Zum Inhalt springen

dkp3011

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    4.394
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von dkp3011

  1. dkp3011

    Stage PDF ( Parcours )

    So habe ich es auch verstanden. Ich weiß allerdings nicht, ob sich bereits 20 Oligarchen bereit erklärt haben. Gesendet von meinem iPad mit Tapatalk
  2. dkp3011

    Stage PDF ( Parcours )

    Das dürfte die finanziellen Möglichkeiten der Meisten bei Weitem übersteigen. Nebenbei: Gonzzo, hast Du jemals IPSC geschossen? Hast Du einen SuRT?
  3. "Hol Dir Rechtsrat bei einer kundigen Person" erscheint mir verständlicher als Deine kryptischen Ausführungen.
  4. Nein -hat man eben nicht. Wie aus Deinem Beispiel ersichtlich, haben Deine Schuldner auf Deine Schreiben nicht reagiert. Ein anwaltliches Schreiben führt eher zum Erfolg, da man dadurch nicht zuletzt die Bereitschaft signalisiert, die Sache auch vor Gericht zu bringen. Ein privates Schreiben zeigt nur, dass man den geringen Aufwand und die vergleichsweise geringen Porto-Kosten nicht gescheut hat. Du bist (auch ganz nachvollziehbar) der Meinung, dass man auch ohne anw. Schreiben einen Prozess möglicherweise gewinnt. Ich will es gar nicht dazu kommen lassen. Ich mache es nicht kompliziert sondern für den TE einfach.
  5. Es geht nicht um die Zustellung, sondern um den Inhalt des Schreibens. Wenn Du keine (mit richtigem Datum versehene) Kopie vorweisen kannst, reicht dem Gegner uU ein "in dem erhaltenen Schreiben stand aber keine Frist" aus. Aus der Praxis: Gegner legt (im Termin) einen Ausdruck eines Schreibens vor. Das Datum wird in seinem Brieftemplet automatisch per Datumsfeld eingefügt. Das Datum in dem vorgelegten Schreiben war vom Tage des Ausdrucks und widersprach so dem eigenen Vortrag, das Schreiben wäre an Tag X raus gegangen. Der Klassiker ist auch der kopierte aber (noch) nicht-unterschriebene oder gegengezeichnete Überweisungsträger. Mit dem Gang zum Anwalt hat man mind. eine Sorge weniger. Man muss keine Gedanken an die Formulierung verlieren, spart sich den Gang zur Post, die Aufbewahrung der Quittung, Zuziehung möglicher Zeugen etc. -und das für eine popelige 0,3 Gebühr (wenn es bei dem Schreiben bleibt).
  6. Achso, Du verstehst mich falsch. Es geht mir um die Kosten der In-Verzugsetzung. Und mit der Fristsetzung würde ich einen Anwalt beauftragen - auch wenn der TE sich gegenüber dem BüMa bereits entsprechend geäußert hat. Sollte es tatsächlich zu einem Streit kommen und der Verzug kann nicht bewiesen (und was ist schon ein Einschreiben?) werden siehts nämlich düster aus.
  7. Ähm...aber ohne anwaltliches Aufforderungsschreiben entstehen doch auch keine erstattungsfähigen Kosten für ein Solches. Wenn jedoch eins geschickt wird und daraufhin geleistet wird, liegt die Kostenlast beim Mandanten. Die Praxis zeigt, dass auf anw. Schreiben eher reagiert wird. Vielleicht verstehe ich Deinen Beitrag falsch, heletz. Ich hätte statt "im Zeifel" besser "unter Umständen" schreiben sollen.
  8. 1, 2. Das Aufforderungsschreiben setzt erst ja in Verzug. Erstattungsfähig sind die Kosten dafür erst, wenn nicht geleistet wird.
  9. Geh einfach jetzt zu einem Anwalt und dieser schickt dem BüMA ein Aufforderungsschreiben. Für den Spaß darfst im Zweifel Du selbst bezahlen aber so viel wird es nicht sein. In der Regel macht der RA das ohnehin -unabhängig, was Du vorher gemacht hast. Den Gerichtsvollzieher kannst Du Dir sparen. Alles Weitere wird Dir der RA erzählen.
  10. Wer denn? Nur weil ich zB zu einer anderen rechtlichen, einer für die Betroffenen ungünstigen Bewertung komme, hat das nichts mit Missgunst o.ä. zu tun.
  11. Das hat weniger mit Rückgrad als mit Weisungsgebundenheit zu tun.
  12. Er darf natürlich "nur dann die Datenbank benutzen, wenn ..."
  13. Und dort ebenfalls -jedoch mehr als die 20Eur/pro Leben- bezahlt.
  14. 1. wird er dann herangezogen, wenn es nicht eindeutig ist und eine Auslegung notwendig ist. Die Methoden sind: grammatikalisch, systematisch, historisch und teleologisch. 2. hier ist ein Sonderfall. Eindeutig aber offensichtlich nicht gewollt. In diesen Fällen wird der Schwarze Peter entweder beim Gesetzgeber verortet (der soll sich kümmern = Regelfall) oder aber -weil es um ganz gefährliche Dinge geht- bekommt derjenige, der sich auf das offensichtlich Nicht-gewollte beruft, etwas auf die Finger (der Staat vertraut und dieses Vertrauen wird missbraucht). Alles denkbar.
  15. Dieser wird nur dann NICHT herangezogen, wenn der Text eindeutig ist und es keiner Auslegung bedarf. Jetzt sagt der Laie: "ist eindeutig", der Jurist: "der Widerspruch drängt sich auch dem Laien auf". Warten wir einfach ab, was passiert. Wenn man bestimmten Usern glaubt, passiert entweder nix, alles oder es wird lediglich klargestellt. Ich glaube an Letzterem.
  16. Kommt auf die Behörde an. Der Anwalt zahlt ein Vermögen für die Datenbanken - der darf aber für LexDeJur auch mehr hinlegen als die 20 EUR.
  17. Wieder dieselbe "Quelle", hm?
  18. Frag doch einfach den Betroffenen. Er scheint mir sehr offen. Wo er zu finden ist, hat Katja bereits geschrieben. Da er dort mit Klar- und Realnamen auftritt, sind "Datenschutzgründe" eher nicht zu besorgen.
  19. Glauben? Hier hoffen nicht wenige auf deren Existenz
  20. Keine Ahnung welcher Verlag das veröffentlichte und ob Ostgathe die Recht noch hat. Es war lediglich eine Idee von mir. Schön, dass es eine solche Rubrik geben wird!
  21. Das tut mir außerordentlich leid Auf meinen Büchern steht -gott sei dank- so etwas fieses nicht drauf. Ich erwarte doch keinen Steindorf oder Gade aber Ostgathe hat doch selber einige Bücher herausgegeben und LexDeJur startete mal als Online-Kommentar bzw. Waffenrechtsportal. Dass das nicht für 20 Euro geht, habe ich ja bereits geschrieben.
  22. Wenn Du meinst, dass es ist für den Laien verständlicher sein könnte, bin ich bei Dir. Im Übrigen hatte LexDeJur mal mit der Intention angefangen.
  23. Der Verkäufer ist jetzt "inaktiv". Ich vermute einige Vampire wurden aufmerksam und haben das Problem gelöst. Ein gleichklingender Verkäufer bietet in anderen Foren seit gestern "ewiges Leben für nur einen Kuss" an. Ich vermute keinen Zusammenhang.
  24. Was leider (noch) fehlt, ist eine Volltextsuche und anständige Themenbeschreibungen. Gericht, Az und Datum sind zwar nett, letztlich suche ich aber im Volltext bzw. grob nach Thema. Ein Online-Kommentar bzw- Online-Version von Ostgathes Waffenrecht Aktuell/ Kompakt würde das Angebot abrunden. Natürlich nicht für einmalig 20 Euro.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.