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IGNORED

neue Verwaltungsvorschriften zur Abstimmung


mastermc51

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Das hat Methode.

Nächstes Jahr steht das WaffG zu einer überprüfung an.

Da soll dann überprüft werden ob und in wie weit die Änderungen am WaffG von 2009 etwas gebracht haben.

Wenn jetzt durch eine fehlende Verordnung keine bundesweit einheitliche Auslegung und Anwendung des WaffG eingerichtet wird,

dann werden bei der Evaluation durch die Bundesländer, die diese Erhebung machen müssen, unterschiedliche Maßstäbe angelegt werden.

Das wiederum hat dann zur Folge das diese Evaluation auf Bundesebene keine greifbaren Fakten liefert, die bei einer evtl. Entschärfung des WaffG nützlich sein könnten.

Stattdessen lehnt sich Rot-Grün zurück und wartet auf den nächsten Idioten, der hier in Deutschland Papi's Waffe klaut und seine Mitschüler in einem

geplanten erweiterten Suizid über den Haufen schießt.

In der Zwischenzeit wird in jeder Pressemeldung der Grünen zum Waffenrecht/besitz der Waffenbesitzer als "Waffennarr" beschimpft.

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  • 2 Wochen später...

Habe gerade ein wenig in dem Entwurf geschmökert, da ist mir folgende Passage aufgefallen:

Sie ist nicht zugriffsbereit, wenn sie in einem verschlossenen Behältnis (z.B. in einer verschlossenen Aktentasche, einem verschlossenen Futteral oder einem verschlossenen PKW-Kofferraum (nicht Kombi-Kofferraum) mitgeführt wird. Voraussetzung für die Erfüllung des Begriffs „nicht zugriffsbereit“ ist also, dass man an die Waffe nur durch die Überwindung einer Sicherheitseinrichtung, z. B. ein Vorhänge- oder Zahlenschloss, gelangen kann. Mitgeführte Munition für die transportierten Waffen ist in entsprechender Weise getrennt von den Waffen und nicht bereits in ein Magazin eingefügt zu transportieren, es sei denn, es wird ein verschlossenes, für den Transport von Waffen und Munition besonders gestaltetes Behältnis verwendet. Die Art des Beförderungsmittels (zu Fuß, per Fahrrad, Motorrad,

Kraftfahrzeug) ist unerheblich.

Laut dem Entwurf Munitionstransport also nur noch verschlossen??

Irgendwie verstehe ich auch einen Teil nicht ganz:

Mitgeführte Munition für die transportierten Waffen ist in entsprechender Weise getrennt von den Waffen und nicht bereits in ein Magazin eingefügt zu transportieren

Was heißt in entsprechender Weise? Verschlossen bzw. Überwinden einer Sicherheitseinrichtung nötig, wie im vorherigen Satz geschildert?

und nicht bereits in ein Magazin eingefügt zu transportieren, es sei denn, es wird ein verschlossenes, für den Transport von Waffen und Munition besonders gestaltetes Behältnis verwendet.

Magazine dürfen auch nicht aufmunitioniert transportiert werden, es sei denn man verschließt sie? Dann widerspricht sich doch dieser Teilsatz mit dem ersten Halbsatz, der besagt, dass man Munition sowieso in entsprechender Weise (nicht zugriffsbereit?) transportieren muss.

Oder bezieht sich das "in entsprechender Weise" auf die Trennung von Waffe und Munition?

Dann dürfte man Munition und/oder aufmunitionierte Magazine also nur zusammen in einem Behältnis mit der Waffe mitführen, wenn man sie zusammen mit der Waffe verschließt.

Ansonsten muss man für den Munitionstransport ein separates (unverschlossenes?) Behältnis verwenden und darf dann auch keine Magazine aufmunitionieren?.

Der gültige Gesetzestext spricht doch nur von nicht zugriffsbreit und nicht schussbereit. Zugriffsbereit ist eine Waffe nicht, wenn sie beispielsweise in einem verschlossenen Behältnis transportiert wird, wobei das verschlossene Behältnis nicht unbedingt erforderlich ist, wie es die Verwaltungsvorschrift behauptet.

Schussbereit ist eine Waffe nur, wenn sie mindestens teilgeladen ist.

Das Gesetz an sich verlangt für das erlaubnisfreie Frühren (=Transport) doch gar keine (räumliche/behältnistechnische) Trennung von waffe und Munition.

In einigen Aspekten ist die Nichtverabschiedung vielleicht doch nicht so schlecht...

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Bitte vergessen, was ich oben sch, die Drucksache 81/06 vor.

Die neue Fassung, Drucksache 331/11 hat diese Fehler beseitigt:

Nach § 12 Abs. 3 Nr. 2 Waffengesetz dürfen die Schusswaffen beim Transport zum Schießstand oder Büchsenmacher weder schuss- noch zugriffsbereit sein; dies gilt auch für den Transport durch Jäger.

Für die Fahrt zum Schießstand oder Büchsenmacher folgt daraus, dass die Schusswaffe im Fahrzeug am besten in einem (mit einem Zahlen- oder Vorhängeschloss) verschlossenen Futteral oder Waffenkoffer transportiert wird, da die Waffe dann auf jeden Fall „nicht zugriffsbereit“ im Sinne der Vorschrift ist.

Soweit Waffen in unverschlossenen Behältnissen transportiert werden, sind sie nur dann „nicht zugriffsbereit“, wenn sie nicht innerhalb von drei Sekunden und mit weniger als drei Handgriffen unmittelbar in Anschlag gebracht werden können, vgl. BT-Drs. 16/8224, S. 32 f. (weil sie sich während der Fahrt im Kofferraum eines Fahrzeugs befindet.)

Hier taucht die Frage des Munitionstransportes auch gar nicht mehr auf, da ja nur "nicht zugriffsbereit" und "nicht schussbereit" gilt.

Aber da kann man mal sehen, was versucht wurde (und wahrscheinlich noch wird) uns reinzudrücken, was in keinem Gesetzestext autaucht.

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@all,

ich will ja nichts sagen, aber: Was ist denn daran so schlimm, seine Waffe und die Mun getrennt voneinander zu transportieren? Daß die Waffe nicht zugriffsbereit, und vor allem nicht schußbereit ist? Wir wollen doch auf dem Stand schießen, und sonst nichts! Da brauche ich nicht meine voll aufmonitionierte, schußbereite Waffe auf dem Beifahrersitz! Noch nicht mal auf dem Weg ins Revier! Wenn ich eine Jadgeinladung bekommen habe, schwinge ich meine "gebrochene" Flinte über die Schulter, Munition in die Hosentasche, rauf aufs Fahrrad und los gehts! Auch hierbei ist die Waffe nicht binnen 3 Handgriffen schußfähig zu machen! OK. uU. vielleicht :ridiculous: aber wer braucht das denn?

Viel wichtiger finde ich, die Mun.-aufbewahrung zu Hause! Da in meinen A-Schrank für 5 LW und einem abschließbaren Innenfach(nicht B) nur eine begrentze Anzahl Munition(Schrot,Büchse) reinpassen!

Reicht es, die Munition, in einer abschließbaren Box (Stahlblech/ Mun.kiste BW(Holz) zu lagern? - Das macht mir die meisten Sorgen!

Soweit ich weiß, gibt es für die Munitionsverwahrung keine besonderen "Sicherheitsstufen".

Warum gibt es keine "eindeutigen" Regeln, was den legalen Waffenbesitz "steuert"? Die meisten von uns sind wohl kaum Rechtsanwälte(-verdreher)? Nein! Da müssen seitenweise hochwichtige Gesetzestexte studiert werden, und am Ende weiß kein Mensch mehr, ob nun legal, illegal, scheißegal! Aber das ist ja symptomatisch in unsererm ach so "gelobten Land", wo Milch und Honig fließt!!!!

Gutes und schönes Wochenende, und nichts für Ungut!

Schöne Grüße aus Oldenburg(SÜD) PlZ 26197

geranium

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@all,

ich will ja nichts sagen, aber: Was ist denn daran so schlimm, seine Waffe und die Mun getrennt voneinander zu transportieren?

aber wer braucht das denn?

geranium

Hallo geranium

die Fragestellung muß doch sein: was schadet es der öffentliche Sicherheit oder Ordnung, wenn ich die Munition zusammen mit der Waffen transportiere. Wenn da keine stark argumentierte Antwort kommt, hat der Staat da keine Verbote auszusprechen. Denn wie sagen die Grünen so schön: "Verbote müssten verboten werden".

Und das "aber wer braucht das denn?" haut genau in die gleiche Kerbe. Ich benötige hunderte Waffen. Viele können das gar nicht fassen. Ich schade niemanden damit, also ist es mein Recht.

Steven

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Da brauche ich nicht meine voll aufmonitionierte, schußbereite Waffe auf dem Beifahrersitz! Noch nicht mal auf dem Weg ins Revier!

Dann geh doch mal in dich und frage dich was denn wäre, wenn es nicht so geregelt wäre und du eine voll aufmunitionierte schussbereite Waffe auf dem Beifahrersitz haben dürftest und es auch hättest? Was wäre dann anders? Was würde sich für wen ändern?

Reicht es, die Munition, in einer abschließbaren Box (Stahlblech/ Mun.kiste BW(Holz) zu lagern? - Das macht mir die meisten Sorgen!

Soweit ich weiß, gibt es für die Munitionsverwahrung keine besonderen "Sicherheitsstufen".

Warum gibt es keine "eindeutigen" Regeln, was den legalen Waffenbesitz "steuert"?

Es gibt viel zu viele Regeln! Hast du schon mal ein Schaubild gesehen, in dem die Regeln für die Waffenlagerung dargestellt sind? Wie lange brauchst du denn, um da durchzusteigen? Sei doch mal froh, dass etwas nicht durch und durch geregelt ist. Wenn du sicher gehen willst, dann frag halt deinen Sachbearbeiter was du vor hast und ob das ok ist.

Die jetzigen Regeln für die Aufbewahrung von Munition sind einfach genug => Stahlblechschrank mit Schwenkriegelschloss oder gleichwertiges

Versteh mich bitte nicht falsch, denn ich will dir nichts vorwerfenn - aber wenige einfache Regeln halte ich durchaus für besser (wenn es denn gut gemacht ist). Mit fünf Worten ist die Sache ausreichend erklärt.

bye knight

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@ knight,

Was wäre dann anders? Was würde sich für wen ändern?

Sicherlich nicht viel! Mir würde es auch besser gefallen, wenn ich zB meine Büchse in den Kofferraum, auf den Beifahrersitz legen könnte (ohne Futteral, Schloss, extra Mun-kiste und und und... Die Munition in die Hosentasche! Das ganze Gerödel ist halt überflüssig! Das Problem besteht doch darin, dass der Staat, den legalen WBKlern schon nicht mehr vertraut! Obwohl grade diese doch die weißeste Weste von allen haben! Aber eine geladene Waffe? ich brauchs nicht!

zum Thema MunAufbewahrung: Ja, die Regeln reichen ja auch! Soll mir recht sein! Einen Spint mit Vorhängeschloss und feddich!

MfG, Gut Schuß und Waihei

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  • 3 Wochen später...
889. Sitzung des Bundesrats.

4. November 2011

Ahhh, das ist ja nur ein Entwurf der Tagesordnung der 889. Sitzung des Bundesrates...

Die endgültige Tagesordnung erscheint am Dienstag, dem 25. Oktober 2011

Da kann der Ausschusses für Frauen und Jugend ja noch sein Veto einlegen... :angry2:

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Nach meinen Infos haben sich angeblich Bundesrat und BMI auf redaktionelle Änderungen des Verwaltungsvorschrift zum Thema Jugendschutz geeinigt.

Mit diesen Änderungen dann soll die WaffVwV im Bundesrat endgültig verabschiedet werden.

Wie die das bewerkstelligen wollen ohne dabei signifikante Änderungen vor zu nehmen kann ich mir aber nicht vorstellen.

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Die Änderungen an der WaffVwV sind jetzt online abrufbar (BR-Drs. 331/1/1): http://www.bundesrat.de/cln_117/nn_6906/Sh...html?__nnn=true

Am 04.11.2011 soll darüber im Bundesrat abgestimmt werden. Das steht jetzt auch als TOP 27 auf der endgültigen Tagesordnung.

Positiv für uns sind die getroffenen Regelungen zur Nachweisführung in Bezug auf die Aufbewahrung sowie die Abschaffung der doppelten Zuverlässigkeitsprüfung bei Jagdscheininhabern.

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Dafür wird der Blockwart für Waffenbesitzer neu eingeführt.....

Ist ne zweischneidige Sache. Einerseits kommen nicht irgendwelche 400 Öre-Kräfte die keiner kennt ins Haus. Andererseits wird auf der finanziellen Seite wohl auch nix gespart, da dann der Sportbund die "Nachschau"-Gebühren kassieren wird. (Da können wir ganz sicher sein, dass es nicht kostenlos wäre...)

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