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rayofhope

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  1. So wie das Thema Waffen im Fokus der Obrigkeit ist, bin ich lieber etwas vorsichtiger. Klar ist es unwahrscheinlich, dass ich auf den 5km in eine Kontrolle komme. Aber wie sagt man so schön: Der Teufel ist ein Eichhörncen. Ja, ich wohne in einer Dachgeschosswohnung, die ziemlich schlecht isoliert ist. In meinem Elternhaus kann ich in den Keller sitzen bei frischen 20 Grad.
  2. Hallo zusammen, Ich habe ein etwas eigenartiges Problem aber ich hoffe dennoch auf Eure Hilfe und rechtliche Bewertung. Es geht darum, dass ich meine Waffen mal wieder reinigen sollte. In meiner Wohnung herrschen konstante 34 Grad, weshalb ich mich gerade praktisch nie dort aufhalte. Daher die Frage: Ist es rechtlich möglich, meine Waffen zu schnappen, diese im Haus meiner Eltern im Nachbarort zu reinigen und wieder zurück in den Schrank zu stellen? Ich denke problematisch könnte hier vor allem der Transport sein oder lässt sich das irgendwie mit meinem Bedürfnis als Sportschütze in Einklang bringen?
  3. Meine Behörde nutzt das gleiche Formular. Hab es damals soweit ausgefüllt wie ich es wusste. Der SB hat mir dann schon gesagt was ich noch ankreuzen und ausfüllen muss.
  4. Ich versteh natürlich, dass man vor allem bei unserem Hobby besonders darauf achten muss, was man vor wem und wie von sich gibt, da wir in Medien und Politik gerne als die Bösen dargestellt werden, aber ich weiß beim besten Willen nicht, was mich als Journalist oder ähnliches identifizieren sollte. Ich habe mich mit einem potentiellen waffenrechtlichen Problem konfrontiert gesehen und habe hier nach Einschätzungen gefragt. Mir erschließt sich jedoch nicht, was an diesen Einschätzungen so hochbrisant sein soll, da es ja lediglich um die rechtliche Einordnung geht. Von daher empfinde ich das Misstrauen an dieser Stelle schon etwas übertrieben, aber vielen Dank für die Erklärung.
  5. Habe mich da vielleicht etwas undeutlich ausgedrückt. Bin sowohl hauptamtlich als auch ehrenamtlich tätig. Im Hauptamt habe ich immer meinen NFS. Im ehrenamtlichen Bereich arbeite ich eben vorwiegend mir RH, San etc. zusammen - das meinte ich mit höher qualifiziert. Danke für die hilfreichen Antworten. Meine Frage ist insoweit beantwortet, als dass es für das Arbeiten notwendig sein kann, die Waffe wegzulegen. Zu entladen ist eine blöde Idee. Fiele das dann unter Notstandsregelungen, weil es ja eine Gefahr darstellt und durch das zeitweilige Führen, diese Gefahr beseitigt?
  6. Wow, was einem hier für ein Misstrauen entgegenweht. Mir erschließt sich nicht ganz, warum ich das erfinden sollte. Die Frage wäre doch auch schon bei einem Fall angebracht. Nein, gelebt hat von den dreien keiner mehr, sonst wüsste ich ja, ob ich etwas falsch gemacht hätte. Es ging darum, dass man in die Situation (Patient nicht tot, aber schwerverletzt) kommen kann. Das hat doch überhaupt nichts mit "Meister von allem zu sein" zu tun. Ich chauffiere liebend gerne einfach nur meinen NFS durch die Gegend. Aber so wie ich einige meiner Kollegen kenne, heißt es: "Du kennst dich doch damit aus, mach mal". Im ehrenamtlichen Bereich habe ich leider nicht immer den Luxus, einen höher qualifizierten neben mir zu haben. Danke für Deine Einschätzung, so würde ich es wohl intuitiv auch handhaben.
  7. Pforzheim und Umgebung. Ich stelle die Frage ja nur, weil es sich in letzter Zeit gehäuft hat. 3 Mal im letzten halben Jahr - kann natürlich Zufall sein, aber ich sehe mich eben mit der Situation konfrontiert.
  8. Danke, das mit den Fotos hatte ich noch nicht bedacht. Also wenn ich dich richtig verstanden habe: Waffe nicht entladen BTW: 4-6 Helfer sind bei schwerverletzten eigentlich die Regel. Rettungswagenbesatzung: 2 Helfer Notarztwagenbesatzung: 2 Helfer Notfallhilfe/Helfer vor Ort - Besatzung: 2 Helfer
  9. Im Falle des vollendeten Suizids ist die Situation klar. Wenn die Person aber "nur" schwer verletzt ist, ist die Prioritätenfolge: 1. Eigenschutz, 2. Leben retten, 3. Strafverfolgung, Beweisaufnahmen oder was auch immer die Polizei noch so macht. Wenn 4-6 Helfer um den Patienten herum arbeiten und herumrutschen, halte ich es schon fast grob fahrlässig, die Waffe irgendwo dazwischen liegen zu lassen.
  10. Guten Abend, Ich lese hier im Forum schon seit einiger Zeit mit, aber nun erst mein erster Beitrag und gleich eine etwas spezielle Frage: Als Rettungssanitäter wurde ich in letzter Zeit erstaunlich oft zu Suizidversuchen mit Schusswaffen alarmiert. Als eintreffender Rettungsdienst ist man ja meist einige Zeit vor der Polizei an der Einsatzstelle. Da die eveltuell geladene Waffe, die i.d.R direkt neben der Person liegt, eine potentielle Gefahr darstellt, halte ich es für richtig, die Waffe zu nehmen und sie beiseite zu legen. Kommt man in dieser Situation jedoch nicht schon in Konflikt mit dem unerlaubten Führen? Da ich sachkundig bin, sollte ich bei der Waffe auch den Ladezustand prüfen und ggf. entladen oder belassen wie ich sie vorgefunden habe? Wie seht ihr das?
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