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IGNORED

neue Verwaltungsvorschriften zur Abstimmung


mastermc51

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Ich würde ein von mir beauftragtes Organ der Rechtspflege nun nicht als Blockwart bezeichnen...

Es ist aber doch eindeutig der Versuch, die GG-Wiedrigkeit der unangekündigten Zwangs-Kontrollen durch den Staat durch die Hintertür auszuhebeln, indem man alternativ selbst einen nichtstaatlichen Schnüffler beauftragen soll!

Dieser kann dann sämtliche gewonnene Erkenntnisse ohne jede Kontrolle an die Behörden weiterrreichen. Evtl. könnten so auch noch Eindrücke den Behörden zugänglich gemacht werden, die der Kontrollierte dem Schnüffler unabsichtlich vermittelt, weil er ihn für eine vertrauenswürdige Person hält, die die Behörde auf rechtlich einwandfreiem Weg nie erhalten hätte. Somit haben wir dann mMn wieder die Renaissance der IM's. :traurig_16:

Und auch ich bin der Ansicht, dass das nicht kostenlos für uns erfolgen wird!

bedenkliche Grüße

LWB

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Ich sehe das eher positiv:

1.) Man muss ja nicht den Weg über den Beauftragten gehen. Und selbst wenn, wird dieser sicher nicht unangekündigt kommen. Es ist damit eine Option mehr und wenn man mehr Optionen hat, sind die Freiheitsgrade größer und das sehe ich erst mal positiv.

2.) Ich stelle mir die Frage, ob da jemand Angst vor der Verfassungsklage hat und hintenherum entschärfen will.

3.) Da gibt es noch was positives, was ich darin sehe. Aber seid mir nicht böse, wenn ich das noch nicht hier ausformuliere. Am Ende verschiebt das wieder die Verabschiedung der Vorschriften....

bye knight

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Dieser kann dann sämtliche gewonnene Erkenntnisse ohne jede Kontrolle an die Behörden weiterrreichen.

Und das passiert garantiert, wenn Du Möchtegern-Detektive einiger Vereine in Dein Haus lässt. Die sind aber auch keine "Organe der Rechtspflege".

Beauftrage ich hingegen einen Rechtsanwalt, sich das mal anzusehen, ob er die sichere Aufbewahrung bezeugen kann, so bin ich mir sicher, dass die Behörde -- falls zutreffend -- genau das bezeugt bekommt und gleich jemanden hat, an den sie sich wenden kann, wenn sie weitere Schmerzen hat (i.d.R. lassen die Schmerzen dann recht schnell nach).

Und auch ich bin der Ansicht, dass das nicht kostenlos für uns erfolgen wird!

Das wird wohl leider der Fall sein.

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Nicht, dass die armen Jugendendlichen beim Umgang mit den gar schrööööcklichen Waffen noch einen Defekt in Ihrem Ego bekommen.

Zitat aus dem Änderungs-/Ergänzungsvorschlag des Ausschusses für Jugend und Frauen:

Begründung zu Buchstabe a und b:

Die Änderungen verfolgen das Ziel, den Ausnahmecharakter des § 3 Absatz 3 WaffG klarer herauszustellen. Dem Grundsatz, dass Waffen nicht in die Hände

von Kindern und Jugendlichen gehören, ist stärker Rechnung zu tragen. Auf der anderen Seite soll die Möglichkeit von Ausnahmen aber auch nicht unangemessen verhindert werden.

CM

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1.) Man muss ja nicht den Weg über den Beauftragten gehen. Und selbst wenn, wird dieser sicher nicht unangekündigt kommen.

Wenn er die Prüfung nach den Vorgaben des Waffengesetzes etc. abhalten soll, wird er das wohl müssen !

2.) Ich stelle mir die Frage, ob da jemand Angst vor der Verfassungsklage hat und hintenherum entschärfen will.

Sieht mir auch so aus, allerdings will man nichts entschärfen, sondern geschickt umgehen, denn der private Schnüffler handelt ja auf deinen Auftrag hin, und somit nicht entgegen des §13GG. Du hast ihn ja selbst darum gebeten. Siehe auch die Begründung zu den Gebühren für diese Aktionen in BW, da zahlen auch momentan nur die, die "freiwillig" der Kontrolle durch Einlass zugestimmt haben...

MfG

LWB

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Zitat aus dem Änderungs-/Ergänzungsvorschlag des Ausschusses für Jugend und Frauen:

Begründung zu Buchstabe a und b:

Die Änderungen verfolgen das Ziel, den Ausnahmecharakter des § 3 Absatz 3 WaffG klarer herauszustellen. Dem Grundsatz, dass Waffen nicht in die Hände

von Kindern und Jugendlichen gehören, ist stärker Rechnung zu tragen. Auf der anderen Seite soll die Möglichkeit von Ausnahmen aber auch nicht unangemessen verhindert werden.

Ich gebe zu Bedenken, daß man in Deutschland je nach Rechtsquelle erst ab 27 Jahren (!) kein Jugendlicher mehr ist!

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Keine Ahnung, wer den wo herbeifabuliert hat

Das Waffengesetz vielleicht?!

Anlage 1

Abschnitt 2:

Waffenrechtliche Begriffe

Im Sinne dieses Gesetzes

10.

sind Kinder Personen, die noch nicht 14 Jahre alt sind,

11.

sind Jugendliche Personen, die mindestens 14, aber noch nicht 18 Jahre alt sind;

§ 2 Grundsätze des Umgangs mit Waffen oder Munition, Waffenliste

(1) Der Umgang mit Waffen oder Munition ist nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Die Ausnahmen sind ja weithin bekannt und ebenfalls im Gesetz aufgeführt.

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  • 2 Wochen später...

TOP 30 (Benennung des Generalbundesanwaltes) ist schon durch, Harald Range ist als Generalbundesanwalt bestätigt (reuters).

Verwaltungsvorschrift war/ist TOP 27...

edit sagt: Im internet Bundesrat unter TOP 27 Beschlußtenor. Zustimmung/änderungen - was immer das auch heissen mag, aber auch ein "(B)" hinter

der Drucksachennr. 331/11 => "B"eschlossen!!!!!!!!!!!!

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331/11 so wie sie da steht ist also jetzt verbindlich?

Oder wird da noch was geändert?

Ich vermute, wenn due die Drucksache mit der ( B ) Kennzeichnung downloaden und ansehen kannst, bist Du informiert, quasi vollumfänglich. Der Tenor sagt ja aus, daß der BR zugestimmt hat, aber Änderungen einfügte. Welche das jetzt genau sind, muss man nachlesen.

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Die Beschlüsse sind zwar vom Platz her auf der Seite unter dem Zusatz (B) vorbereitet, sie werden aber erst (steht irgendwo) nach Ende der Sitzung hinzugefügt.

Entscheidungen kann man offenbar nur über die Presse erfahren, wenn es über den Ticker läuft (wir haben keinen Anschluss, sage ich gleich). Nachdem heute früh schon die Rheinische Post online höchsten Blödsinn getextet hat, nehme ich an, dass dafür durchaus Medieninteresse besteht (stöhn...)

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Der Blockwart ist nach der Beschlussfassung vom Tisch und auch die alleinige Zuverlässigkeitsprüfung

der Jäger durch die Jagdbehörde.

Auch wurde die nachträgliche Aufforderung an die Regierung, die Altersgrenzen für Ausnahmen

verbindlich fest zu schreiben, nicht angenommen.

Das einzige was geändert wurde sind die unsinnigen Floskeln zum Jugendschutz und das Jäger und Fischer jetzt

auch ein berechtigtes Interesse haben ein Einhandmesser führen zu dürfen.

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und das Jäger und Fischer jetzt

auch ein berechtigtes Interesse haben ein Einhandmesser führen zu dürfen.

Diese unsinnige Regelung des 42a gehört überhaupt gestrichen. Je mehr "berechtigte Interessen" aufgezählt werden, desto schwerer haben es die, die dort nicht aufgeführt sind, aber dennoch ein Messer (über 12 cm Klinge) führen dürfen sollten.

Wenn überhaupt, dann auf Messer mit Waffeneigenschaft beschränkt.

Aber da sind wir uns ja wohl einig.

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