Dann arbeite Gesetz und Verordnung durch,
wenn Du überzeugt bist, daß es kein Problem ist,
mußt Du noch den zuständigen SB überzeugen,
falls der es anders sieht
den zuständigen Verwaltungsrichter.
Ist doch ganz einfach, oder
Die Leute, die bei mir aus dem Grund lieber nochmals einen
Sachkundelehrgang gemacht haben, fanden das vermutlich einfacher.
Nicht mal in Deutschland ist ALLES bis zum letzten Buchstaben geregelt,
manches aber durchaus sinnvoll ableitbar.
Muß ein 2002 neu gefaßtes Gesetz EXPLIZIT darauf hinweisen, daß Sachkundenachweise früherer Waffengesetze
NICHT gelten ?
Ich denke NEIN - und die meisten(sicher nicht alle) Richter würden vermutlich auch so entscheiden.
Umgekehrt wäre es sinnvoll - deshalb z.B. auch die Erwähnung, daß früher erteilte Genehmigungen (WBK) ohne Einschränkung
weitergelten.
Alles was nicht bis zum letzten Buchstaben geregelt ist, gibt den Beamten Spielraum, den Gerichten Arbeit, dem Bürger die freie
Entscheidung zwischen Akzeptanz oder Rechtsweg.
Wollen wir deshalb dann doch lieber die Regelung des letzten Details ?
Pauschale "Antwort" auf Deine Frage wirst Du nirgendwo finden -
aber glaub nur nicht, daß es deswegen, weil es nicht geregelt ist, keine Anwendung findet.
G.T.