mastermc51 Posted June 7, 2011 Posted June 7, 2011 Hallo! ich habe mir gerade mal die aktuell zur Abstimmung stehenden Verwaltungsvorschriften zum Waffengesetz angesehen und werde aus dem Passus für §14 nicht ganz schlau.... (glaub ab seite 56) http://www.bundesrat.de/nn_8694/SharedDocs....pdf/331-11.pdf Meinen die mit dem 12x im Jahr (1x im Monat) bzw. 18x in Jahr das nun für den erstmaligen ERWERB oder später etwa auch für den BESITZ (sprich Bedürfnisüberprüfung). Das würde nicht viel Sinn machen, denn das würde quasi im Umkehrschluss bedeuten, dass man mit JEDER Waffe die man hat und "behalten will" mind. 12x/18x im Jahr würde schießen müssen. (TRAP im Winter? gaaanz klar!) Weiterhin ist mir auch aufgefallen, dass man die Erfordernisse für den Erwerb/Besitz von Waffen ÜBER das Grundkontingent etwas den Wind aus den Segeln genommen hat. D.h. es zählen wohl auch Vereinsinterne Wettkämpfe mit und von einem irgend wie besonders erfolgreichen Teilnahmen oder bestimmte Prozente von irgend was ist auch nix drin. Wenn ich das richtig interpretiere, dann sollte es in Zukunft leichter sein an Waffen außerhalb des Grunkontingents zu kommen. (bzw. diese auch Zukünftig behalten zu können) Des weiteren wurde auch mal präzisiert, dass man nicht automatisch die Waffen weggenommen bekommt, wenn man wegen div. familiären Sachen, Auslandsarbeit, Krankheit etc. eine Auszeit von Schießsport nehmen muss. (in dem Fall wurde sogar von JAHREN gesprochen) Hat noch jemand mal das Ding zu Gemüte geführt ? so long...
sniper-k98 Posted June 7, 2011 Posted June 7, 2011 Dort findet sich auf Seite 10 Zitat: "Bei Jägern kann das Fortbestehen des Bedürfnisses grundsätzlich bei einem gelösten Jagdschein unterstellt werden." Also...ohne gültigen (gelösten) Jagdschein, kann die Behörde die Kanonen schnell einziehen..sollte man beachten...
Hephaistos Posted June 7, 2011 Posted June 7, 2011 Der Blödsinn: Waffen, die nach dem BJG verboten sind..." wurde 1:1 aus dem Gesetz übernommen.
hexoplast75 Posted June 7, 2011 Posted June 7, 2011 Mein Lieblingssatz ist auch noch drin: Aus wiederholten Verstößen gegen das Erwerbserstreckungsverbot kann die Unzuverlässigkeit nach § 5 Abs. 2 hergeleitet werden.
mastermc51 Posted June 7, 2011 Author Posted June 7, 2011 Auch jemand Wortmeldungen zu den eingangs erwähnten Thema §14 bzgl. dem Bedürfnis? (Erstmlaig ist klar, aber ich meine später mal ^^)
karlyman Posted June 8, 2011 Posted June 8, 2011 Thema §14 bzgl. dem Bedürfnis? (Erstmlaig ist klar, aber ich meine später mal ^^) § 14 Abs. 3 WaffG regelt den Erwerb. Was das Thema "Behalten" bzw. "späterer/fortlaufender Bedürfnisnachweis" angeht: Das ist eine andere Baustelle, nämlich die des § 4 Abs. 4 WaffG (siehe auch dazu die dortigen Ausführungen in der VwV). Bitte dabei immer beachten: Es gelten für die spätere/fortlaufende Prüfung, ob das Bedürfnis noch besteht, die Anforderungen, die für bzw. bei Nachweis des Bedürfnisses für die Waffe bestanden. So viel zu der (m.E. unsinnigen) Behauptung, man müsse mit Waffen auf WBK Grün aus "Altbestand" (im Sinne von: vor Inkrafttreten der neuen, verschärften Bedürfnisanforderungen "über Kontingent") nun fortlaufend eine Mindestanzahl Wettkämpfe bestreiten, um hierfür sein "Bedürfnis zu erhalten". Wenn diese Wettkampfteilnahme nicht Bestandteil der ursprünglichen Bedürfnisanforderungen war, dann wird sie es auch nicht künftig. Es geht ausdrücklich um das FORTBESTEHEN eines Bedürfnisses. Dies bedeutet, dass die bisherigen Anforderungen gelten und nicht (im Umkehrschluss) rückwirkend Bedürfnisanforderungen gestellt werden, die bei Erteilung der waffenrechtlichen Erlaubnis gar nicht Gegenstand waren. Wer anderes meint, kann das gerne aus dem Gesetz bzw. der Gesetzessystematik begründen. Gruß, karlyman
mastermc51 Posted June 8, 2011 Author Posted June 8, 2011 § 14 Abs. 3 WaffG regelt den Erwerb.Was das Thema "Behalten" bzw. "späterer/fortlaufender Bedürfnisnachweis" angeht: Das ist eine andere Baustelle, nämlich die des § 4 Abs. 4 WaffG (siehe auch dazu die dortigen Ausführungen in der VwV). Bitte dabei immer beachten: Es gelten für die spätere/fortlaufende Prüfung, ob das Bedürfnis noch besteht, die Anforderungen, die für bzw. bei Nachweis des Bedürfnisses für die Waffe bestanden. So viel zu der (m.E. unsinnigen) Behauptung, man müsse mit Waffen auf WBK Grün aus "Altbestand" (im Sinne von: vor Inkrafttreten der neuen, verschärften Bedürfnisanforderungen "über Kontingent") nun fortlaufend eine Mindestanzahl Wettkämpfe bestreiten, um hierfür sein "Bedürfnis zu erhalten". Wenn diese Wettkampfteilnahme nicht Bestandteil der ursprünglichen Bedürfnisanforderungen war, dann wird sie es auch nicht künftig. Es geht ausdrücklich um das FORTBESTEHEN eines Bedürfnisses. Dies bedeutet, dass die bisherigen Anforderungen gelten und nicht (im Umkehrschluss) rückwirkend Bedürfnisanforderungen gestellt werden, die bei Erteilung der waffenrechtlichen Erlaubnis gar nicht Gegenstand waren. Wer anderes meint, kann das gerne aus dem Gesetz bzw. der Gesetzessystematik begründen. Gruß, karlyman Danke für den Tip, das mit dem §4 hatte ich schlicht übersehen. Wenn ich das richtig sehe, dann ändert sich eigentlich nichts in dem Sinne. Nun ist aber eben für die Ämter ersichtlich das sie eben nicht 18x schießen im Jahr mit jeder schon im Besitz befindlichen Waffe fordern können ^^ Was ich positiv empfinde ist ebenfalls, dass man nun auch die vereinsinternen Wettkämpfe mit "angerechnet" bekommt, wenn es um Waffen über das Grundkontingent geht. Ohne dabei Bezug auf die "Leistung" des Schützen zu nehmen. Sportschießen ist ein Breitensport und alles andere wäre schon Diskriminierung.... Wo dieser UNSINN mit den 80% (bei Wettkämpfen) oder was auch immer her kam erschließt sich mir nicht! Sind jemand irgend welche negativen Passagen aufgefallen? Bisher ist mein Eindruck so weit positiv was die neuen Verwaltungsvorschriften angeht. P.S. was mich erstaunt ist die sehr gerine Resonanz auf den Post hier. Ich dachte immer so was geht und ALLE an ^^
zum_zweiten Posted June 8, 2011 Posted June 8, 2011 P.S. was mich erstaunt ist die sehr gerine Resonanz auf den Post hier.Ich dachte immer so was geht und ALLE an ^^ Das liegt wohl in erster Linie daran, daß das aufgeworfene Thema durchgekaut ist wie der Priem eines Trappers nach vier Wochen Biberjagd.
Higgi Posted June 8, 2011 Posted June 8, 2011 ...Was ich positiv empfinde ist ebenfalls, dass man nun auch die vereinsinternen Wettkämpfe mit "angerechnet" bekommt, wenn es um Waffen über das Grundkontingent geht. ... Wobei dann noch abzuwarten wäre, was der/die befürwortenden Verbände daraus machen! Die schießen ja gerne mal übers Ziel hinaus...
Ulrich Eichstädt Posted June 8, 2011 Posted June 8, 2011 P.S. was mich erstaunt ist die sehr gerine Resonanz auf den Post hier.Ich dachte immer so was geht und ALLE an ^^ Tut es, tut es. (Nicht nur) VISIER hat in der aktuellen Ausgabe die Knackpunkte der WaffVwV vorgestellt, und darüber wurde auch schon emsig diskutiert, nicht nur bei WO und nicht nur in dieser Rubrik hier: Waffenvorzeigen gem WaffVwV bei Nachschau WaffVwV geht am 8. Juni in den Bundesrat
Guest Posted June 8, 2011 Posted June 8, 2011 Wann kommt denn nun die Meldung ob die WaffVwV "durch" ist?
uwewittenburg Posted June 8, 2011 Posted June 8, 2011 Wann kommt denn nun die Meldung ob die WaffVwV "durch" ist? Aber doch nicht vor dem 08.06.11!
Ulrich Eichstädt Posted June 8, 2011 Posted June 8, 2011 Da stecken genügend Kröten für uns LWB drin, so dass es wenig bringt, nach vielleicht vorhandenen "Bonbons" zu wühlen und sie auch noch den üblichen Mitlesern zu präsentieren, damit auch das vielleicht noch versalzen wird. Wird die VwV aber jetzt nicht abgehakt, wird da schon aus Termingründen nichts nachgebessert. Dann bleibt sie erst einmal liegen - die nächste Regierung hat sicher noch "tollere" Ideen. Insofern ist es vielleicht angebracht, mal ein wenig die Luft anzuhalten und abzuwarten, bis sie verabschiedet ist. Ein paar User in den anderen Threads hatten das schon kapiert und das Thema ruhen lassen.
JuergenG Posted June 8, 2011 Posted June 8, 2011 Aber doch nicht vor dem 08.06.11! Nee, ist erst am 8.7.
Guest Posted June 8, 2011 Posted June 8, 2011 Upps Da habe ich das falsch im Kalender eingetragen. Nachtrag - der Fehler liegt bei Uli: http://www.visier.de/ - da steht 8.Juni!
Sachbearbeiter Posted June 9, 2011 Posted June 9, 2011 Also...ohne gültigen (gelösten) Jagdschein, kann die Behörde die Kanonen schnell einziehen..sollte man beachten... Das ist keine neue Erkenntnis. Mein Lieblingssatz ist auch noch drin:Aus wiederholten Verstößen gegen das Erwerbserstreckungsverbot kann die Unzuverlässigkeit nach § 5 Abs. 2 hergeleitet werden. Stimmt, köstlich. Richtigerweise heißt das Wort eigentlich Erwerbsstreckungsgebot oder umgangssprachlich "2/6-Regel".
2nd_Amendment Posted June 9, 2011 Posted June 9, 2011 Der Innenausschuss des Bundesrats berät die WaffVwV am 16.06.2011 (Tagesordnungspunkt 15). Gut möglich, dass es da noch kleinere Veränderungen gibt.
sundance Posted July 3, 2011 Posted July 3, 2011 .....offensichtlich ist die WaffVwV wieder von der Tagesordnung des Bundesrates vom 8.07 verschwunden - weiß jemand mehr ? Viele Grüße - sundance
hexoplast75 Posted July 3, 2011 Posted July 3, 2011 In dem Entwurf Tagesordnung der 885. Sitzung des Bundesrates ist die WaffVwV noch enthalten, unter Punkt 54. Wo ist Sie verschwunden?
Guest Posted July 3, 2011 Posted July 3, 2011 Also ich kann's auch nicht finden: http://www.bundesrat.de/cln_171/nn_6898/DE...html?__nnn=true Unter Pkt 54 steht: "Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht..."
cartridgemaster Posted July 3, 2011 Posted July 3, 2011 In dem Entwurf Tagesordnung der 885. Sitzung des Bundesrates ist die WaffVwV noch enthalten, unter Punkt 54. Nö. TOP 54Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht Erläuterung: Erläuterung zum Tagesordnungspunkt 54 [pdf, 9 KB] Download Drucksachen zu 351/11: Nummer Titel Download 351/11 Drucksache [pdf, 26 KB] Download CM
dkp3011 Posted July 3, 2011 Posted July 3, 2011 Der Nachtrag vom 1.Juli zeigt, dass der "Atomausstieg" wichtigere Punkte generiert hat.
2nd_Amendment Posted July 3, 2011 Posted July 3, 2011 Da habt ihr gut aufgepasst! Anscheinend sind sich die Länder wieder mal nicht einig. Vor den Sommerferien wird das dann wohl nichts mehr mit der WaffVwV. Entwurf der Tagesordnung noch mit WaffVwV endgültige Tagesordnung (ohne Nachtrag) In der WaffVwV stand ohnehin kaum etwas brauchbares drin. Das war ja im wesentlichen nur eine Zusammenfassung der Gesetzesbegründungen aus den Drucksachen.
Ulrich Eichstädt Posted July 3, 2011 Posted July 3, 2011 Nix "Länder": Während der Innenausschuss des Bundesrats weder Fragen noch Einwände hatte, sah der Ausschuss "Frauen und Jugend" offenbar noch Beratungsbedarf - fragt sich bei wem Nur waren offenbar dann doch andere Dinge (und die Sommerpause) wichtiger, und die nächsten Sitzungen der Ausschüsse wie auch des Bundesrats nach dem 8. Juli sind erst im September.
sundance Posted July 3, 2011 Posted July 3, 2011 Einen Beratungsbedarf sehen viele hier im Forum sicher auch (wahrscheinlich aus anderen Gründen als der Ausschuss). Irgendwie hatte ich die Rest-Hoffnung, dass man zumindest versucht, einem Kind, das vor acht Jahren in den Brunnen gefallen ist, das Schwimmen beizubringen. Oder fürchtet man Arbeitslosigkeit an den Verwaltungsgerichten ? Vielleicht eine Neuauflage (die wie vielte ?) am 23. September. Eure Spassbremse - sundance
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