Hallo Zusammen,
ich stecke das mal in's 'Waffenrecht'. Wenn das Thema woanders besser aufgehoben ist, bitte dementsprechend verschieben.
Kurze Vorgeschichte: Kombilehrgang für Wieder-, Vorderladen, und Böllerschießen letztes Jahr absolviert. Im Februar diesen Jahres wollte ich die Erlaubnis nach §27 SprenG auf der Behörde beantragen. Soweit auch kein Problem, bis mich die Sachbearbeiterin fragte, ob ich denn überhaupt eine Vorderladerwaffe besitze. Nachdem ich ihr mitteilte, dass ich derzeit keine besitze, meinte sie, dass sie dann 'Vorderladen' streichen müsste, da ich ja hierfür aufgrund der fehlenden Vorderladerwaffe garkein Bedürfnis habe.
Ich dachte mir zwar, dass Vorderlader zwar zur Zeit nicht von großem Interesse für mich sind, aber trotzdem habe ich den Lehrgang damals mitgebucht, da nur unwesentlich teurer, und ich das trotzdem in meiner §27 SprenG Erlaubnis drinstehen haben möchte, da das sonst nach 5 Jahren verfällt, und wer weiß, ob mich das Thema nicht irgendwann mal packt.
Mir ist dann eingefallen, dass ich von meinem Vater noch eine erwerbsfreie Vorderladerpistole habe, was ich der Sachbearbeiterin mitteilte. Sie sagte, das sei kein Problem, aber ich müsse ihr ein Foto von der Waffe zuschicken, da sie die Waffe in der Erlaubnis nach §27 SprenG vermerken müsste (ich nehme an die Seriennummer), und auch nur mit *dieser* Waffe geschossen werden dürfe. Wenn ich mir jetzt eine andere/weitere Vorderladerwaffe zulegen würde, würde der Eintrag angepasst, bzw. entfernt werden (was mich natürlich wieder Kohle kosten würde). Beispielsweise wenn ich mir einen erwerbspflichtigen Perkussionsrevolver zulegen würde.
Der momentane Status ist, dass ich mich beir Ihr zwecks der Fotos melden werde.
Trotz dass mich das Vorderladen im Moment wenig interessiert, hab ich hier ein paar Verständnisprobleme:
Ist das Vorgehen irgendwo gesetzlich gedeckelt und ich habe was verpasst?
Nach ihrer Logik dürfte sie auch keinen Erwerb für Böllerpulver in die §27 SprenG Pappe reinpacken, da ich ja auch keinen Böller besitze?
Kann ich mir jederzeit vom Verein, oder von einem Schützenbruder einen beliebigen Vorderlader ausleihen mit dem ich dann schießen könnte. Also brauche ich dann dementsprechend sowieso Pulver?
Kann mich hier jemand erleuchten?
Danke!
Gruß,
Michael