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zum_zweiten

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Alle Inhalte von zum_zweiten

  1. Für Salutwaffen kommt das erst im Herbst 2018.
  2. Hast Du schon mal das Geburtsdatum des Erblassers probiert, sechsstellig? Das einer ihm nahestehenden Person? Oder die Jahreszahlen seiner Kinder? So klappt es auch manchmal :-)
  3. Einige Eckdaten zur Rechtsprechung - das Bedürfnis "Waffe zur SV" wurde u.a. anerkannt für ... durch ... im Jahre ... Gastwirtin mit Tageseinnahmen im Nachtschrank, OVG Lüneburg, 1967 Kraftfahrer mit Lohngeldern, OVG Münster, 1966 Arzt bei nächtlichen Visiten, OVG Hamburg, 1970 Es kippte dann in den 70ern... Ach, Edith hatte noch einen: VG Arnsberg sah 2007 (!) bei einem Arzt, der mehrfach nachts bei Krankenbesuchen bedroht worden war, ein Bedürfnis für einen WS zur SV.
  4. Um die Fundstelle im Gesetz mal zu benennen, woraus sich dann auch ergibt, dass der Versandbeleg des Transportdienstleisters die entscheidende und damit einzutragende Information enthält: § 34 Absatz 1 Satz 5 WaffG "Wer Waffen oder Munition einem anderen lediglich zur gewerbsmäßigen Beförderung (§ 12 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 1) an einen Dritten übergibt, überlässt sie dem Dritten." Insofern haben Händler in der Regel keinen Ermessensspielraum.
  5. Dann lies auch ganz genau: Es sind nicht > 200, sondern =>200. Und apropos heilig: Frohes Fest.
  6. Eine Auslegung nach Sinn und Zweck der Norm. Klasse - Glückwunsch an den Kläger und Dr. Scholzen!
  7. Die Zahl der Fragen ist abhängig von den Auflagen, die die zuständie Waffenbehörde dem anerkannten Lehrgangsträger bei Erteilung seiner Erlaibnis gemacht hat. Wir hatten das an anderer Stelle schon einmal diskutiert - es können 50 sein, aber auch 120. Und es ist auch von den Auflagen abhängig, ob jeder in die mündliche Prüfung muss oder nur bei Unterschreitung einer bestimmte Punktzahl die mündliche erforderlich ist. Selbst die Quote, die zum Bestehen der schriftlichen Prüfung nötig ist, liegt im Gestaltungsermessen der Behörde.
  8. Guten Morgen, ganz am Ende der Anlage 2 des Waffengesetzes findest Du die Freistellung von Deko-Waffen bestimmter Kategorien von (fast) allen Vorschriften des Gesetzes, einschließlich von der Erlaubnispflicht für deren Handel, siehe Anlage 2 Abschnitt 3 Unterabschnitt 2 Ziffer 4. Sonnige Grüße
  9. So steht es in § 38 - praktisch gibt es nur dann ein Problem, wenn Du unterwegs (was allerdings unwahrscheinlich ist...) in eine Verkehrskontrolle kommst (und Du dann auch noch darauf hinweist, dass Du Munition transportierst). Du müsstest dann möglicherweise nachweisen, dass Du zum Besitz der Munition berechtigt bist. Es wäre kein Verstoß gegen das WaffG, aber sicherlich würden die Mühlen mahlen... Möglich wäre eine Sicherstellung der Mun bis zum Nachweis der Berechtigung (und dann Abholung , was bei mehreren hundert km auch niemand braucht...), vielleicht erfolgt auch ein rascher Blick ins NWR und "Gute Fahrt". Du hast also grundsätzlich recht, aber der Teufel ist ein Eichhörnchen :-)
  10. Es waren 40 cm :-) Nach § 12 Abs. 7 RWaffG waren Inhaber von Waffenscheinen von der WES (heute: WBK)-Pflicht ausgenommen, falls jemand die Stelle genau wissen will.
  11. Der Verweis in der WaffVwV zu Anlage 2 A1 1.5.3 besagt lediglich, dass sich das Verbot eben dieser Munition nicht auf solche Waffen erstreckt, die ein spezielles Laufprofil haben. Eine definitive Abgrenzung von speziellem Profil und Zug/Feld-Profil ist das nicht. Mal ganz abgesehen von der grundsätzlichen Frage der Rechtsverbindlichkeit von LKA-EInschätzungen (siehe auch Rüffel für das BKA bezüglich Kompetenzüberschreitung bei der Auslegung des WaffG) und der zweifelhaften Qualität der WaffVwV überhaupt - auch wenn hier bei WO diese Auslegungshilfe teilweise wie eine Heilige Schrift verwendet wird :-)
  12. Aktualisierung: Die neue Auflage mit 368 Seiten ist ab 1.6.2014 im Buchhandel erhältlich, auch über den WO-Partnershop unter diesem Link Partnershop
  13. Kleines Update zum Thema Zeichen mal anbei, dadurch wird es vielleicht noch deutlicher :-) http://juristischer-fachverlag.de/beschuss2014.pdf Es werden, so die Aussage eines Beschießers, alle CIP-Staaten auf das Kürzel umstellen, somit werden die Vereinigten Arabischen Emirate keine Dattelpalme o.ä. mehr bekommen, wie mancher vermutete. Lediglich nationale Besonderheiten, in D etwa der Böllerbeschuss, bleiben regional erhalten, darum hier auch der Adler mit B. Beste Grüße!
  14. Weise ihn auf den Wortlaut von § 14 Abs. 3 Satz 1 WaffG hin, der ausdrücklich von HA Langwaffen spricht. Das sollte reichen. Ansonsten hilft dann wohl nur der hier gern geäußerte Hinweis, einen rechtsmittelfähigen Bescheid zu fordern, den Du dann Deinem Anwalt übergibst. Das ist zwar als Einstand bei der neuen zuständigen Behörde nicht gerade ein Freudenfest, aber unvermeidlich.
  15. Naja, WK bzw. RC 4 bedeutet zehn Minuten...
  16. Um mal beim Thema zu bleiben: Selbst aus der fernen Provinz im "echten Norden" lohnt ein Gespräch mit Berlin immer. Freundlich, hilfsbereit, offen - so wünscht man sich Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung. Darum kann ich den Daumen nur stützen :-)
  17. Die Zahl der Fragen und die erforderliche Quote sind in der behördlichen Zulassung des Lehrgangsträgers angegeben. Bei Vereinslehrgängen ist das abhängig von den Vorschriften des Verbandes. Insofern ist jegliche Diskussion an dieser Stelle vergossener Wein. Frage Deinen Lehrgangsleiter - dieser bereits erteilte Ratschlag ist der einzig wahre :-)
  18. Beim Thema Märklin-Gewehr dachte ich spontan an eine rail gun :-)
  19. Köstlich, köstlich - offenbar wird da mal wieder cherry-picking vom Allerfeinsten betrieben. Aber angesichts der diversen Auslegungen des Waffengesetzes in diesem Forum möchte ich anmerken: Da tun sich beide Seiten nichts - SBs wie LWBs sind in Sachen "Wünsch-Dir-was" oftmals ganz weit vorn :-) Zur Sache: Die "Gelbe" bleibt auch ohne freie Reihe die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz. Da der BüMa seiner Pflicht zum Eintrag nicht nachkommen kann, mit Lieferschein den Erwerb anzeigen. Die Eintragung erfolgt dann auf neuer WBK. Nix Verwaltungsvorschrift, die hätte kein Mensch gebraucht :-)
  20. Eben das meinte ich mit "solange nichts passiert" - ich wollte nur verhindern, daß sich in diesem Fred wieder die große Diskussion zum Thema "Ich lasse niemanden rein" entspinnt :-)
  21. Genau das habe ich doch gesagt - auf der Werbeseite schreiben sie doch auch von zwei Modi, zertifiziert und unzertifiziert. Es wäre also in der Praxis so, daß Du ihn natürlich unzertifiziert betreiben kannst - nur wäre das genauso anzusehen wie das Danebenschreiben der Kombination beim Codeschloß. Solange nichts passiert, interessiert es keinen, nur wenn, dann bist Du der Dumme.
  22. Das Problem ist, daß es noch kein vom VdS zertifiziertes REINES Fingerprint-gesteuertes Schloß gibt - selbst Burgwächter muß darum bei seinen Möbel-Würfeln der Stufe B Schlösser verwenden, die neben der Biometrie immer noch einen Schlüssel oder einen Code erfordern. Geholfen?
  23. Die Beteiligten haben die Anlagen zum WaffG und den Text in §14 Abs. 4 ein wenig durcheinander gebracht :-) Laß Dich nicht anstecken *lach* Wobei, wo ich darüber nachdenke: Vielleicht dachten sie auch an Jäger - die könnten ja nur auf grüne WBK erwerben.
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