Zum Inhalt springen
Alles Gute für das Neue Jahr! 🥂🍾
IGNORED

Amok-Alarm in Memmingen


Absehen4

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
.... bestimme sich nach dem Erziehungsbedarf, der im vorliegenden Fall ganz erheblich sei.

Ob das etwas mir dem (heute wohl) üblichen "Thorben lass das - würdest du bitte damit aufhören. Du machst deine Mama ganz traurig" Geseier der Eltern zu tun hat?

Manfred

Geschrieben

Ob das etwas mir dem (heute wohl) üblichen "Thorben lass das - würdest du bitte damit aufhören. Du machst deine Mama ganz traurig" Geseier der Eltern zu tun hat?

Gude....

Kann auch an fehlenden -öh- "Streicheleinheiten" :keule: hängen.....

Gruß

Turrican

Geschrieben

Endlich mal ein Urteil ohne Kulturbonus. Aber warum eigentlich nicht ? Ach ja, deutsche Eltern, nur eine Staatsangehörigkeit und dafür auch noch die falsche. Also alles in Ordnung in unserem Rechsstaat, Akte schließen und weiter so.

Geschrieben
"Innere Verwahrlosung" klingt für mich wie aus einer ganz schlimmen Zeit.

Vielleicht meint es die Richterin aber nicht so, wie ich es verstehe.

In Deutschland gibt's nicht nur 80 Millionen Fußballexperten, sondern auch 80 Millionen Erziehungsexperten.

Geschrieben

Heftig. Ich hätte ihm 3 Jahre gegeben und bei guter Führung nach spätestens 2 Jahren aus dem Knast geschmiessen. Höre gerade im Hintergrund, dass der Leopard ein Exportschlager ist.

Geschrieben

Man kann jetzt nur noch darauf haben, dass der Bub nach dieser Zeit "resozialisiert" wird und nicht durch Mitgefangene etc. dann später nach Entlassung der Beginn eine kriminelle Karriere startet. Die Frage is auch, ob er im Kanst eine Ausbildung (Lehre) machen kann, denn sollte er ohne Ausbildung aus dem Knast kommen, wird es sicherlich nicht einfach für ihn. Trotzdem finde ich die Strafe angemessen, er konnte die Konsequenzen von seinem Tun abschätzen und er kann froh sein, dass es keine Toten gab, sonst wäre die Strafe noch länger ausgefallen.

Geschrieben

Jugendliche bzw. zu einer Jugendstrafe verurteilte werden gem. JVolzG in der Regel nach Verbüßung von 7/12 der Strafe entlassen.

Man kann also davon ausgehen das er nach +-2,5 Jahren wieder draussen ist. Eine Ausbildung (Beruf/Schule) kann er, wenn die Zeit reicht und er geeignet ist, sicherlich machen.

Geschrieben

Trotzdem finde ich die Strafe angemessen, er konnte die Konsequenzen von seinem Tun abschätzen und er kann froh sein, dass es keine Toten gab, sonst wäre die Strafe noch länger ausgefallen.

Der Ansicht kann man natürlich sein, insbesondere im Hinblick auf die Signalwirkung, dass das ganze eben nicht besonders "cool" war, allerdings mal ganz nüchtern betrachtet, wird man wohl sagen müssen, unter Berücksichtigung, dass die Höchstrafe bei vorsätzlichem Mord 10 Jahre betragen hätte, stimmen die Relationen beim ausgesprochenen Strafmaß eindeutig nicht.

  • 1 Jahr später...
Geschrieben

Langsam spinnen die Memminger. Jetzt soll schon der Besitz von Softair-Pusten verboten sein:

Fehlalarm nach Schuss-Geräuschen in Memmingen Amok-Fehlalarm in Memmingen: Zeugen haben gestern Nachmittag die Polizei informiert, dass ein Mann mit einer Schusswaffe im südlichen Stadtbereich unterwegs ist und bereits zwei Schüsse abgegeben hätte. Mit über zehn Streifen machte sich die Memminger Polizei daraufhin sofort auf die Suche nach dem Bewaffneten. Im Stadtweiherwald konnten schließlich sieben Jugendliche gestellt werden, die mit so genannten Soft-Air-Waffen Krieg spielen wollten. Einer der Jugendlichen hatte zusätzlich noch Böller dabei, von denen er davor welche gezündet hatte.
Dieser Knall hatte sich für die Zeugen wie ein Schuss angehört. Da auch der Besitz solcher Waffen, die echten Schusswaffen täuschend ähnlich sind, verboten ist, erwartet die Jungen zwischen 14 und 17 Jahren jetzt eine Anzeige.

06.03.2014

Quelle: http://www.rt1-suedschwaben.de/news/nachrichten-memmingen-und-unterallgaeu.html

Geschrieben

Dann schau mal in der Augsburger Allgemeinen den Fred

Bewaffnete Buben böllern am Bahnhof (Kaufering)

Nette B-Alliteration ...

In Augschburg in der Sportanlage Süd haben solche bewaffnete Buben ebenfalls um Silvester herum einen Böller gezündet, da kam dann sogar ein Hubschrauber ...

(Find bloß den Artikel grad nicht)

Geschrieben

OK, für alle fachfremden Mitleser:

Der Besitz von Softair-Waffe, auch solchen, die täuschend echt aussehen, ist NICHT verboten, hier macht die Polizei (wissentlich ?) einen schweren Rechtsfehler. Es ist verboten solche Nicht-Waffen (sie sind üblicherweise als Spielzeug eingestuft) zu Führen, d.h. außerhalb vom privaten Grundstück bei sich zu haben. Dasselbe gilt auch für mittel-lange Messer (größer als Steakmesser, +12cm Klinge) und Einhandmesser (oi, gefährlich) und bis 2008 noch geduldete "Waffen" wie Teleskop-Stöcke, Quarzsand-handschuhe, oder Kontakt-Schocker (Taser sind inzwischen sogar verboten). Gut, jetzt ist man auch vor Hellebarden, Säbeln und Morgensternen in der Hand gesetzestreuer Bürger sicher (häh?). Gut daß Verbrecher sich an Gesetze halten, wer Raub, Mord und Totschlag vorhat wird jetzt durchs WaffG daran gehindert oder muss es mit bloßen Händen tun, denn DARAN hält er sich ja. (Logisch!)

Somit muss jeder Bürger, der sich selbst schützen will, sich einen Polizisten umbinden, oder eben die 15min warten bis der Nächste Ordnungshüter eintrifft.

Referenz: §42a WaffG.

Geschrieben

OK, für alle fachfremden Mitleser:

Der Besitz von Softair-Waffe, auch solchen, die täuschend echt aussehen, ist NICHT verboten, hier macht die Polizei (wissentlich ?) einen schweren Rechtsfehler.

wissen das auch die Polizisten?

bei dem was ich bis dato von der Staatsmacht erlebt habe bin ich sehr an zweifeln

ob des Kenntnisstandes der Polizisten.....

Geschrieben

Falls die jeweiligen Polizisten im Privatleben zufällig auch LWB sind, könnten sie es wissen. Ansonsten ist das wirklich sehr wenig wahrscheinlich. Man braucht halt keine Kenntnisse im Waffenrecht, um jemanden vorläufig festzunehmen oder gebührenpflichtig zu verwarnen, und selbst ist man dienstlich ja im besten "Farm-der-Tiere"-Stil vom WaffG ausgenommen. :closedeyes:

Dein

Mausebaer

Geschrieben

Ja,

sicherlich hat wieder die böse Polizei, die sich weder im Waffenrecht auskennt,

noch gegenüber dem unschuldigen Bürger Gnade vor Recht walten läßt, Schuld an allem.

Es war natürlich der Pressesprecher der Polizei und nicht der Schreiberling der

Journaille, der aus dem verbotenen Führen ein verbotenen Besitz gemacht hat....

Sonst sind sich doch auch alle einig, daß die Pressefritzen einem das Wort im Munde umdrehen,

aber natürlich nur, wenn LWB interviewt werden, sonst berichten sie ja buchstabengenau....

Und keine Angst, die Jungs werden nicht nicht wegen einer Straftat vor Gericht kommen;

wenn der Beamte draußen natürlich auch nicht alle Einzelheiten des deutschen Waffenrechts kennt

( so wie die ganzen Experten hier, die sich auch seitenlang streiten, ob man etwas darf oder nicht ),

so wird er dies spätestens beim Schreiben der Anzeige feststellen.

Außerdem bleiben hier noch mindestens 2 Owi gegen das WaffG / SprengV übrig, die eeh

effektiver sind, weil diese so gut wie nie eingestellt werden und Geld bringen.

Geschrieben

Es war natürlich der Pressesprecher der Polizei und nicht der Schreiberling der

Journaille, der aus dem verbotenen Führen ein verbotenen Besitz gemacht hat....

Sonst sind sich doch auch alle einig, daß die Pressefritzen einem das Wort im Munde umdrehen,

aber natürlich nur, wenn LWB interviewt werden, sonst berichten sie ja buchstabengenau....

Du hast Recht, war der/die Schreiberling/e ;-)

Siehe http://www.polizei.bayern.de/schwaben_sw/news/presse/aktuell/index.html/195908

Im Pressebericht der Polizei steht:

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Verstoß nach dem Waffengesetz

MEMMINGEN. In den Nachmittagsstunden des Mittwoch, 05.03.2014 wurde die Polizeiinspektion Memmingen von einem Zeugen darüber informiert, dass ein ca. 40-jähriger Mann mit einer Schusswaffe im südlichen Stadtbereich herumlaufen würde und auch bereits zwei Schüsse abgegeben habe.

Mit insgesamt zehn Streifen der Polizeiinspektion und der Autobahnstation Memmingen wurde im südlichen Stadtbereich nach dem Waffenträger gesucht. Letztendlich wurden im Stadtweiherwald sieben Jugendliche festgestellt, die mit sogenannten Softair Waffen, die zum Teil echten Schusswaffen täuschend ähnlich sehen, unterwegs waren. Offensichtlich wollten sie eine Art Kriegsspiel durchführen, in dem zwei oder mehrere Gruppen versuchen, die jeweils gegnerischen Angreifer auszuschalten. Einer der Jugendlichen führte mehrere Böller mit sich und entzündete mindestens einer dieser Böller. Dieser Knall führte zu der Zeugenmitteilung, wonach bereits ein, bzw. zwei Schüsse gefallen seien. Neben den Waffen führten sie insbesondere Handschuhe und Schutzbrillen für ihre Augen mit. Das Mitführen und Verwenden solcher Waffen in der Öffentlichkeit, die von echten Waffen kaum zu unterscheiden sind, ist nach dem Waffengesetz verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Jungs zwischen 14 und 17 Jahren wurden zur Polizeiinspektion gebracht, ihre Personalien erhoben und die Waffen vorläufig sichergestellt.

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Geschrieben

Na, so herum passt's. Aber der Normalbürger liest keine Polizeiberichte, sondern hört im Radio, dass "echt" aussehende Spielzeugpistolen verboten seien und erzählt den Quatsch weiter.

Geschrieben

Na, so herum passt's. Aber der Normalbürger liest keine Polizeiberichte, sondern hört im Radio, dass "echt" aussehende Spielzeugpistolen verboten seien und erzählt den Quatsch weiter.

Und das ist auch gewollt so!

Wenn diese ganzen "Bagatellen" wegfallen, haben die ja sonst nichts anedes zu tuhen und sie müssten sich um die echten und gefährlichen Verbrechern kümmern!

Geschrieben

Und das ist auch gewollt so!

Wenn diese ganzen "Bagatellen" wegfallen, haben die ja sonst nichts anedes zu tuhen und sie müssten sich um die echten und gefährlichen Verbrechern kümmern!

Schöne Stammtischparole. Weiß doch jeder, dass die Polizei lieber Softairwaffen und Einhandmesser einkassiert im Gegenzug aber Mord und Totschlag ignoriert.

Was würde wohl passieren, wenn Polizei und StA die Bagatellen nicht mehr verfolgen?

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.