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Axel_F

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  1. Oh, ich hätte nicht gedacht dass meine Frage so eine Diskussion entfacht. Ich hätte allerdings auch nicht damit gerechnet das meine Sachkunde in Frage gestellt wird nur weil ich nicht genau wusste wann die 14 Tagesfrist beginnt. Jetzt bin ich zumindest schlauer, im Zweifelsfall zählt also das Datum welches der Händler in meine WBK einträgt. Mir ist übrigens sehr wohl bewusst was "erwerben" im Sinne des Waffennrechts bedeutet, es ging mir jedoch um die Nachweisbarkeit gegenüber der Behörde. Und da zählt bekanntlich nur schwarz auf weiß. Meine Sachkundelehrgang ging übrigens über vier Wochenenden und wahr sehr gründlich. Nur manche Sachen lernt man halt nur durch die Praxis....und indem man fragt. Was kann daran falsch sein? Ich bedanke mich auf jeden Fall bei Allen die hier konstruktive Antworten gegeben haben!
  2. Öhm, bisher hab ich garnichts gemacht...aber was soll ich dem sonst geben als Kaufnachweis? Als ich meine erste Waffe bei Frankonia gekauft hatte bin ich danach auch mit Rechnung und WBK aufs Amts zwecks Eintragung.
  3. Und wie weise ich diesen gegenüber dem Sachbearbeiter nach? Der gute Mann erhält ja von mir eine Kopie der Rechnung, und da steht das heutige Datum als Kaufdatum drin.
  4. Hallo, ich habe mir heute einen neuen Revolver online bei einem Händler gekauft. Ich habe also auch heute die Rechnung erhalten und bezahlt. Da ich jedoch die Woche über auswärts arbeite und das gute Stück nur am Wochenende in Empfang nehmen kann haben wir als Liefertermin den Samstag nächste Woche vereinbart. Meine Frage ist nun: ab wann beginnt die 14-Tagesfrist zur Meldung des Kaufs bei der Behörde zu laufen? Ab heute, also ab Kauf - und Rechnungsdatum - oder ab Samstag in einer Woche? Ich habe da jetzt teils widersprüchliche Meinungen gelesen. Die Einen sagen die Frist beginnt mit Tag des Kaufes, die Anderen erst ab dem Tag an welchem ich die tatsächliche Gewalt über die Waffe ausüben werde. Letzteres lässt sich gegenüber dem Amt doch schwerlich nachweisen, oder? Und was ersteren Fall angeht...meine WBK ist jetzt zum Händler unterwegs zwecks Authentifizierung und Eintragung...ich könnte damit also gar nicht zur Behörde selbst wenn ich wöllte. Für eine kurze Aufklärung sage ich schon einmal Danke! Gruß Axel
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