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dkp3011

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Alle Inhalte von dkp3011

  1. Ist die Canik TP9 nicht auch ein P99.-Nachbau?
  2. Norinco baut eine 226 (NP-22 bzw NP226/NC226). Aber was bauen die nicht nach!?
  3. In meinem Fall wohl schwer vorstellbar - wenn auch nicht unmöglich...
  4. Ich habe überhaupt kein Interesse daran, Dich oder andere dumm aussehen zu lassen. Mein Lebensglück hängt nicht davon ab, was Du von mir hältst. Die Tatsache, dass Du Dich einer einfachen Recherche verschließt, zeigt mir jedoch, was ich von Deinen juristischen Qualitäten zu halten habe. Da diese Unterhaltung für mich nicht nichts bringt, klinke ich mich raus.
  5. Heletz, Wissen muss man sich erarbeiten. Wenn Du dazu nicht bereit bist, bezahl mich.
  6. Sorry, Heletz. Du kannst das nicht beurteilen.
  7. Godix, ich bin von Deinem Diskussionsverhalten sehr überrascht. Derartige Antworten erwarte ich eher von einem Anwalt einer Landkanzlei. Deine Beiträge schätze ich sonst wegen ihrer Qualität. An einem ernsthaften Austauschen der Argumente bin ich immer bereit. Auch und gerade um dazu zu lernen. Stumpfes "ich-hab-recht-Basta" hab ich jeden Tag -wenigstens aber nicht kostenlos. Im Übrigen rate ich zur Erweiterung des juristischen Horizontes mal die Sichtung der verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen zu dem Thema. Dürfte sehr erhellend sein
  8. Wenn fuer Minderjährige Erben eine "Auslagerung" und späterer Erwerb vom (berechtigten) Nicht-Erblasser möglich ist, dann sollte es grundsätzlich auch in vergleichbaren Fällen fehlender pers. Eignung möglich sein.
  9. Das stimmt nur insoweit, als das dieser Grundsatz bei Minderjaehrigen durchbrochen wird.
  10. Eigentlich nicht aber ich sehe es so. Zugegeben habe ich weder in der Rechtsprechung, noch in der Kommentierung recherchiert.
  11. Welcher Nachlassverwalter? Du weißt nicht, wann ein solcher bestellt wird, oder? Er hat geerbt. Die Erlaubnis zum Besitz der ererbten Waffen wurde beantragt, ausgestellt und widerrufen. Die Waffen sind immer noch "ererbt", da das Eigentum nie verloren ging. Die Erlaubnis ist erneut zu beantragen und kann grundsätzlich auch erteilt werden.
  12. Das ist Deine Argumentationskette? Um auf dem Niveau zu bleiben: Er hat geerbt. Also WBK. Wo steht, dass man "gerade" erben muss?
  13. Er hat das Eigentum jedoch nie verloren. Hast Du mal ne Quelle fuer Deine Ansicht? Bis jetzt sehe ich keinen Grund, warum nicht eine Erben-WBK erneut ausgestellt werden kann.
  14. Ah. Danke. Wieder was gelernt. Trotzdem: ab a9 wäre ich dabei. Geld ist nicht soo wichtig, wenn man es nicht ausgeben kann oder Kinder hat.
  15. Deswegen fragte ich zunächst, um welche Art des öD es sich handelt. A9 ist gehobener Dienst. Nur wenige verlassen den mittleren Dienst mit 65, 66 mit A9. Zumindest im Justizdienst in Niedersachsen.
  16. Bist Du denn Bundes- oder Landesbeamter? Hm...meine Frau hat ne 3/4-Stelle (Landesbeamtin Justiz), A10 und 2500. Deine Rechnung ist demnach auch Phantasie.
  17. Muss aber ins Versorgungswerk einzahlen. Berufsanfänger mit 2500 brutto bei 60h Arbeitszeit (plus Wochenende) sind eher die Regel als die Ausnahme. Sachbearbeiter...ja ich würde es tun.
  18. Stimmt, Alfred. Je nach Bundesland gibts aber noch Zuschläge für Weib, Balg, Urlaub und Jesus' Geburt.
  19. Eben. Und dann guck Dir mal das Durchschnittsgehalt und -arbeitszeit eines angestellten Anwalts an. Zur Zeit liegt das bei 2,8k brutto (eher weniger) und 50h (eher viel mehr).
  20. Ab A9 mache ich den Job. Keine Umsatzerwartungen, keine Partnerschaftsversprechungen, Nine-to-Five, Urlaub, Kranksein dürfen: schöne work/life-balance.
  21. Es gibt durchaus Versicherungen, die einen Schutz ohne Wartezeit anbieten (ggf. mit Aufpreis). Im Strafrecht ist ein sofortiger Versicherungsschutz die Regel. Die Wartezeit ist abhängig von dem Gebiet und beträgt 0 Monate - 3 Jahre.
  22. Hatte ich ja so nicht geschrieben. Oder steht da "kurze 10/22" oder "10/22 Charger"? Das Problem ist Deine Lesekompetenz. Jeder halbwegs Vernünftige hätte aus meinem Posting lesen können, dass eine rechtswidrige weil irrtümliche Eintragung keinerlei Sicherheit für den Besitzer bedeutet. Wenn dieser Irrtum noch durch den Antragssteller hervorgerufen wird, kann das böse ins Auge gehen. Ich rudere nicht. Wo Du jetzt ein Angstbeissen sehen könntest, will sich mir ebensowenig wie auch Deine Überreaktion erschließen.
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