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dkp3011

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Alle Inhalte von dkp3011

  1. dkp3011

    United Arms

    Der Gründer behauptet, einen Verein gegründet zu haben und der wäre mittlerweile im Vereinregister eingetragen aber das wäre noch geheim (weil das Registergericht noch Rücksprache bei anderen Gerichten hält) und deswegen könnte man das noch nicht sehen. Wer in der Facebook-Gruppe ist und darüber hinaus noch etwas juristische Kenntnisse verfügt, weiß was von den ganzen Ausführungen zu halten ist.
  2. Es geschehen noch Zeichen und Wunder: ich stimme Weissblau 100% zu.
  3. dkp3011

    United Arms

    Und es wird immer skurriler. "Vereinsgerichte", die es verbieten, die Satzung zu veröffentlichen. Ein BVG, dass nach einer "Vorabeintragung" endgültig darüber entscheidet. Mitglieder, die anonym sind und auch keine Rechte/Pflichten haben, da "kein Vertragsverhältnis" besteht. Gerichte, die gerne das 5fache der Gebühren verlangt hätten aber letztlich nur das doppelte genommen haben. Keine Notarsbeteiligung. Ich frage mich ernsthaft: hab ich so wenig Ahnung von der Materie?
  4. dkp3011

    United Arms

    -gelöscht- Ich kann das rechtlich nicht mehr nachvollziehen. Auf FB ist ein neues Statement.
  5. dkp3011

    United Arms

    Achso, diese Unterstellung. Nö. Ich frage einfach, weil das Thema ohne Grund geschlossen wurde.
  6. dkp3011

    United Arms

    Ja? Welche hörst Du denn?
  7. dkp3011

    United Arms

    Warum wurde das Thema geschlossen? Ist eine kritische Betrachtung seitens der WO-Betreiber nicht gewünscht?
  8. 1. Es nennt sich Registergericht 2. Die Gemeinnützigkeit "ganz allgemein die Förderung des demokratischen Staatswesens in der Bundesrepublik Deutschland", §52 AO, wird es so ganz sicher nicht werden. 3. gGmbH? Die Frage dürfte -vor dem Hintergrund des bisher Gesagten- lauten: Warum? Sind hier, vielleicht auch für das gesamte Projekt, monetäre Motive triebkraftgebend? 4. Eine so tolle und teure Satzung soll nicht veröffentlicht werden? Was ist denn der Grund für die Geheimniskrämerei?
  9. Bei uns - besser auf einem Stand - wird bei "Sicherheit" weder Waffe noch Munition angefasst. Bei einem anderen Stand ist man da entspannter. Überall ists anders.
  10. Mit einem zweiten würde ich mich dann auch trauen, die Modifikationen vornehmen (zu lassen)
  11. BTW: Iffets = Steffi? Fällt mir nur gerade auf. Auf jeden Fall herzlich Willkommen und lass Dir gesagt sein, irgendwann ist BigMamma sogar unterhaltsam.
  12. Das schmerzt. Die suche ich auch noch.
  13. Berechtigte Frage für jemanden, der den Begriff "Gutmenschenpublikum" verwendet. Der Duktus lässt mich auf "nein" schliessen.
  14. Hm...war damals in meinem Kindergarten auch verboten - hat mir nicht geschadet. Mein Sohn ist nun im gleichen Kindergarten, es ist immer noch verboten - auch in Ordnung.
  15. Welche Versicherungen meinst Du denn? Bei der KV ist es nicht besser - nur ist da halt noch die Beihilfekasse. Ansonsten gibt es immer mindestens einen Anbieter, der die "Beamtentarife" unterbietet.
  16. Danke für ein paar schöne Lacher
  17. Nein, der Haushalt besteht aus einer Person. Einstweiliger Rechtschutz. Beschwerdeverfahren läuft noch. Ich schicke Dir gerne eine Kopie, wenn die Sache beendet ist.
  18. Auch wieder erlaubnisfreie Waffen: Das VG Oldenburg hält eine größere Holzkiste für ungeeignet, wenn daran Tragegriffe angebracht sind.
  19. Ganz aktuell auf dem Tisch: Ein allein-lebender Mann bewahrt seine erlaubnisfreien Waffen zwar in einer verschließbaren Abseite auf, welche er auch abschliesst, wenn er seine Wohnung verlässt oder Besuch bekommt. Als die Polizei klingelte und mit einem HD-Beschluss wedelte, dah er sich nicht veranlasst, die Polizisten zum Warten zu bitten weil er erst seine Waffen wegschließen muss. Das VG sieht es als pflichtwidrige Aufbewahrung -> Waffenverbot §41 Abs 1 und 2 WaffG.
  20. Wie bereits geschrieben: es kommt darauf an, was die Parteien vereinbart haben.
  21. Nix mit Anfassen und kurz Übergeben und zurückgeben quasi als Besitz für eine logische Sekunde. Einfach mal § 930 BGB lesen. In den meisten Fällen schliessen die Parteien wohl einen (un-)entgeltlichen Verwahrungsvertrag aber hier kann man der Fantasie freien Lauf lassen. Vielleicht möchte man den Eigentumsübergang auch von der Eintragung abhängig machen und so lange vereinbart man eine Anwartschaft oder oder oder.
  22. dkp3011

    Waffen Braun

    Und ist der Verstoß gegen diese Pflicht straf- oder bußgeldbewehrt? ;-)
  23. Die Frage dürfte sein, wie sich die Behörde verhalten wird, wenn sie eintragen soll (und nicht nur gefragt wird ob wieder eingetragen wird)!?
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