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dkp3011

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  1. Nö. Dann hat er lediglich behauptet, in der Vergangenheit wesentlich gefährdeter gewesen zu sein. Es fehlt also noch etwas für eine aktuelle Gefährdungslage. Ein bloßes "ich bin immer noch transsexuell und vor 2 Jahren hat man versucht mich zu überfahren/erschießen/aufzuknüpfen" reicht da nicht.
  2. Provozieren - nichts weiter.
  3. Ja eben StA und Strafrichter wissen, wie polizeiliche Vernehmungen laufen. Entsprechend werden sie auch behandelt. Die Idee, absichtlich Fehler zu machen um der Aussage -sofern korrigiert- mehr Glaubhaftigkeit zu verleihen, kommt entweder aus dem Fernsehen oder von Beamten, die dem Ermittlungsfieber erlegen sind. Sicherlich gibt es Beamte, die solche Methoden anwenden. Aber wenn ich ein Protokoll lese, dass viele Fehler enthält und die korrigiert wurden, mache ich mir mehr Sorgen um den Vernehmungsbeamten und seine Glaubwürdigkeit. Vielleicht ist hier die Welt auch einfach noch in Ordnung... Edit: ich bemerke gerade, dass man dem Protokoll gar nicht ansieht, wer da den Fehler gemacht hat. Entweder durch die Hilfestellung des Beamten, der bei der Wortfindung und Formulierung hilft oder der Aussagende, der im Nachhinein doch was anderes aussagen wollte und berichtigt. Relativ kurze Protokolle scheinen nach Korrektur häufig erneut ausgedruckt und unterschrieben zu werden.
  4. Angeklagter oder Zeuge? Gesendet von meinem iPad mit Tapatalk
  5. Entschuldige aber wie soll sonst bezahlt werden? Die Besoldung R1/R2 des Richters und A13/A14/A15 für den Staats- bzw. Amtsanwalt werden direkt aus der Strafe gezahlt. Wenn keine Geldstrafe verhängt wird, gehen eben alle hungrig nach Hause - nur der Anwalt nicht. Deswegen auch lieber Geldstrafe als Haftstrafe. Und Weihnachten winken bei vielen Geldstrafen fette Boni für die Richter (die aber mit den Rechtspflegern und dem mittleren Dienst geteilt werden). Sorry, ist genau so ein Unsinn wie Deine zitierten Gedanken
  6. Aber gerade das macht (im Prozess) überhaupt keinen Sinn. Unterschrieben ist unterschrieben und abgesehen davon, wird es wichtig, was in der mündl. Verhandlung gesagt wird.
  7. Rechtschreibfehler? Dass Namen etc. anders geschrieben werden (insbesondere bei ausländischen Namen, die dann phonetisch sehr fantasievoll ausgelegt werden), kenne ich, wobei sich mir der Sinn absolut nicht erschließen will. Vielleicht klärst Du mich mal auf.
  8. Soll man etwa Rechtschreibfehler des Vernehmungsbeamten korrigieren? Setz mal den Aluhut wieder ab.
  9. Wohl eher Alltag. Erst die Aufhebung juckt so ein bisschen - aber auch nicht über den Tag hinaus.
  10. Das ist nicht interessant, sondern die Kritik eines Menschen, der weder Ahnung vom deutschen Strafrecht, noch vom Schreiben hat oder dem Erstellen einer ansprechenden Webseite hat. Insgesamt eine Quelle, die ich persönlich nicht heranziehen möchte...
  11. Nimm es der StA nicht übel. Der Tag ist kurz und die Akten zahlreich. Wenn der Sachbericht gut ist, kann man daraus wenigstens für die Anklageschrift "zur Sache" und "zur Person" per Copy&Paste nehmen und Zeit sparen.
  12. Der Inhalt der "informatorischen Befragung", wie es korrekt heißt, findet sich aber im Sachbericht des Beamten wieder - und der wird fast immer als Zeuge geladen.
  13. Zu schweigen widerstrebt aber demjenigen, der sich im Recht zu sein glaubt. Witzigerweise kann ich mich selber davon kaum freimachen. Quatschen wider besseren Wissens. Und da ich das fleischgewordene Mittelmaß bin, ist das Verhalten wohl menschlich. Somit lässt sich eine gewisse Ironie auch nicht leugnen, wenn Ermittlungsbeamte bei Schweigenden skeptisch werden - die scheinen Erfahrung zu haben. Btw: 100% in den klassischen Verkehrssachen sind auch eher die Ausnahme. Kommt vor - aber nicht sooo häufig.
  14. "besondere" Freundlichkeit, Herr Kollege
  15. Das habe ich auch nicht behauptet. Aber in einer juristischen Diskussion (und gerade in WO) besondere Freundlichkeit einzufordern, da man sonst nichts mehr sagen/schreiben würde, zeugt davon.
  16. Ohne despektierlich klingen zu wollen aber Du hast den falschen Beruf bzw. Studiengang gewählt, wenn Du nicht konfliktfähig bist
  17. Ach was, in einem Haus mit Leichtbauwänden oder weiteren Personen im Raum/Haus/Wohnung sind Flintenlaufgeschosse und Buckshots immer eine gute Wahl - auch ist eine ausgewachsene (doppelläufige) Flinte bestens geeignet. Die Gummigeschosse puzzlen nur Dein Inventar neu.
  18. Da muss man so oft und umständlich nachladen
  19. Die drohen ihm ohnehin. An das Strafurteil ist der Zivilrichter nicht gebunden.
  20. Achja...ich hatte vergessen, dass es so einfach ist. Man man man. Und dann verdienen die auch noch so viel. Unerhört. Ok, diese Bücher kosten ein Vermögen aber wozu gibt es Google? 30% billable hours bei 60h/Woche und dann noch 150eur die Stunde verlangen? Da lese ich doch lieber selbst kurz die Lektüre... Soooo enervierend - und jetzt auch bei WO.
  21. Sehe ich auch so.
  22. Wenn das Gericht nun mal vom Totschlag überzeugt ist, dann wird man es so hinnehmen müssen. Das Strafmaß von 9 Monaten spricht dagegen eine eindeutige Sprache. Man beachte die Mindeststrafe von §§212, 213 StGB!
  23. Das Bedürfnisprinzip gilt ja nicht nur für Sportschützen. Das Bedürfnis ist hier die Jagd. Ähnlich wie die Fallenjagd kann die Vampirjagd zusätzliche Waffen erforderlich machen. Sportlich ist da nichts zu machen. Das BDS-SHB aus dem Jahr 1386, welches noch das lustvolle Töten von Vampiren und anderen dämonischen Kreaturen enthielt, wurde vom BVA damals leider nicht genehmigt.
  24. Manche haben halt schon einen, mehrere oder eben viele Revolver. Erforderlichkeit ist da das Thema.
  25. Gerade das sehe ich als Merkmal eines Rechtsstaats. Und dieser muss auch einen Gysi aushalten - der arme Lammert schließlich auch. Wo waren wir? 15 Seiten? Ach nee, das war ja ein anderes Thema.
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