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IGNORED

Amok-Alarm in Memmingen


Absehen4

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(...)

Erschweren würde man es nur dann, wenn Du 10 Tresore hast und in nur einem der Schlüssel vom Waffenschrank ist. Solange der Einbrecher (Familie ausgenommen) nicht weiß in welchen Tresor dieser sich befindet, womöglich noch im ganzen Haus verteilte Schlüsseltresore (doch wer macht das...), würde er vielleicht von der ganzen Sache absehen, oder sich direkt den Waffenschrank vornehmen.

(...)

Alternativ könnte man sich aber auch einen Ier Schrank mit E-Schloss holen, den oder die Schlüssel da rein packen und den restlichen Stauraum nach und nach mit Trainingsgerät füllen. Klar, kostet eine Kleinigkeit, aber beruhigt ungemein und man schlägt zwei Fliegen mit einer Klappe :s82:

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Kenne ich nicht!

Fakt ist jedoch wenn die Waffen wegkommen, hast Du in der Regel irgendetwas falsch gemacht ...

Klar, genau wie die Bank, bei der hochkultivierte Südosteuropäer den Geldautomat mal eben so mitnehmen. Selber schuld, wer lässt sowas auch so leichtfertig rumstehen.

Gruß

Erik

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Alternativ könnte man sich aber auch einen Ier Schrank mit E-Schloss holen, den oder die Schlüssel da rein packen und den restlichen Stauraum nach und nach mit Trainingsgerät füllen. Klar, kostet eine Kleinigkeit, aber beruhigt ungemein und man schlägt zwei Fliegen mit einer Klappe.

Genau mit dieser Lösung hätte selbst der schäfste Staatanwalt ein erhebliches Problem einen Anklagepunkt wegen unzureichender Sicherung der Waffen zu konstruieren. Der verbleibende Stauraum ist, wie beschrieben, zudem noch sehr praktisch nutzbar.

Das ist meine persönliche Meinung. Eine Sicherung ist für mich nur so sicher wie das schwächste Glied in der Kette. Jeder kann wegen der nicht konkreten Regelungen im Waffengesetz bzw. den Ausführungsbestimmungen natürlich eine eigene Auslegung favorisieren (und ggf. mit den Folgen leben).

Manfred

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... was soll die ganze Aufbewahrungsdiskussion? Das führt m.E. in die völlig falsche Richtung und spielt nur den Antis in die Hände - wenn schon hier im Forum seitenweise ohne Ergebnis über Schlüsselaufbewahrung und Schutzklassen diskutiert wird, was glaubt ihr was beim "Normalbürger" davon ankommt ausser "Waffen sind gefährlich..."?

Wir müssen es schaffen die öffentliche Diskussion aus der ".. Sportschützen entwaffnen" (siehe taz) Ecke heraus zu bekommen - die Gegenseite darf einfach nicht mit der einfachen Formel: "(Legal-)Waffen weg=alles sicher" Punkten! Da mit langwierigen Fachsimpeleien rund um Aufbewahrung etc. dagegen zu halten, erreicht viel zu wenige; der Rest wird sich niemals mit Details beschäftigen und wählt lieber Currywurst, dazu brauchts weniger Hirn!

Lasst lieber die linksgrüne Wohlfühlblase platzen und macht den Leuten klar, dass es vor der Schule ihrer Kinder auch knallt wenn sie den ideologischen Rattenfängern folgen - siehe letztes Jahr in Bottrop: http://www.recklinghaeuser-zeitung.de/nach...n;art999,624475

Gruss,

Mich B) el

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Das ist meine persönliche Meinung. Eine Sicherung ist für mich nur so sicher wie das schwächste Glied in der Kette. Jeder kann wegen der nicht konkreten Regelungen im Waffengesetz bzw. den Ausführungsbestimmungen natürlich eine eigene Auslegung favorisieren (und ggf. mit den Folgen leben).

:gutidee::00000733::eclipsee_gold_cup:

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... dann haben die einen Flurschaden bei bisher loyalen, staatstragenden Mitbürgern angerichtet, der irreparabel ist.

Stimmt, aber das interessiert die berufsbetroffenen Müslitaliban ja gar nicht, die denken, das geht hier ewig so weiter und der deutsche Steuerbürger hält ewig für ihre Weltverbesserungsphantasien zur Stange. ;) Und falls nicht, werden wieder mauern gebaut und alle arbeitsfähigen Mituntertanen zum Wohle aller in Arbeitslager gesperrt. ;)

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:gutidee::00000733::eclipsee_gold_cup:

Es hat aber nicht jeder 500-600€ für einen KW-Tresor in Klasse 1 übrig und will sich auch mit nem "günstigen" B-Würfel mit Schlüsselöffnung nicht als (fast) kriminell fühlen müssen. Es wäre schön, wenn es hier eine gesetzliche Regelung zur Schlüsselaufbewahrung gäbe. So wie es jetzt ist, hat man das Gefühl, sobald man da Haus verlässt stehe man mit einem Bein im Gefängnis.

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... Es wäre schön, wenn es hier eine gesetzliche Regelung zur Schlüsselaufbewahrung gäbe. ...

Nein, nicht noch eine Regelung. Das braucht keiner. Wenn ein Gesetz, dann bitte wie in Frankreich (oder wo das war): Der Eigentümer hat für sichere Unterbringung zu sorgen. Ende Aus. Das war alles. ;)

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Es ist doch geregelt. Der Schlüssel ist vor fremden Zugriff sicher zu verwahren. Das ist eine gute Regel. man muss nicht alles au Strich und Punkt festschreiben.

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Es ist doch geregelt. Der Schlüssel ist vor fremden Zugriff sicher zu verwahren. Das ist eine gute Regel. man muss nicht alles au Strich und Punkt festschreiben.

Die Regel finde ich an für sich auch gut - allerdings bedeutet dies bei unseren Staatsanwälten, dass - sollte die Waffe abhanden kommen, da bspw. ein Einbrecher den Schlüsseltresor knackt, der nicht Stufe B hatte und damit den B-Würfel öffnet, einem mit Sicherheit nen Strick draus dreht - auch wenn man dem Wortlaut nach, den Schlüssel vor fremden Zugriff geschützt aufbewahrt hat.

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Nach langer Abstinenz melde ich mich auch mal wieder zu Wort. Wir sollten uns davor hüten vorschnell über dem Vater und auch dem Sohn den Stab zu brechen. Dafür wissen wir zu wenig Details. Der Sohn ist in der Pubertät und da laufen die Gefühle durchaus schon mal Amok. Es gibt genug Fälle, wo der Sohn, eben aus pubertärem Imponiergehabe, mit Vaters Nobelhobel und seinen gleich strukturierten Alterskameradinnen und Kameraden eine spektakuläre Spritztour mit abprubtem Ende im Krankenhaus und Leichenschauhaus gestartet hat. Dieses ist ein konstruiertes Beispiel sondern leider an der Tagesordnung. Man muss einfach wissen und vor allen Dingen sollte man sich dass die Gefühle und das Hirn in dieser Phase einfach Purzelbäume schlägt und die oftmals böse ausgeht.

So nun zum aktuellen Fall. Die Bilder, die ich von der "Waffensicherstellung" gesehen habe, zeigen unter anderem jede Menge Vorderlader, bspw. Luntenschlossbüchsen und ähnliches Gerät. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass die sogenannten Sachverständigen in vielen Fällen sich nicht so tolle auskennen, wie sie sollten und dann ein vorwitziger Pressesprecher, damit er auch eine Daseinsberechtigung hat, diese Halbwahrheiten heraus posaunt. Ob eine unsachgemäße Aufbewahrung übrig bleibt ist mehr als fraglich und eigentlich spielt es keine Rolle für die Beurteilung des Falles. Es wird hier auf keinen Fall eine Neuauflage des Prozesses gegen den Vater von Tim K. geben, da der Sohn das Schloss manipuliert hatte und die Tür damit keine Bedeutung mehr hatte. Diese Vermeidbarkeitstheorie ist übrigens einer der Grundsätze unseres Strafrechts. Ich bin mal gespannt was bezüglich der Waffen, die in dem unzureichend gesicherten Raum aufbewahrt wurde, noch rauskommt. Ich gehe mal davon aus es sich allesamt um Waffen handelt, die dort auch aufbewahrt werden durften. Ein besonderes Augenmerk sollte auf die Asservierung gelegt werden, damit auch der jeweilge Fundort richtig zugeordent werden kann.

Ja und nun zu dem Mysterium, dass die Aufbewahrung der Waffen durch die Polizei überprüft wurde. Mittelerweie ist das Gerücht aufgetaucht, dass es sich hierbei um die kriminalpolizeiliche beratungsstelle gehandelt haben soll und durch diese Institution sei das Ganze abegnickt worden. Damit ist die Meinung des jetzigen "Sachverständigen" vollkommen wertlos, denn wer muss sich denn besser auskennen, als die kriminalpolizeiliche Beratungsstelle, die müssen es ja wissen. Damit hat der Vater seiner Sorgfaltspflicht genüge getan. Ach ja und die Sache mit dem Treibladungsmittel, da bleibt abzuwarten, um wieviel denn die Mengen überschritten wurden. Dies ist nach meinem Kenntnisstand eine OWIG und keine Straftat. Außerdem muss auch geprüft werden, ob es sich um voll Behälter oder um nur teilweise Behälter gehandelt hat. Wenn dies der absolute Szein des Anstoßes wird, dann müssen wir in Zukunft jedesmal das gesamte Restpulver verwiegen, damit wir die Grenzen einhalten können !!!!!!

Eines ist richtig, dass der Vater seine Waffen, bedingt durch die Manipulationen des Sohnes am Tresor, seine waffen nicht sicher unterbringen kann, aber dieser Mangel ist dann behoben, wenn ein Fachmann, das Schloss wieder hergestellt hat.

Ich hoffe, dass der Vater einen guten Anwalt, wie Peter L. oder Carcano hat, der dann die Dinge wieder ins rechte Licht rückt und den Berufshektikern der Strafverfolgungsbehörden auf die Finger schaut.

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Ach ja und die Sache mit dem Treibladungsmittel, da bleibt abzuwarten, um wieviel denn die Mengen überschritten wurden. Dies ist nach meinem Kenntnisstand eine OWIG und keine Straftat. Außerdem muss auch geprüft werden, ob es sich um voll Behälter oder um nur teilweise Behälter gehandelt hat.

Wenn die Sache ein Überschreiten der Lagermenge ist, lt. aktueller Prüfungsvorbereitung Straftat wenn ich mich richtig erinner. Betreiben eines Pulverlagers ohne Genehmigung oder so

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Grundsätzlich gibt es keine Mindestgewichtsforderung.

Auch falsch. Von Gewichten wird nirgendwo gesprochen. Vielmehr geht es um Massen.

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Auch falsch. Von Gewichten wird nirgendwo gesprochen. Vielmehr geht es um Massen.

Physikalisch hast Du Recht. Rein vom Gesetzestext aber dann doch wieder nicht. ;)

AWaffV §13 Abs. 1:

"... unterschreitet das Gewicht des Behältnisses 200 Kilogramm oder liegt die Verankerung gegen Abriss unter einem vergleichbaren Gewicht, so verringert sich die Höchstzahl der aufzubewahrenden Waffen auf fünf. ..."

Gruß

Sigges

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Physikalisch ...

Physik ist nicht verhandelbar und steht über jedem Gesetz.

...unterschreitet das Gewicht des Behältnisses 200 Kilogramm...

Das ist immer der Fall bzw. dieses Satzkonstrukt ist sachlich unmöglich.

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Physik ist nicht verhandelbar und steht über jedem Gesetz.

Das ist immer der Fall bzw. dieses Satzkonstrukt ist sachlich unmöglich.

Hier kann man sich dann auch altersgerecht zum Thema Masse und Gewicht weiterbilden.

Da wir die Waffen jedoch nicht im All aufbewahren ist die Unterscheidung eher philosophischer Natur.

F = 1 kg * 9,81 m/s2= 9,81 kg * m /s2= 9,81 N (N: Newton)

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Haarspalterei sowas.

Das sage ich dem nächsten Juristen oder Polizisten, der mir was ans Bein pinkeln will, auch. Mal gucken, ob die so Kleinigkeiten auch als Haarspalterei auffassen.

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Es gibt Neues:

Zitat:

"Anhand der eingereichten Fotos sei hingegen nicht erkennbar gewesen,

dass die Türe nicht die vorgeschriebene Schutzklasse aufweist."

Wenn ich als SB das ( sehr Wesentliche! ) nicht erkennen kann,

warum frage ich dann nicht gezielt nach?

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Moin,

ich empfehle allen die Lektüre der AwaffV:

§13 (5) und (8)

"(5) Die zuständige Behörde kann eine andere gleichwertige Aufbewahrung der Waffen zulassen. Insbesondere kann von Sicherheitsbehältnissen im Sinne des § 36 Abs. 1 und 2 des Waffengesetzes oder im Sinne der Absätze 1 bis 3 abgesehen werden, wenn die Waffen und die Munition in einem Waffenraum aufbewahrt werden, der dem Stand der Technik entspricht."

...........................

"(8) Die zuständige Behörde kann auf Antrag von Anforderungen an die Sicherheitsbehältnisse nach § 36 Abs. 1 und 2 des Waffengesetzes oder nach den Absätzen 1 bis 3 oder an einen Waffenraum nach Absatz 5 Satz 2 absehen, wenn ihre Einhaltung unter Berücksichtigung der Art und der Anzahl der Waffen und der Munition und ihrer Gefährlichkeit für die öffentliche Sicherheit und Ordnung eine besondere Härte darstellen würde. In diesem Fall hat sie die niedrigeren Anforderungen festzusetzen."

Also Ermessensspielraum auf Seiten der Behörde. Bei ordnungsgemäßer Deklarierung der Aufbewahrung darf man wohl davon ausgehen.

Gruß

Spopi

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Als ich mir vor einigen Jahren einen Tresorraum einrichten wollte, wurde mir gesagt, Tresortüren hätten heine Schutzklasse, da die Tür noch so sicher sein könnte, wenn die Mauern nicht dem entsprechen würden. Darum müsste jeder Raum vn der Behörde einzeln und Persönlich abgenommen werden!

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Tja, da hat wohl jemand im bayrischen Innineministerium versucht "nachzutreten" und dabei übersehen dass er damit seine untergeordneten Behörden erwischt.....

Ob die Anweisung zum Nachtreten von "weiter oben" kommt kann man nicht sagen....

Grüssles,

Colti

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