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Gottfried Tabor

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  1. Hallo Jörg,

     

    ich glaube, Dedinski baut das Staudenmayer auch.

    Solltest aber nicht über den Preis erschrecken !

     

    Gruß

    Wolfgang

  2. Keine Sorge. Du wirst es rechtzeitig merken, falls Grafes Beschwerde entsprochen wird. Die Waffenbehörde schreibt Dich dann an und teilt Dir mit, daß für alle Deine Waffen das Bedürfnis entfallen ist und wie lange Du Zeit hast, die Vernichtung bzw. die Abgabe an einen Berechtigten (wird es dann in Deutschland kaum noch welche geben) nachzuweisen B)
  3. Nein, vielleicht nur jemand der weiter denkt als Du ? Wenn ein NWR Waffenkategorien umfaßt, die bei uns gesetzlich keiner Registrierungspflicht unterliegen, dann ist das offenkundig nicht kompatibel. War das jetzt als Beispiel einfach genug ? Gerne kannst Du sogar stark belustigt sein, das interessiert mich nicht. Unsinnig ist hier in erster Linie einmal die Art der Fragestellung durch die Behörde. Es geht nicht um krampfhafte Versuche, es geht um passende Antworten auf unpassende Fragen, Deine Logik muß sich ja nicht jedermann zu eigen machen, man kann solche Dinge auch aus anderem Blickwinkel sehen, oder ? So lange es keine eindeutige Definition gibt, wie eine Kriegswaffe aussieht, sondern nur festgelegte Kriterien, was eine Waffe erfüllen muß, damit sie von Sportschützen erworben werden darf, so lange ist für mich eine Waffe, die auf sportliches oder jagdliches Bedürfnis erworben werden darf, keine Kriegswaffe und sieht somit auch nicht wie eine solche aus - hier wird nämlich völlig pauschaliert die persönliche Einschätzung des Befragten eingeholt und sonst gar nichts. Wer mich - und sei es per "amtlich selbstgestricktem Vordruck" mit schlicht-pauschalen Fragestellungen konfrontiert - der bekommt passend schlichte Antworten zurück. Ich vermag durchaus auf differenzierte Fragestellungen differenzierte Antworten zu geben - aber ich kann mich auch jederzeit dem einfachen Niveau eines Fragestellers mit meinen Antworten anpassen- nur darum geht es. G.T.
  4. Lass mich mal vermuten : Das dt. Waffenrecht wird so lange verschlimmbessert, bis es wunderbar paßt . Denn, wie das Leben so lehrt, Vereinheitlichung findet IMMER auf dem schlechtesten Niveau statt ! Also Leute, fangt schon mal an, z.B. die Seriennummern Eurer VL zu notieren - und rechnet hoch wie das sich ergeben wird : X VL mal WBK Gebühr = xy Euronen G.T.
  5. Ich sehe so etwas ganz einfach : Eine Waffe die "man" auf JS oder WBK erwerben kann, darf niemals eine Kriegswaffe sein und kann folglich auch nicht wie eine Kriegswaffe aussehen. Also lautet die Antwort in solchem Falle grundsätzlich "Nein". Was kann ich dafür, daß ich so ein klares, festgefügtes Weltbild habe G.T.
  6. Ruf dort an ! SCHNELL ! Rede mit den Leuten. Die meisten wären glücklich, so vernünftige SB zu haben
  7. Ich hielt die die Idee schon immer für vernünftig. Der Käufer kauft, falls nur partiell interessiert, keinen zusätzlichen Ballast - der auch Geld kostet. Erstellung und ggf. spätere Überarbeitung gestalten sich weniger aufwändig. Wer alles will kauft mehrere Einzelbände. Die Idee, Sachbereiche in Form einer Reihe zu bringen, ist nicht neu - aber immer noch gut Warum sollte das in dem Bereich nicht genau so erfolgreich funktionieren, wie in anderen Bereichen ? Gruß G.T.
  8. Richtig ! Aber da war nicht die FvLW der Initiator ! DAS macht den Unterschied
  9. Sorry - hatte es in diesem Thema hier gesucht - und gut, das es jetzt auch hier verlinkt ist - und die Kohle ist auch unterwegs da bin ich doch extra gleich durch Eis und Schnee zur Bank gelaufen Gruß G.T.
  10. Ich habe das Ganze hier mal meiner Frau erzählt. Sie meinte, wenn über ZWEI Millionen Waffenbesitzer nicht in der Lage sein sollten, für die Verteidigung ihrer Grundrechte 8000 Euro zusammen zu bringen, dann haben sie es nicht besser verdient - nimm "Goldtaler" in die Hand und trage unseren Anteil dazu bei, die Politik muß lernen, daß sie nicht ungestraft auf uns und unseren Rechten herumtrampeln kann ! Wenn eine Frau Recht hat - dann soll man(n) ihr auch nicht widersprechen An "uns" soll es jedenfalls nicht liegen - und im Vereinsverteiler mit passendem Aufruf ist das Ganze auch schon unterwegs . Btw - sollte der Flyer nicht hier verlinkt werden ? Ich habe ihn mir von der Vereinsseite geholt, aber hier wäre es doch besser und einfacher, oder habe ich was übersehen?
  11. Richtig lustig finde ich immer wieder, daß schrottige Deko- und Salutumbauten weitaus höhere Preise erzielen, als gut erhaltene Originalstücke ! Die Preisdifferenzen reichen oft locker für Sachkunde, WBK und drei Jahre Vereinsbeitrag aus - bei EINER Waffe ! Würden diese "Waffenfans" den Allerwertesten hochbekommen und für ihr Interesse an Waffen auch ein wenig was tun - dann hätten wir in den Vereinen eine richtig satte Neu Eintritts Quote und die hätten was Richtiges und keine "Kastraten"
  12. "Der" Markt ist nicht tot. Vorbei sind nur die Zeiten, wo jeder Schrott zu Traumpreisen zu verkaufen war. Der Markt stellt sich differenziert dar. O8/15 Teile gehen zum Kilopreis weg, das stimmt schon und ist nur ein Zeichen der Normalisierung, aber wirklich interessante und gute Sachen finden ihre Käufer und das auch zu teilweise überaschenden Preisen.
  13. Dann arbeite Gesetz und Verordnung durch, wenn Du überzeugt bist, daß es kein Problem ist, mußt Du noch den zuständigen SB überzeugen, falls der es anders sieht den zuständigen Verwaltungsrichter. Ist doch ganz einfach, oder Die Leute, die bei mir aus dem Grund lieber nochmals einen Sachkundelehrgang gemacht haben, fanden das vermutlich einfacher. Nicht mal in Deutschland ist ALLES bis zum letzten Buchstaben geregelt, manches aber durchaus sinnvoll ableitbar. Muß ein 2002 neu gefaßtes Gesetz EXPLIZIT darauf hinweisen, daß Sachkundenachweise früherer Waffengesetze NICHT gelten ? Ich denke NEIN - und die meisten(sicher nicht alle) Richter würden vermutlich auch so entscheiden. Umgekehrt wäre es sinnvoll - deshalb z.B. auch die Erwähnung, daß früher erteilte Genehmigungen (WBK) ohne Einschränkung weitergelten. Alles was nicht bis zum letzten Buchstaben geregelt ist, gibt den Beamten Spielraum, den Gerichten Arbeit, dem Bürger die freie Entscheidung zwischen Akzeptanz oder Rechtsweg. Wollen wir deshalb dann doch lieber die Regelung des letzten Details ? Pauschale "Antwort" auf Deine Frage wirst Du nirgendwo finden - aber glaub nur nicht, daß es deswegen, weil es nicht geregelt ist, keine Anwendung findet. G.T.
  14. Dann versuch doch heute mal einen Führerschein zu machen mit einer 1988 bestandenen Theorieprüfung . Wenn Du ihn seit damals ununterbrochen hast, ist es wie bei der WBK - bei fortlaufendem Besitz fragt keiner danach, bei Neubeantragung wird es zum Problem.
  15. Das ist doch keine Frage. Wer die WBK hat und eine weitere braucht, der bekommt doch nur einen weiteren Vordruck und keine neue Erlaubnis. Selbstverständlich gilt da die Sachkunde weiterhin, die ist doch nur erster bei Antragstellung vorzulegen.
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