Zum Inhalt springen
IGNORED

Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger


EkelAlfred

Empfohlene Beiträge

Es ist soweit, die ersten Behörden verweigern (vorläufig erstmal) Voreinträge für halbautomatische Kurzwaffen auf Jagdschein.

Das haben sie nach einigen Aussagen von Betroffenen schon vor einer Weile

Bearbeitet von miwob
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Da wäre doch interessant zu wissen welche Behörde. Wäre das erste was du fragen würdest wenn ein anderer das gepostet hätte..................

ich kenne die Behörde ( ist nämlich auch meine ) und dem Antragsteller wurde das schriftlich so mitgeteilt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Und wieso zeigt man dann der Behörde nicht sofort die Stellungnahme vom BMEL

http://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/2016/052-SC-Urteile-Bundesverwaltungsgericht-Jagd.html;jsessionid=06398E90EE62BE550BEA8E4DABAAEE0D.2_cid296

Also, gar keine Rechtsgrundlage für eine Verweigerung.

wegen "nach meiner Auffassung"!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ja, ja! Und "Jägerrevolver" sollten nur zwei Kammern in der Trommel haben.

Das wäre doch ein neues Geschäftsfeld für die Reste des Unternehmens, das hier im Forum traditionell nicht genannt wird. Wenn jeder Jäger mit Revolver sich vier Kammerdildos kaufen muß, dann wird's doch noch was mit der Rendite...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...vor einigen Wochen führte ich ein Telefonat mit einem höheren Beamten des Bundesinnenministeriums. Im wesentlichen ging es darum, dass ich anfragen wollte ob es eine Möglichkeit für mich gibt (als US Bürger und lizensierter Waffenhändler) eine Genehmigung zu erhalten, um von mir in Deutschland gekaufte Waffen zu meinem Exporteur zu transportieren. Ein Teil des Gespräches mag für einige von Ihnen sicher nicht überraschend aber dennoch interessant sein. Wörtlich sagte er: "...hätten wir hier in Deutschland Waffengesetze wie bei euch in Amerika, dann gäbe es jeden Tag 50 Tode im Kampf um einen Parkplatz. Und Sie können sich darauf verlassen, dass wir jeden Vorfall und jede Gelegenheit die sich bieten wird nutzen werden, um das Waffengesetz weiter zu verschärfen..." Ich fürchte, er steht mit seiner Meinung im BdI nicht alleine!

Ich bin mir sicher, dass diese Ansicht die Mehrheit innerhalb von Politik und Verwaltung darstellt.- dann Prost Mahlzeit. Diese " Staatsdiener" wären auch einem Heydrich und Mielke ergebenst zu Diensten gewesen....zumindest kann man - wenn wachsam - sehen, was von der " freiheitlich -demokratischen Grundordnung" noch geblieben ist. Der Untertan - sorry - Bürger soll konsumieren ( im Rahmen dessen, was die Obrigkeit für opportun hält) dann alle vier Jahre als Wahlkomparse bei Wahltheatern mitspielen aber ansonsten das Maul halten...Der Staat - hier besonders die Verantwortungsträger "janz oben" geben einen Sch... auf den freien Bürger

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es bringt noch nicht mal etwas, jetzt lang und breit über Kurzwaffen an sich zu sinnieren.

Eine Klarstellung für alles, was von diesem Krampf-Urteil per exzentrischer Auslegung erfasst wird, muss her.

Per BJagdG, hilfsweise LJagdG (oder dortige DVOen). Alles andere ist Murks.

Bearbeitet von karlyman
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

.....oder einfach nur ein enormes Minderwissen hinsichtlich "bei euch in Amerika".....

...könnte natürlich auch sein, dass er von sich auf alle Anderen schließt....DAS würde mir dann wirklich zu denken geben!

Bearbeitet von alzi
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

.....oder einfach nur ein enormes Minderwissen hinsichtlich "bei euch in Amerika".....

Ich habe gute Bekannte "in Amerika" (USA).

Keiner von denen läuft mit Cowboyhut herum bzw. liefert sich Schießereien auf der Main Street, ääh, der Fahrgasse des Mall-Parkplatzes...

Bei manchen Hanseln, voller Vorurteile aber ohne Wissen, da fällt einem einfach nichts mehr ein.

In BW erfahren es die Jäger beim Amt

Mag sein. Auf jeden Fall wurden an hiesige Jäger (inkl. mich) in der Sache noch keine Briefe vom Amt verschickt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Mag sein. Auf jeden Fall wurden an hiesige Jäger (inkl. mich) in der Sache noch keine Briefe vom Amt verschickt.

Die Sache ist so, erklärte mir mein SB:

Das Amt hat nicht die Pflicht Dir einen Brief zu schreiben, sondern Du hast die Pflicht dich nach der aktuellen Sachlage kundig zu machen.

Du kannst ja auch bei einer Kontrolle schlecht sagen dass du nicht wußtest, dass man nun seit etlichen Jahren konforme Waffentresore braucht- und deshalb deine Wummen immer noch in der Holzkiste versperrst. Das Amt hat dich ja nicht angeschrieben...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...

Du kannst ja auch bei einer Kontrolle schlecht sagen dass du nicht wußtest, dass man nun seit etlichen Jahren konforme Waffentresore braucht- und deshalb deine Wummen immer noch in der Holzkiste versperrst. Das Amt hat dich ja nicht angeschrieben...

Unser Amt hat das offensiv publiziert und dann alle einzeln angeschrieben, die keinen Aufbewahrungsnachweis erbracht haben.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...

Eine Klarstellung für alles, was von diesem Krampf-Urteil per exzentrischer Auslegung erfasst wird, muss her.

Per BJagdG, hilfsweise LJagdG (oder dortige DVOen). Alles andere ist Murks.

So isses.

Die GRA hat dem Vernehmen nach jetzt 50.000 € für die Verfassungsklage gesammelt.

Keine Ahnung, was die mit dem restlichen Geld machen.

Versteuern?

Spenden?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die GRA hat dem Vernehmen nach jetzt 50.000 € für die Verfassungsklage gesammelt.

Keine Ahnung, was die mit dem restlichen Geld machen.

Falls das eine Frage sein soll, so würde ich die einfach und prägnant beantworten:

Ordentlich auf den Putz hauen natürlich und alle Rechtsmittel ausnutzen!!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.