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DAK

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  1. Die Verwendung des Tackers sollte einen bestimmeten Zweck erfüllen, die Zuschauer hätten auch dahingehend abstimmen können, das der Polizist schießt. Dann wäre herausgekommen, das der Polizist falsch gehandelt hat, weil er hätte erkennen müssen, das es sich eben um einen Tacker handelt. Der Tacker war aber bis zur Entscheidungsfrage für die Zuschauer NICHT erkennbar (für den Polizisten schon ), und sowieso, die anderen Schüler hätten das erkennen müssen und nicht so blödsinnig handeln dürfen ( Schutzsuchen hinter Tischen ). Wenn der Polizist, stellvertretend für das Publikum, geschossen hätte, wäre das Geschrei groß gewesen,weil er voreilig geschossen hat, ohne den Tacker zu erkennen. Hier sollte eine Situation aufgebaut werden, in der alle Zuschauer, die sich für den Schuß entscheiden hinterher die moralisch Schuldigen sind, da es sich ja nur um einen Tacker gehandelt hat. Wenn statt dem Tacker eine Softair verdendet worden wäre, wär der Schuß auf den Täter nicht so einfach unter dem moralischen Gesichtspunkt als falsch einzuordnen gewesen. Für mich ist das Erziehungsfernsehn. und zu Rubberduck, hier wurden Zuschauer vor die Wahl gestellt, auf einen Menschen zu schießen oder nicht, die Sendung wurde auch als "Mitmachfernsehn" mit realen Situationen angekündigt. Bei solchen Sendungen erwarte ich aber auch wirklich reale Situationen und nicht sowas Praxisfremdes, und dann sollte man auch keine solchen "Fallen" einbauen um diejenigen Zuschauer, die eine andere Wahl treffen als die Gewünschte, hinterher an den Pranger stellen zu können.
  2. Was passiert, wenn man Kindern Spielzeugpistolen verbietet, konnte man gestern bei "Gallileo" eindrucksvoll wahrnehmen: Da war eine interaktive Sendung, wo der Zuschauer in die Rolle eines Polizisten schlüpft und mit Hilfe einer App die kommende Handlung des Polizisten entscheidet. Es wurden alle Klischees abgedeckt. Als erstes wurde ein Autofahrer angehalten, das war zwar ein Dr. Arzt auf dem Weg ins Krankenhaus zur Not-Op, aber die schlauen Zuschauer haben erkannt, das er auch Neonazi war, der den Kofferraum voller Benzin hatte, da er nach der OP ein Flüchtlingsheim anzünden wollte. Danach das Allerbeste: Die Polizei wird zu einer Schule gerufen, dort bedroht ein (dicklicher, blonder) Schüler seine Mitschüler mit einer Waffe. Durch den Türspalt kann man sehen, das er eine Art schwarze Schußwaffe wie ein Schütze in Richtung seiner Mitschüler hält, welche sich hinter Tischen und Stühlen verschanzt haben. Dann der Hinweis der Schuldirektorin, der Vater des Jungen ist Sportschütze. Jetzt darf der Zuschauer entscheiden, Kopfschuß durch den Türspalt oder verhandeln. Das Gutmenschenpublikum entscheidet korrekt für Verhandeln. UND JETZT KOMMT DER OBERKNALLER !! Es stellt sich heraus, das die "Waffe" ein ausgeklappter, schwarzer Klammertacker war, wie ihn jeder auf dem Schreibtisch hat. Also wie DOOF müssen die Mitschüler sein, die sich wegen einem TACKER hinter Tischen verschanzen, weil sie Angst haben, erschossen zu werden. Hier wird deutlich, das wenn man Kindern Waffen komplett verbietet, diese dermaßen verblöden, das sie sich sogar mit einem Klammertacker bedrohen lassen, den jeder Mensch schon aus 10 Metern Entfernung hätte erkennen können.
  3. Ich habe bei der Jagd und Hund das Gefühl, den Händlern wurde aufgetragen, möglichst wenig Kurzwaffen und gar keine militärisch aussehenden HAs auszustellen. Man will bestimmt vermeiden, das in der Presse Bilder von diesen Waffen auftauchen und dies mit den Jägern in Verbindung gebracht wird.
  4. Wahrscheinlich hetzt euch irgendjemand aus Prinzip die Polizei auf den Hals. Ich kenne einen Geschäftsmann, der hatte über Jahrzehnte ein Großkatzenfell an einer Wand seines Ladens, nie hat jemand da ein Problem mit gehabt. Irgendwann ist dann jemanden aufgefallen, das sowas doch ja gar nicht geht. Anzeige und Geldstrafe, obwohl das Fell (nicht nachweißbar ) aus den 50ern stammte. So sind wir Deutschen eben. Ich weiß allerdings nicht mehr,ob er vor Gericht gegangen ist und wie das ausgegangen ist.
  5. Ein Erntegerät aber auch wirklich nur für "Kleinbauern". So ein 5 Hektar Weizenfeld damit abzuernten, das braucht Zeit.
  6. Das kann hier niemand rechtssicher sagen, also ist die Frage sinnlos. Sicher ist aber, das man mit so einem Ding besten Chancen hat vor Gericht zu landen. Die Dich kontrollierenden Polizisten brauchen nur die Möglichkeit in Betracht ziehen, das das Teil unter das Führungsverbot fällt. Dann folgt Beschlagnahme und Gerichtsverhandlung. Und ehrlich, die Dinger sehen schon brutal aus, wie eine Raubtierklaue. Da einen Richter zu finden, der das erlaubt halte ich für äußerst unwahrscheinlich. Außerdem kann man diese Dinger sehr einfach mit einer Hand öffnen, auch ohne Pin etc. Ich habe das schon mal probiert, es geht und der Richter wird das auch hinkriegen. Viel Spaß für etwas völlig sinnloses wie ein Karambitmesser. Sehe ich bei Butterflymessern genaus. Der größte Schrott überhaupt, wackelig und bestens dazu geeignet sich selber zu verletzen aber so cool für kiddies das sie verboten wurden.
  7. Das Führungsverbot hat mit Demo nichts zu tun, das gilt überall und jederzeit. Ein Karambitmesser wird bei einer Kontrolle bestimmt Probleme bereiten. Ich würds lassen. Es gibt sogar Fälle wo ein Zweihandmesser, welches sich doch einhändig öffnen lässt Probleme bereitet hat. Es gibt enige Messer, die eigentlich Zweihänder sind, aber deren Klinge so weit aus dem Griff ragt und so leichtgängig zu öffnen sind, das es auch mit einer Hand geht. Auch diese würde ich nicht führen um kein Risiko einzugehen. Wenn ich keine waffenrechtliche Erlaubnisse hätte, wär es möglicherwiese anders, aber da diese sofort weg sind führe ich gar kein Messer mehr und wenn dann nur etwas, was 100% problemlos ist.
  8. Wenn ich so en Schreiben bekommen hätte würde ich das 2-Schuß-Magazin und drei Pufferpatronen zu Herrn Krehn gehen und ihn drum bitten, diese drei Patronen in das Magazin zu stecken. Wenn ihm das nicht gelingt düfte laut seinem Schreiben einer Eintragung nichts mehr im Wege stehen.
  9. @ Hasan Die AFD ist also ein Rattenfänger. Schöne Bezeichnung für die momentan einzige Partei, bei der überhaupt noch die Chance besteht, das sie sich positiv an den Legalwaffenbesitz heranwagt. Die anderen wagen es bestimmt nicht mehr.
  10. @heletz du hast mir mal in einem Post geantwortet und gefragt, welche Bedingungen in Deutschland mich konkret einschränken (nerven). Es ging um Waffengesetze Weltweit. In diesem treat wird genau das thematisiert, was ich meinte.
  11. Also gut, wenn dann Revolver demnächst "automatisch" sind, sind alle Repetierer das dann auch. Die Zukunft gehört den einschüssigen Jagdwaffen, eventuell auch in Kombination. Man kann zu diesem Thema noch schön zwischen "automatisch" und "selbstladewaffe" Haarspalten
  12. Also wenn ich mir vorstelle, das Magazin von einem Erma M1 wäre fixiert und müsste von oben geladen werden.... Das ist in der Praxis unmöglich und unter Unfallverhütungsvorschriften völlig absurd.
  13. wäre schön wenn diese Formulierung Gesetz würde. vor einiger Zeit war ich auf einem Schießstand, ich fragte den Betreiber ganz höflich, ob ich zum Einschießen meiner Büchse auch ein Magazin mit mehr als zwei Patronen benutzen dürfte. Da wurd er ganz komisch und rauntze mich an, das geht gar nicht, dafür haben sie kein Bedürfnis.
  14. Ich würde als SB auch keinen Drilling mehr eintragen. Wer garantiert denn, das nicht ein ehrloser Jäger, wenn er Dank lang erwarteter Klarstellung des Bundesverfassungsgerichtes, schon nicht mehr mt dem 30er Magazin in 308 auf Rehwild gehen kann, das er nicht ( nur weil er es kann ) in seinem Drilling Postenschrot fürs Bambi läd. Man kann ja so vieles, nicht nur mit dem bösen HA machen.
  15. Spätestens wenn das Bedürfnis für Pistolen aberkannt wird, wird deutlich, das sich da Richter mit einer Thematik beschäftigt haben, von der sie ncht die geringste Kenntnis haben, nämlich der Jagd als solches. Die Kurzwaffe ist bei der Jagd ja gar nicht das Instrument der Jagdausübung, da sowieso nicht mit KW auf Wild zum Zwecke der Bejagung geschossen wird. Das erfolgt ausnahmslos mit Langwaffen. Die KW ist ein Hilfsmittel um dem angeschossenen Wild ein unnötiges Leiden ersparen zu können. die KW ist also genauso ein Hilfsmittel wie eine Taschenlampe, die zur Nachsuche bei wiedrigen Sichtverhältnisses genutzt werden darf. Man könnte annehmen, die Richter glauben, es gäbe Jäger, die wenn sich die Gelegenheit bietet, die Pistole ziehen und versuchen, den Hasen damit "abzuknallen".
  16. Erstaunlich ist, wie bei den gesetestreuesten Bürgern ( Deutsche Waffenbesitzer ) die Gesetze bis zum Exzess restrikiv ausgelegt werden und im Falle von Schwerverbrechern die Gesetze bis zum Exzess zugunsten der Verbrecher ausgelegt werden. Da werden dann schon mal 23 Jährige Testosteronmonster nach dem Jugendstrafrecht verurteilt, wenn sie einen wehrlosen Totgegeschlagen haben. Da wird dann schon mal unverbesserlichen Mördern das Recht auf Freigang zugesprochen, obwohl das tickende Zeitbomben sind. Da werden Sicherheitsverwahrte freigelassen, weil sie ein Recht auf Teilhabe an der Gesellschaft haben etc... Als ob die Jäger mit ihrem HAs ständig gegen das Gesetz verstoßen wüdren, ich meine bsher wäre es ein lechtes gewesen mit einem 10er auf die Pirsch zu gehen, aber mir sind keine derartigen Vorkommnsse bekannt. Die Bewährungsprobe, das dieses Gesetz bisher richtig angewendet wurde, ist doch in der Praxis eindeutig erfüllt.
  17. Ist es nicht so, das alles erlaubt ist, was nicht aussdrücklich verboten ist ? Oder ist es in unserem Falle so, das alles verboten ist, was nicht ausdrückliche erlaubt ist.
  18. Ich sehe das auch so, das dem Gesetz genüge getan wird, wenn ein zwei Schuß Magazin verwendet wird. Es geht ja ausdrücklich um den Moment der Schußabgabe als Definition. Wenn in diesem Moment ein derartiges Magazin in der Waffe steckt, ist die Anforderung an den Gesetzestext erfüllt. Genaugenommen könnte man sogar mit einem 10er auf die Pirsch gehen und vor Schuß auf das Wild das Zweier einstecken.
  19. Wenn wir nur "Besitzer" unserer Waffen sind, wer ist dann "Eigentümer" ? Und könnte man denjenigen nicht dazu auffordern, die Waffen bitte auf seine Kosten in den rechtmäßigen Zustand zu versetzen ? Der Eigentümer müßte doch eigentlich der Staat sein, also bitte soll der auch die Kosten der Änderungen tragen. So würde es jedenfalls gehandhabt, wenn es um eine Mietwohnung oder sowas geht, da zahlt auch der Eigentümer für Sanierungen etc. Wenn der Staat sich dann damit rausredet, das wir doch Eigentümer sind, könnten wir im Falle einer faktischen Enteignung auf Schadenersatz klagen, was ja im Falle des reinen "Besitzes" nicht geht. Der Staat hat uns doch bewußt nur den Besitz zugestanden, um unsere Rechte besser einschränken zu können.
  20. Man sollte das Urteil auf arabisch in den sozialen Netzwerken publik machen, wenn dadurch die IS Terroristen von Anschlägen in Deutschland abgehalten werden, hätte es ja wenigstens ein Gutes.
  21. Was kommt als nächstes ? Fahrverbot für alle Autos in der Innenstadt, weil die ja technisch in der Lage sind, schneller als 50 kmH zu fahren.
  22. Dieses Urteil betrifft doch alle HAs, egal ob Wechsel oder festes Magazin oder ? Wie ist es dnn mit Flinten a la Benelli M3, kann sowohl als HA oder Pumpe genutzt werden. Man könnte die Waffe mit einem einfachen Schweißpunkt in der Funktion "Pumpe" fixieren. Warum sollte das Urteil nur für Waffen mt Wechselmagazin Bedeutung haben, wie hier manchmal erwähnt wird ?
  23. Als das Gesetz damals formuliert wurde, war praktisch jeder HA mit einem größeren Magazin als 2 Schuß ausgestattet. Deswegen wurde diese Einschränkug wohl auch vorgenommen. Hätte die Juristen damals an einen HA mit zwei Schuß Magazin (fest und nicht veränderlich), gedacht, hätten sie gleich feststellen müssen, das die gar nicht existieren. Es hätte also für das BundesJagdgesetz extra eine neue Waffenart geschaffen werden müssen. Das war ganz sicher nicht der Wille des Gesetzgebers. Und wurde auch von der Industrie und den eintragenden Behörden niemals so aufgefasst.
  24. Ich hätte da noch mal einen Denkanstoß. Das Gerichtsurteil fußt auf folgendem Satz: "auf Wild mit halbautomatischen oder automatischen Waffen, die mehr als zwei Patronen in das Magazin aufnehmen können, zu schießen;" müsste es nicht heissen, um das Urteil nachvollziehen zu können: die mehr als zwei Patronen in EIN Magazin aufnehmen..... das Gericht reitet ja auch wirklich auf einzelnen Worten herum. Die Formulierung "das Magazin" ist doch der Hinweiß auf ein bestimmtes Magazin, nämlich das was man zur Jagdausübung dabei hat. Andere Magazine sind demzufolge optional, nur bei der Jadgausübung eben nicht. Ständ im Gesetz aber "ein" Magazin, wäre das der Hinweiß, das der Gesetzgeber explizit ausschließen möchte, das HA-Waffen, benutzt werden, bei denen die Möglicheit der Verwendung eines größeren Magazins auch nur theorethisch besteht. Wenn ich mehrere Magazine vor mir liegen habe, meine ich mit "das" ein ganz bestimmtes. Bei "Ein" würde ich es auf jedes der vorliegenden Magazine beziehen können. Vielleicht kann ein Jurist damit was anfangen, war nur so eine Idee......
  25. Dieser Irrsinn..... Gestern abend lief im TV ein Bericht, wie Waffen aus dem Ex Jugoslawien nach Luxemburg geschmuggelt wurden. Kernpunkt war, das die Schmuggler den Zöllner an der Grenze Ungarn (also EU) mit ca 2000 Euro geschmiert haben. Die Schmuggler warteten dann in Serbien auf einen Anruf von diesem wenn er an der Kontrolle steht. Dann winkt er die einfach durch. So kamen 15 Handgranaten, mehrere AKs und Unmengen Munition einfach so durch. Die Schmugggler waren völlig entspannt. Da war auch keine Rede von umgebauten Dekowaffen. Alles Zeug aus dem Krieg, Unmengen kommen so jede woche in die EU. Und wir werden hier für ein zwe ioder fünf Schuß Magazin fertiggemacht. Es ist so lächerlich. Kurz vor der französischen Revolution hat sich der Adel darüber gestritten, wieviele Engel auf einer Nadelspitze Platz haben. Das sollte man den Richtern mal zu denken geben.
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