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colti

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  1. Das schönste ist, dass die Europäische Kommission der Hauptschuldiger ist! Bereits 2008 ist die Europäische Waffenrichtlinie zur Deaktivierung novelliert worden. Seit 2010 MÜSSEN europaweite Standarts zu Deaktivierung eingezogen werden, die Kommission hätte deren Einführung überwachen und durchsetzen müssen. Passiert ist das bis heute nicht! Die Politik verbockts und die Legalwaffenbesitzer sollen es ausbauen, wie so oft schon.....
  2. Die GRA oder Firearms United sind da die richtigen Adressen!
  3. Tja, wer bezahlt den Laden (IANSA) denn?? Das läuft doch schon unter dem Stichwort "Trau keiner Statistik......"
  4. Ich habe schon mal ganz normalen Rostentferner aus dem Autozubehör-handel verwendet. Einfach den Rostentferner auf einen Lappen und die alte Brünnierung damit abreibe. Grüssles, Colti
  5. Da Du anscheinend darauf beharrst dass mir der Nachweis nicht gelungen ist (ich sehe das etwas anders, mit Verweis auf die damalige politische Situation und meine Erklärungen) bringt mich das ganz eindeutig zu der Frage warum die "hohe Politik" eine entwaffnete Bevölkerung wünscht. Verbrechensbekämpfung kanns nämlich nicht sein. Wenn ich mich recht erinnere hat selbst der Vertreter des BKA bei den Anhörungen zur Novelle '72 dem WaffG eine nur sehr beschränkte Wirksamkeit hinsichtlich der Verbrechensprävention attestiert, was die Politik dann dazu brachte zu behaupten das WaffG würde ohne "flankierende Massnahmen" selbstverständlich nicht funktionieren. Zudem, traust Du der Politik?
  6. Ich möchte darauf hinaus dass das Bedürfnis ein politisches Instrument ist dessen Existenz im aktuellen Gesetz nicht der Gefahrenabwehr geschuldet ist.
  7. Wie verhinderst Du dass dir politisch missliebeige Personen an Schusswaffen kommen ohne dass es im Klartext so im Gesetz steht? Für das WaffG 1972 hiesse die Antwort: Welches mittel hast Du um den Privatbesitz von Schusswaffen zur Verhinderung eines Aufstands zu begrenzen ohne dass deis im Klartext im Gesetz steht? Ohne Brisanz ist diese Frage nicht, wie hätte denn die Öffentlichkeit anno '72 (und auch jetzt) reagiert wenn etwas wie "zur Verhinderung von Aufständen wird der Privatbesitz von Schusswaffen grundsätzlich verboten, Ausnahmen bestimmt das Gesetz" im Klartext im Gesetzestext zu lesen wäre? Ich finde, klarer kann eine Regierung oder ein Parlament den Bürgern gar nicht sagen dass sie/es ihnen misstraut. Ergo, um die beabsichtigte Wirkung zu erzielen braucht es ein "Konstruk". Die Zuverlässigkeitsprüfung greift zu kurz, den diese orientiert sich an der Person des Antragstellers. Ist der vorstrafenfrei ist diese bestanden....
  8. Nun, über die Bilanzen der Versabdhändler wurde ermittelt dass bis Anfang 1973 ca. 20 Mio Langwaffen verkauft wurden. Bis zu diesem Datum war der Versandhandel problemlos möglich, der Besitz nicht registriert. Dazu kommt noch der damals grösstenteils nicht registrierte aber legal bessene Bestand an Kurzwaffen. Bei den Meldeamnestien 1973 /1976 wurden dann ca. 3Mio Schusswaffen angemeldet und registriert. Da kommt schon mal ein "Fehlbestand" von 20 Miol zu stande, verteilt auf sicher mehr als "einige Wenige". Dei Dunkelziffer der aus z.B. Belgien und den anderen Nachbarländern eingeschmuggelten Waffen kommt hinzu, genauso wie die "Restbestände" der ehemaligen russischen Truppen in der DDR oder den Waffen die bei den diversenb Kriegen in Eruropa "übriggeblieben" sind. Dei EU-Kommission verwendet eine Zahl von 30 Mio Schusswaffen für Deutschland.
  9. "Und wie man sieht, konnte das Bedürfnsisprinzip ja durchgesetzt werden." Und, bringts was? EDIT: Noch ein Gedanke, wie weit ist es denn mit der Durchsetzung des Bedürfnisprizips her wenn die Zahl der nicht registrierten Waffen die Zahl der registrierten um das sechsfache übersteigt? Eingeführt ist das Bedürfnisprinzip, Wirkungen auf den registrierten Waffenbestand hat es (aber nur auf diesen), ob man das aber als Durchsetzung sehen kann....?
  10. "Du versuchst krampfhaft, das Bedürfnisprinzip als Folterinstrument eines diktatorischen Staates hinzustellen." Stimmt nicht, ich versuche das Bedürfnis als ein Instrument darzustellen das zur "Gefahrenabwehr" erfunden wurde, dazu aber untauglich war (ist) und in seiner Geschichte allzu leicht zum politischen Instrument "umfunktioniert" wurde... Hier im Forum hat sich "knight" mal die Mühe gemacht, die Plenarprotokolle zur Waffenrechtsnovelle 1972 rauszusuchen und zu analysieren. Unter anderm sagt MDB von Thadden (CDU) dass das Waffengesetz die Aufgabe habe einen "unberufenen Volkssturm" (originaler Wortlaut) zu verhindern. Damit sind wir aber nicht bei der Verbrechensbekämpfung, sondern beim politischen Zweck.....
  11. " 1928 ging es der Republik gut, die Politik der Demokraten hatte es geschafft, die Knebel des Versailler Vertrages in der Realität abzumildern bis aufzuheben und auch wirtschaftlich prosperierte Deutschland ("Die goldenen Zwanziger"). Beim Schwarzen Freitag stand das Bedürfnis schon im Gesetz." Stimmt, aber nur auf das FÜHREN von Waffen bezogen, nicht auf deren BESITZ, die Notverordnung ist aus 1931..... Zudem war da noch der Vertrag von Versailes der die Entwaffnung Deutschlands verfügt hatte. So gesehen hat sich die Weimarer Republik langsam (waffenrechtlich) "nach oben" gearbeitet, beginnend beim Totalverbot 1919. Ich prognostiziere mal, ohne die Bestrebungen der Radikalen und bei weiterem Prosperieren der Weimarer Republik wäre der Bedürfniszwang auch für das Führen aus dem Gesetz gefallen. Grund: 1928 gab es diesen Bedürfniszwang für Wafenscheine zwar, wie bereits angemerkt konnte z.B. jeder Autofahrer alleine auf Grund des KFZ-Besitzes einen solchen erhalten, dann gab es ja noch die Radfahrer die sehr oft Schusswaffen zur Tierabwehr führten (Radfahrerrevolver, speziell daür geschaffen), etc. pp. Rechtsstaatlich Betrachtung in einer angenommenen, prosperierenden Weimarer Republik des Jahres 1936: Bei der Vielzahl von Waffenscheinen gibt es keine das Verbrechen begünstigenen Auswirkungen und so gut wie keinen Misbrauch, die Bedürnisprüfung wird sowieso lax gehandhabt und muss nicht aufrecht erhalten werden. Zitat Reichskommissar Kuenzer(1872-1946): Der Gesetzgeber hat die Aufgabe nur Gesetze einzuführen dei in der Praxis auch durchgesetzt werden können "Die Juristen versuchten bei der Ausarbeitung von Gesetzen hergebrachte Grundsätze weiterzuführen." -> siehe meine Ausführungen oben Die Weimarer Republik war die erste deokratische Staatsform auf dem Gebiet des deutschen Reiches und sie hatte ihre Fehler. Und wie bereits erwähnt kann auch ein demokratischer Rechtsstaat die Grundlagen für eine diktatorische Staatsform schaffen ohne dass dies beabsichtigt wäre, siehe rosa Listen und Waffenregistratur. Daher muss bei allen Massnahmen die ein Rechtsstaat zur "Gefahrenabwehr" einführt äusserst vorsichtig vorgegangen werden, denn bedenke auch die Zukunft...
  12. @helez "Das läßt den Schluß zu, bereits diese zweite Nennung des Bedürfnsiprinzips habe auf einem - wie auch immer gearteten - Konsens der Parteien gefußt, alle Bürger unter das Bedürfnsiprinzip zu stellen." Die Aussage wage ich zu bezweifeln! In der Zeit hatte die Weimarer Republik gewaltige Probleme, auf der politischen Bühne wiurde die Schlacht mit anderen Tehmen geführt, sicher nicht mit Bürgerrechten! Ausserdem ändert das überhaupt nichts daran dass das "Bedürfnis" als politisches Instrument verwendet wurde. Siehe hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Weimarer_Republik#Labiles_politisches_System Zitat: "Zu einer Stabilisierung der Weimarer Republik auf parlamentarischer Grundlage hätte nach der Reichstagswahl 1928 die Bildung der Großen Koalition unter Reichskanzler Hermann Müller führen können, die von einer Reichstagsmehrheit getragen wurde. Dass es dazu nicht kam, lag nur zum Teil an den von vornherein stark divergierenden Positionen von SPD und DVP etwa in der Panzerkreuzer-Debatte" Die beiden grossen Parteien trauen einander nicht, warum sollen die dann GEMEINSAM eine Notverordnung der Regierung ausser Kraft setzen? Aber in einem muss ich mich korrigieren, das ursprüngliche waffenrechtliche Bedurfis war keine Erfindung der Nazis, allerdings war das "Bedürfnis" wie wir es heute kennen immer ein politisches Instrument! Das waffenrechtliche Bedürfnis war die Erfindung eines sterbenden Staates namens "Weimarer Republik", gedacht als Mittel zur politischen Stabilisierung. Dieses Mittel hat sich in der Retrospektive betrachtet als absolut untauglich herausgestellt. Eine Evaluierung dieser Massnahme hätte in der neu gegründeten BRD erfolgen müssen, dem auf die Weimarer Republik indirekt folgenden Rechtsstaat. Passiert ist das bekanntlich nicht! Die Nazis haben allerdings den Bedürfnisbegriff für ihre eigenen Zwecke modifiziert und zur Unterdrückung missliebiger Menschen verwendet. Hilfreich war da die Vorarbeit die durch die bereits bestehnde Registrieung des Waffenbesitzes auf Grund der Waffenerwerbsscheinpflicht. Missliebege Personen waren also bereits amtsbekannt. Das lässt sich am ehesten mit den "rosa Listen" vergleichen, leichte Beute also für die Mörder. P.S. "In der Vierten Verordnung (Notverordnung!) des Reichspräsidenten "Zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zum Schutze des inneren Friedens" vom 8. Dezember 1931 heißt es unter " Dei Notverordnung ist aus dem Jahr 1931, da war "die K***e schon voll am dampfen", so sah da das Parlament aus: http://de.wikipedia.org/wiki/Reichstagswahl_1930 Siehe hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Notverordnung Ab der Amtszeit Papens hingegen war auch die SPD für die Bekämpfung der Reichsregierung, sodass Hindenburg das Parlament zweimal auflösen ließ, um der Außerkraftsetzung von Notverordnungen zuvorzukommen --> Ergo, das Parlament konnte auch nicht immer so wie es wollte, der Reichspräsident hat es einfach vorher aufgelöst...
  13. Ausserdem noch mal zur Korrektur: Zitat von helez: "Schußwaffen §2: § 16 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über Schußwaffen und Munition vom 12. April 1928 (Reichsgesetzbl. I S. 143) ist in folgender Fassung anzuwenden: "Waffen- (Munitions-) Erwerbsscheine oder Waffenscheine dürfen nur an Personen, gegen deren Zuverlässigkeit keine Bedenken bestehen, und nur bei Nachweis eines Bedürfnisses ausgestellt werden."" Der §16 lautet hierzu im Original (aus der oben verlinkten Quelle http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=dra&datum=1928&size=29&page=198 ): Waffen- (Munitions-) Erwerbsscheine oder Waffenscheine dürfen nur an Personen, gegen deren Zuverlässigkeit keine Bedenken bestehen, ausgestellt werden, Waffenscheine ausserdem nur bei Nachweis eines Bedürfnisses." Das Gesetz aus dem Jahr 1928 kannte den Bedürfniszwang also nur bei Waffenscheinen. Es kommt hinzu dass das "Bedürfnis" nicht näher definiert wird, ein "ich fahre oft spät Abends Auto" hat da z.B. bereits ausgereicht. Das Zitat von helez stammt, wie Er selbst in seinem Post sagt, aus einer "Notverordnung" die aktiv das Gesetz verändert hat. Damals hat die Weimarer Republik bekanntlich mit politischen Extremisten von Links und Rechts extreme Probleme gehabt. Anscheinend (tatsächlich?) hat der Staat versucht die Radikalen so zu entwaffnen. Wie wir heute wissen ohne Erfolg. Vergleicht doch mal die Situation Ende der 20ger und Ende der 60ger. In beiden Fällen politisch motivierte Unruhen. In beiden Fällen Verschärfungen des Waffengesetzes, in beiden Fällen traf man nur die normalen Bürger, die Extremisten hat das nicht interessiert.....
  14. "Es fällt mir aber sehr schwer, diese Paranoia auch bei Politikern bzw. Parteien, die nich oder nur sehr kurz "an der Macht"...Und gerade diese Politiker sind ja doch eher staatskritisch (jedenfalls solange sie weder an den Macht sind noch an den staatlichen Geldtöpfen sind), müßten also von ihrer Grundidee her eher gerade im Gegenteil unbedingt für den wehrfähigen und daher der staatlichen Willkür (und den gerne behaupteten freiheitsfeindlichen erzreaktionären Kräften) feindlich eingestellt sein." Wäre da nicht die "Political Correctness" und die Medien mit ihrer (ver)öffentlich(t)en Meinung die den bewaffneten Bürger als Ausgeburt des Bösen hinstellen. Welche Partei traut sich denn in dem "Informationsklima" öffentlich pro Bürgerbewaffnung zu sein?
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