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colti

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  1. Das schönste ist, dass die Europäische Kommission der Hauptschuldiger ist! Bereits 2008 ist die Europäische Waffenrichtlinie zur Deaktivierung novelliert worden. Seit 2010 MÜSSEN europaweite Standarts zu Deaktivierung eingezogen werden, die Kommission hätte deren Einführung überwachen und durchsetzen müssen. Passiert ist das bis heute nicht! Die Politik verbockts und die Legalwaffenbesitzer sollen es ausbauen, wie so oft schon.....
  2. Die GRA oder Firearms United sind da die richtigen Adressen!
  3. OK, die serbische Armee ist also eine "nichtstaatliche" Organisation.......(wers glaubt...)
  4. Das würde nur stimmen wenn sich Kriminelle vom Gebrauch der Schusswaffe durch ein Waffengesetz abhalten lassen würden. Allein das Wort kriminell sagt bereits aus dass diesen Personen Gesetze schlichtweg egal sind, daher ist das Herausrechnen dieser Fälle durchaus statthaft und geboten. Bereits zur Einführung des deutschen WaffG 1972 hat sich das BKA entsprechend meiner obigen Aussage geäussert, das war und ist eine Expertenaussage die nicht auf der grünen Wiese entstanden ist. P.S. "Alleine für Deutschland und die letzten hundert Jahre kommt man auf Millionen Morde direkt mit Feuerwaffen und noch Millionen mehr Morde bei denen das Tötungsinstrument ein anderes war, aber die Opfer mit Feuerwaffen zum Stillhalten genötigt wurden." Srebrenica ist zur Zeit auch wieder in den Medien, die Untat fällt auch in die Kategorie "staatlich organisierte Kriminelle". Hinzu kommt dass die Opfer zuvor durch eine (supra)staatliche Organisation entwaffnet wurden.....
  5. Tja, wer bezahlt den Laden (IANSA) denn?? Das läuft doch schon unter dem Stichwort "Trau keiner Statistik......"
  6. "Das Cowboy-Land Texas verbitet, eingangs erwähnt, immer noch das offene Führen von Kurzwaffen." Nicht mehr lange, das entsprechende Gesetz liegt fast beim Governor zur Unterschrift, durch Hous und Senate ist es schon durch.
  7. Bei der Schusswaffenausbildung schon. In der Polizeischule mag das ja noch "passen", aber später im Dienst ..... Pflichtschiessen bevor man auf Streife darf is nich.... und Übungsmunition ist teuer (für die Behörde). Ich rede jetzt nicht von SEK/MEK oder Ähnlichem, sondern vom normalen Polizeibeamten. Früher durften die noch mit ihren Dienstwaffen auf den Ständen der Schützenvereine privat/ausserdienstlich schiessen gehen. Mittlerweile ist das eine NoGo, Begründung: Übergebührliche und unkontrollierte Abnützung .....
  8. "Wonach es sich anhört, lässt sich relativ gleichgültig. Dem aktuellen Zahlenmaterial für Deutschland nach, ist es jedenfalls faktisch korrekt." Die Abhilfe sollte hier sein die PVB's ihren Aufgaben gemäss an der Schusswaffe auszubilden und nicht nur 20 Schuss alle Jubeljahre einmal, dann ist das Problem weg.....
  9. "Es ist schon beänsgtigend wenn man bedenkt, dass der gemeinte Staat gar nicht mehr existiert und irgendwie diese ganzen harmlosen Bürger diejenigen waren, die diese Untaten dann tatsächlich begangen haben." Tja, per Gesetz dazu verpflichtet und durch aus diesen Gesetzen resultierende "Zwangsmassnahmen" (Militärstrafgerichtsbarkeit) und staatliche Aufsicht (Spitzelei, etc.) dazu im täglichen Leben "angehalten". Zuvor natürlich durch "Aufklärung", welche durch die Medien verbreitet wurde, konditioniert....
  10. Ich habe schon mal ganz normalen Rostentferner aus dem Autozubehör-handel verwendet. Einfach den Rostentferner auf einen Lappen und die alte Brünnierung damit abreibe. Grüssles, Colti
  11. Kleine Korrektur: "Wer Waffen eine "befriedende" Wirkung auf die Gesellschaft zuspricht, der akzeptiert, dass Gewalt, und nicht Ratio und Konsens, Basis des Gesellschaftsmodells sind." Das stimmt so nicht, denn es sind DEFINITIV bereits Waffen in der Gesellschaft. Hier geht es darum dass die "dunkle Seite" bereits aufgerüstet ist während die "Guten" staatlicherseits entwaffnet sind. Legale Bewaffnung gleicht das Ungleichgewicht wieder aus, und ERST DANN können Ratio und Konsens wieder die "Basis des Gesellschaftsmodells" sein. Im Moment sind die normalen, gesetzestreuen Leute einfach durch staatliche Hanldungen & Gesetze BENACHTEILIGT und müssen sich somit dem Zwang des Überlegenen (ich nenne es mal so ) Negativen beugen.
  12. Wo ein Wille ist, ist auch ein Gebüsch. Herr Richter, ich war gerade beim Schinken aufschneiden und hatte noch das Fleischmesser in der Hand als Er überraschend durch die Tür kam und gestolpert ist.... P.S. Bubi Scholz ist ein ganz mieses Beispiel, besoffenerweise mit einem illegalen KK-Gwehr.....
  13. So ist es! Ich wollte damit nur sagen dass dich nicht nur ein ziviler Waffenträger fälschlicherweise als Aggressor ausmach, das kann auch der Polizei passieren (und passiert), dieses Argument ist also nichts wert. Wenn das Argument stichhaltig wäre, dann würden in Notwehrsituationen in den USA reihenweise die Falschen verletzt oder gar getötet, ist aber nicht so. Wenn man den Zahlen der amerikanischen Regierung glaubt (CDC), dann gibt es dort pro Jahr 300.000 erfolgreiche Fälle in denen der private Waffenbesitz/CCW ein Verbrechen verhindert hat. Die Zahlen von Kleck liegen bei 2,5 Mio und die Differenz begründet Kleck recht ausführlich.
  14. War da nicht mal was mit einem richterlich vorgeschlagenen "Vergleich" der darin bestand sich einem Schützenverein anzuschliessen? Sozusagen ein gerichtlich vorgeschlagener Bruch des WaffG bei dem das "Sportschützenbedürfnis" für eine SV-Waffe herhalten sollte?
  15. Lieber Nakota, "Der Juwelier hat sein Leben riskiert (die Räuber hätten auch bewaffnet gewesen sein können) um eventuell versicherte Gegenstände zu verteidigen." Du sprichst es zwar nicht direkt aus, implizierst aber dass der Juwelier sich lieber hätte zurückziehen sollen und die Versicherung zur Regulierung des Schadens hätte einspringen lassen sollen (zumindest hättest Du es so gemacht wenn Du der Juwelier gewesen wärest). Also doch den Schaden auf der Allgemeinheit abladen....
  16. "Mit dem Recht der Notwehrausübung sicher nicht aber vielleicht mit der Motivation diese in Anspruch zu nehmen." Die Versicherung wird`s schon zahlen, oder mit anderen Worten den Schaden auf der Allgemeinheit abladen....
  17. Ausserdem ist es noch mal ein himmelweiter Unterschied von "ich will keine Waffen" zu "ich verbiete Dir Waffen zu besitzen". Wenn jemand keine will, gut! Dann soll der/diejenige keine anschaffen. Für den zweiten Teil hätte ich gerne eine sachlich saubere Begründung (und nicht die, die in den Medien/Politik zirkuliert).
  18. Da Du anscheinend darauf beharrst dass mir der Nachweis nicht gelungen ist (ich sehe das etwas anders, mit Verweis auf die damalige politische Situation und meine Erklärungen) bringt mich das ganz eindeutig zu der Frage warum die "hohe Politik" eine entwaffnete Bevölkerung wünscht. Verbrechensbekämpfung kanns nämlich nicht sein. Wenn ich mich recht erinnere hat selbst der Vertreter des BKA bei den Anhörungen zur Novelle '72 dem WaffG eine nur sehr beschränkte Wirksamkeit hinsichtlich der Verbrechensprävention attestiert, was die Politik dann dazu brachte zu behaupten das WaffG würde ohne "flankierende Massnahmen" selbstverständlich nicht funktionieren. Zudem, traust Du der Politik?
  19. Ich möchte darauf hinaus dass das Bedürfnis ein politisches Instrument ist dessen Existenz im aktuellen Gesetz nicht der Gefahrenabwehr geschuldet ist.
  20. Wie verhinderst Du dass dir politisch missliebeige Personen an Schusswaffen kommen ohne dass es im Klartext so im Gesetz steht? Für das WaffG 1972 hiesse die Antwort: Welches mittel hast Du um den Privatbesitz von Schusswaffen zur Verhinderung eines Aufstands zu begrenzen ohne dass deis im Klartext im Gesetz steht? Ohne Brisanz ist diese Frage nicht, wie hätte denn die Öffentlichkeit anno '72 (und auch jetzt) reagiert wenn etwas wie "zur Verhinderung von Aufständen wird der Privatbesitz von Schusswaffen grundsätzlich verboten, Ausnahmen bestimmt das Gesetz" im Klartext im Gesetzestext zu lesen wäre? Ich finde, klarer kann eine Regierung oder ein Parlament den Bürgern gar nicht sagen dass sie/es ihnen misstraut. Ergo, um die beabsichtigte Wirkung zu erzielen braucht es ein "Konstruk". Die Zuverlässigkeitsprüfung greift zu kurz, den diese orientiert sich an der Person des Antragstellers. Ist der vorstrafenfrei ist diese bestanden....
  21. Nun, über die Bilanzen der Versabdhändler wurde ermittelt dass bis Anfang 1973 ca. 20 Mio Langwaffen verkauft wurden. Bis zu diesem Datum war der Versandhandel problemlos möglich, der Besitz nicht registriert. Dazu kommt noch der damals grösstenteils nicht registrierte aber legal bessene Bestand an Kurzwaffen. Bei den Meldeamnestien 1973 /1976 wurden dann ca. 3Mio Schusswaffen angemeldet und registriert. Da kommt schon mal ein "Fehlbestand" von 20 Miol zu stande, verteilt auf sicher mehr als "einige Wenige". Dei Dunkelziffer der aus z.B. Belgien und den anderen Nachbarländern eingeschmuggelten Waffen kommt hinzu, genauso wie die "Restbestände" der ehemaligen russischen Truppen in der DDR oder den Waffen die bei den diversenb Kriegen in Eruropa "übriggeblieben" sind. Dei EU-Kommission verwendet eine Zahl von 30 Mio Schusswaffen für Deutschland.
  22. "Und wie man sieht, konnte das Bedürfnsisprinzip ja durchgesetzt werden." Und, bringts was? EDIT: Noch ein Gedanke, wie weit ist es denn mit der Durchsetzung des Bedürfnisprizips her wenn die Zahl der nicht registrierten Waffen die Zahl der registrierten um das sechsfache übersteigt? Eingeführt ist das Bedürfnisprinzip, Wirkungen auf den registrierten Waffenbestand hat es (aber nur auf diesen), ob man das aber als Durchsetzung sehen kann....?
  23. "Du versuchst krampfhaft, das Bedürfnisprinzip als Folterinstrument eines diktatorischen Staates hinzustellen." Stimmt nicht, ich versuche das Bedürfnis als ein Instrument darzustellen das zur "Gefahrenabwehr" erfunden wurde, dazu aber untauglich war (ist) und in seiner Geschichte allzu leicht zum politischen Instrument "umfunktioniert" wurde... Hier im Forum hat sich "knight" mal die Mühe gemacht, die Plenarprotokolle zur Waffenrechtsnovelle 1972 rauszusuchen und zu analysieren. Unter anderm sagt MDB von Thadden (CDU) dass das Waffengesetz die Aufgabe habe einen "unberufenen Volkssturm" (originaler Wortlaut) zu verhindern. Damit sind wir aber nicht bei der Verbrechensbekämpfung, sondern beim politischen Zweck.....
  24. " 1928 ging es der Republik gut, die Politik der Demokraten hatte es geschafft, die Knebel des Versailler Vertrages in der Realität abzumildern bis aufzuheben und auch wirtschaftlich prosperierte Deutschland ("Die goldenen Zwanziger"). Beim Schwarzen Freitag stand das Bedürfnis schon im Gesetz." Stimmt, aber nur auf das FÜHREN von Waffen bezogen, nicht auf deren BESITZ, die Notverordnung ist aus 1931..... Zudem war da noch der Vertrag von Versailes der die Entwaffnung Deutschlands verfügt hatte. So gesehen hat sich die Weimarer Republik langsam (waffenrechtlich) "nach oben" gearbeitet, beginnend beim Totalverbot 1919. Ich prognostiziere mal, ohne die Bestrebungen der Radikalen und bei weiterem Prosperieren der Weimarer Republik wäre der Bedürfniszwang auch für das Führen aus dem Gesetz gefallen. Grund: 1928 gab es diesen Bedürfniszwang für Wafenscheine zwar, wie bereits angemerkt konnte z.B. jeder Autofahrer alleine auf Grund des KFZ-Besitzes einen solchen erhalten, dann gab es ja noch die Radfahrer die sehr oft Schusswaffen zur Tierabwehr führten (Radfahrerrevolver, speziell daür geschaffen), etc. pp. Rechtsstaatlich Betrachtung in einer angenommenen, prosperierenden Weimarer Republik des Jahres 1936: Bei der Vielzahl von Waffenscheinen gibt es keine das Verbrechen begünstigenen Auswirkungen und so gut wie keinen Misbrauch, die Bedürnisprüfung wird sowieso lax gehandhabt und muss nicht aufrecht erhalten werden. Zitat Reichskommissar Kuenzer(1872-1946): Der Gesetzgeber hat die Aufgabe nur Gesetze einzuführen dei in der Praxis auch durchgesetzt werden können "Die Juristen versuchten bei der Ausarbeitung von Gesetzen hergebrachte Grundsätze weiterzuführen." -> siehe meine Ausführungen oben Die Weimarer Republik war die erste deokratische Staatsform auf dem Gebiet des deutschen Reiches und sie hatte ihre Fehler. Und wie bereits erwähnt kann auch ein demokratischer Rechtsstaat die Grundlagen für eine diktatorische Staatsform schaffen ohne dass dies beabsichtigt wäre, siehe rosa Listen und Waffenregistratur. Daher muss bei allen Massnahmen die ein Rechtsstaat zur "Gefahrenabwehr" einführt äusserst vorsichtig vorgegangen werden, denn bedenke auch die Zukunft...
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