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Keine Ahnung welcher Verlag das veröffentlichte und ob Ostgathe die Recht noch hat. Es war lediglich eine Idee von mir. Schön, dass es eine solche Rubrik geben wird!
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Das tut mir außerordentlich leid Auf meinen Büchern steht -gott sei dank- so etwas fieses nicht drauf. Ich erwarte doch keinen Steindorf oder Gade aber Ostgathe hat doch selber einige Bücher herausgegeben und LexDeJur startete mal als Online-Kommentar bzw. Waffenrechtsportal. Dass das nicht für 20 Euro geht, habe ich ja bereits geschrieben.
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Wenn Du meinst, dass es ist für den Laien verständlicher sein könnte, bin ich bei Dir. Im Übrigen hatte LexDeJur mal mit der Intention angefangen.
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Der Verkäufer ist jetzt "inaktiv". Ich vermute einige Vampire wurden aufmerksam und haben das Problem gelöst. Ein gleichklingender Verkäufer bietet in anderen Foren seit gestern "ewiges Leben für nur einen Kuss" an. Ich vermute keinen Zusammenhang.
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Was leider (noch) fehlt, ist eine Volltextsuche und anständige Themenbeschreibungen. Gericht, Az und Datum sind zwar nett, letztlich suche ich aber im Volltext bzw. grob nach Thema. Ein Online-Kommentar bzw- Online-Version von Ostgathes Waffenrecht Aktuell/ Kompakt würde das Angebot abrunden. Natürlich nicht für einmalig 20 Euro.
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Mag mich jemand aufklären, was es mit dem Geld auf sich hat, wo es herkommt und wo es hin ist und warum immer wieder davon gesprochen wird? In welchem Jahr war das?
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Ich dachte, dass wäre vielleicht eine Abmachung zwischen LexDeJur und FvLW. Ich werde dort anfragen und hier berichten. Edit: Nein. Ausdrücklich handelt es sich bei der Lizenz um eine Endverbraucherlizenz. Das bedeutet, dass die Abgabe ausschließlich an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB erfolgt. Eine Nutzung der Datenbank zu gewerblichen oder aber selbständigen beruflichen Zwecken ist damit ausgeschlossen. Mit der Abgabe Ihres Obolus versichern Sie, Verbraucher zu sein (vgl. auch die Nutzungsbedingungen zum Crowdfunding).
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Wie ist denn das zu verstehen? Ich darf die Datenbank nicht gewerblich/ dienstlich nutzen?
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Ich unterstütze es nicht - ich nutze es. Gerne auch für Dinge, die mit Waffen im Zusammenhang stehen. Wenn ich all jenes, dessen Ideologie/ Philosophie/ Geschäftspolitik ich nicht teile, vermeide zu benutzen, geht bei mir so gut wie gar nichts nichts mehr.
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Geht das mit weniger Daten und Paypal?
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Das Zielen ist leider nur nicht so einfach, wenn um einen herum alles von Blei penetriert wird. Und dann bewegen die Ziele sich auch noch - reichlich unfair. Aber in der Theorie und vom Sofa aus...
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Müssten die Behörden nicht vorab auch eine Lizenz erwerben? Die werden bei Beck und Juris bleiben und haben den Steindorff o. Gade irgendwo in der Behörde stehen. Das reicht dem normalen SB weil "...das haben wir immer so gemacht". Der ambitionierte SB, der bestenfalls ebenfalls LWB ist, wird sich den Zugang privat beschaffen -aber der bräuchte ihn eigentlich nicht. Der tatsächliche behördliche Nutzwert dürfte deshalb ausbleiben. Ich unterstütze das Projekt allerdings sehr gerne
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"(...) nach der Annahme der Erbschaft oder dem Ablauf der für die Ausschlagung der Erbschaft vorgeschriebenen Frist (...)" Ist doch recht eindeutig. Wenn die Erbenermittlung nicht abgeschlossen als noch niemand Erbe ist, läuft ja auch keine Frist ab.
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Geht mir auch so. Aber der hat keine Wissensprostitution betrieben sondern nur gefragt. MarkF ist Jurist, ob nun "voll", "zur hälfte" oder "im Begriff zu werden" ist ja egal. Der bay. Jäger konnte damit jedenfalls nicht dienen. Die fachliche Substanz ist ja da. Mir fällt es nur schwer diese episch langen Texte ohne Happy End zu lesen. Gesendet von meinem iPhone mit Tapatalk
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Dort stehen (längst) nicht alle Urteile und für z.B Niedersachsen gibt es das nicht. BTW: wie interessant kann man ein VU finden? Kein Tatbestand, keine Gründe, keine Namen.
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Wo sind sie denn abrufbar? Juris? Beck? Oder in der AG/LG-eigenen Datenbank? Wohl kaum....
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Es geht nicht darum, was das BKA jetzt macht, sondern ist gleichwohl als alternativer wie sarkastischer Vorschlag zur "Polizist beurteilt Messer"-Problematik zu verstehen.
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Wie soll es denn sonst gehen? Es wird ein öffentlich bestellter und vereidigter Waffensachverständiger hinzugezogen? Oder eine demokratische Entscheidung der Anwesenden? Alternativ: alles einziehen was ansatzweise nach Messer aussieht oder schmeckt und durch das BKA klären lassen.
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Der "kleine" wie der "große" Strafrichter braucht sicherlich keinen FB oder SV-Gutachten. Die Geschichte ist ja auch nicht derart kompliziert, dass der Richter wie der Ochs vorm Berg steht.
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Ich hatte es so verstanden, als wäre die Beurteilung der "Rille" falsch. Dass die Einhandmesserthematik fast ausschliesslich bei Deinen "Kunden" relevant wird, ist mir bewusst. Es geht aber, wie so häufig auf WO, um akademische Selbstbefriedigung
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Aha. Keine Begründung, nur ein "Nein"? Da bin ich aber froh, dass die abschliessende rechtliche Bewertung nicht von Polizisten vorgenommen wird. Danach würde die Polizei im Zweifel also nichts tun? Die Praxis sieht da etwas anders aus.
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Wenn die "Rille" ein einhändiges Öffnen ermöglicht -und zwar nicht dem fingertigem Geschickten- sondern einem durchschnittlich geübten Benutzer, schon.
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Nicht im Nirvana - in den Akten bei Amts- und Landgerichten.
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Texte von Naturalparteien sind oftmals verständlicher
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Ich hatte irgendwas vom Ruhestand im Hinterkopf. Bis dahin also Kopf unten halten ;-)