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IGNORED

Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger


EkelAlfred

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Wie jetzt? Ein Tenor? Kein Bariton? WO at its best......

Ja, WO at its best.

Wenn ihr nicht in der Lage seid, den üblichweise bei Urteilen verwendeten Begriff zu abstrahieren und auf die diskutierte Beschwerde sinngemäß anzuwenden -> Dieter Nuhr.

Für die, die nur Musik im Kopf haben: Tenor ist der Kern eines Urteils und ich meinte eben den Kern der Beschwerdebegründung.

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Ich halte @Hephaistos Frage für extrem wichtig.

Beantworten kann/können sie allerdings nur der/die Kläger, bzw. deren beauftragte Rechtsbeistände.

Wichtig insbesonder deshalb, weil sich die Verfassungsbeschwerde nur gegen offensichtliche Verfassungsvestöße im Zusammenhang mit der Urteilsfindung des BVerwG richten kann.

Als juristischer Laie vermag ich diese auch bei mehrfacher Betrachtung der Urteilsschrift zu den Urteilen nicht zu erkennen.

Auch ein Verfahrensverstoß in Form der Außerachtlassung des Anhörungsgebots liegt m.E. nicht vor, da seitens der Kläger, bzw, deren Rechtsvertreter, einvernehmlich auf eine mündliche Verhandlung vor dem 7. Senat verzichtet wurde.

Eine fehlerhafte Urteilsbegründung allein, und sei sie, wie im vorliegenden Fall, noch so abwegig, ist kein hinreichender Grund für eine Verfassungsbeschwerde.

Es dürfte aber wohl noch einige Zeit dauern, bis wir ggf. näheres erfahren.

CM

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Ja, WO at its best.

Wenn ihr nicht in der Lage seid, den üblichweise bei Urteilen verwendeten Begriff zu abstrahieren und auf die diskutierte Beschwerde sinngemäß anzuwenden -> Dieter Nuhr.

Für die, die nur Musik im Kopf haben: Tenor ist der Kern eines Urteils und ich meinte eben den Kern der Beschwerdebegründung.

Wenn man schon Dieter Nuhr zitiert- einfach mal lachen.........aber trotzdem danke für deine Ausführungen.

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Hier mal die Antwort der Grünen auf meine Anfrage, hab den Pfosten natürlich entsprechend geantwortet und auf seine Fehler hingewiesen:

Sehr geehrter Herr Dr. XXX,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Jagdwaffen, die an das Büro von Harald Ebner als fachlicher zuständiger Abgeordneter der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen für das Thema Jagd weitergeleitet wurde.

Herr Ebner hat mich als einen seiner wissenschaftlichen Mitarbeiter gebeten, Ihnen zu antworten, was ich gerne tue.

Grundsätzlich halten wir eine Beibehaltung der Vorgaben des Jagdgesetzes, dass in der praktischen Jagdausübung (bis auf klar begrenzte Ausnahmen) nur mit Magazinen mit maximal zwei Schuss gejagt werden darf, für sinnvoll und dem Wesen der Jagd für angemessen. Es war sicherlich kontraproduktiv, dass einzelne Jäger diese Beschränkung nicht akzeptiert und gegen die Eintragung einer Begrenzung der Magazinkapazität für halbautomatische Waffen geklagt haben, wodurch ungewollt die jetzige rechtsunsichere Situation zu Lasten vieler Jäger in Deutschland herbeigeführt wurde. Das vom Gericht festgestellte pauschale Verbot des Besitzes von Jagdwaffen, die variabel auch mit größeren Magazinen bestückt werden können, ist allerdings aus unserer Sicht ein extrem weitreichender und damit problematischer Beschluss.

Wir Grüne sind wie Sie an einer schnellen Klärung der durch das Gerichtsurteil aufgeworfenen Fragen interessiert und befürworten eine bundeseinheitliche Lösung. Wir müssen nun das Ergebnis der angekündigten Prüfung des Sachverhalts durch das BMEL sowie konkrete Vorschläge von Landwirtschaftsminister Schmidt in dieser Angelegenheit abwarten. Es muss allerdings bei jeder Neuregelung sichergestellt sein, dass halbautomatische Waffen weiterhin nur für eng gefasste Ausnahmefälle bei der Jagd eingesetzt werden dürfen, auch um einen Anstieg von Jagdunfällen zu vermeiden.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Michael Reisner

Büro Harald Ebner, MdB

Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Platz der Republik 1

11011 Berlin

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Es fängt schon damit an, dass Herr Reisner als Angestellter einer Bundestagsfraktion kein "wissenschaftlicher Mitarbeiter" sein kann. Dieser Titel ist üblicherweise Post-Diplom oder Post-Doktoranden Mitarbeitern von Forschungsgruppen in Universitäten vorbehalten.

Es ist schon erstaunlich wie inkompetent Paralamentarier sind, die DIREKT meine persönlichen Belange betreffen und innerhalb ihrer Fraktion auch DIREKT dafür verantwortlich sind. Was mag da erst von den anderen kommen? Naja, man weiß es ja.

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Es fängt schon damit an, dass Herr Reisner als Angestellter einer Bundestagsfraktion kein "wissenschaftlicher Mitarbeiter" sein kann.

Falsch.

https://de.wikipedia.org/wiki/Wissenschaftlicher_Mitarbeiter_%28Bundesdienst%29

Beim Deutschen Bundestag werden Abgeordnetenmitarbeiter, die ein abgeschlossenes Studium nachweisen können, als „wissenschaftliche Mitarbeiter“ bezeichnet, obwohl sie in diesem Sinne keine wissenschaftliche Tätigkeit ausüben. Sie sind als Büroleiter oder als persönliche Referenten damit beschäftigt, ihren Bundestagsabgeordneten bei seiner gesamten inhaltlichen Arbeit zu unterstützen. Dazu gehört die Vorbereitung von Redevorlagen, die Erstellung der Korrespondenz, das Verfassen von Presseerklärungen etc.

CM

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dass halbautomatische Waffen weiterhin nur für eng gefasste Ausnahmefälle bei der Jagd eingesetzt werden dürfen, auch um einen Anstieg von Jagdunfällen zu vermeiden.

Hä? Seit wann steigen denn Jagdunfälle durch Halbautomaten?

Aber gut, kommt ja von den Grünen. :focus:

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Seit wann steigen denn Jagdunfälle durch Halbautomaten?

Hängt sie an ihren eigenen Eiern auf!

Büro Harald Ebner, MdB

Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Platz der Republik 1

11011 Berlin

z.Hd. Herrn Michael Reisner

Sehr geehrter Herr Reisner,

mir ist Ihre Antwort auf eine interessierte Bürgeranfrage zum Thema Jagdwaffen zur Kenntnis gebracht worden.

Bezugnehmend auf Ihre Ausführungen gehe ich davon aus, dass Ihnen aktuelle und detaillierte Informationen zu diesem Themenkreis vorliegen.

Insbesondere zu Ihrem Schlusssatz (Zitat)

„Es muss allerdings bei jeder Neuregelung sichergestellt sein, dass halbautomatische Waffen weiterhin nur für eng gefasste Ausnahmefälle bei der Jagd eingesetzt werden dürfen, auch um einen Anstieg von Jagdunfällen zu vermeiden.“

bitte ich als ebenfalls interessierter Bürger um nähere Auskunft.

- Wie viele Jagdunfälle wurden in der bisher mehr als 40-jährigen praktischen Anwendung durch halbautomatische Jagdwaffen verursacht?

Ich ersuche um eine konkrete Zahlenangabe, bezogen auf den Zeitraum 1975 bis 2015, unter Auslassung jagdlicher geführter Kurzwaffen (Pistolen), da diese mit Verweis auf § 19 (1) 2.d. BJagdG ein nur sehr eng begrenztes Verwendungsspektrum haben und daher für die gewünschte Erhebung nicht relevant sind.

Für Ihre Mühe sowie Ihre zeitnahe und erschöpfende Antwort danke ich Ihnen im Voraus.

Hochachtungsvoll,

mit freundlichen Grüßen,

Konrad Lodenjockel*

*Name von der Redaktion geändert!

CM

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"Es muss allerdings bei jeder Neuregelung sichergestellt sein, dass halbautomatische Waffen weiterhin nur für eng gefasste Ausnahmefälle bei der Jagd eingesetzt werden dürfen, auch um einen Anstieg von Jagdunfällen zu vermeiden."

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Michael Reisner

Büro Harald Ebner, MdB

Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Woher H. Ebner bzw. H. Reisner wissen wollen, dass halbautomatische Jagdwaffen bislang nur für "eng gefasste Ausnahmefälle bei der Jagd eingesetzt werden durften", das ist ihr großes Geheimnis.

Die Aussage ist, kurz gesagt, blanker Unsinn.

Da reden (und entscheiden) Leute über eine Materie, von der sie ersichtlich keine Ahnung haben. Oder sie vergackeiern den anfragenden Bürger bewusst.

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Hab so eine wissenschaftliche Mitarbeiterin einer Bundestagsabgeordneten zu Hause. Die nennen sich wirklich so.

Die tackern den ganzen Tag Antworten in die Tasten zu etlichen Themen. Die Meinung des Abgeordneten wird nicht genau wieder gegeben sondern interpretiert, da nur die interne Richtung bekannt ist. Nicht jedes Thema, bzw. jede Bürgeranfrage wird mit dem MdB direkt besprochen.

Oft haben die sogar noch Helferlein, gerade in Berlin (im WKB nicht unbedingt) das können auch studentische Hilfen sein.

Von daher muss ich sagen, das persönliche Wortaufgefülle des w. Ma´s abgezogen, sieht die Antwort ganz brauchbar aus.

Ist immerhin von den Grünen und wenn die schon diese Marschrichtung anerkennen, ist das mM nicht verkehrt.

Liest sich für mich als würde man im Bundestag über das Urteil den Kopf schütteln (zu recht)

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Wie blöd muß man eigentlich sein, sich nach dem das Urteil rechtskräftig wurde - so ein Ding eintragen lassen zu wollen?

War doch klar, das KEINE BEHÖRDE bis zur finalen Entscheidung wie was wo einträgt oder gar WIEDERRUFT.

Es gibt halt Leute ...................

Bearbeitet von südwest
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Wie blöd muß man eigentlich sein, sich nach dem das Urteil rechtskräftig wurde - so ein Ding eintragen lassen zu wollen?

Weil leider immernoch der größte Teil der Leute nicht informiert ist. Genauso wie beim EU Thema.

Bearbeitet von miwob
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Es ist schade, dass es in Deutschland nicht gelingt die bestehenden Vereine, Verbände, Publikationen etc. unter einen Hut zu bringen. Ich glaube, dies wäre der einzige Weg mittelfristig das Überleben der deutschen Schießsport- und Jagd-Tradition sicherzustellen.

Beim BDMP, dessen Verbandszeitung heut eintraf, wie auch dessen aktuellen Webauftritt ist man auf dem Stand von maximal Ende 2015 was das Thema angeht. Dies hat mich auch eher gewundert, da zumindest wohl beim DSB erste Schockwellen verspürbar waren und es für eine kleine Stellungnahme gereicht hat. Beim BDMP steht allerdings auch aktuell ein Führungswechsel an.

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MIt hyperaktiven und medikamentös nicht richtig eingestellten Hüpfbällen wie Xamoel (aus desem Thread ja hinlänglich negativ bekannt) brauchen wir wirklich keine Waffengegner mehr. Das machen wir alles selbst.

Unglaublich. *Kopfschüttel*

Carcano

Was genau ist dein Problem, lieber Carcano?

Behinder ich deine "Geheimdiplomatie"? Was hast du denn außer großkotzigen Einzeilern vorzuweisen?

Bearbeitet von xamoel
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Wie blöd muß man eigentlich sein ...

Wie wieder erschreckend festzustellen ist, genügt schon die weit verbreitete fehlende Lesekompetenz der hier Versammelten, denn gem. dem vorliegenden Schreiben der Berliner Behörde muss der Erwerber gegenüber der Behörde lediglich "... den Nachweis erbringen, dass die (erworbene) Waffe nicht mehr als 2 Patronen in das Magazin aufnehmen kann."

Aber Hauptsache man hat sich mal wieder aufgeplustert und dicke Blasen geblubbert.

CM

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Dass der Bundestag eine falsche Bezeichnung für wahr verkaufen will ist nichts neues und macht die Sache nicht besser.

Mann könnte diese Angestellten höchstens als Mitarbeiter mit "wissenschaftlicher Ausbildung" bezeichnen. Aber das ist genauso dämlich.

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