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dkp3011

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  1. Schrieb ich bereits.
  2. Bei bitte was?
  3. Vielleicht ist der Pflichtverteidiger ja sein Wahlanwalt?!
  4. "(...) nach der Annahme der Erbschaft oder dem Ablauf der für die Ausschlagung der Erbschaft vorgeschriebenen Frist (...)" Ist doch recht eindeutig. Wenn die Erbenermittlung nicht abgeschlossen als noch niemand Erbe ist, läuft ja auch keine Frist ab.
  5. Geht mir auch so. Aber der hat keine Wissensprostitution betrieben sondern nur gefragt. MarkF ist Jurist, ob nun "voll", "zur hälfte" oder "im Begriff zu werden" ist ja egal. Der bay. Jäger konnte damit jedenfalls nicht dienen. Die fachliche Substanz ist ja da. Mir fällt es nur schwer diese episch langen Texte ohne Happy End zu lesen. Gesendet von meinem iPhone mit Tapatalk
  6. Schön...wäre es dann nicht sinnvoller gewesen, die Investitionskosten in Lobbyarbeit zu stecken um den Anschein-Irrsinn endlich zu beenden - statt einen Selbstlader optisch so zu entwickeln, dass er zwar einen positiven Feststellungsbesch. bekommt aber letztlich kaum einer haben will. BTW: wo steht in dem Urteil, dass das Magazin nur 1,5cm aus dem Schacht herausragen darf? Hm...wo wir doch alle seit der ArmatixCoop wissen, wie sehr J.A. der Sportschütze am Herzen liegt. Warum sollte der Gesetzgeber das tun, wenn "ein so renommierter und weltbekannter Hersteller von Sportwaffen wie ANSCHÜTZ" bereit ist, (selbst bei so geringen Absatzzahlen) so dermaßen hohe Summen zu investieren. Entschuldige - aber ich habe selten von jemandem, der vorgibt nicht für das Unternehmen zu arbeiten, so ein PR-Käse gelesen.
  7. Dort stehen (längst) nicht alle Urteile und für z.B Niedersachsen gibt es das nicht. BTW: wie interessant kann man ein VU finden? Kein Tatbestand, keine Gründe, keine Namen.
  8. Wo sind sie denn abrufbar? Juris? Beck? Oder in der AG/LG-eigenen Datenbank? Wohl kaum....
  9. Zu köstlich diese Missverständnisse.
  10. Es geht nicht darum, was das BKA jetzt macht, sondern ist gleichwohl als alternativer wie sarkastischer Vorschlag zur "Polizist beurteilt Messer"-Problematik zu verstehen.
  11. Wie soll es denn sonst gehen? Es wird ein öffentlich bestellter und vereidigter Waffensachverständiger hinzugezogen? Oder eine demokratische Entscheidung der Anwesenden? Alternativ: alles einziehen was ansatzweise nach Messer aussieht oder schmeckt und durch das BKA klären lassen.
  12. Der "kleine" wie der "große" Strafrichter braucht sicherlich keinen FB oder SV-Gutachten. Die Geschichte ist ja auch nicht derart kompliziert, dass der Richter wie der Ochs vorm Berg steht.
  13. Ich hatte es so verstanden, als wäre die Beurteilung der "Rille" falsch. Dass die Einhandmesserthematik fast ausschliesslich bei Deinen "Kunden" relevant wird, ist mir bewusst. Es geht aber, wie so häufig auf WO, um akademische Selbstbefriedigung
  14. Aha. Keine Begründung, nur ein "Nein"? Da bin ich aber froh, dass die abschliessende rechtliche Bewertung nicht von Polizisten vorgenommen wird. Danach würde die Polizei im Zweifel also nichts tun? Die Praxis sieht da etwas anders aus.
  15. Wenn die "Rille" ein einhändiges Öffnen ermöglicht -und zwar nicht dem fingertigem Geschickten- sondern einem durchschnittlich geübten Benutzer, schon.
  16. Nicht im Nirvana - in den Akten bei Amts- und Landgerichten.
  17. Texte von Naturalparteien sind oftmals verständlicher
  18. Ich hatte irgendwas vom Ruhestand im Hinterkopf. Bis dahin also Kopf unten halten ;-)
  19. Was ich persönlich sehr bedauern würde. Man liest hier schließlich nicht oft die Meinung eines (Ex-?)Polizisten...
  20. Danke, Knight! Hab laut lachen müssen.
  21. Vielleicht wären Rechtsmittel angebracht gewesen? Erwartet der Bürger tatsächlich von jedem Polizisten sämtliche Rechtsnormen auswendig zu kennen und auch noch 100% auslegen zu können? Oder von einem Sachbearbeiter oder Amtsanwalt etc? Na dann können wir uns ja die Straf- und Verwaltungsrichter und den halben Justizapparat sparen.
  22. Ich habe die Frage wohl zu theoretisch angegangen. Die praktische Seite stellst Du ja (wie so oft) sehr schön dar.
  23. "Zusätzlich"! Bei einigen kann die Klinge eigenständig ausgeklappt werden. Die beiden Werkzeughälften können dabei geschlossen bleiben. Es dürfte -und mag es vielen nicht gefallen- kaum im Sinne des Gesetzgebers sein, dass der 42a so unterlaufen werden kann.
  24. Und? Bist Du danach schlauer? Ich jedenfalls nicht, da der Bearbeiter MultiTools & (das festgestellte) RescueTool(s) nicht deutlich voneinander abgrenzt.
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