Ja und mehr auch nicht. Verwaltungsrechtlich wundert mich das Urteil zwar aber vielleicht kann mich ein Verwaltungsprozessrechtler aufklären, ob aus der ermessensgeprägten Beurteilung nun eine gebundene, weil Erm.reduzierte, Entscheidung wurde!?
Ich gebe Dir insofern Recht, als dass der HessVGH ein Beispiel gegeben hat, wie ein Hersteller ein AR15 trotz Vorliegen des Ausschlussmerkmals "<40mm" bauen könnte.
Aber nur, wenn die Modelle wirklich gleich sind 100% Rechtssicherheit gibt es nicht und gab es noch nie.
Ich würde, dem Urteil nicht eine solche Bedeutung zumessen (abgesehen von s.o.) und sehe einige Passagen sogar mehr als kritisch.
Was das NWR angeht, so ist man mit der anscheinsverneinenden Eintragung nur solange sicher, wie noch keine DB-Abfrage mit den entsprechenden Herstellernamen, Modellen etc. gestartet wurde. Danach bist Du mit Deiner x39 ebenso auf dem Schirm wie alle anderen.