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IGNORED

Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger


EkelAlfred

Empfohlene Beiträge

Was Sauer da schreibt ist lächerlich.

ABER

die zu wahrende Frist ist gewahrt, gestern abend um 23.45 Uhr ist das Bundesverwaltungsgerich von mehreren

Rechtsanwälten gleichzeitg gerügt worden.( per Fax , mail, und Brief ) Sprich es kann weiter gehen.

Nächste Woche wird ein Konto eröffnet auf das Geldspenden eingezahlt werden können, so das wir genügend finanzielle Mittel

sammeln können um den Gang vors Verfassungsgericht zu finanzieren. Über diese Mittel wird eine allen bekannte

und über jeden zweifel erhabene Person wachen, die mit uns nichrt das geringste zu tun hat. Mehr dazu aber erst nächste Woche wenn

alles in die Wege geleitet wurde und eine Bankverbindung bekannt gegeben werden kann.

Frank

jeder kann das geben was er mag, was übrig bleibt wird an eine wohltätige organisation gespendet

wir brauchen ja nicht allzuviel, die letzte Klage hat so um die 50.000 Eu gekostet.

Es haben sich schon personen bereiterklärt höhere Beträge zu spenden, warten wir mal ab was zusammen kommt

Das steht wo?

Hier steht das, - ZWECKGEBUNDEN - und weiterhin - sollte nicht alles verbraucht werden - es an eine wohltätige Organisation gespendet wird.

Hier wurde NICHTS an die GRA gespendet, die sollte nur das Konto bereitstellen und verwalten, mehr nicht.

Das sollte man hier offen ansprechen können.

Ob das Geld zurück geht, OK, das steht hier nicht.

Mal ehrlich. wir geben gerne etwas Geld für die Klage, aber nicht so mal eben 50 K € an die GRA.

Bearbeitet von powder8
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Mein Geld kann ruhig bei der GRA bleiben, falls es nicht verbraucht wird.

Jemand der dies nicht wollte, hätte ja einfach bei der Spendenaktion seines Sportschützen- oder Jagdverbands mitmachen können. ABER, ich vergaß, die haben ja gar keine Aktionen in der Richtung unternommen. ;)

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Soll die GRA dann jedem Spender anteilig zurück zahlen?

Ich will nix zurück, wenn Geld übrig bleibt sollen die Kläger es einer Organisation zukommen lassen, die ihrer Meinung nach unsere Interessen gut vertritt.

Und wenn das die GRA ist, wieso nicht.

Grundfinanzierung einer aufkeimenden Waffenlobby für uns??!!

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Wenn die Kläger einverstanden sind, und tatsächlich was übrig bleibt, halte ich das für eine gute Idee.

Naja, wieso einverstanden ? Immerhin haben die Spender für eine weiterführende Klage gespendet. Sollte nun nicht geklagt werden, so müssen doch die Spender über IHRE Spende entscheiden können, bzw. über den Rest, der nach einer Klage evtl. übrig bleibt, oder?

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Siehste wohl. Habe ich es doch geahnt.

Aber Dir ist offenbar der Unterschied zwischen bloßer Verwaltung fremden Vermögens und eigenem Vermögen nicht klar.

Und jedenfalls hier hat nicht die GRA zu Spenden an sich aufgerufen sondern einer der Kläger.

Wollen wir hoffen, daß Du nicht für die GRA sprichst.

Fütter nicht den Troll. Der ist nur auf Polemik aus und absolut nicht ernst zu nehmen.

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------ jeder kann das geben was er mag, was übrig bleibt bleibt bei der GRA und stärkt die Waffenlobby ------

Warum hat man das dann nicht direkt so kommuniziert?

Ich hätte auch dann die Aktion unterstützt.

Haut doch nicht auf mir rum, nur weil hier plötzlich die Umstände verändert werden und man mal kritisch nachfragt.

Ausgang war ja dieses Posting :

Augenblick bitte, aber ich denke, Du irrst Dich da gerade gewaltig:

Selbstverständlich gehört das Geld der GRA: Sie hat es gesammelt, sie verwaltet es, also kann sie auch damit verfügen, wie sie möchte. Und wenn aus irgendwelchen Gründen auch immer keine Verfassungsbeschwerde stattfinden wird, dann kann sie es nach eigenem Ermessen ausgeben.

Bearbeitet von powder8
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------ jeder kann das geben was er mag, was übrig bleibt bleibt bei der GRA und stärkt die Waffenlobby ------

Warum hat man das dann nicht direkt so kommuniziert?

Ich hätte auch dann die Aktion unterstützt.

Haut doch nicht auf mir rum, nur weil hier plötzlich die Umstände verändert werden und man mal kritisch nachfragt.

Ich hätte auch kein Problem damit, wenn die Verfassungsbeschwerde nicht durchgeführt wird und die GRA über die annähernd 50.000 Euro voll und ganz in eigener Sache verfügen kann.

Bearbeitet von Winzi
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Marc Schieferdecker schreibt auf Facebook:

Sollte Geld übrig bleiben, wird das per Spende an alle Organisationen verteilt, die geholfen haben - um weitere Lobbyarbeit anzustoßen.

Finde ich durchaus in Ordnung. Er und Katja schätze ich als sehr vertrauenswürdig ein, das Geld wird so oder so unserer Sache dienen.

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@ Julius Corrino

Wenn du dir die Mühe machst und die angegebene BT-Drs. im Urteil des BVerwG anschaust, wirst du feststellen, dass der Gesetzgeber genau doch das bei der Einführung dieser Regelung im Kopf gehabt hat.

Es steht einmal im Teil der allgemeinen Begründung in der Drucksache und speziell bei der Norm mit nur einem, oben bereits besagten, Satz, dass die Regelung schon für die zukünftige Berner Regelung mit aufgenommen wird.

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Marc Schieferdecker schreibt auf Facebook:

Sollte Geld übrig bleiben, wird das per Spende an alle Organisationen verteilt, die geholfen haben - um weitere Lobbyarbeit anzustoßen.

Finde ich durchaus in Ordnung. Er und Katja schätze ich als sehr vertrauenswürdig ein, das Geld wird so oder so unserer Sache dienen.

Da angeblich keine weiteren Organisationen helfen eine günstige Lösung.

Das eigentliche Problem liegt in meinen Augen darin das die GRA nahezu unbekannt ist und nur wenige sich

mit dem eigentlichen Ziel, der Volksbewaffnung, indentifizieren können.

Lobbyarbeit besteht für mich aus mehr wie youtube videos und Anwesenheit bei talkshows.

Die GRA besetzt sicherlich eine grade momentan sehr plakative Ausrichtung, läuft aber für mich

am Problem vorbei.

Bearbeitet von chapmen
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Die GRA besetzt sicherlich eine grade momentan sehr plakative Ausrichtung, läuft aber für mich

am Problem vorbei.

Das ist ja nicht weiter tragisch. Das FWR mit ihrer Politik im stillen Kämmerlein ist ja auch noch da.

Wenn du möchtest kannst du gerne da dein Geld lassen. In der Hoffnung das die uns besser vertreten. :hi:

Haben doch beide Interessenvertretungen ihre Daseinsberechtigung. Die GRA ist eher im Bereich Social Media (Waffen Foren, Facebook, Twitter, Youtube) tätig und fährt einen sehr liberalen Kurs. Das FWR macht weiterhin ihre Taktik im stillen und ist somit vielleicht eher der Ansprechpartner für Politiker und Schießsportverbände.

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Jetzt macht ihr euch schon Gedanken was mit übrig gebliebenen Spendengeld an die GRA passiert.

Mich würde vielmehr die Frage interessieren wie wahrscheinlich der Anruf Karlsruhe wird. Schließlich kann es ja durchaus sein, dass das BMI den § 19 BJagdG umformuliert bzw. ergänzt.

Wartet die GRA nun das Ergebnis vorerst ab?

Geht es auch nach Karlsruhe, wenn das BMI diese "französische" Lösung mit Klappdeckelmagazin beschließt?

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Die Diskussion ist absolut müßig, da grad unter den WO usern jeder seine Meinung über “wirksane" Arbeit als die einzig richtige ansieht.

Ich meine nicht wirksame Arbeit. Das kann kaum einer beurteilen. Mir gings um wirksame Öffentlichkeitsarbeit. Macht das neben der GRA noch jemand? Die Frage ist ernst gemeint, da ich nicht jede/n Organisation/Verband mit dem Thema Waffen kenne.

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Geht es auch nach Karlsruhe, wenn das BMI diese "französische" Lösung mit Klappdeckelmagazin beschließt?

Zum wiederholten Mal:

Da braucht vom BMI nichts beschlossen werden, denn genau diesen Status (und technisch die "Lösung" mit dem 2-Sch.-Klappdeckel-Mag., welche aber für viele Waffen gar nicht umsetzbar ist), den haben wir mit dem Urteil momentan bereits.

Darum geht es ja gerade (ob beim evtl. Gang nach Karlsruhe und/oder der politischen/gesetzlichen Klarstellung):

Dass dieser Mist eben nicht bleibt.

Bearbeitet von karlyman
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@ Julius Corrino

Wenn du dir die Mühe machst und die angegebene BT-Drs. im Urteil des BVerwG anschaust, wirst du feststellen, dass der Gesetzgeber genau doch das bei der Einführung dieser Regelung im Kopf gehabt hat.

Es steht einmal im Teil der allgemeinen Begründung in der Drucksache und speziell bei der Norm mit nur einem, oben bereits besagten, Satz, dass die Regelung schon für die zukünftige Berner Regelung mit aufgenommen wird.

Danke für den Hinweis. Woher kommt dann die Geschichte, die Zwei-Schuß-Begrenzung sei eine Erfindung des DJV gewesen? Haben die womöglich bei der Formulierung der Berner Konvention an dieser Stelle mitgewirkt?

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Geht es auch nach Karlsruhe, wenn das BMI diese "französische" Lösung mit Klappdeckelmagazin beschließt?

Korrigiert mich, wenn ich falsch liege:

Das BMI müsste für die französische Lösung nichts beschließen, die ist aktulle Gesetzeslage nach dem Urteil. Wenn das BMI sagt, das Urteil sei OK, dann ist keine Gesetzesänderung nötig. Das würde den Klageweg offenlassen.

Beste Grüße

Empty8sh

EDIT Karlyman war schneller, zu spät gesehen...

Bearbeitet von Empty8sh
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