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dkp3011

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  1. Mag mich jemand aufklären, was es mit dem Geld auf sich hat, wo es herkommt und wo es hin ist und warum immer wieder davon gesprochen wird? In welchem Jahr war das?
  2. Ich dachte, dass wäre vielleicht eine Abmachung zwischen LexDeJur und FvLW. Ich werde dort anfragen und hier berichten. Edit: Nein. Ausdrücklich handelt es sich bei der Lizenz um eine Endverbraucherlizenz. Das bedeutet, dass die Abgabe ausschließlich an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB erfolgt. Eine Nutzung der Datenbank zu gewerblichen oder aber selbständigen beruflichen Zwecken ist damit ausgeschlossen. Mit der Abgabe Ihres Obolus versichern Sie, Verbraucher zu sein (vgl. auch die Nutzungsbedingungen zum Crowdfunding).
  3. Wie ist denn das zu verstehen? Ich darf die Datenbank nicht gewerblich/ dienstlich nutzen?
  4. Ich unterstütze es nicht - ich nutze es. Gerne auch für Dinge, die mit Waffen im Zusammenhang stehen. Wenn ich all jenes, dessen Ideologie/ Philosophie/ Geschäftspolitik ich nicht teile, vermeide zu benutzen, geht bei mir so gut wie gar nichts nichts mehr.
  5. Geht das mit weniger Daten und Paypal?
  6. Dieses Thema hat bei mir 30 Seiten, die ich mir zZ auf meinem Smartphone mühsam durchlese und das -sei nachsichtig- bislang ohne Erfolg. Ich würde mich tatsächlich darüber freuen. Der Link zum Beitrag reicht ja schon aus.
  7. Ich suche es immer noch. Vielleicht das Alter aber ich finde die Quelle nicht. Es soll sogar internetnutzende Juristen geben. Selbst Smartphones werden nur noch selten als Teufelswerk bezeichnet.
  8. Mit welcher Überzeugung Du Deine Rechtsauffassung vertrittst, ist bemerkenswert. Welcher Quelle entnimmst Du, dass der Gesetzgeber von den "Slugguns" wusste?
  9. Du kannst belegen, dass ihm die VRF mit gez. Läufen bekannt waren?
  10. Hängst Du so an der Gelben VRF? Warum noch mal wollte der Gesetzgeber die VRF nicht auf der Gelben haben? Jetzt und zu diesem Zeitpunkt mag der Erwerb rechtmäßig sein - aber der Gesetzgeber wird nachbessern.
  11. Das Beste wäre, der Gesetzgeber erkennt, dass es aktionistischer Käse war und nimmt die Regelung ersatzlos raus.
  12. Wenn sich der gesetzgeberische Wille dem Laien aufdrängt und der redaktionelle Fehler des Gesetzestextes offensichtlich ist - dann muss man dem nix mehr erklären. Ich selber stehe zwischen den Stühlen. Text und Wille stehen sich diametral gegenüber.
  13. Dem kann ich mich so anschließen.
  14. Das Zielen ist leider nur nicht so einfach, wenn um einen herum alles von Blei penetriert wird. Und dann bewegen die Ziele sich auch noch - reichlich unfair. Aber in der Theorie und vom Sofa aus...
  15. Müssten die Behörden nicht vorab auch eine Lizenz erwerben? Die werden bei Beck und Juris bleiben und haben den Steindorff o. Gade irgendwo in der Behörde stehen. Das reicht dem normalen SB weil "...das haben wir immer so gemacht". Der ambitionierte SB, der bestenfalls ebenfalls LWB ist, wird sich den Zugang privat beschaffen -aber der bräuchte ihn eigentlich nicht. Der tatsächliche behördliche Nutzwert dürfte deshalb ausbleiben. Ich unterstütze das Projekt allerdings sehr gerne
  16. ...und kann auf alle LWBs zurückfallen.
  17. Gilt ja auch - bis es korrigiert wird, sprich der Eintrag wird zurückgenommen. Der Text ist für Dich eindeutig. Der Wille des Gesetzgebers ist -gerade wenn er sich hier aufdrängt- alles andere als unerheblich. Du kannst es noch tausend Male behaupten. Es wird dadurch nicht richtig.
  18. Köstlicher Beitrag. Durch die wiederholte Behauptung wird es leider nicht richtig. Mittlerweile haben nun einige Kompetenzen sich hier ausgedrückt und trotzdem werden so laienhafte wie abenteuerliche Rechtsansichten mit vollster Überzeugung kundgetan. Tyr hat es super erklärt und in seinem letzten Satz schön ausgedrückt.
  19. ? Hast Du meinen Post gelesen? Das ist mir schon klar.
  20. Sorry, dass ich das Thema noch einmal ausgrabe. Kann jmd. zu obigem Zitat näheres sagen? Fehlende Disziplin für .410? Die (nicht kaliberbezogene) Einordnung als "Jagdwaffe" dürfte alleine nicht ausreichend sein -gibt es doch genügend Disziplinen für "Jagdgewehre" zB beim BDS (L-3104; L-4101 hier allerdings für Zentralfeuermunition). Dagegen müsste die M6 doch als DSG zugelassen sein soweit es die .22 Lfb Variante und nur diesen Lauf betrifft (da auch Nachbauten eingeführter Modelle zugelassen sind). Wenn eine SpO nun EL in .410 zulässt, verstehe ich nicht, warum die M6 nicht in die neue Gelbe passen soll. Was übersehe ich?
  21. Und nu? Es ist schlecht geschrieben. Entsprechend aufmerksam bzw vollständig lese ich das.
  22. "Boulevardstil" ist für diese Schreibe noch ein Kompliment.
  23. Beschäme mich doch einfach mit Deiner Weisheit und erzähl es mir. Vielleicht hat das LG zB das Vernehmungsprotokoll etwas anders gelesen als GenStA und OLG? Edit: danke Gloeckner für die Aufhellung. Macht doch Sinn.
  24. Erst hatte die StA eingestellt, dann hat der GenStA die Anklage angeordnet. Das Landgericht hat die Eröffnung aber abgelehnt, zu dem Zeitpunkt war StA also überzeugt (worden) von einer Verurteilung, das LG aber nicht. Jetzt hat eben das OLG entschieden, dass das LG eröffnen muss. Wieso widerspricht das der Annahme von CM?
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