Zum Inhalt springen

dkp3011

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    4.394
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von dkp3011

  1. Abzustellen wäre wohl eher auf "Bekleidung, die dem Ansehen des Schießsports abträglich ist,(...)" Ich persönlich finde sie hässlich und mag das "Jägertarnzeug" überhaupt nicht. Mein Frau sagt, "damit sieht man weniger gefährlich aus".
  2. Nö. Der Vermieter kann schließlich auch noch anders mit dem Mieter verbunden sein. Es ging um eine Aussage, die so in der Form nicht richtig ist. Ich frag mich aber langsam ob BigMamma eigentlich von irgendwas Ahnung hat?!
  3. Ansprüche die außerhalb des Mietvertrages begründet sind. Außerdem darf der Mieter die Verwendung nicht einseitig bestimmen (zB als Mietzinsersatz). Es ging um die pauschale Aussage.
  4. Und auch das ist (in seiner Pauschalität) falsch.
  5. Das wollte ich ja gerade wissen. Im Übrigen stimme ich Dir zu.
  6. Das ist so richtig. Wobei ich auch wenigstens eine normale blaue Karte bei einer StAin gesehen habe, ausgestellt von der Verw.Behörde. Ich kenne den Hintergrund allerdings nicht (war in HB).
  7. Grundsätzlich ist das ja schon möglich. Wenn die Polizei wg. der Bedrohungslage eine Genehmigung befürwortet geht das schon. Da muss aber schon erhebliche Substanz sein, sprich: Deine Angelegenheit ist polizeibekannt und hat schon zahlreiche Anzeigen aufgenommen - und es ändert sich nichts sondert verschlimmert sich. Dein Leumund muss einwandfrei sein. Am besten bist Du im öffentlichen Dienst beschäftigt (besser: Justiz), Politiker oder Rechtsanwalt und die Bedrohungslage aus der Beschäftigung stammen. Mir sind mittlerweile mehrere Personen bekannt, die einen WS haben. Alle aus dem Bereich. Wie es sich in anderen Bereichen verhält, weiß ich nicht.
  8. Entweder Du berührst den Auslöseknopf beim Schießen (Griff überprüfen) oder aber der Haltemechanismus ist defekt. Es kann sein, dass das Magazin nicht von dem kleine Halter mit seiner ganzen Fläche gehalten wird und bei der Erschütterung rutsch das Mag vom Halter.
  9. Bei Ebay ist es so, bei Egun auch. Bei Anzeigen nicht. Natürlich kennt Ebay/ Egun den Verkäufer (Angebot) und den Käufer (Annahme). Bei Anzeigen kennt man nur den Einladung-zum-Angebot-machenden. So schwer? Komm, gib Dich nicht auf. Aber vielleicht ist diese Sichtweise durch aktuelle Rechtsprechung überholt. Dann wäre jetzt Godix oder Carcano am Zuge.
  10. Man man man.... ich kann nur noch mit dem Kopf schütteln. Vermittlung? Schon mal gehört?
  11. War eigentlich mit dem Beitrag von Godix hinreichend und verständlich erklärt. Aber das ist WO und ja auch unterhaltsam.
  12. Nö. Die Tapco T9 sind ziemlich unproblematisch....aus meiner Sicht. Das BKA kann das natürlich auch anders sehen, aber was dort mittlerweile durch geht, lässt hoffen.
  13. Zumindest ist das sehr wahrscheinlich. Die tatsächliche Feststellung einer glattgelutschten 1022-AR bleibt ja dem BKA vorbehalten.
  14. Klar. Nur ist mE diese Innovation nicht auch Sensation.
  15. Wahnsinns Inovation. Aus einer 2-Schüssigen eine 4-Schüssige zu machen, in dem man die Läufe verdoppelt.
  16. dkp3011

    EGUN mal wieder.....

    Danke für den Hinweis! Die probiere ich jetzt mal aus. [emoji106]
  17. dkp3011

    EGUN mal wieder.....

    Ich auch. Smartphone-App wäre toll aber bislang gehts ja auch so.
  18. Der Vergleich klingt für mich auch in Ordnung. Zwar sind die Gerichtskosten beim Vergleich geringer, dafür entsteht eine zusätzliche Gebühr bei den Anwälten. Da muss man manchmal schon etwas rechnen.
  19. Hm...tatsächlich ist der Altbesitzer und der Erbe vergleichbar. Beide sind ohne ihr Handeln plötzlich Besitzer (und Eigentümer, wohl die Rechtsposition auf die man in diesen Fällen abstellen muss) einer erlaubnispflichtigen Waffe. Der eine durch Gesetzesänderung, der andere durch Todesfall. Verfolge man meine Ansicht konsequent, müsste man ihm eine WBK erneut ausstellen. Zugegeben, damit habe auch ich ein Problem.
  20. Meine Auffassung ist nicht in Stein gemeißelt. Ich lasse mich auch gerne überzeugen. Auch SB hält mein Argument für nicht abwegig. Carcano hat sich nicht geäußert außer brav die Beiträge von Godix "geliked". Godix klebt am "infolge des Erbfalles" ohne nach rechts und links zu schauen. Und gerade diese beiden Kollegen (und das meine ich im engeren Sinn: von Carcano ist es bekannt, dass er Jurist ist; bei Godix vermute ich es sehr stark) geben sich der WO-Streitkultur hin und ziehen es auf die persönliche Ebene. Vielleicht kann man es deswegen nachvollziehen, weil am Ende kein Gericht über die Frage zu entscheiden hat und man so gezwungen ist, seine Meinung um so heftiger zu vertreten. Ich konnte jedenfalls keine Entscheidung finden, in denen in vergleichbaren Fällen (Erben-WBK rechtskräftig widerrufen, Verpflichtungsklage) in denen das Gericht diesen (o.g.) einfachen Weg gegangen ist um die Klage abzuweisen. Diese Frage wurde nicht einmal erwähnt. Was auch nicht bedeutet, dass man meiner Ansicht gefolgt wäre, hätte man die Klage nicht wegen fehlender pers. Eignung oder Zuverlässigkeit abweisen müssen. Da es sonst viel zu selten vorkommt, vertrete ich jetzt gerne mal eine Mindermeinung.
  21. Schlechter Stil, Carcano. Gerade von Dir hätte ich etwas anderes erwartet.
  22. Stimmt natürlich. BTW: Eine Polymer P210 wäre wohl das Gegenstück zur Vollstahl-USP.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.