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dkp3011

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Alle Inhalte von dkp3011

  1. Dein Postfach ist voll.
  2. Bei****, glaub ich.
  3. Entweder Du berührst den Auslöseknopf beim Schießen (Griff überprüfen) oder aber der Haltemechanismus ist defekt. Es kann sein, dass das Magazin nicht von dem kleine Halter mit seiner ganzen Fläche gehalten wird und bei der Erschütterung rutsch das Mag vom Halter.
  4. Nö. Die Tapco T9 sind ziemlich unproblematisch....aus meiner Sicht. Das BKA kann das natürlich auch anders sehen, aber was dort mittlerweile durch geht, lässt hoffen.
  5. Zumindest ist das sehr wahrscheinlich. Die tatsächliche Feststellung einer glattgelutschten 1022-AR bleibt ja dem BKA vorbehalten.
  6. Der Vergleich klingt für mich auch in Ordnung. Zwar sind die Gerichtskosten beim Vergleich geringer, dafür entsteht eine zusätzliche Gebühr bei den Anwälten. Da muss man manchmal schon etwas rechnen.
  7. So ist das halt. Sieh Dir das Verkehrsrecht an. Nur Idioten auf der Straße.
  8. So schlimm finde ich das nun nicht. So oder so hat ein professioneller Lobbyist Zugriff auf die Urteile. Bedenklicher (für mich) sind die Tatsachen, die Du selber ansprichst. Aber die überwiegend Masse der vorbildlich handelnden Waffenbesitzer finden sich naturgemäß selten in solchen Urteilssammlungen wieder
  9. dkp3011

    Brownells Deutschland

    Doch. Mehrfach. Auch in anderen Themen finden sich Shops, Ebayanbieter oder strategien wie myus.com etc. Brownells geht immer noch. Opticsplanet auch. Oder eben in Kanada...
  10. dkp3011

    Brownells Deutschland

    Mache ich bei Kleinstteilen auch gerne. Bei größeren Sachen kann man häufig nicht zwischen verschiedenen Versendern wählen und es kann richtig teuer werden.
  11. dkp3011

    Brownells Deutschland

    Danke!
  12. dkp3011

    Brownells Deutschland

    Wenn es Midway Deutschland nun nicht mehr gibt, liefert Midway USA nun nach D?
  13. Polieren war explizit im SHB aufgeführt. Ob das im aktuellen SHB immer noch der Fall ist, kann ich gerade nicht nachsehen.
  14. Nee, eben nicht in Prod.!
  15. Mit dem großen Fanghebel habe ich Probleme gehabt. Bei schnelle Serien rutschte manchmal der linke Daumen drunter und schon war die Serie beendet. Ich benutze den Verschlussfang grundsätzlich nicht, wenn ich eine freie Hand habe. Jeder wie er mag - ich mag den großen Hebel nicht. Edit: Polieren der Abzugteile ist erlaubt.
  16. dkp3011

    Brownells Deutschland

    Was hat denn der damit zu tun?
  17. "Hol Dir Rechtsrat bei einer kundigen Person" erscheint mir verständlicher als Deine kryptischen Ausführungen.
  18. Nein -hat man eben nicht. Wie aus Deinem Beispiel ersichtlich, haben Deine Schuldner auf Deine Schreiben nicht reagiert. Ein anwaltliches Schreiben führt eher zum Erfolg, da man dadurch nicht zuletzt die Bereitschaft signalisiert, die Sache auch vor Gericht zu bringen. Ein privates Schreiben zeigt nur, dass man den geringen Aufwand und die vergleichsweise geringen Porto-Kosten nicht gescheut hat. Du bist (auch ganz nachvollziehbar) der Meinung, dass man auch ohne anw. Schreiben einen Prozess möglicherweise gewinnt. Ich will es gar nicht dazu kommen lassen. Ich mache es nicht kompliziert sondern für den TE einfach.
  19. Es geht nicht um die Zustellung, sondern um den Inhalt des Schreibens. Wenn Du keine (mit richtigem Datum versehene) Kopie vorweisen kannst, reicht dem Gegner uU ein "in dem erhaltenen Schreiben stand aber keine Frist" aus. Aus der Praxis: Gegner legt (im Termin) einen Ausdruck eines Schreibens vor. Das Datum wird in seinem Brieftemplet automatisch per Datumsfeld eingefügt. Das Datum in dem vorgelegten Schreiben war vom Tage des Ausdrucks und widersprach so dem eigenen Vortrag, das Schreiben wäre an Tag X raus gegangen. Der Klassiker ist auch der kopierte aber (noch) nicht-unterschriebene oder gegengezeichnete Überweisungsträger. Mit dem Gang zum Anwalt hat man mind. eine Sorge weniger. Man muss keine Gedanken an die Formulierung verlieren, spart sich den Gang zur Post, die Aufbewahrung der Quittung, Zuziehung möglicher Zeugen etc. -und das für eine popelige 0,3 Gebühr (wenn es bei dem Schreiben bleibt).
  20. Achso, Du verstehst mich falsch. Es geht mir um die Kosten der In-Verzugsetzung. Und mit der Fristsetzung würde ich einen Anwalt beauftragen - auch wenn der TE sich gegenüber dem BüMa bereits entsprechend geäußert hat. Sollte es tatsächlich zu einem Streit kommen und der Verzug kann nicht bewiesen (und was ist schon ein Einschreiben?) werden siehts nämlich düster aus.
  21. Ähm...aber ohne anwaltliches Aufforderungsschreiben entstehen doch auch keine erstattungsfähigen Kosten für ein Solches. Wenn jedoch eins geschickt wird und daraufhin geleistet wird, liegt die Kostenlast beim Mandanten. Die Praxis zeigt, dass auf anw. Schreiben eher reagiert wird. Vielleicht verstehe ich Deinen Beitrag falsch, heletz. Ich hätte statt "im Zeifel" besser "unter Umständen" schreiben sollen.
  22. 1, 2. Das Aufforderungsschreiben setzt erst ja in Verzug. Erstattungsfähig sind die Kosten dafür erst, wenn nicht geleistet wird.
  23. Geh einfach jetzt zu einem Anwalt und dieser schickt dem BüMA ein Aufforderungsschreiben. Für den Spaß darfst im Zweifel Du selbst bezahlen aber so viel wird es nicht sein. In der Regel macht der RA das ohnehin -unabhängig, was Du vorher gemacht hast. Den Gerichtsvollzieher kannst Du Dir sparen. Alles Weitere wird Dir der RA erzählen.
  24. Er darf natürlich "nur dann die Datenbank benutzen, wenn ..."
  25. Und dort ebenfalls -jedoch mehr als die 20Eur/pro Leben- bezahlt.
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