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gunwalker

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  1. OK, das ist nachvollziehbar. Warum wurde eigentlich vorher kein Gutachten von einem Sachverständigen in Auftrag gegeben, um die Chancen einer erfolgreichen Verfassungsklage abzuschätzen?
  2. Und was würde dann passieren? Die 50.000 Euro wären völlig sinnlos ausgegeben?
  3. http://german-rifle-association.de/verfassungsklage/ Solange die GRA von einer Verfassungsklage spricht, solange ist es auch für mich eine Verfassungsklage. Sollte die GRA ihre Ansicht über die Benennung ändern, werde ich das ebenfalls tun. Aber auch nur dann.
  4. Gibts was neues von der GRA-Verfassungsklage? Irgendwie sehe ich da momentan keinen großen Informationsfluß.
  5. Ist diese Frage ernstgemeint???
  6. Du machst den Eindruck, als kennst Du Dich außerordentlich gut mit der Thematik aus! Hast Du Dich den Klägern mal als Berater zur Verfügung gestellt? Geld genug wäre doch dafür da.
  7. Du hast das absolut richtig erkannt: "Drüben" gut bezahlte und hochqualifizierte Vollprofi-Lobbyisten... hierzulande ehrenamtliche Hobbylobby mit engagierten Laien. Scheint aber irgendwie keinen hier zu stören. Sonst würde man das ja mal ändern.
  8. Bleib Du mal schön in den USA und löse die Probleme, die in Deinem Land gelöst werden sollten. Das sind nämlich nicht gerade wenige. Und verschone uns hier in Deutschland mit irgendwelchen "Lösungsvorschlägen", die nicht mal ansatzweise sinnvoll zu gebrauchen sind. Vielen Dank.
  9. Du, den dafür zuständigen Stellen sind solche Lösungsansätze durchaus bewusst, die sind ja nicht blöd. Tatsache ist aber, dass eine Änderung oder andere Auslegung nicht gewünscht ist.
  10. "Feuerkampf und Taktik", 5.Auflage. Es gibt nichts besseres meiner Meinung nach.
  11. Um welchen Büchsenmacher handelt es sich hier? Bei soviel Kompetenz würde ich auch gerne dort mal was in Auftrag geben!
  12. Ich fands jetzt nicht wirklich prickelnd, aber wers braucht.
  13. Naja, und dann gibts auch noch Leute, die gerne spenden würden, aber schon im Vorfeld wissen möchten, was mit ihrem Geld passiert.
  14. Ich hätte auch kein Problem damit, wenn die Verfassungsbeschwerde nicht durchgeführt wird und die GRA über die annähernd 50.000 Euro voll und ganz in eigener Sache verfügen kann.
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