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stw500

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  1. Okay, danke sehr. Dann verstehe ich das im Extremfall so, dass man zwar 40 Waffen eingetragen haben kann, es aber ausreicht, wenn man jeweils nur mit seiner absoluten KW und LW Lieblingswaffe die Schießnachweise erbringt.
  2. Ich bitte hier nochmal um Klarstellung. Angenommen man hat sowohl mehrere KW als auch mehrere LW auf der grünen und auf der gelben WBK. Mir wurde insoweit vom BDS erklärt, dass es ausreichend sei Schießnachweise von EINER KW und EINER LW zu erbringen, egal welche, kann auch immer die gleiche sein, solange diese auf der grünen WBK eingetragen sind. Ein Nachweis für alle eingetragenen Waffen sei gerade nicht notwendig. Wird diese Meinung hier geteilt?
  3. Das kann ich nicht stehen lassen. Erstens meinst Du wohl 447 BGB. Wenn es kein B2B Kauf ist, wird der aber durch 475 BGB unjuristisch umgekehrt. Im Zweifel trägt daher der Verkäufer das Risiko.
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