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dkp3011

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  1. Entschuldige - aber leider erfüllst Du nicht die Voraussetzungen für eine Diskussion mit mir. Ich maße mir auch an, Menschen die beispielsweise zu ISIS, PETA, den Grünen, und und und gehören, zu beurteilen. Du darfst nun betroffen weinen gehen.
  2. Offenbar nicht. Es handelt sich bei den Reichsbürgern gerade nicht um eine ethnisch-religiöse Gruppierung. Wenn Du den Unterschied nicht verstehst, dann geh mit Deiner Nazikeule bitte woanders spielen. Hier passt sie nicht.
  3. 1) Weil sie mE regelmäßig nicht die persönliche Eignung besitzen. 2) habe ich Zigeuner oder Juden geschrieben? Fehlt es Dir an Lesekompetenz oder willst Du nur provozieren?
  4. Auch wenn die Reichsbürger ziemlich unterhaltsam sind. Waffen sollten die Clowns aber nicht bekommen bzw. behalten dürfen.
  5. Rechtlich ist der Angriff beendet, wenn er nicht mehr gegenwärtig ist. Ob der Angreifer nach der Verteidigungshandlung noch angreifen könnte, ist unerheblich. Wenn man einen Angreifer mit einer Dachlatte schlägt und dieser bleibt dann einfach stehen und schaut einen an, darf man ihn natürlich nicht noch mal mit der Latte paddeln, nur weil er (wieder) angreifen könnte. Final ist die Verteidigung also nicht.
  6. Was ist eigentlich Dein Problem? Mittlerweile nimmt das pathologische Züge an. Wann warst Du denn zuletzt in einem Gerichtssaal bzw. Hörsaal? Der umgekehrte Weg, bei einem Freispruch trotzdem Schadensersatz zahlen zu müssen kommt gar nicht so selten vor. Ermittlungen des Zivilgerichts kommen außerhalb des FamFG ganz sicher nicht vor. Beibringungsgrundsatz..
  7. Bei der eindeutigen Formulierung überflüssig.
  8. Du selbst? "(und Dank Schuldspruch auch kassieren werden)" ;-) Ich weiß, Du meinst natürlich "wohl auch kassieren werden". Ich wollte es nur nicht so pauschal stehen lassen. Die meisten Gerichte schließen sich aus Gründen der Arbeitserleichterung an, da hast Du Recht.
  9. Das Zivilverfahren ist getrennt. Das Gericht kann die Sache in dem Verfahren auch anders sehen - es ist nicht an die Feststellungen aus dem Strafprozeß gebunden.
  10. Wieso? Untechnisch ausgedrückt: Sein "Verteidigungswille" umfasste nicht den Angriff auf das Rechtsgut Eigentum sondern nur den Angriff auf sein Leben/ Gesundheit. Dieser Angriff war aber bereits beendet.
  11. Ich stelle mir gerade nur die Situation vor, wie der Käufer vor dem Bunker mit einem ausgedruckten Auktionpapier rumwedelt und schreit "hier, ich hab es bei Egun ersteigert" und derjenige, der den Zutritt bewacht sagt nur: "sorry, wir sind voll. Meine Familie und Freunde.... aber hey -danke für die gute Bewertung!"
  12. Was für ein überflüssiges Thema.
  13. Wenn ich die Sache trotz der Geheimdiplomatie richtig überschaue war das FWR wohl maßgeblich daran beteiligt, dass Verschärfungen abgemildert wurde. Letztlich verzögert das FWR. Der Waffenschrank wird also eh leer. Ob ich nun 12 €, 24 € oder 36€ weniger in der Tasche habe (FWR, PL, FVLW).
  14. Oh. Ein alter Thread in dem Wahrsager noch aktiv war. Was ist bloß aus ihm geworden? Bei der Durchsicht meiner Unterlagen fiel mir auf, dass ich immer noch 12 € für das FWR bezahle aber das Magazin schon seit mehreren Jahren nicht mehr bekommen habe.
  15. Vielleicht haben wir unterschiedliche Definitionen von "jubilieren". Für mich reicht auch ein etwas lautere Ausspruch als Ausdruck der Freude. Wo sich da einer oder mehrere Finger befinden, ist doch egal?!
  16. Sind wir. In so ziemlich jeder Hinsicht.
  17. Hm. Ich bin hin- und hergerissen zwischen Lachen und Kopfschütteln. Und bitte bitte... "BVG" als Abkürzung nicht benutzen. Nie wieder.
  18. Das NWR für zivilrechtliche Angelegenheiten benutzen? Sonst wird hier doch bei jeder Zweckentfremdung Zeter und Mordio geschrien
  19. dkp3011

    Lauflänge

    Es gilt die alte Definition? Was steht denn in der Erlaubnis drin?
  20. Ich bereue es jetzt schon...erkläre doch mal bitte, was Du meinst.
  21. Du hast doch bloß Angst, dass Dich jemand vom Unsinn-Thron wirft.
  22. Die Trefferaufnahme beim IPSC ist seit wann noch mal aufwendig? Lästig ist nur das Abkleben.
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