur ans gesetz halten..oder ist das zu einfach gedacht?

gruss

www.wf.sports.de

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es wird wieder einmal genau DAS FALSCHE getan und beschwatzt. Hektischer Aktionismus auf der lokalen Ebene, und das energische Aufwecken auch des letzten schlafenden Hundchens in der letzten Kreisverwaltung, der sonst einfach abgewartet hätte, bis irgendwann einmal eine Weisung kommt, *kopfschüttel*

Ich kann Fritz gut verstehen....

Ohne offizielle Weisung macht der betreffende SB sowieso nichts von sich aus. Ein dauerhafter Hängezustand ist für uns genauso ungesund.

Wir brauchen das Urteil nicht vor dem BMI, BMLE oder StMI geheimhalten, die kennen das eh schon. Da muss früher oder später sowieso Klarheit geschafft werden.

Wenn aber die SB aber bereits JETZT über die Briefeflut reden, dann kann das auch die Entscheidnung der Ministerien beeinflussen. Dann ist es nix mehr mit "Macht mal". Das wird nach oben gemeldet und sollte dann dort mit einer genauso großen Briefeflut ans BMi dort einschlagen.

Wegducken und Kopf in Sand stecken ist genauso verkehrt, irgendwann schlägt der Meteorit sowieso ein.

Beste Grüße

Empty8sh

Bearbeitet von Empty8sh
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich halte das Anschweißen eines 2-Schuss Magazins, wie hier im vorauseilenden Gehorsam bereits vorgeschlagen, für keine für mich praktikable Lösung. Meine SLB würde damit zu einem Einzellader bei dem ich jede einzelne Patrone mühsam einführen müsste.

Ein praktischer Totalverlust der Investition.

Ich empfehle allen möglicherweise Betroffenen noch schnell den Abschluss einer Rechtschutzversicherung für Verwaltungsrecht, wie sie z.B. Das FWR in Zusammenarbeit mit der ÖRAG anbietet.

Bin da bereist einmal in einem Streit gut mit gefahren.

Außerdem, je mehr Kosten da eine Versicherung auf sich zurollen seiht, um so höher werden die Fälle intern gehängt und umso besser werden die ANwälte.

Schlagt das System mit ihren eigenen Methoden.

Es geht in diesem Fall darum, dass endlich, wie hier schon richtigerweise gefordert, die "Preisschilder" endlich hoch angesetzt werden. Nur das wird funktionieren. Insofern können wir dem BVerwG nur dankbar sein, dass die Waffenbesitzer wenigstens teilweise aufgescheucht werden.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.