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Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
DAK antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Welcher Mechanismus muss jetzt in Gang kommen, damit dieses Urteil flächendeckend gegen alle Jäger eingesetzt wird. Reicht es aus, wenn ein SB davon Kenntnis bekommt und kann der dann die Buschtrommel in Aktion bringen und das jedem anderen SB mitteilen das alle HAs ab heute illegal sind ? Hat er diese Kompetenz ? Oder MUSS dieses Urteil auf alle anderen Betroffenen angewendet werden, und wird demzufolge an alle SB mit entsprechendem Kommentar weiergeleitet ? Oder ist es legal möglich, das dieses Urteil ohne Folgen bleibt, solange sich niemand darauf stürzt ? -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
DAK antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Kein Politiker wird sich momentan für den Besitz von "bösen Selbstladern" einsetzen und was als Gesetzesänderung einbringen. Das geht nur über den kleinen Dienstweg, so das das Urteil nicht auf alle anderen angewendet wird. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
DAK antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Der Sinn der zwei Schuss Beschränkung ist doch klar definiert. Es soll verhindert werden, das der Jäger einen "unwaidmännischen" Vorteil gegenüber dem Wild hat, das er nicht z.B. einen ganzen Entenschwarm vom Himmel holt. Sowas in der Art meint doch das Jagdgesetz. Hierbei geht es also weniger um technische als um ethische Fragen. Sonst wäre es logischer Selbstlader ganz zu verbieten, als "ihr dürft, aber nur dreimal schießen" Deshalb finde ich die Schlussfolgerung des Gerichtes völlig am Sinn des Gesetzes vorbei. Wenn der Jäger bei der Ausübung der Jagd ein zwei Schuss Magazin in der Waffe hat, ist es doch völlig unerheblich, ob technisch die Möglichkeit besteht ein Größeres einzusetzen. Entscheidend ist doch die Tatsache, das er bei der Jagd keine erhöhte Feuerkraft hat, die nur aus rein ethischen Gesichtspunkten gefordert wird. Nach dieser Logik dürfte es auch keine Pedelecs mit einer 25 kmH Beschränkung geben, da ja die Möglichkeit besteht diese zu Entriegeln und schneller zu fahren. Dann braucht man aber FS und Kennzeichen. Fast jeder Gegenstand, der Beschränkungen unterliegt kann derart geändert oder missbraucht werden, das er nicht mehr Gesetzeskonform ist. Trotzdem verbietet der Gesetzgeber diese Dinge nicht. z.B. Autos, Alkohol etc. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
DAK antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Es ist kaum vorstellbar, wie es sein kann, das da ein paar Richter eine seit über 30 Jahren vollzogene Gesetzesanwendung neu interpretieren und dermaßen viele Jäger von einem Tag auf den anderen vor kaum lösbare Problem stellen, sie ja genaugenommen zu Straftätern machen. Könnte man nicht damit argumentieren, das es unmöglich sein kann, das über einen dermaßen langen Zeitraum ein Gesetz derart falsch von sämtlichen Behörden vollzogen wurde ? Allein diese Tatsache impliziert doch, dass die bisherige Anwendung die Richtige, vom Gesetzgeber gewollte Auslegung des Gesetzes ist. Jetzt denken ja manche hier auch schon, das sich die zwei Schuss Regel auch auf Pistolen beziehen könnte. Das wäre dann aber meiner Meinung nach eine weitere Rechtsverbiegung der allerfeinsten Sorte, da es niemals Pistolen mit zwei Schuss Magazinen gegeben hat und damit auch niemals dieMöglichkeit bestand Derartiges zu erwerben und zum zweiten kann es ja durchaus sein, das zum Fangschuss auch mehr als 3 Schuss abgegeben werden müssen. Ist zumindest nicht geregelt. -
Mein Bruder wurde letztens auf dem Parkplatz des Kaufland in Dortmund angegriffen, als er in sein Auto einsteigen wollte. Der Angreifer bekam einen kleinen Nasenstüber und lief davon. Polizei wurde nicht benachrichtigt, wozu auch. Auch so ein Fall, der beim "richtigen" Opfer in einem erfolgreichen Überfall mit einem verletzen Opfer hätte enden können. So fließt er aber nicht in die Statistik ein.
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@mausebär, also wennich mir das Angebot bei Gun City in Auckland ( nach eigenen Angaben der größte Waffenladen der Welt )anschaue, kann man schon ins schwärmen kommen. Auch auf der Seite buy-sell.( sowas wie Ebay für NZ ) werden AR 15 mit Schalli und Laserpointer angeboten. Allerdings hatte die letztes Jahr alle noch den "bösen" Handgriff, jetzt haben die gleichen Waffen einen Steg zwischen Handgriff und Kolben. Sieht gleich total harmlos aus. Damit könnte ich leben. Ansonsten haben die Fullautos, AKs, M16 etc bei Gunworld noch die Originalgriffe. Diese Waffen gibts wohl nicht mal eben "over the counter", aber es muss doch realistisch erwerbbar sein, sonst wär das Angebot nicht so gross. Das man regelmäßig zum Schießen muss um ein Bedürfnis zu haben ist doch OK, wer kauft denn diese tollen Waffen und nagelt sie dann an die Wand. Dafür fallen die ganzen Beschränkungen weg, die einem hier dem Spass am schießen nehmen.
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Neuseeland soll wohl nicht schlecht sein, zumindest kann man alles erwerben. Auch Vollauto.
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Mich würde mal eine Statistik interessieren, inwieweit sich die öffentliche Sicherheit seit dem Führungsverbot verbessert hat. z.B. das seitdem die Straftaten unter Anwendung von Hieb und Stichwaffen und Messern und besonders AK 47 Softairnachbildungen zurückgegangen sind.
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Ich denke mal, ein Nicker bei einem Vollblutbayern, der vollträchtig auf dem Oktoberfest rumläuft wird das schon durchgehen, Brauchtum oder so. Anders siehts bei einer Pegida Demo aus, da wird man bestimmt sogar wegen einer Nagelfeile zur Höchststrafe verurteilt. So nach dem Motto " er führte eine als Nagelfeile getarnte Stichwaffe".
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War schon lustig, auf dem Oktoberfest gab es einen Verkaufsstand im Festzelt mit Hirschhornknöpfen. Da gabs auch schöne Jagdnicker. Beim Kauf wurden die einfach eine braune Papiertüte gestopft. Vor einigen Jahren hätte niemand auch nur im geringsten darüber nachgedacht, ob das erlaubt oder verboten ist, oder ob man seinen Nicker zur Wiesen mitnehmen darf oder nicht.
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Ich meine schon mal gehört zu haben, das Richter ein Messer, welches eben "tactical" aussah, aber ansonsten unter 12 cm, normale Klinge bla bla bla, war, eben doch als unter das Führungsverbot fallend eingestuft haben. Sozusagen der alte §37 nur für Messer.
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Eingangs wurde erwähnt, das es sich um ein EINHANDMESSER mit 12 cm Klinge handelte. Ich war bisher immer der Ansicht, das die Klingenlänge nur bei feststehenden Messern eine Rolle spielt. Und Einhandmesser auch mit kürzerer Klinge dem Führungsverbot unterliegen. Möglicherweise hat hier der Rchter auch was doppelt gemopplet. Aber jetzt noch mal ganz was genaues. Darf ich ein feststehendes Messer mit einer Klingenlänge unter 12 cm, welche KEIN Tactical oder Kampfmesser ist, führen. Ich meine so ein normales Jaddmesser mit Holzgriff und normaler Klinge.
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Ihr müsst euch mal die youtube Videos zu diesem Thema aus den USA anschauen. Open carry usw. Da kann mann sich sorgen machen. Ob man die Kontrolle überlebt ist gar nicht mal so sicher
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Ich würde einfach sagen: Ich habe eine Schusswaffe dabei, hier sind meine Papiere. Wollen Sie die sehen? Wie soll das vonstatten gehen ? Dann kann der Plizist selber entscheiden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass da ein Problem entstehen soll, außer man provoziert den Beamten.
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Nur noch mal zur Absicherung, weil ichs kaum glauben kann. Er wurde jetzt verurteilt, weil er bei der ersten Aussage am Tatabend etwas gesagt hat woraus sie ihm jetzt den Strick gedreht haben ? Wäre er (mehr oder weniger ) SICHER freigesprochen worden wenn er a) zunächst keinerlei Angaben zur Sache gemacht hätte und b) einem versierten Anwalt die Sache überlassen hätte ?
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Ich hatte eine Winchester Replica, komplett aus Metall und Holzschaft. Man konnte ca. 7 Metallhülsen( in Form von Patronen ohne Kugel )in das Rohrenmagazin einführen, die mit einem gelben Plastikzündkopf bestückt wurden. Das Repetieren funtionierte wie bei der Echten und die Hülsen wurden oben ausgeworfen. Von dieser Firma gab es auch ein Gewehr mit einer Trommel und seitlichem Auswerfer wie beim Colt Peacemaker. Das waren die besten in D erhältlichen Waffen, anfang der 1970er. Mein Bruder hatte einen M16 Nachbau in VERNICKELT der Firma Matic. Er hatte das klassische Matic Magazin, die Replica war in Originalgröße. Die Waffe ist bei unserem Umzug anfang der 70er verschollen. Das Umzugsunternehmen hatte sie sich unter den Nagel gerissen, mein Vater hat aber nicht nachgeforscht.
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Ich weiß gar nicht was ihr habt, ich wollte schon mitbieten, aber dann hab ich gelesen, das die Dinger OHNE Garantie verkauft werden. Ne also dann aber doch nicht............
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Ich will nix kleinreden, aber ich denke heute würd eine gleich starke Sturmflut kaum noch vergleichbare Schäden hervorrufen. Hier hat es in Europa sicherlich echte Fortschritte gegeben , in NO hat sich wahrscheinlich dagegen seit 1962 nicht viel in dieser Richtung getan.
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Hab gestern auf ein Gewehr geboten, wurde überboten und wollte heut mal sehen wo die Auktion steht, hat ja noch 2 Wochen Laufzeit. Und was ist? Weg ist sie, derart gelöscht, als wäre sie nie dagewesen. Nicht wie bei Ebay wo man das wenigstens nachvollziehen kann. Ist mir jetzt schon mindestens 3 mal passiert. Hab echt Lust den Anbieter auf Erfüllung gem AGBs von Egun zu verklagen. Hat bei EBay schon jemand mit Erfolg gemacht. P.S. kann mir jemand verraten wie man Auktionen löscht die schon beboten sind?
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Naja, zeig doch diese Bilder mal im Tzunamigebiet vor, die werden ganz neidisch Schlimm sicher, aber rangiert auf der Top 1000 der Naturkatastrophen ziemlich weit unten.
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Da ich mir ( wenns wirklich mal Pflicht wird ) jeden Neukauf wegen der Folgekosten genau überlegen würde ist mir spontan ein griffiger Titel für die Aktion des VDB eingefallen, "Möglicht wenig Waffen unters Volk" eine Initative des VDB
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Nichts kostet? Wie soll das den gehen. Die Bümas müssen dafür eine "Gebühr" nehmen, außer sie machen das ehrenamtlich nach Feierabend. Ist aber irgendwie unwahrscheinlich.
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Liebe WOler, Also ich denke, die Notrationen könnt ihr morgen aufessen und die Pumpe wieder entladen. Derartige Naturkatastrophen hats in den betroffenen Gebieten schon immer gegeben. Also See- und Erdbeben und Wirbelstürme mit den Folgen. Da diese aber in D noch nicht vorgekommen sind wirds auch dabei bleiben. Zumindest in eurem Leben. Kleine Fluten ja, aber nix richtig schlimmes. Euer lieber Gott P.S. für Terroristen kann ich aber nichts!
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Wie soll das eigentlich in der Praxis laufen Wieviele Waffenbesitzer gibts in D, wieviel Bümas dagegen? Ich hab ungefähr 10 Langwaffen, jede soll dann vom Büma probegeschossen werden. Dafür braucht er mindestens einen Arbeitstag. Und ich muß mir auch einen Tag frei nehmen um das ganze Zeug dahinzubuckeln. Anfahrt zum Stand, er hat keinen eigenen, etc. Außerdem muß er ja auch noch in seinem Geschäft zu gegen sein. Wieviel soll das dann kosten bitteschön? Er hat dann aber gut zu tun, ich werde umschulen!. Bei den heutigen Stundenerrechnungssätzen konnen da locker 300 Euro pro Jahr und Jäger zusammen. Und noch etwas, was ist denn mit dem Altbestand? Werden dann die Bümas von den zuständigen Waffenbehörden mit Adressen und Listen versorgt damit auch ja alle Waffen erfaßt werden oder wie ?(Datenschutz????) Wenn die Bümas den Altbestand außen vorlassen müssen, weil er unbekannt ist, ist die Aktion doch noch sinnloser. Bei Neuwaffen braucht man ja wirklich nicht die Überprüfung nach einem Jahr.
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Man muß nicht paranoid sein, um derartigen "Verbraucherschutz" Schei..e zu finden. Allein schon die Idee läßt erahnen, erstens wie sich der VDB von seiner Kundschaft entfernt und zweitens wie schlecht die wirtschaftliche Lage im BümaGewerbe ist. Ich würde ab dann jede Neuanschaffung auf den Prüfstand stellen bevor ich mehrere 100 Euro im Laufe eines Waffenlebens für unsinn ausgeben muß. Wehret den Anfängen! P.s. es gibt auch vom TÜV solche Ideen für alte Autos, obwohl statistisch nicht erklärbar ist, das alte Autos verstärkt in Unfälle, die durch technische Mängel ausgelößt werden, verwickelt sind. Trotzdem möchte der Tüv, das diese Oldies jedes Jahr zum Tüv sollen. Ich bin überigens Schuhmachermeister und würds begrüßen, wenn alle Schuhe regelmäßig beim Schuhmachermeister überprüft würden. Glatte Sohlen und abgelaufene Absätze können Stürze auslösen, die immer tödlich enden können und der Volkswirtschaft vermeidbare Kosten aufbürden. Leider ist unserer Verband zu schwach für derart sinnvolle Lobbyarbeit!