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heinlein

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Alle Inhalte von heinlein

  1. Es hat natürlich schon unterjocht. Andererseits muss aus dramaturgischen Gründen alles immer schlimmer werden....das ist ein Problem
  2. Jedenfalls nicht als Maschinengewehr.
  3. Ganz ehrlich? Bevor ich solche Äußerungen von mir geben würde, würde mich interessieren, welche Präzision nach wie viel Schuss nach dem Pflichtenheft verlangt wurden. Und dann würde mich interessieren, welche (Mehr-)Abweichung festgestellt wurde. Ohne jede Kenntnis von der Sache wird hier wild fabuliert. An harten Fakten steht da aber wenig. 50cm Abweichung. Toll! Nach wie viel Schuss? Auf welche Entfernung? Nach dem Lesen solcher Artikel beschleicht mich manchmal der Gedanke, dass zwei wesentliche Fakten dem Schreiber unbekannt sind: erstens, dass eine Schussabweichung in warm- und heißgeschossenem Zustand normal ist und zweitens, dass ein Sturmgewehr nun einmal kein Maschinengewehr ist. Also: liegt ein Mangel vor? Das ist ein negatives Abweichen der Soll von der Istbeschaffenheit. Wer sich also beschweren will und dabei ernstgenommen werden will, sage mir bitte, was die Sollbeschaffenheit ist und wie es um die Istbeschaffenheit ausschaut.
  4. Dann sind das gleich zwei Schwächen der Statistik -die Du natürlich nicht zu vertreten hast. Denn dann fließen die (illegalen) Gewalttaten durch registrierte Polizeiwaffen (o.ä.) (weil nur die Todesfälle separat erfasst sind) und die Fälle außer Dienst in die "normale" Statistik ein und belasten die sonstigen Legalwaffenbesitzer. Was ist denn mit Selbstmorden durch Polizisten mit Dienstwaffen? Soll ja vorkommen. Werden die genauso gewertet, wie Morde von Legalwaffenbesitzern? Ich bin deswegen etwas kleinlich, weil wir uns bzgl. Todesfällen durch Legalwaffen ja nicht über tausende Fälle im Jahr unterhalten. Da machen ein dutzend Selbstmorde mit staatlichen Waffen unter Umständen schon erheblich was aus. Die legalen Schüsse durch Polizeiwaffen oä finde ich für die Statistik eher nicht interessant.
  5. Hat er aber nicht. Ein versehentlicher Schuss in die Deckung des Standes z.B. durch einen Anfänger kostet auch maximal Geld. Wenn ich mich hinstelle und ankündige, "so Freunde, ich semmel Euch jetzt mal ein bisschen die Deckung kaputt" und dann die ersten 5 fröhlich ins Holz schicke, werde ich auch rausgeschmissen. Die Unsportlichkeit liegt ja nicht im Schuss, sondern in der angekündigten Absicht, damit Schaden oder Ärger zu verursachen. So war es auch im Fall. Der Wettkampf stand für den Schützen nicht im Vordergrund, er hat die Schüsse nicht gesetzt, um im Wettkampf einen Vorteil zu erhalten. Die gesamten Argumente, die auf Regellücken abstellen, werten den Punkt aus meiner Sicht falsch. Es wird immer Fälle geben, die durch Regeln nicht explizit ausgeschlossen sind, aber definitiv als unsportliches Verhalten gewertet werden.
  6. Interessant wäre noch, zu wissen, bei wie vielen der registrierten Schusswaffen es sich um tatsächlich private im Sinne von Jägern/Sportschützen und Sammlern gehandelt hat. Bundeswehr, Polizei usw sind ja prinzipiell eine andere Baustelle, haben aber eben doch "registrierte Schusswaffen".
  7. An dem Satz ist alles falsch. Erstens hat er Besitz an der Waffe, weil er noch die tatsächliche Sachherrschaft hat. Zweitens hat er auch noch das Eigentum, weil er nur einen Kaufvertrag geschlossen hat, nicht aber die Sache übergeben hat. Es ist der Unterschied von Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft, die Dir zu schaffen macht. Eigentum wird nur mit der Verfügung (z.B. Übergabe) abgegeben, nicht mit der Verpflichtung (z.B. Kaufvertrag). Und waffenrechtlich erworben hat der Käufer in unserem Fall auch noch nicht.
  8. Das was gemeint ist, ist das Problem. Warum schreien denn nicht jedesmal, wenn Gewalt gegen Frauen thematisiert sind, Frauenverbände oder wer auch immer auf und fordern, dass es den Frauen zumindest erlaubt werden muss, selbst zu entscheiden, welche Mittel sie für eine Verteidigung zur Verfügung haben wollen. Die Frauen könnten dann selbst entscheiden, ob sie der Auffassung sind, dass Waffen eskalierend wirken. Es sind ja mündige Bürger eines Volkes, von dem alle Staatsgewalt ausgeht. Diese Entscheidungsfreiheit haben sie bei uns jedoch nicht, was legale Schusswaffen angeht.
  9. Und wenn der Ami das jetzt auch mit Drohnen regelt? Ist das dann immer noch ok? Kann Gewalt denn überhaupt eine Lösung sein? Als Grüner würde mir das Kopfschmerzen bereiten. Kopfschmerzfreie Grüße!
  10. Das lief heute auch im öffentlich rechtlichen Frühstücksfernsehen. Und zwar ausdrücklich mit dem Hinweis, dass der Arzt den Täter mit seiner Privatwaffe stoppte. Hat mich gewundert, aber es wurde berichtet.
  11. Ja, jetzt habe ich ansatzweise verstanden, worauf Du hinaus willst (glaube ich zumindest). Was Du sagst, ist nachvollziehbar. Dann wäre die Schlagenergie im ersten Moment der Bewegung "0", weil die Masseträgheit die Beschleunigung des Gewichts bei der flexiblen Rute "0" bewirkt (überspitzt) und dies mit Verzögerung eine höhere Beschleunigung bei Einsetzen des Federeffekts zur Folge hat. Die abgegebene Energie wäre also insgesamt natürlich gleich, aber nicht über den kompletten Zeitraum des Schlages. Hat das mal Jemand physikalisch mit einer Rute nachgewiesen? Wie gesagt, ohne eine Fass aufmachen zu wollen: ich halte den Federeffekt vergleichsweise für marginal. Bei dem Schlagstock liegt die Körpermasse des Schlägers zusätzlich hinter dem Schlag. Bei der Rute scheidet eine Kraftübertragung diesbezüglich aus. Aber das ist ein anderer Punkt. Ich meine nur, wenn ein Gegenstand verboten wird, weil angeblich eine höhere Hiebenenergie damit verbunden ist, interessiert es mich einfach, ob das objektivierbar ist. Unproblematisch scheint es mir nicht zu sein, wo ja schon im ersten Moment des Schlages bei der Rute wegen der Masseverzögerung theoretisch gar keine Hiebenergie entsteht. Wäre interessant zu wissen, wann sie entsteht und in welchem Rahmen.
  12. Ist das bei der starren Rute nicht auch so? Auch da bewegt sich das Gewicht am Ende des Stabes schneller als der Arm. Wenn man gleich viel Arbeit in dieses Gewicht steckt wie bei der starren Rute ist für mich immer noch nicht nachvollziehbar, warum die Energie des Endgewichts -bei ansonsten gleichen Maßen- bei flexibler Rute höher sein soll. Vielleicht könntest Du es noch einmal für "Normalbegabte" darstellen? Ich stelle mir immer eine flexible Rute vor. Einmal schlage ich damit auf einen Tisch und einmal fixiere ich die Glieder und schlage erneut mit gleicher Bewegung. Ist der zweite Schlag schwächer?
  13. Naja, wenn die Schlagbewegung gleich ist, bleibt die in der Kugel gespeicherte Energie aus meiner Sicht auch gleich. Im BkaBescheid geht es auch um einen Kniestrumpf, der wohl keine extra- Energie zum Zeitpunkt des Auftreffens abgibt. Zudem sind aus meiner Sicht die paar Gramm, die eine Feder speichert, irrelevant, wenn man bedenkt, dass bei einer fixierten Kugel schnuckelige 90kg Körpergewicht im Schwung zusätzlich sitzen. Aber wir sind wohl alle keine Physiker. Oder ist hier einer, der es uns erklären kann? Besteht bei der flexiblen Rute mit Gewicht eine verstärkte Schlagwirkung gegenüber dem Schlagstock mit Gewicht? Durch welchen Effekt?
  14. Wäre es danach denn ein verbotener Gegenstand? Es ist doch gar nicht am Ende beschwert. Was mich technisch interessiert: Mal angenommen, es wäre biegsam und am Ende beschwert: woher soll die "potenzierte" Energie kommen? Ich bin ja kein Physiker, aber ist es von der "Bewegungs- oder Auftreffenergie" her nicht prinzipiell gleich, ob das Gewicht flexibel gelagert (Totschläger) oder starr (Teleskopschlagstock) ist? Wird die Verdickung bei der flexiblen Lagerung im Schlag schneller als bei der starren Lagerung oder woher soll die "Mehr-Energie" kommen?? Gleiche Maße (und Schlagbewegung) vorausgesetzt glaube ich das nicht. Dazu besteht ja bei einer flexiblen Lagerung nach dem Auftreffen keine Kraftübertragung der (Bewegungs-)energie des Angreiferkörpers, bei der starren Lagerung jedoch massiv, was die flexible Lagerung für mich zunächst mal aus dem Blickwinkel der Kraftübertragung eher ungefährlicher macht.
  15. So vereinfacht wird man es nicht sehen dürfen. Wer entscheidet denn, was Du verbergen müßtest, um nicht auffällig zu sein? Vielleicht reicht es ja schon, wenn Du Konvertit bist, oder Dich für eine legale Partei engagierst, oder in einem bestimmten Verein bist? Die Grenzen zur Unzuverlässigkeit dürften sehr unscharf sein und den Ärger hast dann erstmal Du. Zudem könnte auch jeder Polizist mal eben eine Hausdurchsuchung oder Taschenkontrolle bei Dir machen, wenn Du nichts zu verbergen hast. Brauchst ja keine Angst haben.
  16. Auf jeden Fall. Im einem freiem Land sollte Derartiges für jeden nicht vorbestraften Bürger auch ohne JS/WbK erhältlich sein.
  17. Also ich finde die Datei super, herzlichen Dank!
  18. Natürlich ist er selber verantwortlich. Der Händler/Verkäufer weiß ja gar nicht, auf welche anderen Karten schon gekauft wurde, eingetragen wurde oder ob solche anderen Karten überhaupt existieren. Im Zweifel kann der Schütze ja auch mehr als 2 Waffen im Halbjahr kaufen und Entsprechendes mit seinem SB geklärt haben. Das kann der Verkäufer dann aber auch nicht wissen.
  19. Steckt hinter dieser Aussage besonderes Wissen oder tätigst Du die "ins Blaue hinein"? In meiner Version des 145d StGB ist nämlich die Rechtswidrigkeit der (gemeldeten) Tat Tatbestandsvoraussetzung. Und die fehlt ja wohl bei der Notwehr oder wie sehe ich das?
  20. Das geht nicht am Thema vorbei, was mein zuständiges Präsidium angeht. Ich kann ganz konkret sagen, dass Dir da bei einem Anruf noch nicht einmal bestätigt wird, dass es mich gibt. Aber zumindest melden die zuständigen Sachbearbeiter sich da mit richtigem Namen....obwohl.....wer weiß das schon.
  21. Das ist der Punkt. So lange keines der 3 Merkmale erfüllt ist, ist § 6 Abs. 1 Nr. 2 AWaffV hinsichtlich der Kriegswaffenoptik nicht anwendbar. Das ergibt sich aus dem Gesetz und wäre vielleicht auch im Ausgangsbeitrag eine Erwähnung wert gewesen.
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